Frage zur Unterdeckung

Style__z4

Fahrer
Registriert
26 März 2011
Ort
München
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

mir ist einer in meinen Z4 gefahren (seitlich) und ich bin darauf hin frontal in einen Touran gefahren.
Laut Werkstatt/Leasing kann es sein das es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Wenn es sich rausstellt das der 3er Schuld hat, muss dann die gegnerische Versicherung die Unterdeckung (GAP) vom tatsächlichen Fahrzeugwert zum Buchwert zahlen oder bleibt das trotzdem an mir hängen?

Vielen Dank
 
Ich kann dir da nicht helfen.

So ein Mist aber auch. Hoffentlich geht das gut aus und dir entstehen keine großen finanziellen Verluste
 
Das hoffe ich auch! Kann es immer noch nicht glauben.. und zu allen übel ist mein Knie auch noch beschädigt worden..
 
Anwalt nehmen, nicht selbst rumärgern. Bei so einem komplizierten Fall wäre das das beste.
Und dann kann der Anwalt auch die Frage beantworten....
Den Anwalt übernimmt die Gegenseite, wenn du keine Schuld am Unfall hast...

Gruß Wensi
 
Sch...e sowas...
Da Du von einem Personenschaden schreibst, würde ein RA in Deinem Fall wahrscheinlich mehr Sinn stiften als üblich.

Die Differenz zwischen Fahrzeug- und Buchwert übernimmt eine Leasing- bzw. eine GAP-Deckung, die in Deiner Kasko eingeschlossen sein könnte. Wenn Du vom Leasinggeber / Deinem Versicherungsfachmann ordentlich beraten wurdest, sollte in Deiner Kasko dieser Zusatzschutz mit drin sein. Dieser Schutz würde ein Deinem Fall die Differenz Fahrzeug- zu Buchwert tragen. Frag mal Deinen Versicherungs-Fuzzi oder wirf einen Blick in Deine Police.
Die KH-Versicherung eines Verursachers leistet m.W. nur den Fahrzeugwert (Zeitwert).
 
Du bekommst ja von der Versicherung durchaus den Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert, den der Wagen im verunfallten Zustand hat), solltest Du Dich dazu entscheiden, den Wagen nicht im Rahmen einer 130 % Regelung doch zu reparieren. Der Minderwert ist also nur dann interessant, wenn Du Dich entscheidest, den Wagen zu reparieren. Wenn Du den Wagen nicht reparieren lässt, wird ja von der Versicherung bei Auszahlung der Leistung nicht berücksichtigt, welchen Wert der Wagen nach dem Unfall im reparierten Zustand hat, sondern welchen Wert der Wagen vor dem Unfall hatte.

Die große Frage hier ist also: Was sind Deine Pläne? Willst Du reparieren lassen oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen lassen? Bei letzterem ist die GAP Deckung nicht relevant.

Wenn der Wiederbeschaffungswert nun unter der akuellen Tilgungssumme der Finanzierung liegt (sofern finanziert wurde), dann wurde schlecht finanziert. Da hilft auch keine GAP Deckung weiter, denn diese würde nur die Differenz zwischen Fahrzeugwert nach Unfall und Fahrzeugwert vor Unfall ausgleichen.

Beim Leasing ist das übrigens ähnlich, denn oft sind die Kalkulationen beim Leasing meilenweit von der Realität entfernt, so dass es selbst ohne Unfall kaum möglich ist, den angegebenen Restwert bei Rückgabe auch wirklich zu erreichen.

Wie schon Vorschreiber meinten, lass Dich da von einem Anwalt beraten. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung hast Du ein Anrecht auf einen kostenlosen Anwalt, den die gegnerische Versicherung übernehmen muss. Wenn Du keinen guten kennst, melde Dich bei mir. Mich hat damals bei meinem Unfall (ebenfalls wirtschaftlicher Totalschaden) ein wirklich guter Anwalt, dessen täglich Brot eben genau diese Fälle sind, vertreten und für mich noch so manche Leistung rausgeschlagen, auf die ich gar keinen Anspruch hatte.
 
