FOR SALE an der Scheibe - rechtlich i.O.?

Kinofan

Der Tunnelfetischist unter den "Dreien"
Registriert
30 Oktober 2005
Ort
Nürnberger Land
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Man sieht immer wieder Zettel in Autos, wo diese zum Verkauf angeboten werden.

Würde in meinem Z4 gerne einen über die ganze Heckscheibe von innen anbringen
(damit es auch jeder lesen kann)

Habe allerdings mal gehört, daß man Verkauszettel im Auto nicht an die Scheibe kleben darf.

Kennt da jemand die Rechtslage?

Möchte mir kein Knöllchen einfangen. ;)
 
AW: FOR SALE an der Scheibe - rechtlich i.O.?

An der Heckscheibe ? Wieso nicht, in einem Sprinter ist ja hinten auch alles zu. Ich meine, und das ist Halbwissen :w, man brauch nur Sicht nach vorn und zur Seite.
Mach nen Zettel rein, ansonsten schick ihn in den Xport :y

PS: Mich würde viel lieber interessieren ob es rechtens ist, die "Isch kaufe Ihr Auto Kärtchen, egal Unfall, egal km, egal Zustand" am Auto "anzubringen"
 
AW: FOR SALE an der Scheibe - rechtlich i.O.?

An der Heckscheibe ? Wieso nicht, in einem Sprinter ist ja hinten auch alles zu. Ich meine, und das ist Halbwissen :w, man brauch nur Sicht nach vorn und zur Seite.
Mach nen Zettel rein, ansonsten schick ihn in den Xport :y

PS: Mich würde viel lieber interessieren ob es rechtens ist, die "Isch kaufe Ihr Auto Kärtchen, egal Unfall, egal km, egal Zustand" am Auto "anzubringen"

Das würde mich auch interessieren.....warum sind die immer an "meinem" Auto:s
 
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Habe allerdings mal gehört, daß man Verkauszettel im Auto nicht an die Scheibe kleben darf.

Kennt da jemand die Rechtslage?

Möchte mir kein Knöllchen einfangen. ;)


Du hast doch einen zusätzl. rechten Aussenspiegel am Z4, oder ... :d ?


Warum sollte das verboten sein??? damit Dein Hintermann nicht das Lesen während der Fahrt anfängt und zu dicht und unkonzentriert auffährt ???

Dann darf auch kein Transporter/LKW mehr Werbung oder aber Hinweise über die Firma (Standort/Telefon usw.) am Heck dranbappen haben ...

Zur Not frage halt einen KOB ...

freundliche Grüße Marion
 
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Solange Du Dein Fahrzeug nicht zu Verkaufszwecken irgendwo
abgemeldet parkst, ist das 100 % i.O., vorausgesetzt, Du hast
2 Aussenspiegel. Jeder darf auf seinem Fahrzeug Werbung machen...

Zum Thema Karten unter Scheibenwischer (oder sonst wo):
Solange die nichts kaputt machen: nicht (strafrechtlich) verboten,
man könnte aber zivilrechtlich die Entfernung erstreiten :y :wm :+ !
Ich dürfte aber keinen dabei erwischen :d :X
 
AW: FOR SALE an der Scheibe - rechtlich i.O.?

Ist das nur berlinerisch oder hat das einen tieferen Sinn? ;)

:d auch in Westberlin hießen die Kontaktbereichsbeamte ... also ein trachtentragender Siedlungskontrollettie ....

öhmmmm &: gibt es die in Wessiland etwa nicht ???

Stümmmmbt :+ ... Ihr habt ja Toto und Harry :t :t :d :d:d

Grüße aus der ehemaligen Alliertenzone ... die Stadt mit dem Viermächtestatus ... da wo man AFN, BFBS, France 4, SFB, RIAS und Stimme der DDR hören konnte :t

Marion
 
AW: FOR SALE an der Scheibe - rechtlich i.O.?

:d auch in Westberlin hießen die Kontaktbereichsbeamte ... also ein trachtentragender Siedlungskontrollettie ....

öhmmmm &: gibt es die in Wessiland etwa nicht ???

