Falsches Datum im Anhörungsbogen, wie vorgehen?

wvbx

Sauerland Tour-Guide
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26 März 2014
Ort
Sundern
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
Hallo!
Dem Betroffenen wird vorgeworfen das durch Zeichen 276 angeordnete Überholverbot missachtet zu haben und hat einen Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit erhalten.
Das darin genannte Datum ist eindeutig falsch, denn der Betroffene war an dem Datum nicht dort.
Ob sich das durch einen Waschanlagenbeleg mit Uhrzeit belegen lässt ist fraglich, da ja dort kein Kennzeichen vermerkt ist.
Der Tatort ließe sich jedoch von dort aus nicht zu der vorgeworfenen Tatzeit erreichen.
Nur durch den Waschanlagenbeleg überhaupt konnte der Betroffenen sich daran erinnern, dass er nicht am vorgeworfenen Datum dort gewesen sein konnte. Tattag und Datum des Anhörungsbogens liegen knapp 6 Wochen auseinander.
Als Beweismittel im Anhörungsbogen wird "Zeugenaussage" angegeben.
Wie sollte man sich verhalten und hat das falsche Datum irgendwelche Auswirkungen auf die Bestandskraft eines späteren Bußgeldbescheides?
Wie sollte man sich in Bezug auf die abgefragten "Angaben zu Sache" verhalten?
Im Anhörungsbogen wäre die Möglichkeit anzukreuzen/auszufüllen:
Wurde das FZ von Ihnen geführt ja/nein
Wer war Fahrzeugführer _____
Geben Sie den Verstoß zu: ja/nein
Wenn Nein, aus welchen Gründen? ____
Soweit ich das bis jetzt in anderen Themen gelesen habe sollte man im Anhörungsbogen ja nur die Angaben zum Halter machen.
Sollte man garnichts ankreuzen, auch nicht verneinen oder sollte man schreiben "keine Angaben zur Sache"
Ich wäre für hilfreiche Tipps dankbar!
 
Wenn du dir absolut sicher bist, das du das nicht warst dann Kreuze Nein an und schreib dazu, das du an diesem Tag nicht dort gewesen bist. Der Zeuge kann irgendein privater Oberlehrer sein der das ganze nicht mehr auf die Reihe bringt, bzw. wenn es die Polizei gewesen wäre dann hätten die dich wohl gleich vor Ort angehalten. Den Waschanlagenzettel kannst ja kopieren und beilegen. Am besten sind auch noch eigene Zeugen die beim Waschen und anschließendem Zeitvertreib usw. mit dabei waren. ;) Den Kram musst du sportlich sehen, denn normalerweise werden solche Anzeigen von Privatleuten eingestellt. Aussage gegen Aussage und Wahrheit nicht zu ermitteln.
 
Da frage ich mich als erstes: War "der Betroffene" denn an einem anderen Tag "am Tatort" und hat diese Ordnungswidrigkeit begangen?
Wenn ja, wäre mir das Datum egal, wenn nein, würde ich den Verstoß nicht zugeben und einen Zeugen dafür benennen, dass ich nicht vor Ort war...
 
Kann doch auch ganz banal ein Ablesefehler beim Nummernschild sein.
Steht was von Farbe, Modell etc. im Bogen?
 
Da steht in aller Regel die Marke (BMW?) und das Kennzeichen.
Ob ich an einem anderen Tag an der Stelle war, spielt keine Rolle. Die Anhörung bezieht sich auf einen Tag, Uhrzeit und Ort. Wenn ich beweisen kann, dass ich zu der Zeit an dem Tag nicht an dem Ort war, sollte ich das tun (hier mit dem Kassenzettel).
Dann schaut man nach, wie die Anzeige dokumentiert (und damit belegt) ist, ob da ein Fehler passiert sein kann. Ich hatte schon 2 Mal eine Verwechslung.

MfG Gerhard
 
Zum Verhalten in solchen Verfahren:
http://www.focus.de/auto/experten/d...ie-blitzer-tickets-und-punkte_id_3824847.html
Welche Qualität die Zeugenaussage hat und ob ein Waschstraßenbeleg (steht da da auch drauf, um welches Fahrzeug es sich handelte) eine solche Behauptung mit Aussicht auf Erfolg widerlegen kann, wird ohne Anwalt nicht herauszufinden sein. Ansonsten ist die alte Mär von "Aussage gegen Aussage" nicht ganz korrekt. Nicht Quantität, sondern Qualität entscheidet. Es kommt immer darauf an, wovon der Richter überzeugt ist.
 
