Fragen zu einem Bußgeldbescheid

bay_2002

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7 Oktober 2007
Ich habe Post bekommen.
Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts um 30 km/h am 05.01.2010

1. Als erstes bekam mein Dad als Halter Post (Anhörung, Polizei), er schickte diese nach 2 Wochen zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.

2. Dann bekam ich Post (Anhörung, Polizei), ich schickte diese auch zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.

3. Ich bekam am 09.03.2010 Post von der Kreisverwaltung (Anhörung, keine Zahlungsaufforderung) in der Stand, dass ich als Fahrer durch Passfotoabgleich identifiziert wurde. Diesen Brief lies ich unbeantwortet.

4. Heute per Einwurf-Einschreiben (im Brief steht 19.04.2010) ein Bußgeldbescheid über 100 Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren.
Außerdem wurde wegen eines Voreintrags im Verkehrszentralregister die Geldbuße angemessen erhöht steht in dem Brief, ich habe aber nur einmal 3 Punkte bekommen im Februar 2008

Jetzt habe ich mehrere Fragen.
- Wann verjährt sowas, weil es ist schon über 3 Monate her
Wenn ich richtig informiert bin, nach 3 Monaten, es sei denn es wird vorher ein Bußgeldbescheid geschickt oder Anklage erhoben, was ja hier nicht der Fall ist.
- Ist die Geldbußen Erhöhung in Rechtens?
- Wieso sind in dem Schreiben nirgends Punkt in Flensburg aufgelistet, die bei diesem Geschwindigkeitsverstoß zu erwarten wären?


Vielen Dank für Infos!

An alle die mir sagen wollen, dass ich einfach bezahlen soll und zu meinem Fehler stehen soll und es als Lehrgeld verzeichnen soll möchte ich sagen, dass ich zu meinen Fehlern stehe und kein Problem damit habe Strafen zu zahlen, die gerechtfertigt sind, jedoch sind im oben genannten Fall meines Erachtens einige Ungereimtheiten.
 
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Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt nach Ablauf von 3 Monaten. Bringt die Behörde in dieser Frist den Anhörungsbogen zum Betroffenen, beginnt die Verjährung zu diesem Zeitpunkt erneut.

Empfehlung: Zahlen.

Edit:
Bußgelderhöhungen können vorgenommen werden, wenn Voreintragungen sofern noch nicht tilgungsreif im Verkehrszentralregister vorliegen. Auch wiederholt begangene Verkehrsverstöße rechtfertigen eine Abweichung (Erhöhung) vom Bußgeldkatalog.
 
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Dann musst Du im kommenden Jahr seeehr gut aufpassen,
denn mehr als 1x schneller wie 26km/h innerhalb von 12 Monaten ergibt einen Monat Fahrverbot!! ;)
 
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Also ich habe gehört....

Das richtige Verfahren wäre gewesen, dein Vater gäbe auf dem Anhörungsbogen die Sache zu, weil er sich nicht mehr erinnern könne, ob er gefahren sei oder nicht. Er würde den Bussgeldbescheid abwarten, und gegen diesen Widerspruch einlegen. Er verspräche die Begründung nachzuliefern, da er im Moment viel zu tun hätte. Das würde dann eine Weile dauern, bis er wieder weniger zu tun hätte und 3 Monate und enen Tag nach dem Verkehrsverstoß schaute er in seinem Kalender nach, dass er ja am Tattag gar nicht gefahren sein könne und er würde sich erinnern, dass er Dir das Auto geliehen hätte. Da die Tat aber schon länger als drei Monate her wäre, könnte man Dich nicht mehr belangen.

Ich kann natürlich nicht gutheissen, wenn jemand nach dieser Methode verführe und lehne sie aus tiefstem Herzen ab.
 
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Er verspräche die Begründung nachzuliefern, da er im Moment viel zu tun hätte.

Ein Widerspruch kann, aber muss nicht begründet werden. Die Behörde wird dann nach der Prüfung erneut zu dem o.g. Schluss kommen.

Ich wäre auch Vorsichtig mit solchen Dingen. Es kann auch ein Fahrtenbuch auferlegt werden und wer möchte denn das?!
 
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... und die Erhöhung ist rein willkürlich. Du kannst durchaus versuchen dagegen anzugehen, als "Verkehrssünder mit Voreintragungen" stehen Deine Chancen jedoch recht schlecht die Straf-"Erhöhung" reduziert zu bekommen.

Auch meine Empfehlung: Zahlen.

