Frage an die Verkehrsrechtsexperten

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Ganz abwegig ist der Gedanke von ChrisNoDiesel nicht. Der Wortlaut der Vorschrift ließe tatsächlich eine Unterbrechung durch Erlass eines Bescheides oder Erhebung der Klage gegen eine andere Person zu.

Das wäre m.E. aber systemwidrig. § 33 OWiG stellt auf Maßnahmen gegen den Betroffenen ab, nicht auf irgendwelche Maßnahmen gegen irgendjemand.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Zum neuen § 26 Abs. 3 StVG existiert erst wenig höchstricherliche Rechtsprechung. Es bedurfte schon einer Entscheidung des BGH um festzustellen, dass es nicht ausreicht, wenn der Bußgeldbescheid zwei Wochen später zugestellt wird - wie in § 33 Abss. 1 S. 1 Ziffer 9 bestimmt, und dass § 26 Abs. 3 eine von § 33 abweichende Regelung darstellt. Vorliegend könnten Instanzgerichte dieselben Gedanken verfolgen wie ChrisNoDiesel.

Es wird in der Praxis mit unterbrechenden Maßnahmen schon erheblich Schindluder betrieben. Es genügt z.B. schon die Versendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen; ein Zugang ist nicht notwendig. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn der Betroffene versichert, er habe den Anhörungsbogen nie erhalten, und in der mit Seitenzahlen versehenen Akte trägt der Anhörungsbogen die Seitenzahl "11 a".
 
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WiZ8 schrieb:
Möchte mal eine Variante vorschlagen:

Im schriftlichen Verfahren ist niemand gezwungen eine Aussage zu machen, außer Angaben zum Halter. Grundsätzlich alle Fristen maximal ausnutzen

Auf Anhörungsbogen eintragen, "Fahrer ist bekannt" plus Halterangaben.

Nun kommt es logisch zum Gerichtsverfahren, dort geht der GF mit dem wirklichen Fahrer hin UND der wird nun benannt und gibt es auch unumwunden zu.

Folge keine Buße und kein Fahrtenbuch für GmbH, da verantwortlicher Fahrer ermittelt. Der Fahrer ist ebenfalls aus dem Schneider da die 3 Monate Verjährung vorbei sind.

Sollte es entgegen aller Gepflogenheiten innerhalb 3 Monaten zu einem Gerichtstermin kommen wegen Verhinderung verschieben lassen.

ABER ob sich das alles lohnt hängt sicher vom Verhältnis des GF und des Fahrers ab.

Hallo Ihr Lieben,

jetzt muß ich mich auch mal einschalten (hatte ich eigentlich nicht vor, weil ich kein Experte bei den Owis bin).

Ich meinte aber, mal gelesen zu haben, dass diese Variante nicht funktioniert, weil trotzdem ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann. Jetzt hab ich nochmal nachgeschaut: der VGH München sagt, dass fehlende Mitwirkungsbereitschaft des Halters (Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage) auch dann zu unterstellen ist, wenn der Halter den Fahrer erst nach Verjährungseintritt benennt.

Vielleicht ist meine Literatur aber auch überholt.

LG
Robert
 
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roberto schrieb:
der VGH München sagt, dass fehlende Mitwirkungsbereitschaft des Halters (Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage) auch dann zu unterstellen ist, wenn der Halter den Fahrer erst nach Verjährungseintritt benennt.

Dann muss man halt abwägen, wie wichtig einem der Fahrer ist, den man decken will.
Ein Fahrtenbuch ist zwar lästig, wird aber normalerweise nur für einen begrenzten Zeitraum (6 Monate) auferlegt und man hat danach wieder Ruhe.

Mathias
 
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M.E. so nicht ganz richtig:

Allerdings darf eine solche Weigerung nicht daraus geschlossen werden, daß der Halter im Anhörungsbogen die Frage nach dem Fahrer nicht beantwortet (OVG Bremen NZV 1994, 168); erst wenn der Betroffene in Kenntnis des vollständigen Ermittlungsstandes ist, kann die Weigerung angenommen werden (OVG Bremen a.a.O.).

Und dies ist erst bei richterlicher Vernehmung bzw. Verfahren vor dem AG der Fall!

Ich will hier auch keine Dauerdiskussion lostreten, lasst Euch auf jeden Fall bitte anwaltlich beraten, was ja spätestens, wenn es um ein Fahrverbot geht sicher sinnvoll ist. Aber bitte SOFORT vor jedweder Äußerung egal ob mündlich oder schriftlich zum Anwalt!
 
