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Andreazzz
Guest
Da kommt ein ausländischer Mitbürger (passt wieder zu meiner Braunfärbung oder?) in unsere Firma, legt einen Berechtigungsschein zum Kauf von Möbel in Höhe von maximal 200 Euro vor, verlangt allerdings einen Schrank zum Verkaufspreis von 399 Euro.
Die Differenz will er dann bar "auf den Tisch" legen.
Ein Rückruf beim Sozialamt wegen der Abrechnungsmodalitäten ergibt, dass diese Regelung legal ist und übliche Praxis.
Er hat also 199 Euro über und benötigt dennoch einen Schein vom Sozialamt.
Bevor jetzt wieder alle aufschreien, Hilfe für Hilfebedürftige ja, aber doch nicht so:
Einen Schrank in der gleichen Größe und in ansprechender, annehmbarer
Qualität gibt es bei uns auch für 139 Euro.
Interessant auch der 1. Wunsch unseres Kunden, er wollte eben besagten 139 Euro-Schrank und 61 Euro in Bar, das Amt sollte uns aber dann eine Rechnung in Höhe von 200 Euro erstatten.
Übrigens gab´s nach dem Kauf erhebliche Probleme beim Transport mit einer Mercedes C-Klasse
.
Andreas
Die Differenz will er dann bar "auf den Tisch" legen.
Ein Rückruf beim Sozialamt wegen der Abrechnungsmodalitäten ergibt, dass diese Regelung legal ist und übliche Praxis.
Er hat also 199 Euro über und benötigt dennoch einen Schein vom Sozialamt.
Bevor jetzt wieder alle aufschreien, Hilfe für Hilfebedürftige ja, aber doch nicht so:
Einen Schrank in der gleichen Größe und in ansprechender, annehmbarer
Qualität gibt es bei uns auch für 139 Euro.
Interessant auch der 1. Wunsch unseres Kunden, er wollte eben besagten 139 Euro-Schrank und 61 Euro in Bar, das Amt sollte uns aber dann eine Rechnung in Höhe von 200 Euro erstatten.
Übrigens gab´s nach dem Kauf erhebliche Probleme beim Transport mit einer Mercedes C-Klasse
. Andreas
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