Frage zu Winterfelge Diewe IMPATTO 19 ZOLL

MacStar

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21 Mai 2008
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BMW Z4 e89 sDrive35is
Hallo,
ich benötige mal Eure Hilfe und Euren Rat. Ich möchte mir gerne 19 Zoll Felgen für den Winterzulagen für meinen 35is.

Dabei bin ich auf die Impatto Felge von Diewe gestoßen und möchte sie mir eigentlich kaufen in den Maßen:

Vorderachse: 8,5x19 mit 225/35R19, Hinterachse 9,5x19 mit 255/30R19.

http://www.diewe-wheels.de/8-news/122-die-impatto-in-19 (Keine Angst, die Felgen glänzen in echt nicht so :) )

Das Problem ist jetzt, das im Gutachten für die hintere Felge folgende Auflage drin ist:

  1. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Eigentlich möchte ich keine Karosseriearbeiten an meinem Auto machen lassen. Mein Reifenhändler meint, dass ich vorher mal zu TÜV mit dem Gutachten vorbeifahren kann und fragen soll, ob wirklich was gemacht werden soll. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der TÜVer was sagt, ohne die Felgen vorher auf dem Auto gesehen zu haben.

Was meint Ihr? Was sind Eure Erfahrungen mit dieser Auflage im Gutachten, muss da oft wirklich was nachgearbeitet werden?
 
Du hast noch ein ganz anderes Problem. Die Reifenkombination 225/35 R19 und 255/30 R19 ist z.Zt. als Winterreifen nicht von einem einzigen Hersteller lieferbar. Das bedeutet, dass Du Vorne und Hinten unterschiedliche Fabrikate fahren müsstest. Als Ausweichlösung bietet sich dann 235 / 265 an. Dadurch wird es auf der Hinterachse außen nochmals 5 mm breiter. (Innen natürlich auch)

Schau mal hier: http://www.zroadster.com/forum/index.php?threads/winterreifen-19-beschaffungsprobleme.111253/
oder hier: http://www.zroadster.com/forum/index.php?threads/e89-fahrwerk-der-reifenthread-only-non-rft-welcome.82891/page-70 Dann mal unten weiterlesen
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für Deine Hilfe. Ja das habe ich leider auch schon gemerkt mit den Winterreifen. Das ist echt anstrengend mit 19 Zoll Winterrädern:)
 
Anstrengend? 235/265 auf Felgen 8,5/9,5 mit ET vorne 25-35 und hinten 35-40 und rein gar nichts muss am Auto gemacht werden. Der TÜV ist Formsache und Reifen gibt es genug zur Auswahl.
 
Ok vielen Dank. Die Felgen Diese Impatto gibt es den Maßen 8,5x19 ET35 (vorne) und 9,5x19 ET35 (hinten).

Wären Sie eine bessere Wahl als die AEZ Antigua mit 8,5x19 ET25 (vorne) und 9,5x19 ET32 (hinten)?

Ich würde dann Reifen in 235/265 nehmen wollen.
 
Bei 235/265 ist die ET32 der Antigua kritisch. Ich habe die AEZ Antigua als Winterradsatz in 8,5/9,5 ET33/40. Das passt locker ohne Nacharbeit.
 
Kannst du ganz normal bei jedem Händler so bestellen, der AEZ im Programm hat. Die ET sind eigentlich für den 7er, aber egal! Traglast passt, Freigängkeit ist da.

Kann sein, dass der TÜV ein paar € mehr verlangt für die Eintragung (Einzelabnahme), aber das sollte auch nicht das Problem sein.

Sieht dann etwa so aus, hier noch mit 225/255 Sommerreifen :

DSC_1029-003.JPG

Hier noch eins mit Winterreifen (235/35-19):

FullSizeRender(9).jpg
 
Die Felgen sehen echt Hammer aus. Für die Einzelabnahme muss man dann aber zum staatlichen TÜV oder?

