Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage an einen der sich damit genauestens auskennt.
Folgender Sachverhalt:
Es ist durch eigenes Verschulden ein Schaden an meinem Fahrzeug entstanden (geschleudert und in Graben gerutscht). Es wurde nur mein Wagen beschädigt.
Der Wagen ist Vollkasko versichert. Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der den Schaden aufgenommen hat. Schadenshöhe 2.700,00 Euro.
Ich möchte nach Gutachten abrechen und hab das der Versicherung mitgeteilt. Diese weigert sich allerdings und sagt, "Das macht sie nicht, dann zieht sie den Wert des Fahrzeuges ab und dann bleibt nichts mehr übrig!“ Den Schaden bezahlt sie nur gegen Vorlage der Rechnung!
Soweit ich weiß ist es mein gutes Recht nach Gutachten abrechnen zu lassen! Oder gab es da evtl. eine Änderung der Bestimmungen?
Es geht hier auch ums Prinzip. Die Versicherungen können doch nicht einfach machen was sie wollen!
[FONT="]Es handelt sich dabei um die Mecklenburgische Versicherung![/FONT]
ich hätte mal eine Frage an einen der sich damit genauestens auskennt.
Folgender Sachverhalt:
Es ist durch eigenes Verschulden ein Schaden an meinem Fahrzeug entstanden (geschleudert und in Graben gerutscht). Es wurde nur mein Wagen beschädigt.
Der Wagen ist Vollkasko versichert. Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der den Schaden aufgenommen hat. Schadenshöhe 2.700,00 Euro.
Ich möchte nach Gutachten abrechen und hab das der Versicherung mitgeteilt. Diese weigert sich allerdings und sagt, "Das macht sie nicht, dann zieht sie den Wert des Fahrzeuges ab und dann bleibt nichts mehr übrig!“ Den Schaden bezahlt sie nur gegen Vorlage der Rechnung!
Soweit ich weiß ist es mein gutes Recht nach Gutachten abrechnen zu lassen! Oder gab es da evtl. eine Änderung der Bestimmungen?
Es geht hier auch ums Prinzip. Die Versicherungen können doch nicht einfach machen was sie wollen!
[FONT="]Es handelt sich dabei um die Mecklenburgische Versicherung![/FONT]


komisch ...