Frage an Verkehrsrechtexperten

keo83

Fahrer
Registriert
10 April 2007
Hallo Zusammen,

vor einigen Wochen wurde ich rausgewunken, weil ich "angeblich" zu schnell war. Gemessene 74km/h in einer 50er Zone.
Ich hab während des messvorgangs ein max. 40 km/h schnelles Quad (die Mofadinger) überholt, welches mitten über die Fahrbahn tuckerte....
Ich war also auf der linken spur...und ich bin mir ziemlich sicher...das ich niemals 74...bzw. gar 77 km/h (3 km/h tolleranz) drauf hatte. Ich schätze mal dass da ein Messfehler vorliegt....kann das sein?

Ich hab das dem Polizisten versucht freundlich zu erklären....dass ich überholte, sah er nicht als Problem...weil das Vieh wirklich zwischen 35 und 40 fuhr....aber halt die Geschwindigkeitsüberschreitung....aber da ich ja irgendwann wieder einscherte etc. behaupte ich mal konnten die mich nicht richtig messen.
Jetzt ist der Bescheid da....
und ich würd den gerne anfechten. Lohnt sich das? Wie mach ich das am geschicktesten...??
Rechtschutz hab ich leider (noch) nicht :g
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

Gelbe Seiten: Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Grüße
Sascha
 
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ohne Rechtsschutz: bezahlen und gut ist.
Wenn Du das durchfechten willst, kanns
sehr schnell sehr teuer werden (vor Allem, wenn
Du verlierst).
Übrigens sind unsere Fahrzeuge recht schnell
mal etwas zu schnell :b.
 
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Ich war also auf der linken spur...und ich bin mir ziemlich sicher...das ich niemals 74...bzw. gar 77 km/h (3 km/h tolleranz) drauf hatte. Ich schätze mal dass da ein Messfehler vorliegt....kann das sein?
"ziemlich sicher" - also ausschließen kannst Du das nicht.
Und klar können Messfehler passieren.

Wenn Du es anfechtest, ist der erste Schritt solche Threads wie diesen hier gar nicht erst zu beginnen - die gehen "mit absoluter Sicherheit" nach hinten los.
Gerade weil es sich nicht lohnt bei 24 km/h auch nur ein SChreiben loszulassen ... bist halt im Punktebereich, aber noch nicht bei 25+ wo Du noch ein Jahr Bewährungsfrist absitzen müsstest.

Viele hier sagen sich: "Stell Dich nicht so an, zahl den Wisch" ... es wird die Zeit kommen wo Du wirklcih einen Anwalt brauchst und da kommt Deine Vorgeschichte wieder auf den Tisch.

In Kassel wurde gerade jemand zu einer empfindlichen Geldbuße verurteilt weil er mit Kleinkram das Gericht von wirklich wichtigen Jobs abgehalten hat.

Daher: zahl es kurzfristig und gut is.
 
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Es steht nicht genau in Deinem Text um welches Messverfahren es sich handelte. Ich geh mal davon aus, dass du mit der Laser - Pistole gemessen wurdest. Dieses Verfahren ist mitlerweile zu 100 Prozent anerkannt, in den letzten Jahren haben es schon sehr viele versucht dieses Messverfahren anzuzweifeln.

Das blieb meistens ohne Erfolg. Denk an die Gerichtskosten......, ein guter Anwalt wird Dir das gleiche sagen.


BEZAHLEN FERTIG !!!!
 
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Eben.... wie bzw. mit was wurde "gemessen"? Da kann so ein Überholvorgang schon zu Ungenauigkeiten führen. Ebenso stellt sich die Frage, wurden alle Einstellungen der Messeinheit korrekt eingehalten und korrekt dokumentiert. Bekanntlich sollen 1/3 aller Vergehen auf falsche "Daten" beruhen und waren somit nicht für Sanktionen geeignet!

Das sind alles Fragen, die nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beantworten kann.
 
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naja, wenns mit 80 eur und einem punkt getan wäre!
das bußgeld beläuft sich auf 220 eur....bin leider kein unschuldslamm....und genau dieser eine punkt könnte nochmal den ein oder anderen hunderter kosten....
ich weiß, ich weiß...."ändere deine fahrweise"....hab ich schon....ich fahr jetzt FAST 2 jahre deliktfrei (bis auf einmal verwarngeld von 25 EUR)....aber die in meiner strum und drangzeit angesammelten punkte verfallen eben erst NACH den zwei jahren....deswegen geht der mist jetzt nochmal von vorne los....daher mache ich ja überhaupt den aufwand hier....

btw, ja, es war ne laserpistole, und ich bin mir sicher dass es keine 77 waren...demnach müssten auf meinem tacho ja 82 oder so gewesen sein....und das war es definitiv NICHT!
 
