Frage zur Parkscheiben-Benutzung?

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Andreazzz

Guest
Ich komme um 6.05 Uhr an einen Stellplatz vor dem Krankenhaus (Arzttermin), an dem von 8.00-20.00 Uhr die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben ist. Die höchst zulässige Parkzeit beträgt 2 Stunden laut angebrachtem Zusatzschild, meiner Meinung nach nur in der Zeit von 8.00-20.00 Uhr!

Wie stelle ich denn nun korrekt die Zeit ein?
Muss ich vor 8.00 Uhr überhaupt eine Parkscheibe benutzen?
Wie lange darf ich ab 6.05 Uhr dort stehen?

Hatte gestern eine anstrengende Diskussion mit der uniformierten (ganz wichtig!) Ordnungsmacht.
Punkt 8.03 Uhr stand das Ordnungsamt am Fahrzeug.
Letztlich habe ich kein Knöllchen bekommen, weil - wie ich mit Sicherheit glaube - der Vogel am Schluss selbst unsicher über das korrekte Vorgehen war.

Danke vorab - Andreas
 
Deine Auffassung teile ich eigentlich auch.... Eigentlich.
Zeichen314 erlaubt das Parken. Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein. Soweit die StVO. Explizit nach Dauer ist verwiesen. Nicht aber nach Einschränkung der Parkzeiten.
 
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Parkscheibe auf 8 Uhr und um 10 Uhr musst du Platz machen.
 
So einfach nicht. Es kommt auf die Reihenfolge der Zusatzzeichen an. Man liest von oben nach unten.
P
parkscheibe 2h
8-20
--> Parken erlaubt und in der Zeit 8-20 h nur 2h mit parkscheibe

Oder

P
8-20
Parkscheibe 2h
-->Parken erlaubt, aber nur von 8-20 h und dann auch nur für 2 h mit Parkscheibe
 
Falls die Zeit vor 8 Uhr mit angerechnet wird (vom Gefühl her wird ich sagen, das ist nicht der Fahl, aber das hat ja bei Rechtsfragen nichts zu bedeuten), dann hättest du deine Scheibe ja auf 6:30 stellen müssen und demnach bis 8:30 parken dürften.
Also darfst du entweder bis 8:30 oder 10:00 dort stehen.
Wenn man mal in die STVO schaut § 13 (2), dann würde ich doch eher zu 8:30 tendieren. Da stimmt vieleicht etwas nicht mit meinem Gefühl. :) :-'], dann würde ich doch eher zu 8:30 tendieren. Da stimmt vieleicht etwas nicht mit meinem Gefühl. :)
 
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Ich kenne Parkscheiben ja leider nur mehr aus der grauen Vorzeit, da ohne Bezahlung bei uns ja nix mehr geht ...
Aber auch bei den Parkautomaten ist es so, vor der gebührenpflichtigen Zeit (die um 8:00 beginnt, und in der man auch max. 2 Stunden stehen kann) steht man gratis so lange wie man will. Zahlt man vorher was, wird die Startzeit automatisch auf 8:00 gestellt. Würde also stark vermuten, daß man vor 8:00 keine Parkscheibe benötigt, und wenn man vor hat, länger dort zu stehen, die auf 8:00 einzustellen.
 
Dem Eingangsfred kann ich nicht entnehmen, ob überhaupt eine Parkscheibe benutzt wurde, die der Beamte um 08:03 Uhr hätte kontrollieren können.
 
Diese Information ist für die Beantwortung der drei von Andreas konkret gestellten Fragen auch nicht erforderlich. :) :-)
 
Dann wäre die Diskussion aber recht kurz gewesen. Eine fehlende Parkscheibe hätte geahndet werden können, da diese ja dann um 8:03 nicht vorhanden gewesen wäre.
 
Die Frage der Fragen ist doch eher: Warum befand sich Andreas um 08:03 Uhr noch an seinem Fahrzeug? :y
 
Die Frage der Fragen ist doch eher: Warum befand sich Andreas um 08:03 Uhr noch an seinem Fahrzeug? :y

... wieder am Fahrzeug - nicht "noch"!
Weil ich etwas verspätet aus der Praxis gekommen bin und der Clown super pünktlich mit dem Knöllchenschreiben anfing.
Es war keine Parkscheibe im Auto, weil diese nach meinem Dafürhalten erst ab 8.00 Uhr erforderlich gewesen wäre und ich üblicherweise auch keine 2 Stunden für den Arztbesuch benötige.

Ich werde zukünftig, wenn ich kurz nach 6.00 Uhr eintreffe, die Parkscheibe auf 6.30 Uhr einstellen - egal, ob Pflicht oder nicht - und wohl bis 8.30 Uhr (das wären die 2 Stunden Höchstparkdauer) allemal dort verschwunden sein.
Da kann ich doch nichts falsch machen, korrekt?
 
Ein wenig Googeln rein aus Interesse:

http://www.kostenlose-urteile.de/Th...-den-Zeitpunkt-des-Beginns-der.news17759.htm?

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Parkscheibe auf den Zeitpunkt des Beginns der Parkbeschränkung habe eingestellt werden müssen. Dies habe der Vorschrift des § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO entsprochen.

... Ich werde zukünftig, wenn ich kurz nach 6.00 Uhr eintreffe, die Parkscheibe auf 6.30 Uhr einstellen - egal, ob Pflicht oder nicht - und wohl bis 8.30 Uhr (das wären die 2 Stunden Höchstparkdauer) allemal dort verschwunden sein.
Da kann ich doch nichts falsch machen, korrekt?

Also wäre das genau das falsche ;)
 
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Das erinnert mich irgendwie daran:

"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden(...)"
 
Hi....vom Gefühl her hätte ich die Parkscheibe auf 8.00 gestellt und reingelegt....man kann ja das Auto vor dem Zeitpunkt der Parkscheibenpflicht abstellen, und dann von 8-10 legal mit Parkscheibe stehen lassen. Denk einfach mal simpel...du kommst um 7.45....was dann? da stellt jeder auf 8 Uhr ein...davor wird ja auch nicht kontrolliert...also das gleiche würde ich auch bei Eintreffen um 6 Uhr machen....
 
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