... Ansonsten ist die alte Mär von "Aussage gegen Aussage" nicht ganz korrekt. Nicht Quantität, sondern Qualität entscheidet. Es kommt immer darauf an, wovon der Richter überzeugt ist.

Danke. :t Ich hatte mir diese Korrektur verkniffen, weil das letzte Mal diesbezüglich an anderer Stelle eine doch etwas anstrengende Beratungsresistenz erkennbar war.
 
Manchmal muss man eben durch Rückschläge lernen. Wenn man einmal erlebt hat, wie ein sicher überlasteter Amtsrichter (keine Ironie) gute Argumente und Beweise schlicht ignoriert, wird das sicher einordnen können. Argumente und Beweise übrigens, die in nächster Instanz bei ernsthafter Würdigung durch die Kammer zu einem schnellen gegensätzlichen Urteil führten.:) :-)
 
Der "Betroffene" war natürlich am Tatort, allerdings absolut sicher an einem anderen Tag als im Anhörungsbogen angegeben.
Da aber das vorgeworfene Vergehen nun fast 6 Wochen her ist, kann sich dieser nicht mehr daran erinnern im Überholverbot überholt zu haben.
Nochmal zum Waschanlagenbeleg und dem anschließenden Zeitvertreib. Der Betroffene hat sogar zwei Zeugen, die ihn in der Zeit nach dem Waschanlagenbesuch gesehen haben, einen davon hat er sogar gesprochen.
Das war etwa zu der vorgeworfenen Uhrzeit.
Das Fabrikat ist im Anhörungsbogen angegeben.
Sollte man wirklich, wie im focus-Beitrag empfohlen, den Anhörungsbogen gar nicht beantworten?
 
(ich gehe mal davon aus, daß kein Foto des "Betroffenen" existiert)

Antworten.
Geben Sie den Verstoß zu: /nein


jm2ct
 
(ich gehe mal davon aus, daß kein Foto des "Betroffenen" existiert)
Richtig, kein Foto und natürlich auch nicht angehalten worden.
Zumindest steht in dem Anhörungsbogen nichts von einem Foto, nur Beweismittel: Zeugenaussage
 
Also man kann es so oder so machen, wie fast immer im Leben.
Wenn ich will, dass das Dingens möglichst bald erledigt ist, gebe ich eine Begründung und Beleg (wenn ich welche habe) an.
Wenn ich will, dass es weiterköchelt, mache ich nix, oder ich sage: "kann nicht sein, da war ich nicht zu der Zeit". Kann natürlich sein, dass dann irgend wann Fristen verstreichen, damit wäre es auch erledigt.

MfG Gerhard
 
Nicht schlecht, der FOCUS-Beitrag. :) :-) Ich kann ihn zwar inhaltlich und qualitativ nicht beurteilen, aber immerhin bekennt da mal jemand Farbe und schreibt nicht nur belanglos um das Thema herum. :t
 
Sehr hilfreich sicher auch für Rechtsanwälte, die von diesen Themen nix verstehen. :X
 
Noch eine Anmerkung von mir.

Letztes Jahr bekam ich ebenfalls einen Anhörungsbogen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Da die Person auf dem beiliegenden Foto keinerlei Ähnlichkeit mit meiner bescheidenen Wenigkeit hatte,
<------------------------------------
habe ich die von mir empfohlene Antwort gewählt.

Warte immer noch auf Antwort. :@

edit: Für alle diejenigen, die nun fragen: warum haste das net gleich gesagt?
Manchmal bin ich etwas schreibfaul - oder noch nicht richtig wach.
 
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Ich hoffe, du berichtest uns wie es ausgegangen ist.
 
Ich hoffe, du berichtest uns wie es ausgegangen ist.
Ich hatte ja zugesagt zu berichten wie die Sache ausgegangen ist...
Der Betroffene hat den Anhörungsbogen mit den Angaben zu FZ-Halter ausgefüllt und bei den Angaben zur Sache
nur ein Kreuz gesetzt bei: Geben Sie den Verstoß zu? NEIN
Nichts weiter.
Das war am 23.05.2014
Bis heute hat der Betroffene nichts weiter in der Sache gehört und auch keinen neugierigen Besuch gehabt! ;-)
 
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