A
Andreazzz
Guest
Ein Freund und Arbeitskollege hat nach fast 15 Jahren Betriebszugehörigkeit von unserem Chef eine Abmahnung bekommen. Davon abgesehen, dass diese aus unserer Sicht sachlich überhaupt nicht begründet und für (fast) niemanden im Betrieb nachvollziehbar ist, ist auch das Datum falsch, d.h. Zustellung erfolgte mit Unterschrift am 10.2. und Ausstellungsdatum des Schreibens ist der 22.2.2010. Ein entsprechender Widerspruch wurde zu den Personalakten gelegt, eine Rücknahme der Abmahnung wird abgelehnt. Ist die Abmahnung nicht schon allein wegen dem falschen Datum aus formaljuristischen Gründen ungültig? Was soll er machen? Kennt sich hier wer aus? ( Bitte jetzt keine Kommentare wie Rechtsanwalt usw., genau das möchte er nämlich nicht! )
Danke vorab - Andreas
Danke vorab - Andreas