Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

mschrotti

Fahrer
Registriert
13 Juni 2010
Hallo Zusammen,

bei meinem 35is mit den 326er Felgen steht im FZ Schein unter Punkt 15.1 und 15.2 nur R18 und nicht wie die Felgen eigentlich sind R19.

Steht das bei euch auch?

Bei anderen Fahrzeugen hatte ich bei Bemerkungen und Außnahmen immer zusätzlich Felgen eingetragen, nicht aber hier.



Micha
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

"Zulassungsbescheinigung Teil 1
Seit dem 1. Oktober 2005 gelten die neuen EU-Richtlinien zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente. Bei Neuzulassungen, Halterwechsel, Eintragung von technischen Änderungen etc. wird in den neuen Fahrzeugpapieren nur noch eine zugelassene Reifengröße in der neuen Fahrzeugtypgenehmigung eingetragen (Ziffer 15.1 bis 15.3). Innerhalb des "Genehmigungsumfangs" können die Reifenkombinationen ohne eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung geändert werden. Der Tüv bescheinigt Ihnen online, welche anderen serienmäßigen Reifen für Ihr Fahrzeug erlaubt sind. Es ist wichtig, bei einer Kontrolle die entsprechenden Papiere vorweisen zu können."
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

Daglfinger hats gut erklärt, bei mir steht auch nur eine Grösse im FS ,die R17 225 in diesem Fall die Mindestgrösse
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

Es ist wichtig, bei einer Kontrolle die entsprechenden Papiere vorweisen zu können."
Legt dann BMW diese Papiere dem Fahrzeug bei, wenn man ab Werk ne andere Felge (Reifengröße) bestellt? Oder muss man sich darum selbst kümmern, das kann's ja nicht sein.
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

Muss man sich das wirklich vom TÜV bestätigen lassen oder reicht für die Rennkontrolle auch der Hinweis auf die Angaben in der Fahrertür. Dort stehen die R19 ja auch drin?
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

"Änderungen der zugelassenen Reifengrößen
Sollten Sie planen, eine andere Reifengröße als die im Fahrzeugschein/ in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angebenden bzw. der im Rahmen des "Genehmigungsumfangs" zugelassenen zu verwenden, erkundigen Sie sich am besten vorab bei einem Experten vom TÜV, welche Gutachten und Unterlagen Sie benötigen und ob Ihr Vorhaben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Für Reifenfreigaben wenden Sie sich bitte direkt an die Hersteller, die Ihnen problemlos per Fax oder E-Mail die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen."
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

Auf Deutsch, da gibts einen Wisch von BMW, da stehen die Reifengrössen drin. Ausdrucken lassen und in die Bordmappe legen ;)
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

Muss man sich das wirklich vom TÜV bestätigen lassen oder reicht für die Rennkontrolle auch der Hinweis auf die Angaben in der Fahrertür. Dort stehen die R19 ja auch drin?

Der Hinweis ist ja eigentlich nur für den Luftdruck. Kann mir nicht vorstellen, dass das reichen sollte.

Ich frag mal beim Händler meines Vertrauens.


Micha
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

Mit dem Fahrzeug wurde dir die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", auch Certificate of Conformity oder kurz CoC benannt, übergeben. Dort sind die technischen Daten der ABE niedergelegt. Auch die (verschiedenen) vom Fahrzeughersteller zugelassenen Räder und ihre Größen. In der Zulassungsbescheinigung wird nur die kleinste Größe aufgeführt. Da die im CoC aufgeführten Radgrößen Bestandteil der ABE sind, ist man gegenüber Polizei oder TÜV auch nicht in einer Nachweispflicht, da diese zentralen Zugang zu den Herstellerdaten haben. Etwas anderes ist es bei Zubehörrädern anderer Hersteller, und zwar unabhängig vom Durchmesser. Für die ist die mitgelieferte ABE mitzuführen und bei Prüfungen vorzuweisen, oder sie sind per Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Es gibt da auch noch Zwischenstufen, aber was gemacht werden muss steht bei ordentlichen Radherstellern in den mitgelieferten Bescheinigungen.

Gruß Clemens
 
AW: Felgengröße im FZ Schein stimmt nicht mit Felgen überein

...Da die im CoC aufgeführten Radgrößen Bestandteil der ABE sind, ist man gegenüber Polizei oder TÜV auch nicht in einer Nachweispflicht, da diese zentralen Zugang zu den Herstellerdaten haben.
Das gilt vielleicht für Deutschland, in Österreich ist das mit dem zentralen Zugang nicht so.
Wird aber kein Problem sein, das CoC-Papier nachträglich vorzulegen. Mitführen muss es ja niemand.
 
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