frontstossfänger aufgerissen

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26 Oktober 2007
war gestern bei obi und bin ganz normal auf den parkplatz gefahren und habe übersehen, dass der asphalt durch eine baumwurzelca 15 cm aufgeworfen war. jetzt habe ich mir schön den stossfönger vorne unten aufgerissen. weiss jemand ob ich da ne rechtliche chance auf reparatur habe? denke das obi verantwortung für einwandfreie parkplätze trägt.:g
 
AW: frontstossfänger aufgerissen

war gestern bei obi und bin ganz normal auf den parkplatz gefahren und habe übersehen, dass der asphalt durch eine baumwurzelca 15 cm aufgeworfen war. jetzt habe ich mir schön den stossfönger vorne unten aufgerissen. weiss jemand ob ich da ne rechtliche chance auf reparatur habe? denke das obi verantwortung für einwandfreie parkplätze trägt.:g
Jo schön wärs :d
 
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ein bekannter von mir hat sich letztes jahr auf dem parkplatz bei ikea beide reifen beim einparken ruiniert, weil die kannten der parkplatzrandsteine zu scharf waren. gab zwei neue reifen von ikea.
 
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war gestern bei obi und bin ganz normal auf den parkplatz gefahren und habe übersehen, dass der asphalt durch eine baumwurzelca 15 cm aufgeworfen war. jetzt habe ich mir schön den stossfönger vorne unten aufgerissen. weiss jemand ob ich da ne rechtliche chance auf reparatur habe? denke das obi verantwortung für einwandfreie parkplätze trägt.:g

Also als Grundstückseigentümer ist man für die "Verkehrssicherheit" auch für Fußgänger verantwortlich. Deshalb muss ja z.B. jeder Eigenheimbesitzer auch eine Grundstückshaftpflicht besitzen.
Und in Deinem Fall sehe ich das nicht anders. Nur hättest Du sofort im selben Moment "tätig" werden müssen.

15cm sind enorm und hätten m.E. kenntlich gemacht gehört.
 
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Bei Wagen mit wenig Bodenfreiheit dürfte es schwieriger sein etwas zu bekommen.
War es schon dunkel? Ansonsten wird argumentiert, dass man es hätte sehen können.
Aber 15 cm sind schon heftig. Ich würde es versuchen. Die haben ja ne Haftpflichtversicherung. Laß Dir die Daten geben, mach nen Kostenvoranschlag und versuch Dein Glück.
 
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Hallo Thomas,

nach meinen Information braucht man eine Grundstückhaftpflichtversicherung nur, wenn das Gebäude oder Teile des Gebäudes vermietet sind. Bei Eigennutzung nicht.

Wegen der Parkplatzgeschichte würde ich mal zwangslos den Filialleiter ansprechen. Sollte das nichts bringen, kann man sehen welche Alternativen sich noch bieten. Ist der Wagen tiefergelegt oder Serie? Sollte er nicht Serie sein, so sehe ich Schwierigkeiten.

Gruß
Stefan
 
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Hallo Thomas,

nach meinen Information braucht man eine Grundstückhaftpflichtversicherung nur, wenn das Gebäude oder Teile des Gebäudes vermietet sind. Bei Eigennutzung nicht.



Gruß
Stefan

Das ist zum Teil richtig. Aber wenn Du besuch hast und der stürzt, warum auch immer folgenschwer, dann bist Du im Rahmen der "Verkehrssicherungspflicht" nicht aus der Haftung, es sei denn, der Sturz resultierte aus einer Bewußtseinstörung. Das ist jetzt nur ein Beispiel.

Oder auf Deinem Grundstück stehen Bäume und Äste brechen während eines Sturmes ab, stürzen auf die Straße und beschädigen Fahrzeuge. Dann wäre auch nur eine Grundstückshaftpflicht leistungspflichtig... oder Du mit Deinem Privatvermögen.

So gibt es eine Vielzahl von Beispielen. Deshalb schrieb ich anfänglich, dass Deine Aussage nur zum Teil richtig ist :w

Das Grundstückrisiko kann man in der Privathaftpflichtversicherung mit rein nehmen. Das ist dann die "erweiterte" PHV
 
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Falls keine Haftpflicht besteht, muss man sich an OBI halten. Stichwort "Verkehrssicherungspflichtverletzung" wurde hier schon zutreffend erwähnt. Die Frage ist halt, ob ein Mitverschulden anzunehmen ist (Erkennbarkeit, tiefergelegtes Fahrzeug, zu schenell gefahren etc.).
Ohne Rechtsschutz würde ich bei einer Haftungsablehnung im Zweifel die Finger davon lassen, damit man nicht noch gutes Geld hinterherschmeißt.
 
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