Peter_S
macht Rennlizenz
- Registriert
- 3 November 2003
Hallo liebe Kenner des Rechts,
vielleicht könnt ihr mir bei folgendem Problem mit etwas Beratung weiterhelfen:
PKW auf der Autobahn geblitzt, abzgl. Toleraranz 164 km/h bei 120 km/h
Halter des Fahrzeugs ist eine GmbH, Fahrerermittlung ging an den GF. Beweismittel Frontphoto, aufgrund des hohen Speeds ist nur schemenhaft eine Person erkennbar.
Gefahren ist jemand, der weder zur Mitarbeiterschaft noch zur Familie des GF gehört, der Fahrer ist also faktisch auch durch Hausbesuche der Polizei nicht ermittelbar.
Wie ist die rechtliche Folge ? Einstellung weil Fahrer nicht ermittelbar? oder muss die GmbH die Geldbusse zahlen? Auflage Fahrtenbuch? Ein vergleichbarer Fall lag bei der GmbH bisher noch nicht vor.
Und wäre es ratsam, die Geschichte gleich dem Hausanwalt zu übergeben?
Wäre super, wenn ihr mir hier ein paar Tips geben könntet!
LG Peter
vielleicht könnt ihr mir bei folgendem Problem mit etwas Beratung weiterhelfen:
PKW auf der Autobahn geblitzt, abzgl. Toleraranz 164 km/h bei 120 km/h
Halter des Fahrzeugs ist eine GmbH, Fahrerermittlung ging an den GF. Beweismittel Frontphoto, aufgrund des hohen Speeds ist nur schemenhaft eine Person erkennbar.
Gefahren ist jemand, der weder zur Mitarbeiterschaft noch zur Familie des GF gehört, der Fahrer ist also faktisch auch durch Hausbesuche der Polizei nicht ermittelbar.
Wie ist die rechtliche Folge ? Einstellung weil Fahrer nicht ermittelbar? oder muss die GmbH die Geldbusse zahlen? Auflage Fahrtenbuch? Ein vergleichbarer Fall lag bei der GmbH bisher noch nicht vor.
Und wäre es ratsam, die Geschichte gleich dem Hausanwalt zu übergeben?
Wäre super, wenn ihr mir hier ein paar Tips geben könntet!
LG Peter

gibt um eine solche Diskussion zu überstehen. Nicht böse sein.


