Frage an unsere Rechtsexperten

zetti33

Fahrer
Registriert
30 Juli 2004
Ort
Ulm
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Hallo,
vielleicht können mir unsere Rechtsexperten hier im Forum weiterhelfen.

Habe mir bei einem Onlineversand einen Outdoor Grill bestellt der nach längerer Wartezeit dann vorgestern geliefert wurde.
Schon als ich das Paket gesehen habe, hatte ich keine gutes Gefühl, das Paket sah aus als ob es schon mal geöffnet und dann nachträglich wieder zugeklebt wurde.

Als ich dann den Inhalt kontrollierte viel mir auf das ein Blechbauteil bereits Kratzer und Montagespuren aufwies und der Rest teilweise „schlampig“ verpackt war.
Zudem sah die Aufbauanleitung aus wie wenn jemand schon mal darin geblättert hatte.
Mein Ärger darüber war groß, die optischen Gebrauchsspuren waren für mich so nicht akzeptabel, da ich keine B-Ware oder sonstiges bestellt und bezahlt habe.

Im Beisein meiner Frau habe ich das Paket wieder ordentlich verschlossen und den Versandhandel gleich per Email informiert das ich das Paket wieder zurücksende und mein Geld erstattet haben möchte.

Darauf bekam ich ein schreiben worin ich gebeten wurde eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben das ich den Schaden nicht selbst verursacht habe. :j
Außerdem sollte ich noch Fotos von der Ware machen und diese dem Verkäufer zusenden.

Hab Ihr so was schon mal gehört, dass der Käufer bei einer Rücksenden eine Eidesstattliche abgeben soll??
Was mache ich wenn Die mir anhängen wollen das ich den Schaden verursacht habe?


Hier mal die Mails:
Ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meinen am 27.02.2011 bestellten Landmann Atracto Gasgrill zurücksenden und bitte um Rückerstattung des Kaufpreises.

Reklamationsgrund:
Leider musste ich nach der Lieferung am 15.03.2011 feststellen dass das Paket bereits schon mal geöffnet wurde.
Die Verpackung war nachträglich mit Verpackungsklebeband wieder verschlossen worden, Grillzubehör und Elemente im Paket waren teilweise „schlampig“ wiederverpackt.
Elemente des Grills wiesen sogar Gebrauchsspuren auf, waren verkratzt!
Es handelt sich hierbei definitiv nicht um Neuware!!!

Ich bin darüber sehr verärgert, da ich bereits schon eine längere Wartezeit hinnehmen musste, bis der Grill lieferbar war,
um dann feststellen zu müssen, dass Sie mir mangelhafte Ware zusenden.
Ich erwarte Ihre Rückantwort zur weiteren Abwicklung der Retoure bis spätestens 18.03.2011.

Mit freundlichen Grüßen,
Verkäufer:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Hinweis.

Wir bedauern sehr, dass die Ware nicht in Ordnung ausgeliefrt wurde.
Dies werden wir bei unserem Lieferanten reklamieren.

Zur Vorlage bei unserem Lieferanten benötigen wir von Ihnen eine
schriftliche Bestätigungin
Form einer eidesstattlichen Versicherung. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie
in der Anlage. Bitte drucken Sie dieses Formular aus, füllen Sie es
vollständig
(incl. Seriennummer) aus und faxen Sie es auf dieXXX
Bitte lassen Sie uns Fotos per E-Mial zukommen.

Hätten Sie Interesse an einem Preisnachlass oder
bevorzugen Sie Austausch der Ware ?

Wir warten auf Ihr Feedback.
Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider kann ich nicht nachvollziehen, warum meinerseits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden soll?! Wir haben den Kaufvertrag mit Ihnen abgeschlossen und nicht mit ihrem Lieferanten
und sehen uns daher nicht verpflichtet beigefügtes Formular auszufüllen.

Ich hatte Ihnen in meiner E-Mail vom 15.03.2011 bereits schriftlich mitgeteilt, welche Mängel mir und auch meiner Frau die zugegen war, beim Auspacken der Ware, aufgefallen waren.

Im Übrigen ist die Ware bereits wieder verpackt und versandbereit und ich sehe es nicht als meine Pflicht an, diese wieder auszupacken und Bilder anzufertigen.
Sie können sich nach Erhalt der Ware gerne selbst ein Bild vom Zustand der Ware machen!

Weiterhin dürfte Ihnen bekannt sein, dass ein Verbraucher innerhalb von 2 Wochen den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen kann.
Der Widerruf kann ausdrücklich, z.B. per Mail oder durch Zurücksenden der Ware erfolgen.
Ferner teile ich Ihnen mit, dass ich weder Interesse an einem Preisnachlass habe noch die Ware umgetauscht haben möchte.

