Fragen zum Motorradverkauf

ZwoAcht

Fahrer
Registriert
19 März 2003
Hallo zusammen!
Werde ggf. morgen mein Motorrad an privat verkaufen. Da ich bisher sowas noch nicht gemacht habe, habe ich ein paar Fragen. Wäre toll wenn ihr mir helfen könntet.

1. Habe mir beim ADAC einen entsprechenden Kaufvertrag audgedruckt. Da ich mal einen Ausrutscher mit dem Motorrad hatte sind einige Kartzer und auch eine Beule vorhanden. Das habe ich soweit auch in den Kaufvertrag eingetragen. Also "Kratzer hier, dort und dort" und auch "kleine Beule dort" (also schon wirklich wo die Schäden sind %: ). Reicht das so oder muß man da irgendwelche Regularien erfüllen? (Fotos von den Schäden habe ich)

2. Wie sieht das mit Probefahrt aus. Das Motorrad ist zwar noch angemeldet, hat aber keinen TÜV mehr? Darf man dann überhaupt eine Probefahrt machen?

3. Was ist falls der Käufer während der Probefahrt das Motorrad beschädigt?

4. Muß ich noch irgendwas wichtiges beachten?

Schonmal danke für eure Hilfe :t


Gruß, Jochen
 
AW: Fragen zum Motorradverkauf

Zu 2) Normalerweise dürftest Du mit dem Moped nur noch auf direktem Weg zum TÜV-Termin fahren :w Zu 3) Falls Du keine Vollkasko hast, könnte sich dieser Streit dann über Jahre vor Gericht hinziehen... :#
Zu 4) Kollege wurde mal das Motorrad während der Probefahrt geklaut! Lies sich zwar vorher den Perso geben, auch der mitgebrachte Rucksack nebst Schlüsselbund blieb beim Verkäufer zurück..... war aber auch geklaut! Da zahlt noch nichtmal die Versicherung!! Also aufpassen mit Probefahrten! Bisher habe ich meine Mopeds immer beim Händler in Zahlung gegeben. Naja fast. Meine letzte Buell hat ein Kollege gekauft, da hatte ich bei der Probefahrt allerdings keine Bedenken :M
 
AW: Fragen zum Motorradverkauf

Moin, moin,

wichtig ist vor allem (ich glaube, dass es der ADAC-Vertrag aber auch so vorsieht):

Der Verkäufer schließt die Mängelhaftung aus.

Sonst musst Du nachweisen, dass alle auftretenden Mängel im ersten Halbjahr bei Übergabe nicht vorhanden waren, ab dem zweiten Halbjahr bis Ende des 4. Halbjahres muss der Käufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe vorhanden waren.

Ansonsten Mängel deklarieren. Geklauter Personalausweis muss doch aber auffallen.

Gruß TheoB
 
AW: Fragen zum Motorradverkauf

etspace schrieb:
Zu 2) Normalerweise dürftest Du mit dem Moped nur noch auf direktem Weg zum TÜV-Termin fahren :w Zu 3) Falls Du keine Vollkasko hast, könnte sich dieser Streit dann über Jahre vor Gericht hinziehen... :#
Zu 4) Kollege wurde mal das Motorrad während der Probefahrt geklaut! Lies sich zwar vorher den Perso geben, auch der mitgebrachte Rucksack nebst Schlüsselbund blieb beim Verkäufer zurück..... war aber auch geklaut! Da zahlt noch nichtmal die Versicherung!! Also aufpassen mit Probefahrten! Bisher habe ich meine Mopeds immer beim Händler in Zahlung gegeben. Naja fast. Meine letzte Buell hat ein Kollege gekauft, da hatte ich bei der Probefahrt allerdings keine Bedenken :M
War nicht zufällig eine Harley ? Kommt mir sehr bekannt vor die Geschichte ist einem Nachbarn auch passiert ?!
 
AW: Fragen zum Motorradverkauf

Nein, die geklaute war eine Suzuki.
Harley wurde einem Kollegen von mir nach nur 2 Tagen! bei einem Volksfest geklaut. Wie sich herausstellte, kamen die Diebe mit einem geklauten Lieferwagen eines Motorradhändlers und luden einfach vor den Augen von Besuchern 15! Motorräder ein und fuhren weg! Die Besucher dachten, dass wäre eine Werbegag der Firma :j Kollege bekam von der Versicherung nur 60% des Neuwertes (nach nur 2 Tagen! die Karre war nagelneu!) ausgezahlt und anschliessend die Versicherung gekündigt :# Ist aber schon ein paar Jährchen her.
 
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