... eine Aussagenverweigerung hilft nicht wirklich, denn damit ist klar, dass Dein Vater "weiß" wer es war, ansonsten hätte er als angegeben, dass er nicht weiß, wer gefahren ist. Und er muss keine Aussage machen, wenn er Familienangehörige belasten würde.
Also muss die Behörde nur ein wenig raten und schon bekommst Du als Sohn den Anhörungsbogen ... der kommt nicht zurück: Aha, Treffer, er war's :M

Dein Vater hätte geschickte Formulierungen verwenden können und damit auf Zeit spielen können. So hab ich's auch schon gemacht. Ergebnis: Fahrtenbuchführung + 80 Euro Verwaltungsgebühr für den Fahrzeughalter.

Edit: Hihi, Thorsten hat's schon geschrieben, wie es funktionieren "kann", es gibt auch weitere Möglichkeiten auf Zeit zu spielen. :X
... aber erst den Verstoß zuzugeben um später nochmal "ach nee, ich war's doch nicht" zu sagen ist auch 'ne riskante Nummer.
 
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Ein Widerspruch kann, aber muss nicht begründet werden. Die Behörde wird dann nach der Prüfung erneut zu dem o.g. Schluss kommen.

Ich wäre auch Vorsichtig mit solchen Dingen. Es kann auch ein Fahrtenbuch auferlegt werden und wer möchte denn das?!

In dem von mir genannten Beispiel, geht es ja nicht darum einen Widerspruch zu liefern, sondern Zeit zu schinden, die Behörde soll ja weiter in dem Glauben gelassen werden, dass der Vater gefahren ist, nur dann werden sie ja keine weiteren Ermittlungen anstellen. Ein Fahrtenbuch wird ihm auch nicht auferlegt werden, da er ja bei der Ermittlung des Fahrers mitwirkt und nicht seine Aussage verweigert.

Effektiver wäre das ganze natürlich, wenn man unterschiedliche Meldeadressen hat. Hab ich gehört... ;)
 
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An alle die mir sagen wollen, dass ich einfach bezahlen soll und zu meinem Fehler stehen soll und es als Lehrgeld verzeichnen soll möchte ich sagen, dass ich zu meinen Fehlern stehe und kein Problem damit habe Strafen zu zahlen, die gerechtfertigt sind, jedoch sind im oben genannten Fall meines Erachtens einige Ungereimtheiten.

... und warum zahlst Du dann nicht einfach?
Ich sehe keinerlei Ungereimtheiten, sondern einen normalen Vorgang der Behörde.
Die Verjährungsfrist beträgt meines Wissens 3 Monate (12 Wochen) + Postlaufzeit, sofern Du nicht schon vorher von den Ermittlingen wußtest.
Pass mal auf, wie schnell der Halter eine Fahrtenbuchauflage bekommt.

Andreas
 
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Ich habe Post bekommen.
Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts um 30 km/h am 05.01.2010

1. Als erstes bekam mein Dad als Halter Post (Anhörung, Polizei), er schickte diese nach 2 Wochen zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.

2. Dann bekam ich Post (Anhörung, Polizei), ich schickte diese auch zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.

3. Ich bekam am 09.03.2010 Post von der Kreisverwaltung (Anhörung, keine Zahlungsaufforderung) in der Stand, dass ich als Fahrer durch Passfotoabgleich identifiziert wurde. Diesen Brief lies ich unbeantwortet.
Ich kann kein Juristendeutsch, aber den Anhörungsbogen hast Du vor Ablauf der 3 Monate erhalten. Das hat m.E. aufschiebende Wirkung. Inwieweit der Paßfotoabgleich eine Schutzbehauptung seitens des Amtes ist, kannst nur Du nachvollziehen, ob Sie ein Aktuelles von Dir in der Datenbank haben.

4. Heute per Einwurf-Einschreiben (im Brief steht 19.04.2010) ein Bußgeldbescheid über 100 Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren.
Außerdem wurde wegen eines Voreintrags im Verkehrszentralregister die Geldbuße angemessen erhöht steht in dem Brief, ich habe aber nur einmal 3 Punkte bekommen im Februar 2008

Bist Du Dir da sicher? Die Informationen sind häufig top aktuell beim KBA im VZR. Irgendwas musst Du dann vergessen haben. Aber darüber hinaus ist die Löschfrist der 3 Punkte noch nicht abgelaufen. Damit bist Du für "die" Wiederholungstäter... und die bekommen erhöhtes Bußgeld.

Jetzt habe ich mehrere Fragen.
- Wann verjährt sowas, weil es ist schon über 3 Monate her Nein, siehe oben
Wenn ich richtig informiert bin, nach 3 Monaten, es sei denn es wird vorher ein Bußgeldbescheid geschickt oder Anklage erhoben, was ja hier nicht der Fall ist. Anhörungsbogen hat aufschiebende Wirkung!
- Ist die Geldbußen Erhöhung in Rechtens? m.E. Ja
- Wieso sind in dem Schreiben nirgends Punkt in Flensburg aufgelistet, die bei diesem Geschwindigkeitsverstoß zu erwarten wären? Sind sie schon eine Weile nicht mehr dazu verpflichtet - bin ich jedenfalls der Meinung


Vielen Dank für Infos!

