Frage: H-Kennzeichen - Reifen

Nightshade

macht Rennlizenz
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4 Februar 2020
Wagen
BMW Z3 coupé 3.0i
Schönen Guten Morgen Zusammen,

mal eine Frage um eventuelle Fehlentscheidungen für das zukünftige H-Kennzeichen auszuschließen.
Für meinen Z3 3.0i Coupe sind im Schein die folgenden Reifen eingetragen: 225/50 ZR 16 (jeweils für VA sowie auch HA)

Wie verhält es sich nun bezüglich dem H-Kennzeichen? Muss ich mit denen im Schein eingetragenen Reifen vorfahren und diese auch drauf lassen sobald ich das H-Kennzeichen erhalten habe?

"Alufelgen sind nur zulässig, solange sie entweder vom Hersteller als Sonderzubehör angeboten wurden, oder vor mindestens 20 Jahren angebaut und eingetragen wurden. Zudem sind Umrüstungen die im Räderkatalog für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorgesehen sind, auch dann zulässig, wenn diese nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen wurden"

Danke und Gruß,
Nightshade
 
Schönen Guten Morgen Zusammen,

mal eine Frage um eventuelle Fehlentscheidungen für das zukünftige H-Kennzeichen auszuschließen.
Für meinen Z3 3.0i Coupe sind im Schein die folgenden Reifen eingetragen: 225/50 ZR 16 (jeweils für VA sowie auch HA)

Wie verhält es sich nun bezüglich dem H-Kennzeichen? Muss ich mit denen im Schein eingetragenen Reifen vorfahren und diese auch drauf lassen sobald ich das H-Kennzeichen erhalten habe?

"Alufelgen sind nur zulässig, solange sie entweder vom Hersteller als Sonderzubehör angeboten wurden, oder vor mindestens 20 Jahren angebaut und eingetragen wurden. Zudem sind Umrüstungen die im Räderkatalog für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorgesehen sind, auch dann zulässig, wenn diese nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen wurden"

Danke und Gruß,
Nightshade

War da nicht was mit zeitgemäßem Tuning?
Ansonsten fährst du in 9 jahren halt styling 32 oder 42. :roflmao:
 
Ich glaube es gibt noch eine Toleranz welche auch eine 17” Mischbereifung erlaubt.
VA: 225/45 ZR17
HA: 245/40 ZR17
 
Also dein Auto bekommt in 10 Jahren ein H-Kennzeichen, da brauchst du dir absolut noch keinen Kopf zu machen, denn bis dahin wird da sicher noch das ein oder andere geändert...

Alles was im BMW Verkaufsprospekt drin war geht problemlos und zeitgenössische Felgen sowieso (Gussdatum) - BBS RC waren ja beispielsweise beim E36 auch sehr beliebt und zeitgemäß.
Ich würde fast sagen, dass alle Felgen von BMW die grob aus der Zeit stammen da keine Probleme bereiten.
Teils sind jetzt wohl auch neue Felge im einen alten Design H-tauglich.
 
@Nightshade
Das H-Gutachten ist ohnehin eine Art Vollabnahme. Dabei kannst du dir zugleich (ggf. gegen Aufpreis) alle Umbauten "absegnen" lassen, die zeitgenössisch sind. Den Nachweis hierfür kann man, je nach Prüfen, teilweise sogar über Zeitschriften, Fotos, Kataloge/Prospekte, etc. belegen. Damit kann unter Umständen sogar ein in D nicht (mehr) eintragungsfähiges Teil (z.B. bei Geländewagen der "Bullenfänger") noch zur Eintragung gelangen.

Problematisch wird dann erst die Umrüstung nach erfolgtem Gutachten. Denn das Fahrzeug wurde dann als Ganzes für historisch wertvoll erachtet. Umrüstungen auf Serie dürften wohl aber regelmäßig möglich sein.
 
Ist echt bissle früh um sich deshalb Gedanken zu machen ... warten wir mal ab wie es dann überhaupt mit dem H Kennzeichen aussieht.
 
Ein Beispiel vom E30:
das Cabrio wurde jetzt aktuell von 320i (M20B20) auf 335i (M30B35) mit dem Motor von nem E34 umgebaut, inkl. großer Bremsanlage und hat gleichzeitig ein H bekommen - soviel zu dem Thema "vor 20 Jahren eingetragen".
Kommt, zugegeben, aber auch immer etwas auf den Prüfer an.

Mich würde es auch nicht wundern, wenn du im Rahmen der H-Abnahme 2030 dann auch noch nen Kompressor eingetragen bekommst, weil es damals 2000 halt ein typischer Umbau/typische Leistungssteigerung war.
Im Rahmen der H Abnahme kann man beispielsweise auch einen damals nachgerüsteten Katalysator wieder austragen lassen.
 
Im Schein sind, wenn ich mich nicht täusche, heutzutage die kleinsten zulässigen Reifendimensionen eingetragen. Der KFZ-Schein Im COC stehen alle zulässigen Größen im Detail drin.
Woher stammt eigentlich das Zitat im Start Post? Ich sehe auch nichts was gegen ein Turbo oder Kompressor Kit spricht, das während des Bauzeitraums des Z3 eingetragen, oder vertrieben wurde. Ist ja im eigentlichen Wortsinn zeitgenössisch, ob es einem gefällt oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welchen Vorteil bringt die H Zulassung denn? Außer der fixen Steuer.
 