Wie bereits mitgeteilt, möchte ich, dass Sie mir den Kaufbetrag von 136,99 € auf mein Konto zurückerstatten. Die Zahlung erfolgte per PayPal.

Bitte teilen Sie mir nun bis spätestens 18.03.2011 mit, wie die Rücksendung erfolgen soll, damit wir die Angelegenheit abschließen können.

Mit freundlichen Grüßen


vielen Dank für Ihre E-Mail.
Anbei senden wir Ihnen eine Freewaymarke zu.
Diese müssen Sie dann nur noch ausdrucken und den Paketabschnitt mit dem
Barcode auf das Paket kleben. Den beigefügten Rücksendebegleitschein legen
Sie bitte ausgefüllt in das Retourenpaket.
Mit dieser Marke können Sie die erhaltene Ware kostenlos zu uns
zurücksenden. Unmittelbar nach dem Eintreffen der Retoure bei uns, wird Ihr Auftrag schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Ware nur unter der Voraussetzung
zurückgenommen wird, wenn das Gerät in unverklebter Orginalverpackung mit kompletter Innenverpackung und im Orginalzustand zurückgeschickt wird.
Auf jeden Fall muss entweder ein Umkarton oder eine Folie um die
Orginalverpackung gewickelt werden, damit die Ware unbeschädigt bei uns ankommt.

Ihre Retourensendung wird bei uns in der Retourenabteilung
auf Vollständigkeit und Zustand überprüft.

Die Rücknahme der Sendung erfolgt zunächst ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht.

Wir müssen hier wohl auf die EV verzichten, jedoch wären wir Ihnen sehr
dankbar gewesen wenn Sie uns diese für unseren Lieferanten benötigte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben zugeschickt hätten. Der Lieferant nimmt so die Ware von uns nicht zurück, da angenommen wird, dass der Kunden die Gebrauchsspuren eventuell selbst verursacht hat.
Auf die Fotos können wir verzichten, die kann die Retourenabteilung bei
Eingang noch erstellen.


Wir bitten um Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen




Mit freundlichen Grüßen
 
AW: Frage an unsere Rechtsexperten

... und wo ist jetzt das Problem mit der eidesstattlichen Erklärung?
Du schreibst doch, dass Du die Ware nicht kaputt gemacht hast, also warum nicht, unüblich oder nicht!

Was glaubst Du, was ich täglich für einen Müll zurück bekomme, der angeblich schon beim Verkauf kaputt war und es offensichtlich ist, dass der Kunde es kaputt gemacht hat. Schrammen + Kratzer trotz Luftpolsterfolie, vermurkste Schraubengewinde, usw.
Wir tauschen z.B. generell alles um, auch wenn wir verarscht werden, wir müssen das Gegenteil nämlich sonst beweisen und hätten da wohl so manches Mal Probleme.
So schlecht finde ich persönlich das nicht mal mit der Erklärung, muss ich mal der GL vorschlagen. Wäre sehr interessant, zu sehen, wie die Leute darauf reagieren - da weißte vermutlich gleich, wer ehrlich ist und wer nicht.

Andreas
 
AW: Frage an unsere Rechtsexperten

Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wo das Problem sein soll!?

Sachen gibt's...
 
AW: Frage an unsere Rechtsexperten

Ich kaufe oft online ein, habe auch schon das ein oder andere wieder zurückgegeben, aber eine eidesstattliche hat wirklich noch nie jemand von mir verlangt.
Bis jetzt war immer so bei Umtausch oder Rückgabe, Verkäufer informieren, Ware zurück, Geld bekommen fertig.

Ok, wenn das für Euch nichts unübliches ist, dann ist ja alles ok und ich bin beruhigt. :)
Aber wo liegt dann jetzt der Unterschied zwischen einer Email und einem Forumlar?
Ich habe schriftlich per Email die Mängel bekannt gegeben.
Bei eine eidesstattlichen Erklärung ist der Unterschied das der Satz wie folgt beginnt: Hiermit bestätige ich nach eides...
Und warum soll ich dem Lieferanten des Verkäufers eine Bestätigung ausstellen?
Der Kaufvertrag wurde mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller geschlossen...&:
 
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Haben sie doch geschrieben, weshalb sie die EV haben wollten. Die wollten sie nur für sich haben, damit sie sich gegenüber ihrem Lieferanten schadlosen halten können. Zwischen den beiden Parteien scheint es meiner Meinung nach wohl nicht mehr so zum Besten in den Geschäftsbeziehungen zu stehen. Hatte wohl in der Vergangenheit schon diverse Probleme gegeben? Soll und ist nicht Dein Problem.

