Frage zu Rotlichtverstoss

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Andreazzz

Guest
Unser Kurzer ist gestern morgen bei rot über eine Ampel gefahren.
Er sagt, er hat sich verschätzt und ist bei gelb nicht mehr so ganz drüber gekommen.
Die Rennleitung hat´s aus etwa 70-80m Entfernung gesehen und hat ihn gestoppt, nachdem sie selbst dann bei Rot und mit Blaulicht über die Kreuzung und ihm gefolgt sind.
Er hat´s zugegeben und man hat ein vernünftiges Gespräch geführt.
Der Polizeibeamte hat im Gespräch geäußert, es gebe nur ein Bußgeld und kein Fahrverbot, da auch sonst nichts gegen ihn (24) vorliege und dies´ das erste Mal sei.
Irgendwie erstaunt und überrascht mich diese Aussage gleichzeitig und mein Sohn macht sich Gedanken, ob nicht doch noch ein Fahrverbot kommt.
Er braucht das Auto täglich beruflich!

Hat hier jemand mit sowas Erfahrungen?
 
Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro nach sich und wird im Verkehrszentralregister mit drei Punkten bewertet. Für einen qualifizierten Verstoß (bereits länger als eine Sekunde andauernde Rotphase) werden 200 Euro Bußgeld fällig, die Tat wird mit vier Punkten bewertet und außerdem wird ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt

Bei Arbeitsplatzverlust durch die Einziehung der Fahrerlaubnis in Folge eines Rotlichtverstoßes ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu berücksichtigen. Hier darf nicht die Existenz des Angeklagten gefährdet werden


wiki weiß es :s:M q:
 
Hat hier jemand mit sowas Erfahrungen?

In so einem Fall ist das Ermessenssache der Beamten.

Ich bin bei Voll-Rot über eine Ampel gefahren (geradeaus wurde grün, Rechtsabbieger blieb rot - ich bin dennoch rechts rum, Streifenwagen hinter mir bog mit ab und schaltete mal Blaulicht ein), hat mich vor Ort 25 Euro mit Quittung gekostet. KeinFahrverbot, keine Punkte, kein Bußgeld. Kommt halt auch darauf an wie man mit den Beamten spricht.
 
So isses. Mein schon etwas länger zurückliegendes Schlüsselerlebnis war diesbezüglich eine etwas flotte Fahrt auf der Berliner Stadtautobahn im 3-Punkte-Bereich. Im offenen Auto einen der letzten Sonnentage des Herbstes genießend, musste ich im Rückspiegel mit ansehen, wie auf einem unscheinbaren Golf die blaue Lampe aufs Dach gesteckt und die Sirene eingeschaltet wurde. Besonders unangenehm, da ich mich in der letzten Woche der Tilgungsfrist meines bislang einzigen Eintrags in der flensburger Kartei befand. Ein freundliches Gespräch ohne Angaben zum Sachverhalt und ohne die üblichen Ausreden endete mit dem Abzug einer großzügigen Toleranz vom Meßwert und dem Angebot, die Sache mit der Zahlung einer Verwarungsgebühr von 35€ abzuschliessen. Ich habe selten so gern in die Tasche gegriffen. Noch ein Tipp: immer genug Bargeld für solche Erledigungen mitführen. Ein Kollege konnte in ähnlicher Situation nicht vor Ort bezahlen und damit wurde das dann ein Bußgeldverfahren mit Punkten..
 
Nein, da kommt nichts mehr. Man bekommt das sofort gesagt, wenn es ein Fahrverbot ist :D *sagt meine eigene erfahrung* :D
Die beobachten dich ja erst und wenn die sehn das es noch gut gelb war, dann eben nur bußgeld und ein punkt.
Das ganze sieht anders aus bei länger rot und du fährst drüber. ;-)
 
In so einem Fall ist das Ermessenssache der Beamten. ... hat mich vor Ort 25 Euro mit Quittung gekostet. KeinFahrverbot, keine Punkte ...

Richtig. :t Die Maßnahmen liegen ganz weitgehend im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde. Es gibt lediglich - in manchen Fällen - einen kleinen Restbetrag, der als Verwaltungskosten nicht erlassen werden darf.

