Hallo!
Dem Betroffenen wird vorgeworfen das durch Zeichen 276 angeordnete Überholverbot missachtet zu haben und hat einen Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit erhalten.
Das darin genannte Datum ist eindeutig falsch, denn der Betroffene war an dem Datum nicht dort.
Ob sich das durch einen Waschanlagenbeleg mit Uhrzeit belegen lässt ist fraglich, da ja dort kein Kennzeichen vermerkt ist.
Der Tatort ließe sich jedoch von dort aus nicht zu der vorgeworfenen Tatzeit erreichen.
Nur durch den Waschanlagenbeleg überhaupt konnte der Betroffenen sich daran erinnern, dass er nicht am vorgeworfenen Datum dort gewesen sein konnte. Tattag und Datum des Anhörungsbogens liegen knapp 6 Wochen auseinander.
Als Beweismittel im Anhörungsbogen wird "Zeugenaussage" angegeben.
Wie sollte man sich verhalten und hat das falsche Datum irgendwelche Auswirkungen auf die Bestandskraft eines späteren Bußgeldbescheides?
Wie sollte man sich in Bezug auf die abgefragten "Angaben zu Sache" verhalten?
Im Anhörungsbogen wäre die Möglichkeit anzukreuzen/auszufüllen:
Wurde das FZ von Ihnen geführt ja/nein
Wer war Fahrzeugführer _____
Geben Sie den Verstoß zu: ja/nein
Wenn Nein, aus welchen Gründen? ____
Soweit ich das bis jetzt in anderen Themen gelesen habe sollte man im Anhörungsbogen ja nur die Angaben zum Halter machen.
Sollte man garnichts ankreuzen, auch nicht verneinen oder sollte man schreiben "keine Angaben zur Sache"
Ich wäre für hilfreiche Tipps dankbar!
Dem Betroffenen wird vorgeworfen das durch Zeichen 276 angeordnete Überholverbot missachtet zu haben und hat einen Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit erhalten.
Das darin genannte Datum ist eindeutig falsch, denn der Betroffene war an dem Datum nicht dort.
Ob sich das durch einen Waschanlagenbeleg mit Uhrzeit belegen lässt ist fraglich, da ja dort kein Kennzeichen vermerkt ist.
Der Tatort ließe sich jedoch von dort aus nicht zu der vorgeworfenen Tatzeit erreichen.
Nur durch den Waschanlagenbeleg überhaupt konnte der Betroffenen sich daran erinnern, dass er nicht am vorgeworfenen Datum dort gewesen sein konnte. Tattag und Datum des Anhörungsbogens liegen knapp 6 Wochen auseinander.
Als Beweismittel im Anhörungsbogen wird "Zeugenaussage" angegeben.
Wie sollte man sich verhalten und hat das falsche Datum irgendwelche Auswirkungen auf die Bestandskraft eines späteren Bußgeldbescheides?
Wie sollte man sich in Bezug auf die abgefragten "Angaben zu Sache" verhalten?
Im Anhörungsbogen wäre die Möglichkeit anzukreuzen/auszufüllen:
Wurde das FZ von Ihnen geführt ja/nein
Wer war Fahrzeugführer _____
Geben Sie den Verstoß zu: ja/nein
Wenn Nein, aus welchen Gründen? ____
Soweit ich das bis jetzt in anderen Themen gelesen habe sollte man im Anhörungsbogen ja nur die Angaben zum Halter machen.
Sollte man garnichts ankreuzen, auch nicht verneinen oder sollte man schreiben "keine Angaben zur Sache"
Ich wäre für hilfreiche Tipps dankbar!
Den Kram musst du sportlich sehen, denn normalerweise werden solche Anzeigen von Privatleuten eingestellt. Aussage gegen Aussage und Wahrheit nicht zu ermitteln.



