Frage zu einer Abmahnung!

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Andreazzz

Guest
Ein Freund und Arbeitskollege hat nach fast 15 Jahren Betriebszugehörigkeit von unserem Chef eine Abmahnung bekommen. Davon abgesehen, dass diese aus unserer Sicht sachlich überhaupt nicht begründet und für (fast) niemanden im Betrieb nachvollziehbar ist, ist auch das Datum falsch, d.h. Zustellung erfolgte mit Unterschrift am 10.2. und Ausstellungsdatum des Schreibens ist der 22.2.2010. Ein entsprechender Widerspruch wurde zu den Personalakten gelegt, eine Rücknahme der Abmahnung wird abgelehnt. Ist die Abmahnung nicht schon allein wegen dem falschen Datum aus formaljuristischen Gründen ungültig? Was soll er machen? Kennt sich hier wer aus? ( Bitte jetzt keine Kommentare wie Rechtsanwalt usw., genau das möchte er nämlich nicht! )

Danke vorab - Andreas
 
AW: Frage zu einer Abmahnung!

Oje, falsche Rubrik!

Die Abmahnung lautet auf "Pflichtverletzung"!
Zur Erklärung muss ich aber etwas ausholen:
Mein Freund ist Abteilungsleiter. Ein anderer Abteilungsleiter hat ihn darüber informiert, dass er sich Betriebseigentum aus dem Verantwortungsbereich meines Freundes ausleiht und mit nach Hause nimmt. Mein Freund musste davon ausgehen, dass dies mit der Filialleitung so abgeklärt sei (wie bereits einige Male vorher!) und hat dies daher zunächst nur als Info zur Kenntnis genommen.
Nachdem die Sachen auch nach Wochen nicht zurückgegeben worden sind, hat er die Filialleitung informiert.
Dabei stellte sich heraus, dass keine Genehmigung vorlag.
Es gab danach Abmahnungen für beide!
Die o.g. Abmahnung lautet: Keine Überprüfung, ob eine Genehmigung vorlag und keine zeitnahe Information an die Firmenleitung!

Andreas
 
AW: Frage zu einer Abmahnung!

Hmm, das könnte nicht einfach werden! Auch wenn du nichts von Rechtsanwalt hören möchtes, aber hier wirds ohne wohl sehr eng!
 
AW: Frage zu einer Abmahnung!

Hallo,

ein falsches Datum ist nicht wirklich ein Formfehler und kann jederzeit vom Arbeitgeber korrigiert werden.
Dein Kollege muß die Abmahnung hinnehmen oder sich an ein Arbeitsgericht bzw an einen Mediator wenden.
Er hat die Möglichkeit eine Gegendarstellung zu schreiben, der Arbeitgeber ist verpflichtet diese in der Personalakte zu hinterlegen.
Ich gehe davon aus ( leider ) deine Kollegen sind nicht in der Gewerkschaft.
Dort bekommt man eine kompetente und kostenlose Rechtsberatung.

Mfg Sigi
 
AW: Frage zu einer Abmahnung!

.... frag Brumm, der ist ein Jura-Gott :):t
 
AW: Frage zu einer Abmahnung!

... so wie du die Sache beschrieben hast, kann ich es leider nachvollziehen, dass die Abmahnung ausgestellt wurde. Welchen weiteren Zweck das Unternehmen damt verfolgt und wie die aktuelle Motivationskurve deines Freundes dabei gelitten hat wird oft nicht berücksichtigt bzw. ist offen. Wenn in einem Unternehme etwas passiert und die Situation wir kritisch - schalten sich in der Regel Anwälte ein, dann zählt nur noch was wo schriftlich niedergeschrieben wurde. Also der Arbeitgeber ist verpflichtet die Stellungnahme in die P-Akte zu legen... evtl. sollte eine kurze Bestätigung der korrekten Ablage mit Thema verlangt werden.
Problematisch ist so etwas immer: denn Stellungnahme und ich als Mittarbeiter habe auch Rechte kommt bei P-Abteilungen und Geschäftsführung immer so an als wolle der MA einen Aufstand proben für einen Sachverhalt der erstens durch die Abmahnung für die Geschäftsführung längst erledigt ist und zweitens sind solche MA eher unbequem.

Mein Tip: Fehler eingestehen, Abmahnung akzeptieren und für die Zukunft mit den entsprechenden Verantwortlichen gute Mine zu Bösem Spiel spielen. Und aufpassen, dass einem so etwas nicht noch einmal passiert.

Zum Anwalt würde ich auch gehen, aber nur zur Beratung. Kostet evtl. 100 bis 300€ bzw. eine Rechtschutzversicherung abschliessen, die greift zwar erst in 3 Monaten, aber wenn der Arbeitgeber nach Gründen sucht den MA loszuwerden, werden sich die Abmahnungen etc häufen und dann ist eine Arbeitsrechtschutzversicherung eine sehr sehr entspannde Sache.
 
AW: Frage zu einer Abmahnung!

Gibt es einen Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung ??????

mfg firemad
 
AW: Frage zu einer Abmahnung!

Ja, Betriebsrat gibt es, aber auch die haben Angst vor´m Chef (interner Spitzname: Napoleon) und können angeblich nichts machen.
Haben wohl nur bei Entlassungen ein Mitspracherecht!?

Danke erst mal für die Antworten.
Eventuell ist es ja auch besser, "die Füße stillzuhalten" und abzuwarten, bis die Abmahnung der P-Akte entnommen wird.
Er denkt, der P-Chef wird sich beim Gang zum RA provoziert fühlen und die Sache eskaliert.
Ich geb´s mal so weiter.

Andreas
 
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