Ich habe vor Jahren mal - natürlich versehentlich - eine Fußgängerampel überfahren, die bereits ca. 30 Sekunden rot war, und dabei sogar einen Radfahrer leicht geschnitten. Der fest installierte Blitzer hat das ordentlich dokumentiert. Mein ausführlich begründeter Widerspruch reduzierte das/die erst angedrohte(n) Punkte, Geldbuße und Fahrverbot auf ein paar wenige Euro "Verwaltungsgebühr", und zwar mit der Begründung, dass man diese leider nicht erlassen könne, weil sie außerhalb des Ermessensspielraums läge. Das war schon in Ordnung so. :)
 
Hier liegt eine "prima facie"-Situation vor. Der Ermessenspielraum der Beamten wurde ausgeschöpft. Die Beamten sagten ja bereits, bei 1.Verstoß nur Bußgeld (natürlich mit Punkten). Sie hätten es ja auch bei einer monitären Verwahrnung lassen können, also war das nicht so knapp wie Junior es andeutete. Anders könnte es schon in "gemessenen" Fällen ausgehen, da dort spezifisch die Dauer der Rotlichtphase festgehalten wird. Dürfte jedoch beim 1.Verstoß auch nicht viel anders gehandhabt werden. Volker hat ja Wiki schon gepostet, dürfte dort ja genauer erläutert sein.

Aber rate Deinem Junior, dass er unbedingt die nächsten 24 Monate (Rotlichtpunkte sogar länger?) nach Rechtsgültigkeit nix mehr verzapft. Denn ein Rotlichtverstoß ist schon harter Tobak und kann nur übelste Auswirkungen auf zukünftige Verstöße nach sich ziehen (sicherlich auch dann schon gleich MPU-Androhung, weil angenommen wird, dass er es mit Rechtsverordnungen nicht so genau zu nehmen scheint!)
 
30 Sekunden! Das ist aber mal ein außerordentlich qualifizierter Rotlichtverstoß. Eine gewisse Neigung zur Perfektion wirst du dir sicher selbst nicht absprechen, aber hier hättest du die wirklich nicht so konsquent ausleben müssen.:X
 
Aber rate Deinem Junior, dass er unbedingt die nächsten 24 Monate (Rotlichtpunkte sogar länger?) nach Rechtsgültigkeit nix mehr verzapft. Denn ein Rotlichtverstoß ist schon harter Tobak und kann nur übelste Auswirkungen auf zukünftige Verstöße nach sich ziehen (sicherlich auch dann schon gleich MPU-Androhung, weil angenommen wird, dass er es mit Rechtsverordnungen nicht so genau zu nehmen scheint!)

Habe ich ihm schon gesagt!
Er hat ja auch den Beamten gegenüber geäußert, das dies so stimmt und er das nicht mit Absicht gemacht hätte. Zum Abschluss hat er sich noch artig für das Entgegenkommen bedankt und den Beiden gesagt, dass er sie nett findet. Ich glaube, dass das in dieser Situation auch das Beste war, was er tun konnte.
Ich wette, die kennen so was fast garnicht.

Ich frage mich nur, wie die wissen können, dass in den vergangen 6 Jahren nie was gewesen ist (2x Verwarnungsgeld 15,- Euro, aber das sind seine ersten Punkte).
Gibt´s da eine eigene Datei bei der Polizei speziell für die Altersgruppe 18-25 Jahre oder so?
Ich habe auch schon gehört, dass in dieser Altersgruppe das Bußgeld teilweise verdoppelt wird, also wird doch auch irgendwo was gespeichert!?

Danke für die Infos!
 
Straftaten und Punkteverstöße sind für die Polizei prüfbar. In welchem System sie das direkt abchecken, weiß ich nicht. Meist halten sie diesbezüglich ja Rücksprache mit der Zentrale (zur Personenüberprüfung). Vielleicht haben sie ja in der Zentrale direkten Zugriff auf das Flensburger System oder es gibt eine Schnittstelle. Das muss auch so sein. Sonst hätten sie z.B. 2005 bei mir nicht gleich den Schein "sicherstellen" können. ;)
 
Straftaten und Punkteverstöße sind für die Polizei prüfbar. In welchem System sie das direkt abchecken, weiß ich nicht. Meist halten sie diesbezüglich ja Rücksprache mit der Zentrale (zur Personenüberprüfung). Vielleicht haben sie ja in der Zentrale direkten Zugriff auf das Flensburger System oder es gibt eine Schnittstelle. Das muss auch so sein. Sonst hätten sie z.B. 2005 bei mir nicht gleich den Schein "sicherstellen" können. ;)

