Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit meiner Felgen/Reifenkombination, bzw. vielmehr mein diesjähriger TÜV Prüfer.
Ich fahre auf meinem E85 3.0i die Felgen RH RAK Phönix in 18 Zoll und passend dazu die Hankook S1 Evo2 in 225/40 und 255/35 Mischbereifung.
In der ABE der Felgen befindet sich folgender Unterpunkt:
V03) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: ....
Hier folgen nun viele gängige Reifenfabrikate, allerdings ist die Firman Hankook nicht genannt. Daher kommt bei mir der nächste Absatz zu tragen:
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Dies ist mir und auch dem TÜV zuvor nie aufgefallen, diesmal habe ich allerdings keinen TÜV bekommen und soll die Reifenfreigabe des Herstellers besorgen.
Ich versuche vergeblich seit 2 Wochen diesbezüglich Antwort von Hankook zu bekommen. Weder auf meine Emails über das Gutachten-Formular auf der Homepage noch mit Hotline ist es mir möglich Kontakt aufzunehmen.
Auch RH Alurad reagiert nicht und ich überlege, wie ich sonst noch weiterkommen kann in diesem Fall.
Ich habe probeweise bei Reifen.com genau diese Felgen/Reifen.Kombination angefragt und folgende Antwort erhalten:
Die von Ihnen angefragte Rad/ Reifen Kombination ist für Ihr Fahrzeug ohne weiteres zulässig muss aber vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Eine Bestätigung des Reifenherstellers ist nicht erforderlich und dieser muss auch nicht im Gutachten genannt sein.
Ich selbst habe nicht mit dem Prüfer gesprochen, da der TÜV über eine Werkstatt in Verbindung mit der Inspektion abgenommen werden sollte. Warum konnte der diese Kombination nicht einfach in die Papiere eintragen wie von Reifen.com beschrieben?
Kennt jemand dieses Problem bzw. weiß, ob ich beim TÜV auf eine Eintragung bestehen kann? Ich bin mir nicht sicher wie ich hier weiterkommen soll.
Vielen Dank,
Dom
ich habe ein Problem mit meiner Felgen/Reifenkombination, bzw. vielmehr mein diesjähriger TÜV Prüfer.
Ich fahre auf meinem E85 3.0i die Felgen RH RAK Phönix in 18 Zoll und passend dazu die Hankook S1 Evo2 in 225/40 und 255/35 Mischbereifung.
In der ABE der Felgen befindet sich folgender Unterpunkt:
V03) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: ....
Hier folgen nun viele gängige Reifenfabrikate, allerdings ist die Firman Hankook nicht genannt. Daher kommt bei mir der nächste Absatz zu tragen:
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Dies ist mir und auch dem TÜV zuvor nie aufgefallen, diesmal habe ich allerdings keinen TÜV bekommen und soll die Reifenfreigabe des Herstellers besorgen.
Ich versuche vergeblich seit 2 Wochen diesbezüglich Antwort von Hankook zu bekommen. Weder auf meine Emails über das Gutachten-Formular auf der Homepage noch mit Hotline ist es mir möglich Kontakt aufzunehmen.
Auch RH Alurad reagiert nicht und ich überlege, wie ich sonst noch weiterkommen kann in diesem Fall.
Ich habe probeweise bei Reifen.com genau diese Felgen/Reifen.Kombination angefragt und folgende Antwort erhalten:
Die von Ihnen angefragte Rad/ Reifen Kombination ist für Ihr Fahrzeug ohne weiteres zulässig muss aber vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Eine Bestätigung des Reifenherstellers ist nicht erforderlich und dieser muss auch nicht im Gutachten genannt sein.
Ich selbst habe nicht mit dem Prüfer gesprochen, da der TÜV über eine Werkstatt in Verbindung mit der Inspektion abgenommen werden sollte. Warum konnte der diese Kombination nicht einfach in die Papiere eintragen wie von Reifen.com beschrieben?
Kennt jemand dieses Problem bzw. weiß, ob ich beim TÜV auf eine Eintragung bestehen kann? Ich bin mir nicht sicher wie ich hier weiterkommen soll.
Vielen Dank,
Dom