Was einen Widerruf des Verbrauchers angeht, hast Du zum Teil zwar recht, aber der Händler hat in solch einem Fall auch das Recht, die Ware unbeschädigt zurückzuerhalten. Beschädigungen gehen in solchen Fällen zu Lasten des Käufers. Schau Dir mal die Widerspruchsbestimmungen des Händlers genau an, dann wirst Du das sinngemäß wiederfinden. In diesem Zusammenhang wäre auch für Dich die EV eine "Rückversicherung" und würde Deine Glaubwürdigkeit "untermauern" ;-)

Ach ja, ich bin kein Jurist oder sonstiger Fachmann.

Edit:
Übrigens, Lieferant muss nicht gleich Hersteller sein ;-)
 
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... und wo ist jetzt das Problem mit der eidesstattlichen Erklärung?
...
So schlecht finde ich persönlich das nicht mal mit der Erklärung, muss ich mal der GL vorschlagen. Wäre sehr interessant, zu sehen, wie die Leute darauf reagieren - da weißte vermutlich gleich, wer ehrlich ist und wer nicht.
...

Das "Problem" ist, dass man nunmal keine Versicherung an Eides statt abgibt, wenn dafür kein zwingender Grund vorliegt. Und vorliegend ist es schlicht eine Unverschämtheit, eine solche zu fordern. :s

So merkt man ganz schnell, welcher Anbieter seriös ist, und welcher nicht. :M
 
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Ich persönlich finde den Schriftverkehr / Rückmeldung ok. Die Firma besteht ja nicht auf die EV, die ich allerdings auch nicht abgegeben hätte. Eine direkte Reklamation hast du ja weiter geleitet. Allerdings auch angegeben, das du weder Preisnachlaß noch Umtausch wünschst. Liest sich so, als ob dir der Grill wohl im Original nicht gefällt und du nach in Augenscheinnahme vom Kaufvertrag zurück treten wolltest. Also steht im Raum, Ware gefällt nicht, Ware mangelhaft. Wünsche dir wenig Ärger.

lg
Peter
 
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Hi Gerd,

die Lage ist doch eindeutig. Du trittst halt innerhalb der Frist von 14 Tagen vom Kauf zurück und gut. Der Rest ist Kleinkram der nur nervt, aber dich nicht wirklich interessieren muss. Ich vermute, dass Problem liegt in deiner Formulierung "dass das Paket bereits schon mal geöffnet wurde. Die Verpackung war nachträglich mit Verpackungsklebeband wieder verschlossen worden, Grillzubehör und Elemente im Paket waren teilweise „schlampig“ wiederverpackt.". Die Firma möchte wohl gegen den Lieferanten etwas in der Hand haben. Eine Verpflichtung deinerseits eine eidesstattlichen Versicherung besteht natürlich nicht. Wenn du höflich bist, kannst du ihnen das bestätigen. Wenn nicht, auch gut.

Gruß KK
 
Bin kein Jurist.

Aber ich habe mal bei Saturn moniert, dass irgendein Zubehörteil im Paket eines neuen Handys gefehlt hat (glaub es war die Speicherkarte). Da musste (konnnte?) ich dann auch eidesstattlich erklären, dass es wirklich so war. Ganz so unüblich scheint das also nicht zu sein. Hat übrigens damals nix gebracht, Nokia oder wer auch immer hat nicht drauf reagiert.
 
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Wobei ich EV schon auf eine Art witzig finde. Meines Erachtens muss eine EV von z.B. einem Gerichtsvollzieher abgenommen werden. Selbst einfach einen "Wisch" zu formulieren ist m.E. keine wirkliche EV. Und ein Gerichtsvollzieher würde dafür eine Gebühr verlangen.
Ich hätte daher eine EV wegen zusätzlich entstehender Kosten solange abgelehnt, bis die Kostenfrage geklärt gewesen wäre :b
 
AW: Frage an unsere Rechtsexperten

Also ich halte eine EV bei einer Rücksendung ein wenig mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
 
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Wobei ich EV schon auf eine Art witzig finde. Meines Erachtens muss eine EV von z.B. einem Gerichtsvollzieher abgenommen werden. Selbst einfach einen "Wisch" zu formulieren ist m.E. keine wirkliche EV. Und ein Gerichtsvollzieher würde dafür eine Gebühr verlangen.
Ich hätte daher eine EV wegen zusätzlich entstehender Kosten solange abgelehnt, bis die Kostenfrage geklärt gewesen wäre :b

Genau so ist es. Deshalb würde ich jedem Verkäufer, wenn er es denn möchte, eine "EV" nach diesem Muster geben, da steht dann halt "EV" drüber, aber es ist eben keine. Rechtlich bindend, mit den entsprechenden Folgen, ist m.E. nur die "richtige" EV, die vor einer zur Aufnahme berechtigten Behörde abgegeben wurde.
 
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