Genau so ist es. All das fragen die Polizeibeamten gemütlich aus ihrem Auto heraus ab. Das geht ganz flott, während der andere Beamte mit dem "Verkehrssünder" spricht. ;)
 
Er hat ja auch den Beamten gegenüber geäußert, das dies so stimmt und er das nicht mit Absicht gemacht hätte. Zum Abschluss hat er sich noch artig für das Entgegenkommen bedankt und den Beiden gesagt, dass er sie nett findet. Ich glaube, dass das in dieser Situation auch das Beste war, was er tun konnte.
Ich wette, die kennen so was fast garnicht.

Ich konnte jetzt zwischenzeitlich mal im Bekanntenkreis mit einem Polizeibeamten sprechen.
Er sagte wörtlich, dass Diskutieren wegen absolut klarer Verkehrsverstöße gehe ihm dermaßen auf die Eier, dass er seinen Ermessensspielraum seit einigen Jahren immer gegen diese Leute nutzen würde.
Freundlichkeit und Benehmen seien absolute Fremdwörter für die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer. Die Drohungen mit Rechtsanwalt und Dienstaufsichtsbeschwerde mittlerweile Standard.
Wenn´s dann aber darauf ankäme: große Schnauze, nichts dahinter! Unter seinen Kollegen seien Missmut und Frust an der Tagesordnung.
Zum vorgenannten Fall hätte er es bei der gezeigten Einsicht wohl bei einem Verwarnungsgeld belassen ("Strafe muss sein!"), obwohl auch dies´ dann anscheinend nicht so ganz rechtens von seiten der Polizei gewesen wäre!
Immerhin sei der Rotlichtverstoß ja nachvollziehbar nicht mit Absicht geschehen, mithin ein "Augenblicksversagen" und demnach wäre ein Fahrverbot und Bußgeld aus seiner Sicht moralisch auch nicht verhältnismäßig gewesen, obwohl rechtlich sicher nicht zu beanstanden. Scheinbar alles also eine Auslegungssache?
Mir zeigt diese Sache aber wieder einmal mehr, dass es Sinn macht, konsequent zu seinem Fehlverhalten zu stehen.

Andreas

PS: Die Aussagen über unsere Freunde mit Immigrationshintergrund möchte ich lieber nicht zitieren!
 
30 Sekunden! Das ist aber mal ein außerordentlich qualifizierter Rotlichtverstoß. Eine gewisse Neigung zur Perfektion wirst du dir sicher selbst nicht absprechen, aber hier hättest du die wirklich nicht so konsquent ausleben müssen.:X

Es war natürlich ein Versehen, du Scherzkeks. :+
 
Von nichts anderem bin ich ausgegangen. Oder ein Fall reiner Selbsterhaltung und somit entschuldbar. :) In Berlin und Umland zB. haben solche Lichtzeichenanlagen in den Augen vieler Verkehrsteilnehmer bestenfalls Richtwertcharakter. Wer bei Gelb bremst, um nicht bei Rot in die Kreuzung einzufahren, muss mit Einschlägen im Fahrzeugheck rechnen. Anschließende Anpöbelung des Auffahrenden inbegriffen. Ein einfacher Rotlichtverstoß, gefolgt von zwei qualifizierten, kann man an einigen Kreuzungen bei fast jeder Ampelphase beobachten. Nur die Ordungsmacht beobachtet dies trotz angespannter Haushaltslage offenbar ungern. Da musste ich nach dem Zuzug aus SL-H erstmal umlernen, meine Frau durfte praktische Erfahrungen sammeln (war glücklicherweise im etwas stabileren Geländewagen unterwegs).
 
Hier in Köln ist das aufgrund der immens langen Gelbphasen ähnlich. Wer bremst, kommt meist von außerhalb. Ich passe dennoch sehr genau auf, die Ampel nicht bei rot zu passieren, weil ich das ein ziemliches Unding finde. Dieserhalb wundere ich mich auch immer wieder sehr über die diesbezüglich extrem entspannten Radfahrer.

