Letzte Woche war ich mit meinem Coupe in einer bürstenlosen Waschstraße.
Leider ist dabei die linke hintere Felge durch die Waschstraße beschädigt worden.
Eine Schadensmeldung wurde mit dem Inhaber sofort gemacht.
Details:
Während der Wagen in der links angebrachten Schiene an einer Rolle durch die Waschstraße gezogen wurde, ist unter dem Hinterrad eine weitere Rolle hochgekommen, so hat man mir das später erklärt.
Hat geruckelt, die Waschanlage hat abgeschaltet. Darauf wies mich ein Mitarbeiter an, ein Stückchen vor zu fahren. Das tat ich, danach lief sofort die Waschanlage wieder an, der Waschvorgang wurde normal beendet.
Beim Ausfahren aus der Waschstraße habe ich natürlich sofort nach Schäden gesucht und bin leider fündig geworden.
Die Felge hinten links ist am Felgenhorn trotz deutlich überstehendem Anfahrschutz des Reifens umlaufend mit recht oberflächlichen und kleinen Kratzern versehen. Also keine Macken im Alu. Umlaufend meint, die Kratzer sind am ganzen Umfang des Felgenhorns verteilt und fast exakt in Richtung der Radnabe ausgerichtet.
Die Kratzer sind jedoch so tief, dass sie nicht zu polieren sind.
Die Reifenflanke hat keinerlei Schäden oder "Markierungen".
Ich kann mir nicht so recht erklären, wie das passiert ist, ich bin eigentlich nur sicher, dass es vor dem Befahren der Waschstraße nicht da war.
Ihr wisst ja, so etwas sieht man doch sofort.
Natürlich hat der Inhaber erklärt, dass könne gar nicht von der Waschstraße verursacht sein. Ich habe darauf bestanden, eine Schadensmeldung zu machen.
Jetzt schreibt die Haftpflichtversicherung und stellt lapidar folgende Frage:
"Bitte teilen Sie uns mit, worin das Verschulden unseres Kunden liegt am Schaden Ihres Fahrzeuges."
Da ich fürchte, dass das eine Fangfrage sein könnte, möchte ich nicht in eine Falle tappen. Zum jetzigen Zeitpunkt will ich auch keinen Anwalt hinzu ziehen, dass erscheint mir zu viel Wind zu sein für einige Kratzer.
Gleichwohl war die Felge vorher makellos und neuwertig!
Gleichzeitig habe ich ein Problem die Schadenshöhe zu beziffern.
1.) Die Felge gibt es nicht mehr (BBS RK in 10x18)
2.) Eine Rechnung habe ich nicht, auch habe ich keinen genauen Preis.
Lediglich einen von der ähnlichen BBS RX in 10x18, 590,- Euro.
3.) Selbst wenn eine Reparatur einer mehrteiligen Felge möglich ist, dann müssten doch wegen des Farbunterschiedes alle Felgen gemacht werden?
Einen Vorteil habe ich: Das Auto ist auf meine Lebensgefährtin zugelassen, damit bin ich als Fahrer wohl der Zeuge der Geschädigten?
Meine Fragen sind also: Muss ich ein wie auch immer geartetes Verschulden beweisen oder nur die Tatsache, dass es vor der Wäsche keinen Schaden hatte und danach schon?
Reicht dazu meine Zeugenaussage, wenn der Betreiber der Waschhalle das bestreitet?
Wie ist Eurer Meinung nach die die Schadenshöhe zu beziffern? Muss da ein Gutachten gemacht werden?
Hat jemand sonst ein zweckdienliche Idee?
Ich möchte halt nicht Zeit und Geld verplempern, um dann nachher nichts oder kaum was zu bekommen, so nach dem Motto: Die Felge hat eine Zeitwert von 20 Euro oder so. Immerhin ist das Auto jetzt über 10 Jahre alt.
Bitte helft mir, ich weiss da nicht so recht weiter!