Sch...e sowas...
Da Du von einem Personenschaden schreibst, würde ein RA in Deinem Fall wahrscheinlich mehr Sinn stiften als üblich.

Die Differenz zwischen Fahrzeug- und Buchwert übernimmt eine Leasing- bzw. eine GAP-Deckung, die in Deiner Kasko eingeschlossen sein könnte. Wenn Du vom Leasinggeber / Deinem Versicherungsfachmann ordentlich beraten wurdest, sollte in Deiner Kasko dieser Zusatzschutz mit drin sein. Dieser Schutz würde ein Deinem Fall die Differenz Fahrzeug- zu Buchwert tragen. Frag mal Deinen Versicherungs-Fuzzi oder wirf einen Blick in Deine Police.
Die KH-Versicherung eines Verursachers leistet m.W. nur den Fahrzeugwert (Zeitwert).

Richtig, wobei man hier aufpassen muss, dass dann nicht evtl. eine Hochstufung erfolgt.
 
Danke für die Tipps. Ich will auf jedenfall reparieren lassen. Die frage ist halt ob der Schaden hoher als 60% ist.
Laut einem bekannten meines dads, der ist Sachverständige, ist der z noch 15-18 Wert gewesen. Buchwert bei der Leasing ist bei knapp 20000 -.-
 
Danke für die Tipps. Ich will auf jedenfall reparieren lassen. Die frage ist halt ob der Schaden hoher als 60% ist.
Laut einem bekannten meines dads, der ist Sachverständige, ist der z noch 15-18 Wert gewesen. Buchwert bei der Leasing ist bei knapp 20000 -.-

Auf jeden Fall Anwalt nehmen und hoffen, dass er noch ne Wertminderung für Dich durchboxt! Die sollte dann die Leasinggesellschaft bekommen. Die wird dann dementsprechend angerechnet. Trotzdem wird für Dich sehr wahrscheinlich noch ein Brocken über bleiben :-/ ärgerlich!
 
Da dir das Auto nicht gehört, wird wohl die Leasinggesellschaft bei der Regulierung des Fahrzeugschadens und der Frage, ob der Wagen repariert oder das Wrack verwertet wird, ein entscheidendes Wort mitreden. Dazu steht bestimmt eine Menge im Kleingedruckten des Vertrags.:) :-)
Bezüglich einer Bezahlung des Gap stelle ich mir die Frage, warum eine Haftplichtversicherung das tragen soll. Wenn jemand das Auto bezahlt hat, bekommt er bei einem Totalschaden doch auch nur den Zeitwert erstattet. Sollte ein Leasingkunde, der bei einem höheren Buchwert die Differenz zwischen Fahrzeugpreis und Zeitwert noch nicht bezahlt hat, anders entschädigt werden, wäre das schon ein netter Vorteil.
 
Gerade anruf von der Werkstatt erhalten.. die schätzen den Schaden auf ca 8000-9000€, der Gutachter hat aber noch nichts gesagt.. Hoffe das der Zeitwert um die 16-17 liegt das es kein wirtschaftlicher Totalschaden wird!
 
Heut Anruf vom Gutachter... Schaden liegt bei ca. €12.000 Brutto... Fahrzeug wird aber dennoch repariert! Jedoch habe ich angeblich eine Teilschuld da ich, nachdem mir der Unfallverursacher ins Auto gefahren ist, in ein weiteres Fzg. gefahren bin. WTF?! (Sorry für die Ausdrucksweise)
Wo ist da der Sinn? Ich wurde angefahren und bin darauf hin in ein anderes Fzg "geschubst" worden, warum habe ich eine Teilschuld und muss meine Selbstbeteiligung blechen??
Das ist das deutsche Rechtssystem, vielen Dank...
 
