bay_2002
macht Rennlizenz
- Registriert
- 7 Oktober 2007
Ich habe Post bekommen.
Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts um 30 km/h am 05.01.2010
1. Als erstes bekam mein Dad als Halter Post (Anhörung, Polizei), er schickte diese nach 2 Wochen zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.
2. Dann bekam ich Post (Anhörung, Polizei), ich schickte diese auch zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.
3. Ich bekam am 09.03.2010 Post von der Kreisverwaltung (Anhörung, keine Zahlungsaufforderung) in der Stand, dass ich als Fahrer durch Passfotoabgleich identifiziert wurde. Diesen Brief lies ich unbeantwortet.
4. Heute per Einwurf-Einschreiben (im Brief steht 19.04.2010) ein Bußgeldbescheid über 100 Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren.
Außerdem wurde wegen eines Voreintrags im Verkehrszentralregister die Geldbuße angemessen erhöht steht in dem Brief, ich habe aber nur einmal 3 Punkte bekommen im Februar 2008
Jetzt habe ich mehrere Fragen.
- Wann verjährt sowas, weil es ist schon über 3 Monate her
Wenn ich richtig informiert bin, nach 3 Monaten, es sei denn es wird vorher ein Bußgeldbescheid geschickt oder Anklage erhoben, was ja hier nicht der Fall ist.
- Ist die Geldbußen Erhöhung in Rechtens?
- Wieso sind in dem Schreiben nirgends Punkt in Flensburg aufgelistet, die bei diesem Geschwindigkeitsverstoß zu erwarten wären?
Vielen Dank für Infos!
An alle die mir sagen wollen, dass ich einfach bezahlen soll und zu meinem Fehler stehen soll und es als Lehrgeld verzeichnen soll möchte ich sagen, dass ich zu meinen Fehlern stehe und kein Problem damit habe Strafen zu zahlen, die gerechtfertigt sind, jedoch sind im oben genannten Fall meines Erachtens einige Ungereimtheiten.
Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts um 30 km/h am 05.01.2010
1. Als erstes bekam mein Dad als Halter Post (Anhörung, Polizei), er schickte diese nach 2 Wochen zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.
2. Dann bekam ich Post (Anhörung, Polizei), ich schickte diese auch zurück mit dem Vermerk keine Aussage machen zu wollen.
3. Ich bekam am 09.03.2010 Post von der Kreisverwaltung (Anhörung, keine Zahlungsaufforderung) in der Stand, dass ich als Fahrer durch Passfotoabgleich identifiziert wurde. Diesen Brief lies ich unbeantwortet.
4. Heute per Einwurf-Einschreiben (im Brief steht 19.04.2010) ein Bußgeldbescheid über 100 Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren.
Außerdem wurde wegen eines Voreintrags im Verkehrszentralregister die Geldbuße angemessen erhöht steht in dem Brief, ich habe aber nur einmal 3 Punkte bekommen im Februar 2008
Jetzt habe ich mehrere Fragen.
- Wann verjährt sowas, weil es ist schon über 3 Monate her
Wenn ich richtig informiert bin, nach 3 Monaten, es sei denn es wird vorher ein Bußgeldbescheid geschickt oder Anklage erhoben, was ja hier nicht der Fall ist.
- Ist die Geldbußen Erhöhung in Rechtens?
- Wieso sind in dem Schreiben nirgends Punkt in Flensburg aufgelistet, die bei diesem Geschwindigkeitsverstoß zu erwarten wären?
Vielen Dank für Infos!
An alle die mir sagen wollen, dass ich einfach bezahlen soll und zu meinem Fehler stehen soll und es als Lehrgeld verzeichnen soll möchte ich sagen, dass ich zu meinen Fehlern stehe und kein Problem damit habe Strafen zu zahlen, die gerechtfertigt sind, jedoch sind im oben genannten Fall meines Erachtens einige Ungereimtheiten.