Ich habe es schon mal hinter mir, als ich Felgen vom E85 auf den E89 eintragen lassen hab. Der E89 stand nicht im Gutachten. Ich hatte dann ein Gutachten eines anderen Herstellers mit den gleichen Felgendimensionen und mit der Eintragung für den E89 gefunden. Da hatte TÜVer auch schon nen großes Auge zugedrückt und gemeint, dass es eigentlich nicht in Ordnung ist, weil ja mein Felgenhersteller nichts für das Gutachten bezahlt hat, sondern der andere Hersteller. Ich hab halt wenig Lust 2000 EUR auszugeben und das mir dann der TÜV einen Strich durch die Rechnung macht.

Ich verstehe auch nicht, warum AEZ dann im Gutachten für die ET33/ET40 nicht den E89 im Gutachten hat, wenn die Felgen besser passen?!
 
Kein TÜV wird dir hier einen Strich durch die Rechnung machen. Der E89 und der E65 stehen im gleichen Gutachten, nur eben mit anderen ET.

Es zählt einzig die Tragfähigkeit und die Freigängigkeit!
 
Ok super, vielen Dank für Deine Hilfe. Weißt Du ob man das nur bei einem staatlichen Tüver machen kann?
 
Ich meine, Einzelabnahmen gibt es nur vom TÜV.
 
Wenn Dein Auto im Serienzustand ist (also keine anderen Federn bsp.) dann kannst Du eine Einzelabnahme nach §19 bei Dekra oder Tüv machen.

Wenn nicht, wird es wohl eine Abnahme nach §21 (ist etwas teurer), das darf in BW nur der Tüv.

In Felgengutachten steht oft, Karosseriearbeiten erforderlich, Spurplatten, etc. pp. - bei einer Abnahme nach §21 ist jedoch der tatsächliche Sachverhalt am Auto das entscheidende.

Fahre die BBS CH-R im Winter 8,5 x 19 ET 32 mit 235/35 VA und 9,5 x 19 ET 35 mit 265/30 HA mit Eibach Federn (tiefer als die M Federn).

Freigängigkeit ist überhaupt kein Problem, muss nichts gemacht werden.

Vorne wäre auch noch Platz für kleinere ET, schätze ET27 dürfte auch noch passen, eventuell ET26, dann wird's eng.
 
Die BBS werden, laut Gutachten von BBS, an der VA bei ET32 mit 10mm Sparplatten verbaut, das ergibt am Ende ET22 bei 8 1/2" und passt problemlos.
 
Mit der Aussage "passt problemlos" wäre ich vorsichtig, v.a. wenn ein anderes Fahrwerk drin ist.

Das Gutachten bezieht sich immer auf den Serienzustand, ist der verändert worden gelten ganz andere Dinge. Wenn der Reifen im Radhaus schleift oder nicht weit genug abgedeckt ist, bringt ein Gutachten gar nix, das wird der Tüv nicht eintragen.
 
Wieso sollte sich bei einem liefergelegten Fahrwerk (Federn, Dämpfer, Stabis) die Raderhebungkurve von der Serie unterscheiden?
Selbst wenn ich alle Oben genannten Komponenten komplett ausbaue, bewegt sich das Rad immer noch auf der gleichen Kreisbahn wie vorher
Mit Kürzeren Federn (Tieferregung) steht das Auto im Endeffekt genauso da, als ob du beim Serienfahrwerk vier Sack Zement im Kofferraum eingeladen hast.
Wenn dann nix schleift, tut es das auch nach der Tieferregung nicht.

Ausgenommen sind dabei natürlich Sachen wie geänderte Querlenker, Domlager oder abartig hohe oder niedrige Sturzwerte.
 
Ich sage ja nur Vorsicht mit pauschalen Äußerungen.

Das Gutachten gilt nur im Serienzustand, so viel ich noch in Erinnerung habe steht da auch was von 225 an der VA.

Der TE will aber 235 montieren da es keinen Winterreifensatz 225/255 von einem Hersteller gibt.

Und da kann es mit ET22 schon zu knapp sein. Mir ist das ja egal ...
 
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