Ich wurde angefahren und bin darauf hin in ein anderes Fzg "geschubst" worden, warum habe ich eine Teilschuld und muss meine Selbstbeteiligung blechen??
Das ist das deutsche Rechtssystem, vielen Dank...

Bei der Schadenssumme und so wie sich das andeutet: such dir einen Rechtsanwalt, vielleicht kennste einen alten Schulfreund, der heute in dem Feld tätig ist...
Denk dran: "Nur wer sich nicht wehrt, landet hinterm Herd".....

Gruß Wensi
 
Anwalt ist nun involviert. Versicherungen hatten sich geeinigt ohne das ich meine Aussage bei der Polizei gemacht hatte und mir wie gesagt ne Teilschuld gegeben. Laut Anwalt ist das bullshit da der Verursacher zur Polizei gesagt hat das er überholen wollte und mich nicht gesehen hat.
 
...Versicherungen hatten sich geeinigt ohne ....

Schön die Arbeit weggedrückt und den Weg des geringsten Aufwands gewählt... :j

Da begeben sich die Unternehmen aber auf verdammt dünnes Eis. Deine Kfz-Haftpflicht auch als Gegenstand der Versicherung in den Bedingungen, was man "Rechtsschutzcharakter der Haftpflichtversicherung" nennt. Frei aus den AKBs zitiert:
....Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche....

Das wäre mal eine Vorlage bei der BaFin wert. Da raucht es dann aber kräftig.
 
Schön die Arbeit weggedrückt und den Weg des geringsten Aufwands gewählt... :j

Da begeben sich die Unternehmen aber auf verdammt dünnes Eis.

Das wäre mal eine Vorlage bei der BaFin wert. Da raucht es dann aber kräftig.

Denk das mein Anwalt das regeln wird. Der hat sowas in der Richtung auch gesagt :)
 
Anbei mal ein paar Bilder vom Schaden. Hättet ihr gedacht das dass €12.000 brutto entsprechen würde? Ich nicht... Dachte eher die Hälfte.
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Ein Vorfacelift Model, hat noch 20.000 EUR Buchwert ? Respekt !

Das wäre der erste 2.5si, mit FL Front, bei dem es sich um ein VFL handelt...

Wobei auch da der Buchwert wohl nichts mit dem realen Wert zu tun hat, wie der TE ja auch geschrieben hatte.

Gruß,

Björn
 
Sorry nicht richtig hingeschaut. Trotzdem sehr hoher Buchwert. Ich habe diese Woche meinen 2.5 BJ 2008 fuer 16.000 EUR verkauft.
 
erinnert mich an meinen Unfall letztes Jahr
Bild3.jpg

Schadenshöhe laut Gutachter: 11.500 Euro.
Dafür gabs dann eine neue Front, neuen Scheinwerfer, ziemlich viele Teile an der Vorderachse :eek: :o, zweimal Fahrwerksvermessung
dazu noch neue Tür, die jetzt nicht mehr blechern schließt:whistle:, 2 neue Vorderreifen INCL NEUEN FELGEN :whistle:
(die alten Reifen waren schon nahe Verschleißgrenze, Felgen haben auch schon die Bordsteinkante gesehen)
und natürlich die obligatorische Fahrzeugoberwäsche beim :) :-)...
Restwert laut Gutachter 13.500 Euro.

Reparaturdauer ca. 3 Wochen.

Gruß Wensi
 
So nach nun fast 5 Wochen hat BMW es geschafft das eine fehlende Teil wohl zu liefern. Laut Werkstatt kann ich ihn zu 99% morgen Abend holen. Ein Problem weniger nach dem mich der Kerl jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigt obwohl er mir reingefahren ist. Aber das macht der Anwalt. Hoffentlich wird am Ende alles gut. Hab echt keine Nerven mehr dafür, nachdem ich jetzt auch noch 3 Wochen zur Reizstromtherapie darf... -.-
 
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