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Andreazzz schrieb:
Hier noch einmal eine letztmalige Stellungnahme meinerseits:

Ich habe wohl in ein Wespennest gestochen oder warum diese Beleidigungen?
Für endlose Diskussionen und Streitereien habe ich keine Zeit und keine Lust!
Ich habe meine Meinung zu einem Thema gesagt, was ich für mich in Anspruch nehme, zu dürfen. Bei einer entsprechenden demokratischen Grundhaltung dürfte damit auch niemand ein Problem haben, oder?
Leider ist die Moral nicht jedermanns Sache und man beauftragt Rechtsvertreter und trickst, um seine Vorteile zu suchen.
Ist das wirklich in Ordnung? Warum hält man sich nicht einfach an die
allgemeinverbindlichen Gesetze und Vorschriften?
Ich will keinen Polizeistaat, aber die Kontrollen gegen unverantwortliche Raserei sollten noch schärfer werden - und dann sofortiges Anhalten, damit eben diese Tricksereien aufhören.

Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 12 Wochen + eine angemessene Postlaufzeit, die nicht näher beschrieben wird. Die Schreiben könnten also auch von der Behörde zurückdatiert werden! Das nachzuweisen dürfte schwer sein!?

Andreas

? Ich habe nochmals den Thread durchgelesen, wo wirst Du beleidigt?

Du hast Deine Meinung gesagt, die anderen Ihre, wo ist jetzt das Problem ?

Verjährungsfrist laut Gesetzestext 3 Monate und nicht 12 Wochen.

Was nützt das Zurückdatieren, wenn das Verfahren in dem der Fahrer erstmalig bekannt wird nach 3 Monaten und 2 Tagen statt findet. Keine Behörde ist so dumm, dann ein anderes Datum in ein Schreiben zu setzen.

Aber bitte, ein Forum ist zum diskutieren da, viele Menschen unterschiedliche Ansichten, jeder darf und sollte so leben wie er möchte und zum Ärgern ist das Leben zu kurz.
 
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WiZ8 schrieb:
? Ich habe nochmals den Thread durchgelesen, wo wirst Du beleidigt?
Du hast Deine Meinung gesagt, die anderen Ihre, wo ist jetzt das Problem?

Ich weiß nicht, ob Andreazzz noch antworten will. Aber da mich genau dieser Punkt bereits beim Lesen des Threads gestört hat, will ich die Frage nach der Beleidigung aus meiner Sicht beantworten. Andreazzz ist an drei Stellen unangemessen (vorsichtig formuliert) behandelt worden:

1. Bei der ersten Aussage, dass man in der Grundsituation nicht nur ganz enggeführt an der Ausgangsfrage, sondern auch mit einem anderen Ansatz beantworten könnte, wurde dies als "unangebrachtes Oberlehrertum" tituliert (Beitrag #11).

2. Der genannte (unerwünschte) Ansatz wurde indirekt als destruktiv bezeichnet: "Falls noch jemand etwas konstruktives zum Thema beitragen kann ..." (Beitrag #15).

3. Der "Hinweis an Moralapostel" (Beitrag #19) ist ebenfalls eindeutig abschätzig gemeint und richtet sich offenbar an dieselbe Adresse.

Für mein Empfinden haben die genannten Beiträge durchaus etwas Beleidigendes in sich.
 
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Hallo Elias,

sicher, wenn man es sehr genau nimmt, könnte man das so interpretieren, aber ich finde ein wenig mehr Toleranz und Großzügigkeit innerhalb eines Forums sollte möglich sein. Im Rheinischen heisst das (Adenauer lässt grüssen) man soll nicht so pingelig sein.

Würden man alles auf die Goldwaage legen, so ist der Beitrag von Andreazzz "Eine wunderbare Antwort, die genau zeigt, was ich von Dir zu halten habe!" ebenso als Beleidigung zu sehen.

Also bitte bitte nicht alles so eng sehen und lasst die Freude am zzz, zzzz, zzzzzzzz nicht durch Kleinkrämerei vermiesen.

Sollten wir uns einmal real begegenen, so trinken wir alle ein oder zwei :bierwein: und lachen darüber :t
 
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Hola,

bitte gestattet mir als Threaderöffner mit ein paar Worten auch den hoffentlich versöhnlichen Abschluss desselben einzuleiten....

a. Ich danke allen, die mir mit sachdienlichen Hinweisen sehr viel weitergeholfen haben

b. Sollte ich jemanden beleidigt haben oder sonstwie unangemessen angegangen sein, war dies nicht meine Absicht.

Allerdings mag ich es auch nicht besonders, wenn jemand ungefragt und ohne genauere Kenntnis meiner Person über mich urteilt, daher die etwas markigen Worte.

