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Andreazzz
Guest
Aus der Rheinzeitung (Detlef Drewes):
Messstationen für Feinstaub, Stickoxide und andere Stoffe wurden in Deutschland vielfach exakt in Ballungsräumen des Verkehrs aufgestellt -
was weder im Sinne der EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung ist, noch von anderen Ländern so praktiziert wird.
Das ist eine der Kernaussagen einer aktuellen Studie des österreichischen Umweltbundesamtes im Auftrag des Europäischen Parlamentes.
Geprüft wurde in Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien und Polen.
...
Vor allem außerhalb der Bundesrepublik nahm man es mit der Montage der Messgeräte nicht so streng.
...
Die Aufstellung der deutschen Filter scheint dabei zweifelhaft.
Schließlich legt die Richtlinie ... im Anhang fest, dass "der Ort für Probenentnahme so zu wählen ist, dass die Messung sehr kleinräumiger Umweltzustände in unmittelbarer Nähe vermieden wird".
Für den städtischen Bereich wird vorgeschrieben, dass "die gemessene Verschmutzung den integrierten Beitrag sämtlicher Quellen im LUV (der Wind abgewandten Seite) der Station erfasst".
Deshalb gilt: "Bei allen Schadstoffen müssen die Probenentnahmen in verkehrsnahen Zonen mindestens 25m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10m vom Fahrbahnrand entfernt sein".
Ein Blick in in die Vorgaben der Bundesländer zeigt, dass daraus ... deutlich geringere Abstände wurden.
Fazit: "Fahrverbote bleiben nach jetzigem Stand eine sehr fragwürdige Angelegenheit".
- - -
Da hätte die EU wohl besser die DUH mit einer Studie beauftragen sollen...
Messstationen für Feinstaub, Stickoxide und andere Stoffe wurden in Deutschland vielfach exakt in Ballungsräumen des Verkehrs aufgestellt -
was weder im Sinne der EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung ist, noch von anderen Ländern so praktiziert wird.
Das ist eine der Kernaussagen einer aktuellen Studie des österreichischen Umweltbundesamtes im Auftrag des Europäischen Parlamentes.
Geprüft wurde in Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien und Polen.
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Vor allem außerhalb der Bundesrepublik nahm man es mit der Montage der Messgeräte nicht so streng.
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Die Aufstellung der deutschen Filter scheint dabei zweifelhaft.
Schließlich legt die Richtlinie ... im Anhang fest, dass "der Ort für Probenentnahme so zu wählen ist, dass die Messung sehr kleinräumiger Umweltzustände in unmittelbarer Nähe vermieden wird".
Für den städtischen Bereich wird vorgeschrieben, dass "die gemessene Verschmutzung den integrierten Beitrag sämtlicher Quellen im LUV (der Wind abgewandten Seite) der Station erfasst".
Deshalb gilt: "Bei allen Schadstoffen müssen die Probenentnahmen in verkehrsnahen Zonen mindestens 25m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10m vom Fahrbahnrand entfernt sein".
Ein Blick in in die Vorgaben der Bundesländer zeigt, dass daraus ... deutlich geringere Abstände wurden.
Fazit: "Fahrverbote bleiben nach jetzigem Stand eine sehr fragwürdige Angelegenheit".
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Da hätte die EU wohl besser die DUH mit einer Studie beauftragen sollen...

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