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daher mache ich ja überhaupt den aufwand hier....
Sorry, den musst Du wärend der Fahrt machen ... und nur weil Du kein Unschuldslamm bist, soll der Laser defekt sein?
s34.gif


Ich wurde auch mit +49 gelasert, na und? 200€ bezahlt und Punkte kassiert, aber dann war/ist Feierabend (bis 31.12.) und der Ball wird flach gehalten.
s14.gif
 
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....aber die in meiner strum und drangzeit angesammelten punkte verfallen eben erst NACH den zwei jahren....deswegen geht der mist jetzt nochmal von vorne los....daher mache ich ja überhaupt den aufwand hier....

B;B;B;

Kleiner Tipp, die Punkte werden zwar nach der Frist gelöscht, aber nicht die Vergehen! Wenn Du es übertreibst bzw. zu auffällig bist und für ungeeignet des Führens eines Kfzs angesehen wirst, geht die Fahrerlaubnis irgendwann endgültig weg.
Das heißt, wenn Du auch so schlau bist wie ich, dann kommst Du auch noch dahin wo ich jetzt bin.

.... bei 10 Jahre Flensburg-Wacht + 1 Jahr Aufbewahrungfrist = 11 Jahre einfrieren was alles angesammelt wird.
Und Du willst doch nicht nur immer auf die 2 Jahre hinarbeiten? Du willst doch mal 80 Jahre alt werden und Auto fahren dürfen? &: Arbeite an Deiner Einstellung!

B;B;B;
 
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Wenn sich direkt hinter Dir kein weiteres Fahrzeug befand, welches ebenfalls das Quad überholt hat, hast Du keine Chance.
Nur wenn ein Hinter- oder Nebenmann (z.B. auf Autobahn) vorhanden war, kann es überhaupt zu einer Fehlmessung (Stichwort: Aufweitung des Messtrahls) gekommen sein.

Die Messbeamten werden nie einen Fehler einräumen. Einzige Chance, sich über nen Anwalt die Akte kommen lassen und einen Sachverständigen ransetzen.
Ohne Rechtsschutz ist das aber VIEL zu teuer.
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

....aber die in meiner strum und drangzeit angesammelten punkte verfallen eben erst NACH den zwei jahren....deswegen geht der mist jetzt nochmal von vorne los....daher mache ich ja überhaupt den aufwand hier....
Ach das lohnt doch nicht. Nach spätestens 5 Jahren sind die Punkte auch so gelöscht falls neue Punkte hinzukommen (Ausnahme: Punkte aus Straftaten und Drogen-/Alkoholfahrten)

Es dürfte also in Deinem "Punkteauszug" nix mehr drin stehen, was älter als 5 Jahre ist.

Allerdings gibt es tatsächlich mehrere "Ebenen" in denen noch ältere Vergehen oder kleinere Vergehen oder eben auch andere Strafsachen drin stehen.

Ich hab mal den Spaß gehabt, dass ich bei rot mit dem Fahrrad nacht und 1,3 Promille über eine Ampel gefahren bin - das einzige Auto in größerer Entfernung war ein Streifenwagen ... mist.
Ich war zu dem Zeitpunkt absolut punktefrei, hatte die letzten 2 Jahre Null Verkehrsvergehen.
Dennoch stand da wohl genug drin, dass meine Strafe "aufgrund von Voreintragungen im Verkehrszentralregister" angehoben wurde.

Und letzte Woche hab ich mich selber in'n Arsch gebissen, dass ich kein Geld dabei hatte ... wiedermal Straße leer, nur ein abbiegendes Auto und ich hab das Stoppschild mal "liebes Stoppschild" sein lassen und bin rüber.

Wieder dieses eine Auto hinter mir ....

Tja, leider hatte ich absolut Null Bargeld mit um dem Polizisten direkt die Strafe in die Hand zählen zu können.

... daher: Nie ohne Bargeld fahren! Hat mich auch schonmal aus einer roten Ampel mit'm Auto gerettet ... roten Rechtsabbiegerpfeil übersehen, Geradeausgrün genommen und rechts abgebogen. Hinter mir Streifenwagen ... logisch :X
-> 25 Euro, groooßese "Du-Du-Du" und erledigt war der Fall.
 
