Frage zu Felgengutachten

tor

Fahrer
Registriert
23 Juni 2008
Ort
Hagen
Moin,

ich hab mir die ASA GT1 in

8,5x19 ET37 235/35 19
9,5x19 ET36 265/30 19

in dem Glauben bestellt, dass ich nichts an der Karossrie machen muß.
Jetzt steht aber im Gutachten der Vorderachse:

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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.



K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.


G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen


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Was soll ich denn nun hiervon halten? Normalerweise müsste das doch passen. Gibts da immer so vorsichtige Hinweise oder muss ich da jetzt definitiv bördeln/ziehen?

Danke und Gruß

tor
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Genau vor demselben Problem steh ich auch :# Bin gespannt was die Spezies dazu sagen.
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Leuts, die Sache ist doch ganz einfach:

Ihr werdet nie ein Gutachten finden, in dem steht:

"19" drunter- feddich- keine Auflagen!"

Fakt ist: Ein kulanter TÜV-Prüfer wird die Felgen anstandslos ohne weitere Arbeiten eintragen... wenn nicht der Erste, dann der Zweite!
Auch mal bei DEKRA und GTÜ vorfühlen!

Alles nicht so heiß gegessen wie gekocht!

:t

Gruss, Ingo
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Ich hab in einem anderen Forum vor Wochen mal gelesen, dass ab April nur noch der TÜV Einzelabnahmen durchführen dürfe &:

Inwieweit das noch aktuell ist hatte ich nicht weiterverfolgt. ;)
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Ich hab in einem anderen Forum vor Wochen mal gelesen, dass ab April nur noch der TÜV Einzelabnahmen durchführen dürfe &:

Inwieweit das noch aktuell ist hatte ich nicht weiterverfolgt. ;)

Das ist bei uns im Westen schon immer so. Zumindest hat mich die Dekra jedes Mal in den letzten 3 Jahren genau mit dem Hinweis zum TÜV geschickt.
 
AW: Frage zu Felgengutachten

nur noch der TÜV Einzelabnahmen durchführen dürfe &:

Einzelabnahmen darf im Westen immer schon nur der TÜV und im Osten die DEKRA durchführen.

Eintragungen mit Gutachten -wie hier- dürfen auch andere Organisationen bewerkstelligen.

Sollte sich daran etwas ändern ab April?? Nix gehört dergleichen!

Gruss, Ingo
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Leuts, die Sache ist doch ganz einfach:

Ihr werdet nie ein Gutachten finden, in dem steht:

"19" drunter- feddich- keine Auflagen!"

Fakt ist: Ein kulanter TÜV-Prüfer wird die Felgen anstandslos ohne weitere Arbeiten eintragen... wenn nicht der Erste, dann der Zweite!
Auch mal bei DEKRA und GTÜ vorfühlen!

Alles nicht so heiß gegessen wie gekocht!

:t

Gruss, Ingo


Hi,

und danke, dass ist genau die Aussage die ich hören wollte.
Ich versehe nur nur nicht so ganz warum man dann extra Gutachten für verschieden BMW´s erstellen lässt und von Kotflügel ziehen spricht, wenn das am Ende doch so drunter passt.

tor
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Einzelabnahmen darf im Westen immer schon nur der TÜV und im Osten die DEKRA durchführen.


Sollte sich daran etwas ändern ab April?? Nix gehört dergleichen!

Gruss, Ingo

Also 2007 wurde mein Stüber-ESD in Euskirchen von der DEKRA "abgenommen" *grübel* oder täusch ich mich jetzt da, weil vergesslich. Na ja, was solls. Ist sowieso nicht wichtig.
 
AW: Frage zu Felgengutachten

... die DEKRA hat aber sicherlich bei Dir eine normale Eintragung vorgenommen, weil Dein "Stüber" zu einem SAT-Auspuff mutierte kurz vorher! Und dafür gibts "Universalgutachten", die nur dort B; funktionieren!

Sind doch 2 Brüder, weisst...:X:w
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Eine Einzelabnahme ist ja auch keine Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO.

Hier handelt es sich um eine Änderungsabnahme. Die Fahrwerksänderung muß auf Grund eines Umbaus eines Fz-Teils (hier Felgen mit Teilegutachten) abgenommen werden.

