Frage an die Versicherungsexperten

BMCMidget

Fahrer
Registriert
20 Mai 2007
Am letzten WE ist mir doch was blödes passiert: ich bin (als Beifahrer) mit meiner :K (Audi TT) nach Hause gefahren, und beim Öffnen der Tür stößt sie mit der Kante an einen nebenstehenden Wagen (MX5, 2. Serie). Am TT nix zu sehen (war wirklich nur leicht), aber am MX5 im hinteren Kotflügel 'ne ganz kleine Delle (kein Knick, kein Lackschaden, müßte sich ausbeulen lassen können).

Hab dann meine Tel.-Nr. hinterlassen, und hoffe jetzt, daß der Besitzer das nicht ausnutzt und gleich 'nen neuen Kotflügel montieren läßt :a.

Meine Frage dazu: kann ich diesen Schaden eventuell meiner Privat-Haftpflichtversicherung weiterleiten, oder kann nur die Kfz.-Haftplicht des verursachenden Wagens (also dem meiner :K) den Schaden begleichen (was ich wegen Höherstufung nicht will)?

Anmerkung: diese strammen Türfedern beim Audi haben mich schon immer irgendwie gestört, jetzt hab ich kennengelernt, was fürn Murks das eigentlich ist! b:

Danke für Hinweise!

Grüße,

Bert
 
AW: Frage an die Versicherungsexperten

Ich glaube, wenn der Schaden durch das KFZ verursacht wurde, darf nur die KFZ Haftplicht das übernehmen. Wenn Du z.B. mit Deinem Regenschirm dagegengestossen wärst, würde es deine Haftplicht zahlen. Du weis was ich meine?!?!?
 
AW: Frage an die Versicherungsexperten

Tja, Du hast ja schon geschrieben, dass es mit der Tür passiert ist und nicht mit Deinem Fahrrad, Aktenkoffer oder sonstigem, was nicht fest mit dem Auto verbunden ist. :X

Also wirst Du entweder die KFZ-Haftpflicht in Anspruch nehmen oder es selber bezahlen müssen.

Versuch erstmal den Besitzer zu sprechen und mit ihm eine Lösung zu verhandeln.

Der erste Gang ist zum Lack- und Beulendoktor, er soll sich das anschauen und im Normalfall kommste mit unter 100 Euro aus der Sache raus, wenn danach nix mehr zu sehen ist.

EDIT: zu langsam :X
 
AW: Frage an die Versicherungsexperten

Ich glaube, wenn der Schaden durch das KFZ verursacht wurde, darf nur die KFZ Haftplicht das übernehmen. Wenn Du z.B. mit Deinem Regenschirm dagegengestossen wärst, würde es deine Haftplicht zahlen. Du weis was ich meine?!?!?

Stimmt.
Schäden, welche durch Kfz verursacht werden, schließt die Privathaftpflicht Versicherung aus. Mein Sohn ist mal (im Vorbeigehen) mit dem Fuß umgeknickt und hat einen Außenspiegel eines parkenden Kfz beschädigt. (Sprich, dieser war ohne Lackschäden minimal aus der Verankerung gerissen).
 
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Kann mich in der Sache nur den Vorpostern anschließen...
Aber auf jeden Fall meine Hochachtung für das Zurücklassen der Adresse!
Ich weiß nicht wie viele Parkhaus-Türkantendellen mein Alltagskombi in Frankfurter Parkhäusern "mitbekommen" hat und NIE hat sich bei mir einer gemeldet.
Vel Erfolg bei der Abwicklung!
Holger
 
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Danke für die schnellen Antworten! :t


Aber auf jeden Fall meine Hochachtung für das Zurücklassen der Adresse!
Ich weiß nicht wie viele Parkhaus-Türkantendellen mein Alltagskombi in Frankfurter Parkhäusern "mitbekommen" hat und NIE hat sich bei mir einer gemeldet.

Ich find's schon 'ne Schweinerei, einfach abzuhauen :g. Wobei ja juristisch das Hinterlegen der Adresse/Telefonnr. nichtmal ausreichend sein soll. Da gab's doch irgend solch eine Bestimmung, daß man zumutbar lang warten muß (falls der Besitzer mal zurückkommt) oder den Schaden der Polizei melden muß, bin mir da aber auch nicht mehr so ganz sicher.

Im Nichtbeachtungsfall kann es einem wohl sogar als Fahrerflucht ausgelegt werden &:(?)

Naja, mal sehen was draus wird...

Grüße,

Bert

.
 
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Im Nichtbeachtungsfall kann es einem wohl sogar als Fahrerflucht ausgelegt werden &:(?)
Je nach Schwere des Schadens ... die von Dir beschriebene Delle fällt sicher unter geringstem Bagatellschaden, der ohne Deine Telefonnummer dem besitzer womöglich noch nichtmal aufgefallen wäre.

Viellicht hättest Du mal bei der Polizei anrufen sollen und fragen, was sie Dir empfehlen - wenn die das dort direkt abwinken, bist Du auf alle Fälle sauber. ... für 'ne Delle kommt keine Streife raus.

Mach Dir also mal keine Sorgen ... :M
 
AW: Frage an die Versicherungsexperten

Ich find's schon 'ne Schweinerei, einfach abzuhauen :g. Wobei ja juristisch das Hinterlegen der Adresse/Telefonnr. nichtmal ausreichend sein soll. Da gab's doch irgend solch eine Bestimmung, daß man zumutbar lang warten muß (falls der Besitzer mal zurückkommt) oder den Schaden der Polizei melden muß, bin mir da aber auch nicht mehr so ganz sicher.

Im Nichtbeachtungsfall kann es einem wohl sogar als Fahrerflucht ausgelegt werden &:(?)

Grad wollt´ich´s schreiben.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich vor der Weiterfahrt bei der Polizei meldet. "Meldung macht frei!"

Einen flüchtig Bekannten haben sie mal um halb drei Nachts rausgeklingelt, weil ein Nachbar einen (vom Fahrer unbemerkten!) Anrempler der Polizei meldete.

Krass: der "Geschädigte" wollte damals einige tausend Euro Schadensersatz, sonst würde er die "Fahrerflucht" "auf Antrag" verfolgen lassen.

Was draus geworden ist - und ob Fahrerflucht überhaupt eine "auf Antrag" zu verfolgende Straftat ist- weiß ich nicht.

Grüße
Oliver
 
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