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ich bin auch mittlerweile weg von dem gedanken die Messung anzufechten!
Hat denke ich eh kein Sinn!
Aber 120% Aufschlag an Bußgeld, nur dafür dass ich vor über 1,5 jahren mal die ein oder andere ordnungswiedrigkeit hatte, kann doch fast nicht sein, oder?
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

Aber 120% Aufschlag an Bußgeld, nur dafür dass ich vor über 1,5 jahren mal die ein oder andere ordnungswiedrigkeit hatte, kann doch fast nicht sein, oder?
Doch, doch ... die reiben sich am Amt die Hände und provozieren sehr gern.

Einige Leute kommen dann durch die göffnete Tür und wollen den Bescheid anfechten und bekommen daraufhin einen noch derberen Hammer verbraten.

Es ist so und bleibt so, dass Ersttäter nach dem Standardstrafenkatalog bestraft werden.

Für alle weiteren wird eine Strafe ausgewürfelt.

Es gibt ja auch die Möglichkeit mit einem Gewerbeschein oder dem Nachweis, dass man das Auto beruflich braucht, um ein Fahrverbot bei einer "Straferhöhung" drumrumzukommen.
... hierbei werden größere Würfel eingesetzt. :X
(ich hab schonmal die 4-fache-Strafzahlung hinehmen dürfen)

In Deinem Fall ist es das Klügste direkt zu zahlen.

Sobald es auch nur "ansatzweise" Sinn macht eine Strafe anzufechten, muss man die gesamte Strafvorgeschichte desjenigen kennen.

... ich zum Beispiel hab in meinen 5 Jahren Z4-Fahren schon alle Joker gespielt (Gewerbeschein, Einspruch, Zahlungsaufschub, Gerichtsvorladung abwarten, etc.)

Es ist auch ganz und gar nicht egal von welcher Behörde der Bescheid kommt. Wenn Du z.B. in Hamburg geblitzt wirst bekommst Du einen bescheid vom Einwohneramt (ja, komisch ...) und wenn Du Einspruch einlegst oder Bilder anforderst, dann wird die Sache direkt ans Amtsgericht Altona übergeben und der nächste Schrieb ist eine gerichtliche Vorladung.
... bei mir reichte die Vorladung als Einschüchterung - hab daraufhin bezahlt, Fahrverbot in meinen Lieblingszeitraum reinverhandelt und den Termin absagen lassen.
 
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noch ein kleiner Tipp für Ersttäter bei überhöhter Geschwindigkeit ... wenn man den Führerschein für einen Monat abgeben muss, ist es möglich den Zeitpunkt auszusuchen oder auch bei der Bußgeldstelle den Versuch zu machen, die doppelte Strafe zu zahlen und den Führerschein zu behalten (wenn man ihn dringend braucht), man steht dann aber 1 Jahr auf einer Liste (wegen Bewährung) und darf nur Verwarngeld "erzeugen". B;
 
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So....neuer Kenntnisstand:
Hab mit mehreren Rechtsexperten gesprochen...alle sagten mir die Bußgeldhöhe ist unzulässig! 50% Aufschlag wäre noch im Bereich des Vertretbaren, aber nicht von 80 auf 205 Eur!
Dagegen kann ich wohl vorgehen...ob ich die gesammte Messung an sich anfechte, muss ich mir halt überlegen!
Hab aber noch nen Tipp bekommen.....und nun hat sich herausgestellt, dass ich doch Rechtschutzversichert bin. Mein Dad hat nämlich eine, und die würden aus Kulanz (weil noch nie in anspruchgenommen) das ganze mitverfrühstücken!
Zwar mit 100EUR selbstbeteilung, aber ich glaub, dass ist es mir wert!

Mal sehen was das gibt!
ich hab mich mehr und mehr mit dem Thema auseinadergesetzt! Die haben mich rausgewunken, da war ich noch BEIM überholen! Und wenn ich die ganze zeit hinter dem MofaQuad herfahre...mit 35-40 km/h wie soll ich dann, wenn ich neben ihm bin, bzw. max eine Autolänge vor ihm bis auf 80 km/h hoch beschleunigen!?....hab das heute nochmal probiert....das geht gar nicht!!
Ich hol mir jetzt einen Termin beim Anwalt....mal sehen was der sagt!
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

Nun darf also das Bußgeld 105€ nicht überschreiten, dass sich des auch lohnt...
Papierkram und Fahrerei kommen dann auch noch dazu.

Jungchen, Du bist 25 und hast wohl schon ein Problem mit zu vielen Punkten.
An deiner Stelle würd ich mal die Schuld bei dir selbst suchen und nicht bei den Polizisten!!!
Zahl deine 205€ und fertig, vielleicht lernst du ja doch mal draus.
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

Jungchen, Du bist 25 und hast wohl schon ein Problem mit zu vielen Punkten.
An deiner Stelle würd ich mal die Schuld bei dir selbst suchen und nicht bei den Polizisten!!!
Zahl deine 205€ und fertig, vielleicht lernst du ja doch mal draus.