@Nightshade
Das H-Gutachten ist ohnehin eine Art Vollabnahme. Dabei kannst du dir zugleich (ggf. gegen Aufpreis) alle Umbauten "absegnen" lassen, die zeitgenössisch sind. Den Nachweis hierfür kann man, je nach Prüfen, teilweise sogar über Zeitschriften, Fotos, Kataloge/Prospekte, etc. belegen. Damit kann unter Umständen sogar ein in D nicht (mehr) eintragungsfähiges Teil (z.B. bei Geländewagen der "Bullenfänger") noch zur Eintragung gelangen.

Problematisch wird dann erst die Umrüstung nach erfolgtem Gutachten. Denn das Fahrzeug wurde dann als Ganzes für historisch wertvoll erachtet. Umrüstungen auf Serie dürften wohl aber regelmäßig möglich sein.
Danke an Alle für die schnellen Antworten.
Ja, es ist noch genug Zeit vorhanden aber Vorsorgen ist doch besser als Nachsorgen.

Vor allen Dingen wenn man sich jetzt Felgen anschafft welche dann in Zukunft den H-Anforderungen nicht entsprechen. Wäre doch am Schluss recht ärgerlich.

Ich werde dann mal beim TüV nachfragen und berichten sobald es etwas neues gibt.

Anbei noch ein Link mit Rad-Reifen Kombination mit Stand aus dem Jahre 2001: Rad-Reifen-Kombination Z3

Danke und Gruß,
Nightshade
 
Danke an Alle für die schnellen Antworten.
Ja, es ist noch genug Zeit vorhanden aber Vorsorgen ist doch besser als Nachsorgen.

Vor allen Dingen wenn man sich jetzt Felgen anschafft welche dann in Zukunft den H-Anforderungen nicht entsprechen. Wäre doch am Schluss recht ärgerlich.

Ich werde dann mal beim TüV nachfragen und berichten sobald es etwas neues gibt.

Anbei noch ein Link mit Rad-Reifen Kombination mit Stand aus dem Jahre 2001: Rad-Reifen-Kombination Z3

Danke und Gruß,
Nightshade

Weil du dir jetzt Felgen anschaffst die du in 9 Jahren nicht mehr fahren darfst? :D

Das ist aber sehr wirtschaftliches Denken.
 
Weil du dir jetzt Felgen anschaffst die du in 9 Jahren nicht mehr fahren darfst? :D

Das ist aber sehr wirtschaftliches Denken.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Eventuell siehst Du Das ja alles ein wenig entspannter aber wenn ich jetzt 3000 Euro für Felgen ausgebe welche dann in 9 Jahren nicht akzeptiert werden, ist dies - zumindest für mich - ärgerlich.

Warum also nicht ein wenig weiter denken und alles in die richtige Richtung leiten?

Wirtschaftliches Denken bedeutet auch die Fakten zu bedenken und diese zu beurteilen.
 
Günstige Versicherung, Gutachten Abrechnung, unbeschränkter Zugang Innenstadt...zbsp.

Verstehe, wobei wir beim Z3 echt schon immens wenig bezahlen, find ich. Gibt’s die Gutachtenabrechnung nicht auch ohne H Kennzeichen, sofern beim Versicherer angemeldet?
Das Argument zur Zulassung in die Innenstadt ist für mich echt ein positiver Punkt. Mal sehen wie die Entwicklungen sind.
 
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Eventuell siehst Du Das ja alles ein wenig entspannter aber wenn ich jetzt 3000 Euro für Felgen ausgebe welche dann in 9 Jahren nicht akzeptiert werden, ist dies - zumindest für mich - ärgerlich.

Warum also nicht ein wenig weiter denken und alles in die richtige Richtung leiten?

Wirtschaftliches Denken bedeutet auch die Fakten zu bedenken und diese zu beurteilen.

Ja? Hast du vor Felgen für 3000 euro zu kaufen?
Welche schweben dir denn so vor?
 
Günstige Versicherung, Gutachten Abrechnung, unbeschränkter Zugang Innenstadt...zbsp.

Ich hatte mich auch mal gefragt, was das bringen würde?
Hatte dabei nur die Steuer auf dem Schirm, die ja nahezu beim 2.8er nach heutigem Stand nahezu gleich wäre.
Aber mit dem "unbeschränkten Zugang", da sagst Du jetzt was, das wird noch ein Thema, wo das ja schon beim E36 mit Euro 2 zu vielen Diskussionen geführt hat.
Ich habe zwar D4 = Euro 3, aber man weiß nicht, was noch für ein Schwachsinn in den nächsten Jahren kommt?
 
@Nightshade
Lös' dich bei deiner Planung am besten vom Gedanken an das H-Kennzeichen, wenn dieses nicht dieses oder nächstes Jahr infrage kommt. Denn die Maßgaben können sich ändern. Und das teilweise schneller als einem lieb ist.