Grüsse
Wuchtl
Leider ist dabei die linke hintere Felge durch die Waschstraße beschädigt worden.

Eine Schadensmeldung wurde mit dem Inhaber sofort gemacht.
Details:
Während der Wagen in der links angebrachten Schiene an einer Rolle durch die Waschstraße gezogen wurde, ist unter dem Hinterrad eine weitere Rolle hochgekommen, so hat man mir das später erklärt.
Hat geruckelt, die Waschanlage hat abgeschaltet. Darauf wies mich ein Mitarbeiter an, ein Stückchen vor zu fahren. Das tat ich, danach lief sofort die Waschanlage wieder an, der Waschvorgang wurde normal beendet.
Beim Ausfahren aus der Waschstraße habe ich natürlich sofort nach Schäden gesucht und bin leider fündig geworden.
Die Felge hinten links ist am Felgenhorn trotz deutlich überstehendem Anfahrschutz des Reifens umlaufend mit recht oberflächlichen und kleinen Kratzern versehen. Also keine Macken im Alu. Umlaufend meint, die Kratzer sind am ganzen Umfang des Felgenhorns verteilt und fast exakt in Richtung der Radnabe ausgerichtet.
Die Kratzer sind jedoch so tief, dass sie nicht zu polieren sind.
Die Reifenflanke hat keinerlei Schäden oder "Markierungen".
Ich kann mir nicht so recht erklären, wie das passiert ist, ich bin eigentlich nur sicher, dass es vor dem Befahren der Waschstraße nicht da war.
Ihr wisst ja, so etwas sieht man doch sofort.
Natürlich hat der Inhaber erklärt, dass könne gar nicht von der Waschstraße verursacht sein. Ich habe darauf bestanden, eine Schadensmeldung zu machen.
Jetzt schreibt die Haftpflichtversicherung und stellt lapidar folgende Frage:
"Bitte teilen Sie uns mit, worin das Verschulden unseres Kunden liegt am Schaden Ihres Fahrzeuges."
Da ich fürchte, dass das eine Fangfrage sein könnte, möchte ich nicht in eine Falle tappen. Zum jetzigen Zeitpunkt will ich auch keinen Anwalt hinzu ziehen, dass erscheint mir zu viel Wind zu sein für einige Kratzer.
Gleichwohl war die Felge vorher makellos und neuwertig!
Gleichzeitig habe ich ein Problem die Schadenshöhe zu beziffern.
1.) Die Felge gibt es nicht mehr (BBS RK in 10x18)
2.) Eine Rechnung habe ich nicht, auch habe ich keinen genauen Preis.
Lediglich einen von der ähnlichen BBS RX in 10x18, 590,- Euro.
3.) Selbst wenn eine Reparatur einer mehrteiligen Felge möglich ist, dann müssten doch wegen des Farbunterschiedes alle Felgen gemacht werden?
Einen Vorteil habe ich: Das Auto ist auf meine Lebensgefährtin zugelassen, damit bin ich als Fahrer wohl der Zeuge der Geschädigten?
Meine Fragen sind also: Muss ich ein wie auch immer geartetes Verschulden beweisen oder nur die Tatsache, dass es vor der Wäsche keinen Schaden hatte und danach schon?
Reicht dazu meine Zeugenaussage, wenn der Betreiber der Waschhalle das bestreitet?
Wie ist Eurer Meinung nach die die Schadenshöhe zu beziffern? Muss da ein Gutachten gemacht werden?
Hat jemand sonst ein zweckdienliche Idee?
Ich möchte halt nicht Zeit und Geld verplempern, um dann nachher nichts oder kaum was zu bekommen, so nach dem Motto: Die Felge hat eine Zeitwert von 20 Euro oder so. Immerhin ist das Auto jetzt über 10 Jahre alt.
Bitte helft mir, ich weiss da nicht so recht weiter!
Grüsse
Wuchtl