Frage wegen erweiterter Lederausstattung individual

AW: Frage wegen erweiterter Lederausstattung individual

Da Taxis und Mietwagen oft sehr ähnlich bewertet werden, ist wohl auch dieses Urteil interessant:

Zitat FTD:

"Kauf eines gebrauchten Taxis

Ein Autofahrer erwarb bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes 200 TD für 29.000 DM. Die Frage des Käufers, ob das Fahrzeug als Taxi eingesetzt wurde, verneinte der Händler wahrheitswidrig. Da dieser auch keine genaueren Angaben zur Fahrleistung (Kilometerstand 130.000) machen konnte, wurde im Kaufvertrag "mehr als Tacho" eingetragen.

Später erfuhr der Käufer, daß der erworbene Wagen tatsächlich als Taxi lief. Die Laufleistung überstieg den Tachostand um mehr als 200.000 Kilometer.

Der geprellte Autofahrer verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Seiner Klage gaben die Richter am OLG Düsseldorf auch statt. Die Richter wiesen darauf hin, daß der vorherige Einsatz eines Gebrauchtwagens als Taxi für den Käufer maßgebliche Bedeutung habe und dies zumindest auf ausdrückliches Befragen hin offengelegt werden müsse. Der Käufer erhielt den Kaufpreis zurück.

OLG Düsseldorf vom 13.07.1995; Az.: 13 U 60/94"

Und was heißt nun "zumindest" ?

Also besser nachfragen, denn beim Wiederverkauf ist eine Vorgeschichte als Mietwagen sicherlich alles andere als förderlich!
 
AW: Frage wegen erweiterter Lederausstattung individual

zumindest heisst zumindest.. ;)
das heisst, dass es nicht geklärt ist, ob der Verkäufer auch ungefragt, über die vorherige Nutzung als Taxi, aufklären muss.

Und in der Entscheidung vorher.. über mehrere Jahre... hört sich nicht so an, als müsste der Verkäufer auch ungefragt bei einem Jahreswagen darauf hinweisen, dass er vorher als Mietwagen genutzt wurde.

Wie gesagt, in meinem Vertrag stehts irgendwo ganz klein nebenbei.. ;)
Aber stört mich auch nich solange der Zustand gut ist.. :t

Haben wir hier etwa Juristen im Forum? Hab das auch studiert.. ;)
 
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