Düsseldorf hat übrigens sehr kurze deutlich kürzere Gelbphasen. Vermutlich, um möglichst viele Kölner zu erwischen. :+
 
Düsseldorf hat übrigens sehr kurze Gelbphasen. Vermutlich, um möglichst viele Kölner zu erwischen. :+
Die Dauer der einzelnen Ampelphasen ist doch in den Verwaltungsvorschriften weitgehend reglementiert.

Hat man eigentlich irgendeine Handhabe, wenn sich eine Kommune nicht an die VwV hält (z.B. Gelbzeit deutlich kürzer als in der Vorschrift)? Inwieweit ist eine Einhaltung der VwV einklagbar?
 
Dieserhalb wundere ich mich auch immer wieder sehr über die diesbezüglich extrem entspannten Radfahrer.

Fahrradfahrer bezahlen meines Wissens für Verkehrsverstöße die Hälfte der üblichen Strafen.
Bekommen die eigentlich dann beim Überfahren einer roten Ampel auch 14 Tage Fahrradfahrverbot und können die sich dann den Zeitpunkt der Strafe auch aussuchen? :+
 
Fahrradfahrer bezahlen meines Wissens für Verkehrsverstöße die Hälfte der üblichen Strafen.
Bekommen die eigentlich dann beim Überfahren einer roten Ampel auch 14 Tage Fahrradfahrverbot und können die sich dann den Zeitpunkt der Strafe auch aussuchen? :+

hehe
die strafe wird sein, die müssen da 14 tage mit dem auto fahren... :b
 
... Düsseldorf hat übrigens sehr kurze Gelbphasen. Vermutlich, um möglichst viele Kölner zu erwischen. :+

Ich empfinde die Gelbphasen in Düsseldorf nicht als deutlich kürzer. Vor Jahren habe ich in Düsseldorf eine andere Besonderheit beobachtet: Die Totzeiten, wo niemand in die Kreuzung einfahren darf (die einen noch nicht, die anderen nicht mehr), hat man dort absolut minimiert, indem die Phase "rot-gelb" (vor grün) zeitgleich lag mit dem zweiten Teil von "gelb" (vor rot) der anderen Richtung. In dem Moment, wo die Ampel für die genannte andere Richtung von gelb auf rot umschlug, schlug sie für die erste Richtung von rot-gelb auf grün um. Fahrzeuge, die noch auf der Kreuzung sind, sind dabei auch kein Problem, weil sie ja von dem, der gerade grün bekommen hat, gesehen werden.

Nebenbei: Diese Praxis finde ich pädagogisch interessant, weil jeder ganz schnell lernt, dass auch Gelbphasen ernst zu nehmen sind, denn SOFORT danach kommt der Querverkehr.

Außerdem waren die Gesamtphasen (sowohl rot als auch grün) immer relativ kurz, so dass niemand über Gebühr lange warten brauchte.

Das hat nach meiner Beobachtung immer zu einem relativ flüssigen Ablauf gesorgt. Von einer höheren Unfallquote ist mir nichts bekannt.

Leider scheint das in neuerer Zeit zugunsten der andernorts gängigen Praxis (lange Gelbphasen, lange Extraphasen für - ggf. nicht einmal vorhandenen - Abbiegeverkehr, lange Totphasen, wo alle rot haben, folglich gaaanz langes Warten) aufgegeben zu werden.
 
Als Bereicherung meines Erfahrungsschatzes habe ich das blinkende Gelblicht in Österreich empfunden, auch nicht schlecht!
 
Ich empfinde die Gelbphasen in Düsseldorf nicht als deutlich kürzer. ...

Sind sie aber. Einfach mal nachmessen. ;) Was ich in Düsseldorf deutlich besser finde, ist die gelbe Zwischenstufe bei den Fußgängerampeln.

Die Dauer der einzelnen Ampelphasen ist doch in den Verwaltungsvorschriften weitgehend reglementiert.

Hat man eigentlich irgendeine Handhabe, wenn sich eine Kommune nicht an die VwV hält (z.B. Gelbzeit deutlich kürzer als in der Vorschrift)? Inwieweit ist eine Einhaltung der VwV einklagbar?

Interessante Frage. :) Ich habe von Verwaltungsrecht keine Ahnung, wenn ich aber die von dir verlinkten Regelungen überfliege, dann sieht mir das nach reichlich Freiraum für die Gestaltung der Ampelphasen aus.
 
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