Ich bin allerdings auch von einer etwas höheren Toleranz hier ausgegangen. So wie es Elias aufarbeitet, erinnert es mich stark an die Kommunikation mit :K , das geht vielleicht doch etwas weit:X

Also seht die Dinge nicht ganz so eng, peace for all

Peter
 
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Andreazzz schrieb:
Hier noch einmal eine letztmalige Stellungnahme meinerseits:

Ich habe wohl in ein Wespennest gestochen oder warum diese Beleidigungen?
Für endlose Diskussionen und Streitereien habe ich keine Zeit und keine Lust!
Ich habe meine Meinung zu einem Thema gesagt, was ich für mich in Anspruch nehme, zu dürfen. Bei einer entsprechenden demokratischen Grundhaltung dürfte damit auch niemand ein Problem haben, oder?
Leider ist die Moral nicht jedermanns Sache und man beauftragt Rechtsvertreter und trickst, um seine Vorteile zu suchen.
Ist das wirklich in Ordnung? Warum hält man sich nicht einfach an die
allgemeinverbindlichen Gesetze und Vorschriften?
Ich will keinen Polizeistaat, aber die Kontrollen gegen unverantwortliche Raserei sollten noch schärfer werden - und dann sofortiges Anhalten, damit eben diese Tricksereien aufhören.

Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 12 Wochen + eine angemessene Postlaufzeit, die nicht näher beschrieben wird. Die Schreiben könnten also auch von der Behörde zurückdatiert werden! Das nachzuweisen dürfte schwer sein!?

Andreas

Meine Meinung zum Thema Recht und Moral in diesem Zusammenhang: Sie müssen nicht deckungsgleich sein.

Wenn aber ein Beteiligter recht handeln soll, so doch der Staat. OWis sind "kleine" Straftaten. Wir bewegen uns hier im Strafrecht. Der Staat übt mit Geldbußen, Fahrverboten etc. direkt Macht auf einen Bürger aus. Es zeichnet einen Rechtsstaat aus, wenn dieser hierfür klare Regeln aufstellt, sowohl materiell als auch formell.

Dinge wie "Rückdatieren" oder - wie ich es selbst schon sah - eingefügte Blätter in Akten gehen aus meiner Sicht gar nicht an!

Andererseits sollte dem Bürger bei seiner Verteidigung ein weiter Spielraum eingeräumt werden. Das wird es auch. Selbstverständlich hat ein Angeklagter grundsätzlich auch ein "Recht zur Lüge". Sollte es "Schlupflöcher" geben, so ist es am Gesetzgeber, Lücken zu schließen, nicht an der Exekutive.

Insofern finde ich nichts daran moralisch verwerflich, solche Lücken zu suchen. Unser Rechtsstaat gibt uns dies ja auch vor. Es geht schließlich nicht um den Umgang von Bürgern untereinander.

So, und nun könnt ihr auf mich einprügeln ...:11smashz:
 
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Hallo,

Moral hin, Lücke her. Ein Aspekt der "Moraldiskussion" ist bislang nicht berücksichtigt worden.

Ich bin auch der Meinung, dass man Lücken oder Spielräume im Gesetz als Bürger gegenüber Staat und Verwaltung ausnutzen darf. Das ist ein unmittelbarer Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Eine moralische Bewertung kann man meiner Auffassung nach in dem Zusammenhang überhaupt nicht vornehmen.

Aber (und jetzt kriegt ich wahrscheinlich auf die Mütze):

Wenn man in so einem Zusammenhang, wie die Frage hier ursprünglich gestellt war nachdenkt, wie man um Geldbuße, Fahrverbot usw. herumkommt, so sucht man die Lücken und Spielräume auf Kosten und Risiko desjenigen, der das Auto zur Verfügung gestellt hat, nämlich des Fahrzeughalters. Ich hätte da als Fahrer ärgste Bedenken, selbst und gerade wenn es sich um einen besonders guten Bekannten oder engen Freund handelt. Gerade so jemand wird als der vom Fahrtenbuch bedrohte Halter kaum sagen wollen, der Fahrer solle doch seinen Mist allein ausbaden. Deswegen würde ich in so einer Situation - wie Andreas so schön geschrieben hat - als Fahrer immer zu dem Scheiß stehen (aber auch nur in so einem Fall).

@ Peter: bitte nicht böse sein und nicht auf mich einhauen (ich bin so empfindlich :3daisyz: ). Es geht nicht gegen dich und ich hätte diesen Senf auch gar nicht dazu gegeben, wenn die Diskussion nicht -zumindest in Teilbereichen- auf eine eher allgemeinere Ebene gerutscht wäre. Du allein kennst deine Situation und wirst korrekt handeln.

LG
Robert
 
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So, der Fall ist scheinbar vom Tisch .... hatte den Anhörungsbogen fristgerecht zurück gesandt mit "keine Angaben zur Sache", und es kam überhaupt keine Reaktion mehr.

Das ist nun fast 4 Monate her, so dass m.E. Verfolgungsverjährung eingetreten sein dürfte. Das Foto war halt auch so grottenschlecht, da hat es die Rennleitung wohl gar nicht erst versucht weiter zu stochern.

Ich habe die Dame am Steuer trotzdem gebeten, derartig hohe Überschreitungen ab jetzt zu unterlassen, soviel Glück hat man ja nicht immer :b

LG Peter
 
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