Eine Einzelabnahme liegt dann vor, wenn für eine neues montiertes Bauteil kein Teilegutachten vorliegt, oder das Fahrzeug in dem Teilegutachten nicht aufgeführt ist.

In dem Gutachten steht immer das max. drin. Das heißt, dir wird nichts anderes übrig bleiben als zum TÜV oder zu DEKRA zu fahren und dein Fahrzeug mit den montierten Felgen vorzustellen. Ob alle erforderderlichen Auflagen/Änderungen durchgeführt werden müssen, entscheidet dann der Sachverständige im Rahmen seines Ermessens bzw. seines technischen Sachverstandes.

Dann kann er dir auch sagen was gemacht werden muß und was nicht. Diese Vorgehensweise ist zwar lästig, aber vielleicht kommst du dann um teure oder auch nicht gewünschte Änderungen am Fahrzeug drum herum.

Bei den Sachverständigen gibt es natürlich solche und solche. Aber im Sinne der (eigenen) Sicherheit wird dir keiner was eintragen/abnehmen, was nicht den Erfordernissen entspricht.

Gruß
FranCa
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Hi,

die Auflagen stehe drin, da wie ja schon Jokin erwähnt hat die Räder an der VA und bei nem Dicken Reifen auch an der HA schleifen. Die radabdeckung ist eigentlich auch nicht Vorschriftsgemäß bei den Reifendimensionen.(Eigene Erfahrung). Da müßten eigentlich schon Radlaufverbreiterungen dran. Fakt ist, dass eine sehr große Streubreite der Betriebsmaße von Reifen der Gleichen Größe existiert. Der TÜV muß aber bei der Teilegutachtenerstellung das maximal möglich Betriebsmaß nach Norm (E.T.R.T.O.) berücksichtigen, deshalb gibt es oft Auflagen, die auf dem ersten Blick unnötig erscheinen.

Zum Tacho: Der ist auch sehr knapp mit dieser Reifendimension (Anzeige 100, tatsächlich 99,4 oder so), deshalb die Tachoauflage. Auch hier gibt es eine Streubreite beim Abrollumfang, je nach Reifenhersteller.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Ciao Sven
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Mach Dir bei dem Vorderrad mal keine Gedanken - drauf damit und ab zum Tüv.

Und hinten ... naja, die 2 mm ...

Dass Dir das generelle Schleifen in Extremsituationen egal is, is schonmal gut - also drauf mit den Rädern und zur Abnahme damit.

Wenn der erste nich will, der nächste wird schon wollen.

Ich hab Dunlop Sport Maxx drauf - vielleicht bekommste ja einen 265er, der etwas schmaler baut.

Aber wie gesagt: Garantieren kann Dir die Eintragung niemand - aber einer von mehreren Prüfern wird's Dir schon abnehmen, da das optisch stimmig aussieht.

Tipp: Zeig einen besonders guten Willen und steck die vordere Radhausschale "hinter" die Frontschürze. Dazu noch ein wenig mit einem Heißluftfön vorne die Ecken nachgepfuscht und hinten am Übergang Schürze-Kotflügel auch nochmal heiß eindrücken.

Diese Punkte stellst Du dem Prüfer vor, lässt ihn hinten die Radhauskante erfühlen und sagst "Die meisten Z4 haben mittlerweile ab Werk angelegte Kanten - keine Ahnung ab welchem Baujahr das is ...".

Und immer merken: "Der Prüfer hat immer recht - nie seine Meinung anzweifeln oder so ... eher einlenken, abholen, mitnehmen und mit ihm gemeinsam auf Deinen Kurs schwenken" :t
 
AW: Frage zu Felgengutachten

Mach Dir bei dem Vorderrad mal keine Gedanken -

Tipp: Zeig einen besonders guten Willen und steck die vordere Radhausschale "hinter" die Frontschürze. Dazu noch ein wenig mit einem Heißluftfön vorne die Ecken nachgepfuscht und hinten am Übergang Schürze-Kotflügel auch nochmal heiß eindrücken.

Wie ist das denn mit hinter die Frontschürze stecken gemeint? Die sind doch am äußeren Rand der Schürze mit Stopfen befässtigt.

Gruß

tor
 
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