Muß datt "Jungchen" mal ein wenig in Schutz nehmen.
Wenn man geblitzt wird, ist schon ein blödes Gefühl. Man ist ein wenig sauer auf sich selbst, aber noch mehr auf die Rennleitung.

Wenn man nun auch noch eine Geschwindigkeitsübertretung vor die Nase gehalten bekommt, die vom Gefühl her nicht stimmen kann, frustet das schon sehr. Man kann verstehen, dass er DAS so nicht auf sich sitzen lassen möchte. Motto: Mit mir nicht.
Aber trotz allem:
Was tun?
Anfechten: nein
Bußgeld "herunterhandeln": nein.
Zahlen? Ja und unauffällig davonschleichen.

"Auftrumpfen" können die, die ohne Punkte sind. :X:w
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

80 Euro Bußgeld musst Du sowieso selber bezahlen.
100 Euro Rechtskosten haste auch mindestens
Die Verwaltungsgebühren der Polizei in Höhe von min. 25 Euro bekommste auch nicht weg.

Das macht 205 Euro Kosten für Dich, die Du IN JEDEM FALLE zu tragen hast.

Was bitte soll Dein Anwalt nun tun außer sich selber eine goldene Nase zu verdienen?!?

Sei kein Narr und zahl den Wisch.

Wenn Du es doch durchfechtest, dann rechne bitte damit, dass der Fall so gedreht wird wie Du ihn schildern wolltest.
Dann geht man davon aus, dass Du mit 35/40 km/h hinter dem Quad warst und dann auf 50 km/h beschleunigt hast um es zu überholen.
ZACK, dann bekommste eine reingewürgt wegen "Überholen mit Gefährdung", da Du nicht mit nennenswert höherer Geschwindigkeit überholt hast.

Am Ende wirst Du sowieso der ganz, ganz große Verlierer sein.

Also zahlen ....
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

Und letzte Woche hab ich mich selber in'n Arsch gebissen, dass ich kein Geld dabei hatte ... wiedermal Straße leer, nur ein abbiegendes Auto und ich hab das Stoppschild mal "liebes Stoppschild" sein lassen und bin rüber.

Wieder dieses eine Auto hinter mir ....

Tja, leider hatte ich absolut Null Bargeld mit um dem Polizisten direkt die Strafe in die Hand zählen zu können.

... daher: Nie ohne Bargeld fahren! Hat mich auch schonmal aus einer roten Ampel mit'm Auto gerettet ... roten Rechtsabbiegerpfeil übersehen, Geradeausgrün genommen und rechts abgebogen. Hinter mir Streifenwagen ... logisch :X
-> 25 Euro, groooßese "Du-Du-Du" und erledigt war der Fall.

Wo bist du denn unterwegs? &:
Also hier kannst du getrost ohne Bargeld fahren, denn seit einiger Zeit wird lediglich die Zahlung per EC-Karte akzeptiert (Stichwort: "Eigene Tasche (der Rennleitung)").

Jim
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

Macht doch den Keo nicht so runter.

es tun ja Viele, als wenn sie unfehlbar wären.

Wie schnell passiert es, dass man in Gedanken (gut das war bei Keo jetzt nicht der Fall) eine Geschwindigkeitbegrenzung "übersieht".

Ist mir letzten Monat erst passiert, obwohl ich versuche, mich immer an die Spielregeln zu halten. 30er Schild (bergab), und ihr könnt es mir glauben oder nicht, da fahre ich immer der Vorschrift entsprechend, weil ich weiß, dass da Radar gemessen wird. Und inm gedanken schon bei dem termin, den ich kurze Zeit später habe und "rolle" den Berg (Ortschaft) runter.... und dann blitzt es. Wie schnell?? Weiß ich nicht wirklich (irgendwo knapp unter 60.... (hoffentlich)).

Und ich bin bestimmt kein Rowdie...

Also nicht immer gleich mit den jungen Pferden schimpfen;)
 
AW: Frage an Verkehrsrechtexperten

Wo bist du denn unterwegs? &:
Also hier kannst du getrost ohne Bargeld fahren, denn seit einiger Zeit wird lediglich die Zahlung per EC-Karte akzeptiert (Stichwort: "Eigene Tasche (der Rennleitung)").

Jim

kenne ich auch nicht anders. Bargeld dürfen die Jungs vonne Trachtengruppe nicht mehr annehmen. Nur noch EC-Karte oder Zahlschein zuschicken...
 
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