Hallo ZZZ Freunde:)
ich habe da mal eine Frage. Ich habe auf meinem QP bekanntlich die BBS CH in "18" und das H&R Gewindefahrwerk. Dieses wurde mit einer Einzelabnahme abgenommen. Und steht so auch im Fahrzeugschein. Darf ich jetzt die originalen Räder einfach fahren? Oder muss ich diese auch eintragen lassen? Oder reicht es wenn ich die im Fahrzeugschein nachtagen lasse? Danke und weiterhin einen schöne Heiligabend
( Dennis der vercromten Endrohe bekommen hat und diese bald montieren wird :) )
ich habe da mal eine Frage. Ich habe auf meinem QP bekanntlich die BBS CH in "18" und das H&R Gewindefahrwerk. Dieses wurde mit einer Einzelabnahme abgenommen. Und steht so auch im Fahrzeugschein. Darf ich jetzt die originalen Räder einfach fahren? Oder muss ich diese auch eintragen lassen? Oder reicht es wenn ich die im Fahrzeugschein nachtagen lasse? Danke und weiterhin einen schöne Heiligabend
( Dennis der vercromten Endrohe bekommen hat und diese bald montieren wird :) )