Stümmmmbt :+ ... Ihr habt ja Toto und Harry
:t :t :d :d:d

Grüße aus der ehemaligen Alliertenzone ... die Stadt mit dem Viermächtestatus ... da wo man AFN, BFBS, France 4, SFB, RIAS und Stimme der DDR hören konnte :t

Marion

geben tuts die schon, die lassen sich da nur nicht blicken :):d:d:d:d:d:d
 
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Also die Clayallee bei mir um die Ecke ist eine sehr beliebte Zone zum Verkauf von Autos. Und ich sehe immer wieder Zettel des Ordnungsamtes an den Scheiben kleben, auf denen geschrieben steht, dass das Verkaufen auf öffentlichem Straßenland untersagt ist. Es hängen mittlerweile sogar Schilder an den Laternen!!
Also ich wär mir da nicht so sicher. Vielleicht darfst du dein Auto auch einfach nur nicht Parken mit dem Zettel &:&:&:
 
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Man sieht immer wieder Zettel in Autos, wo diese zum Verkauf angeboten werden.

Würde in meinem Z4 gerne einen über die ganze Heckscheibe von innen anbringen
(damit es auch jeder lesen kann)

Habe allerdings mal gehört, daß man Verkauszettel im Auto nicht an die Scheibe kleben darf.

Kennt da jemand die Rechtslage?

Möchte mir kein Knöllchen einfangen. ;)

Auf öffentlichen Straßen verboten.
 
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Kann mir auch nicht vorstellen, dass es verboten sein sollte. Ist ja wie Werbung. Und bei 2 Aussenspiegel auch kein Problem. (Obwohl, im braven Deutschland könnt selbst sowas verboten sein).
Auf jedenfall Bild hier einstellen, wenn der Aufkleber dranbabbt :w:t.
 
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Tom, warum soll das verboten sein? Eine Begründung wäre nett. ;)

Einen gewerblichen Hintergrund kann ich mir nicht vorstellen, solange es um den privaten Verkauf eines einzigen Autos geht. Und tolle "Denon" und "Abi 2007"-Aufkleber auf der Rückscheibe scheinen ja erlaubt zu sein...

Viele Grüße
Jan
 
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Ich musste bei einer allg. Verkehrskontrolle mal einen Verkaufszettel DIN A 4
von meiner hinteren Seitenscheibe entfernen.
Warum keine Ahnung, aber laut Polizei verboten.
Gekostet hat es nichts und der PKW war auch i.O.
Ist allerdings einige Jahre her und das Auto gibt es auch nicht mehr.


Gruß Lippe
 
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Scheint wohl von Stadt zu Stadt verschieden zu sein:

Rechtslage // Gesetz: Wer sein Auto auf einer Straße abstellt, um es zum Verkauf anzubieten, verstößt gegen Paragraf 11 des Berliner Straßengesetzes. Dieser besagt, dass öffentliches Straßenland nicht ohne Genehmigung zu Verkaufszwecken genutzt werden darf.
 
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Tom, warum soll das verboten sein? Eine Begründung wäre nett. ;)

Einen gewerblichen Hintergrund kann ich mir nicht vorstellen, solange es um den privaten Verkauf eines einzigen Autos geht. Und tolle "Denon" und "Abi 2007"-Aufkleber auf der Rückscheibe scheinen ja erlaubt zu sein...

Viele Grüße
Jan

Hallo Jan,

Henry gibt die Antwort.

Rechtslage // Gesetz: Wer sein Auto auf einer Straße abstellt, um es zum Verkauf anzubieten, verstößt gegen Paragraf 11 des Berliner Straßengesetzes. Dieser besagt, dass öffentliches Straßenland nicht ohne Genehmigung zu Verkaufszwecken genutzt werden darf.

Werbung am Auto ist erlaubt, solange keine Preise angegeben werden.

Wenn das aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist, dann ist die einfachste Lösung man
ruft bei der Polizei an :)
 
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Tach zusammen!
Ruft lieber beim Ordnungsamt an, die sind für den ruhenden Verkehr zuständig.
Die Komunalen Ordnungsbehörden verfahren von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ruhrgebietsstädte sind diesbezüglich sehr spröde und ahnden Verstöße auch schneller.
Sonst würden mache Straßen auch wie Schrottplätze mit Preischildern aussehen.

Gruß
FranCa
 
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Ich lasse es bleiben!

Die Aussagen sind doch zu unterschiedlich.

Auch ein Anruf bei unserer Polizei ergab keine 100%ige Auskunft!

Die hintere Scheibe dürfe zwar für einen Transport vorübergehend zugestellt sein, aber nicht dauerhaft zugeklebt werden. Mit oder ohne Preisangabe wäre egal.

Ich soll den zettel an die hintere Seitenscheibe kleben! :d

Werde den zetti heute abend mal wieder in ebay einstellen ;)
 
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