Frage zum Leasing

Markus Z30

Fahrer
Registriert
8 November 2005
Hallo Zusammen,

nachdem ich mich bei Leasing EXTREM gut auskenne habe ich da mal ne Frage.
Ein Freund von mir will sich grad einen BMW holen und jetzt hat man ihm dort ein Restwertleasing angeboten. Wo ist da grob der Unterschied zum km-Leasing?
Und wo ist der Haken?

Besten Dank schon im voraus.

Viele Grüße
Markus
 
AW: Frage zum Leasing

Hi Markus,

im Bereich des Leasings gibt es mehrere Faktoren zu bedenken bzw. zu berücksichtigen (Nur private Nutzung etc? / Leasingverträge sind ausserhalb der Laufzeit nur schwer kündbar etc.). Dein Freund sollte sich vor Abschluss einen sehr guten Überblick über o.g. Punkte verschaffen bzw. dennoch auch mal bei der Hausbank nach einem Kredit fragen und die Kosten vergleichen.
Wenn denn für mich je Leasing in Frage käme, wäre die einzige Form das Kilometerleasing. Wobei ich Leasing im Allgemeinen eher kritisch gegenüberstehe. Oftmals liest man im I-Net, dass es sich für Privat-Leute nicht rechnen würde...dies muss man jedoch für den Einzelfall prüfen.


Hier mal ein paar Infos: Leasing | Leasingübernahme | Finanzierung | Fahrzeugleasing - Rechtsfindung.com....Ihr gutes Recht

1. Kilometerleasing ohne Gebrauchtwagenabrechnung

Bei Kilometerleasing wird bei Abschluss des Leasingvertrages die Kilometeranzahl begrenzt. Dies bedeutet, dass der Leasingnehmer die vorgegebene Laufleistung nicht überschreiten sollte. Fährt der Kunde mehr Kilometer als vereinbart, so muss er für jeden Mehrkilometer bezahlen. Analog dazu bekommt er Minderkilometer erstattet. Die Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Leasingverträgen, jedoch sind Mehrkilometer teurer als die Gutschriften für Minderkilometer.
Beim Kilometerleasing ohne Gebrauchwagenabrechnung hat der Leasingnehmer mit dem Restwert des Fahrzeuges nichts mehr zu tun, sofern das Fahrzeug nicht unverhältnismäßig verschlissen ist. In den häufigsten Fällen gibt es aber Streit zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, ob es sich um normal Abnutzung oder einen Schaden handelt, für den der Leasingnehmer aufkommen muss.


2. Restwertleasing mit Gebrauchtwagenabrechnung

Die Leasingraten richten sich nach dem voraussichtlichen Restwert des Fahrzeuges bei Vertragsende. Ist der Verkaufserlös nach Beendigung des Vertrages geringer, muss der Kunde nachzahlen. Analog dazu bekommt der Leasingnehmer Geld erstattet, sofern der Verkaufserlös höher ist.
Meist wird vom Leasinggeber ein relativ hoher Restwert zu Beginn angesetzt, wodurch die monatliche Belastung während des Vertrages geringer ist. Dadurch kommt beim Kunden nach Ablauf des Vertrages das böse Erwachen, da er eine hohe Nachzahlung leisten muss.
 
AW: Frage zum Leasing

Hallo,


die Begriffe erklären sich von allein:

Kilometerabrechnung - es wird eine Fahrleistung für die gewünschte Laufzeit gewählt, z.B. 15.000km per anno. I.d.R. wird eine um ca. 2000km/a höhere Laufleistung als Kulanz akzeptiert.

Nachbelastung bei diese Kulanz übersteigender Laufleistung, Rückvergütung bei deutlich geringerer Laufleistung als vertraglich vereinbart.

Karre nach Vertragsende abgeben und man ist raus aus der Verlosung, sofern das Mietobjekt dem Zustand/Verschleiß der Laufleistung entspricht!

Restwertabrechnung - bei Vertagsbeginn einigt man sich auf einen prognostizierten Restwert. Dieser kann natürlich höher, meist aber niedriger liegen.
Da liegt dann auch der Hund begraben: Beispiel ZZZZ! Wenn der Verkäufer zu blauäugig rangeht, setzt den RW zu hoch an, am Markt läßt aber nach Ablauf des Leasings nur ein deutlich geringerer Preis realisieren, legst du die Differenz drauf.b:

Persönlich kann ich nur zur Km-Abrechnung raten, damit hast Du Planungssicherheit!
Ich vergleiche die RW-Abrechnung immer mit einer Hypothekentilgung durch eine Kapitallebensversicherung auf Zukunft: niemand kann Dir einen hohen Steigerungssatz garantieren, da hilft Vielen nur noch Hoffen und Bangen.

Schönen Abend noch vom


Z4-Pilot
 
AW: Frage zum Leasing

Hallo Markus,

es brauch kein Leasing sein. Es gibt auch so eine Art Ballonfinazierung ähnlich wie bei einem Leasinggeschäft. Bei der Ballonfinazierung brauchst du auch keine Anzahlung. Du kannst bist zu 60Monaten finanzieren und hast dann noch einen Restwert, den Du dann nach Ablauf der 60Monate weiter/neu finanzieren kannst (wenn Du die Knete bis dahin nicht angespart haben solltest). Noch ein Vorteil bei der Ballonfinazierung ist, dass Du jederzeit eine Zwischentilgung leisten kannst oder sogar den Vertrag vorzeitig beenden kannst.

Viell Spass....

Gruss Marc
 
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