Moin,
ich hab mir die ASA GT1 in
8,5x19 ET37 235/35 19
9,5x19 ET36 265/30 19
in dem Glauben bestellt, dass ich nichts an der Karossrie machen muß.
Jetzt steht aber im Gutachten der Vorderachse:
--------------------------------------------------
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
----------------------------------
Was soll ich denn nun hiervon halten? Normalerweise müsste das doch passen. Gibts da immer so vorsichtige Hinweise oder muss ich da jetzt definitiv bördeln/ziehen?
Danke und Gruß
tor
ich hab mir die ASA GT1 in
8,5x19 ET37 235/35 19
9,5x19 ET36 265/30 19
in dem Glauben bestellt, dass ich nichts an der Karossrie machen muß.
Jetzt steht aber im Gutachten der Vorderachse:
--------------------------------------------------
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
----------------------------------
Was soll ich denn nun hiervon halten? Normalerweise müsste das doch passen. Gibts da immer so vorsichtige Hinweise oder muss ich da jetzt definitiv bördeln/ziehen?
Danke und Gruß
tor
Bin gespannt was die Spezies dazu sagen.

funktionieren!