Ein paar Beispiele dazu:

Früher konnte man das 07-Kennzeichen (Sammlerkennzeichen) auch für Exoten deutlich unter 30 Jahre erhalten. Da dies missbraucht wurde, kam kurzerhand auch die Altergrenze von 30 Jahren nebst denselben Zulassungsvoraussetzungen wie für ein H-Kennzeichen.

Die internen Maßgaben für die Begutachtung wurden mal derart geändert, dass technische Nachrüstungen wie Radio, Freisprecheinrichtung, Sitzheizung, etc. dafür sorgten, dass das H-Kennzeichen nicht mehr erteilt wurde, weil diese nicht zeitgenössisch sind bzw. für das Fahrzeug nicht verfügbar waren.

Nicht minder wurde manchenorts sogar die Maßgaben strikt "1:1" umgesetzt. Damit war nur noch H-Kennzeichen-fähig, was einen guten Zustand besaß (sprich Note 2!). Da war dann nichts mehr mit etwas mehr Flugrost, sichtbaren Dellen, Kratzern, etc. Denn das entspricht bereits Note 3 oder abwärts.

Deswegen also nicht in allzu weiter Ferne schauen und spekulieren. Auch wenn es dann ggf. ärgerlich ist, dass man etwas um-/nachgerüstet hat, was man nicht mehr nutzen darf. Bei umfangreichen Um-/Nachrüstungen würde ich ohnehin den Gutachter rechtzeitig ins Boot holen und alles Stück für Stück im Voraus absprechen. Dann klappt es auch mit dem H-Kennzeichen ohne Stress.
 
@Nightshade
Lös' dich bei deiner Planung am besten vom Gedanken an das H-Kennzeichen, wenn dieses nicht dieses oder nächstes Jahr infrage kommt. Denn die Maßgaben können sich ändern. Und das teilweise schneller als einem lieb ist.

Ein paar Beispiele dazu:

Früher konnte man das 07-Kennzeichen (Sammlerkennzeichen) auch für Exoten deutlich unter 30 Jahre erhalten. Da dies missbraucht wurde, kam kurzerhand auch die Altergrenze von 30 Jahren nebst denselben Zulassungsvoraussetzungen wie für ein H-Kennzeichen.

Die internen Maßgaben für die Begutachtung wurden mal derart geändert, dass technische Nachrüstungen wie Radio, Freisprecheinrichtung, Sitzheizung, etc. dafür sorgten, dass das H-Kennzeichen nicht mehr erteilt wurde, weil diese nicht zeitgenössisch sind bzw. für das Fahrzeug nicht verfügbar waren.

Nicht minder wurde manchenorts sogar die Maßgaben strikt "1:1" umgesetzt. Damit war nur noch H-Kennzeichen-fähig, was einen guten Zustand besaß (sprich Note 2!). Da war dann nichts mehr mit etwas mehr Flugrost, sichtbaren Dellen, Kratzern, etc. Denn das entspricht bereits Note 3 oder abwärts.

Deswegen also nicht in allzu weiter Ferne schauen und spekulieren. Auch wenn es dann ggf. ärgerlich ist, dass man etwas um-/nachgerüstet hat, was man nicht mehr nutzen darf. Bei umfangreichen Um-/Nachrüstungen würde ich ohnehin den Gutachter rechtzeitig ins Boot holen und alles Stück für Stück im Voraus absprechen. Dann klappt es auch mit dem H-Kennzeichen ohne Stress.
Yup, da bin ich ganz bei Dir und die von Dir geschilderten Verweigerung des H-Kennzeichens wegen nicht zeitgenössischen Nachrüstungen sind auch schon meinen Kollegen widerfahren!
Genaue Vorschriften, welche Teile Original sein müssen oder nicht, gehen aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht hervor. Somit hängt es sehr stark vom Sachverständigen ab ob Du ein H-Kennzeichen bekommst oder nicht.

Danke und Gruß,
Nightshade
 
Somit hängt es sehr stark vom Sachverständigen ab ob Du ein H-Kennzeichen bekommst oder nicht.

Damit steht und fällt eigentlich alles. Das Problem ist halt, dass wie bei Einzelabnahmen der Gutachter seinen Kopf hinhält.

Mein 5er wird in - wenn alles so bleibt, wie jetzt - drei Jahren Oldtimer. Aber aktuell mache ich mir keine Gedanken über das H-Kennzeichen. Das reicht vollkommen in zwei bis zweieinhalb Jahren. Bis dahin wird nur das gemacht, was zum Fahren und Spaß haben erforderlich ist. Für die paar Kilometer pro Jahr reicht das auch vollkommen.

Aber bei der nächsten HU wird es gleich angesprochen, was gemacht werden muss, was gemacht werden sollte und was vollkommen egal ist. So kann ich das in aller Ruhe planen und dann bei der übernächsten HU konkretisieren.

Aber eine Maßnahme steht schon fest...und bleibt hoffentlich erlaubt: Der Kaltlaufregler fliegt wieder raus.
 
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