An alle die mir sagen wollen, dass ich einfach bezahlen soll und zu meinem Fehler stehen soll und es als Lehrgeld verzeichnen soll möchte ich sagen, dass ich zu meinen Fehlern stehe und kein Problem damit habe Strafen zu zahlen, die gerechtfertigt sind, jedoch sind im oben genannten Fall meines Erachtens einige Ungereimtheiten.

Antworten im Zitat....... Also zahlen, alles andere würde nur noch höhere Kosten verursachen und der Ausgang ist nach der Sachlage nicht als günstig zu bezeichnen.

Edit:
Huch.... ganz vergessen. Ich bin kein Jurist, dass ist nur meine persönliche Meinung - evtl. durch eigene Erfahrungen/Kenntnisse selbstsicher, was das VZR angeht.
 
AW: Fragen zu einem Bußgeldbescheid

- Wieso sind in dem Schreiben nirgends Punkt in Flensburg aufgelistet, die bei diesem Geschwindigkeitsverstoß zu erwarten wären?

In Berlin stehen die immer drin. Allerdings im gleichen Schriftsatz, wie das "Kleingedruckte" so dass man die, wenn man es nicht weiss, auch nach ausgiebigem Suchen sehr leicht überlesen kann.
 
AW: Fragen zu einem Bußgeldbescheid

Fahrtenbuch ist nur wenn Du sagst "ich weis nicht wer gefahren ist":
Wenn Du sagst "Ich weis wer gefahren ist , ich wars net, aber ich verweigere die Aussage" dann gehts weiter. Das ist Dein gutes Recht. Da gibts dann keine Auflage.
Der Beschuldigte darf übrigens auch Lügen.
D.h. beide können sagen: "Ich war es nicht, ich weis wer es war, aber ich verweigere die Aussage weil ich gegen Verwandte nicht aussgen muss".
Der K.O. kommt hier einfach durch den Passfotovergleich. Dagegen ist kein Kraut gewachsen.
Das mit dem Zeitspiel haut nur mit viel Glück hin.

Hast übrigens noch Glück, dass die kein Gutachten anfertigen lassen wer es war.
Es kursierte damals der Fall von den Zwillingen in der Presse , die beide leugneten gefahren zu sein.
Die Staatsmacht fühlte sich dadurch herausgefordert, hat sich einen ausgesucht, dem den Bussgeldbescheid geschickt. Widerspruch.
Es kam zu einem Prozess.. Ein Gutachter hat dann unter hohen Kosten ( die Verfahrenskosten gingen dann auf den Ermittelten..)
den Schuldigen ermittelt. Selbst als der andere dann Gestand wurde der "falsche" Verurteilt...
Fazit: Zahlen :)
 
AW: Fragen zu einem Bußgeldbescheid

Die experten zu dem Thema sind hier zu finden:

http://www.blitzerforum.de/

10 sekunden in dem Forum geguckt, fand dann diesen geilen Post:

"Ich bin neulich auf der Autobahn in einer 120er Zone geblitzt worden mit 110 KM/H zu schnell , sprich mit 230 KM/H . Zusätzlich kommt noch hinzu das ich nebenbei telefoniert habe.
Außerdem bin ich kein unbekannter in Flensburg , dort habe ich schon 9 Punkte .
Welche Strafe kommt auf mich zu ? "


Tja - was könnte man dem Kollegen nur wünschen?
 
AW: Fragen zu einem Bußgeldbescheid

Tja - was könnte man dem Kollegen nur wünschen?
Ein Pedelec.
Hast du das Foto denn gesehen? Ein Fachmann kann sogar oft nachweisen, dass die Messung ungültig ist, weil der Messaufbau nicht den Herstellervorgaben entsprach. Kommt wohl öfter vor, als man glaubt. Bei 100 EUR lohnt sich m.E. aber der Aufwand nicht und ich würde es unter "Lehrgeld" verbuchen.
 
AW: Fragen zu einem Bußgeldbescheid

Wenn Du sagst "Ich weis wer gefahren ist , ich wars net, aber ich verweigere die Aussage" dann gehts weiter. Das ist Dein gutes Recht. Da gibts dann keine Auflage.
Der Beschuldigte darf übrigens auch Lügen.
D.h. beide können sagen: "Ich war es nicht, ich weis wer es war, aber ich verweigere die Aussage weil ich gegen Verwandte nicht aussgen muss".

Leider ist DAS genau der Fall, wenn Du ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen wirst - eine entsprechende Schwere des Verstoßes vorausgesetzt (in der Regel geht das ab einem punktebehrten Verstoß los), denn genau das will Staatsmacht unterbinden, dass Du von Deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machst. Traurig, aber leider wahr.

Siehe auch hier: Verkehrslexikon - Mitwirkung
 
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