Garage gemietet, aber das Auto der Vorbesitzerin ist noch drin.

Coupe93

Fahrer
Registriert
7 Januar 2012
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Hallo Leute,
ich habe eine Garage gemietet zum 1.2.2017. Nun hat mich grade die Vermieterin angerufen und meinte das die Verwandten der Vorbesitzerin immer noch nicht die Schlüssel übergeben hätten. Die Vormieterin war verstorben und ihr Auto stand noch in der Garage. Ich muss aber zum 1.2 rein, da ich mein Auto abmelden will. Darf ich das alte Auto raus schieben und meins reinstellen?


Mit freundlichen Grüßen
 
...da wäre ich EXTREM vorsichtig - ich glaube, dass Du da rechtlich nicht's unternehmen darfst. Wenn Du doch tätig wirst, bist Du zu 100% im eigenen Risiko.

Beispiel: Dir passiert ein kleiner Schaden beim rausschieben - Du trägst somit alle Kosten und ob da irgend eine Deiner Versicherungen einspringt...?
Beispiel 2: Die Vormieterin und die Vermieterin sind im Clinch - jetzt machst Du Dich quasi an ihrem Fahrzeug zu schaffen und schaffst somit Tatsachen. Das kann echt über nach hinten losgehen.

Dir bleibt eigentlich nur, Druck bei der Vermieterin auszuüben, eine Frist zu setzen und dann ggf. vom Mietvertrag zurückzutreten, bzw. diesen anteilig zu mindern.

Kann mich aber auch täuschen, vielleicht kann Dir ja jemand mit richtigem juristischem Sachverstand weiterhelfen. ;)
 
ich würde einen Teufel tun und den Wagen anfassen....
Rainer hat da schon die m.E. richtigen Denkansetze-

Dein Auto solltest du deshalb erst abmelden, wenn die Garage frei ist. Auf die (hoffentlich) paar Tage bis zur Räumung sollten ja den Kohl nicht fett machen...
 
hm das sieht ja schlecht für mich aus. Wie gesagt die Vormieterin war verstorben. Diese hat wohl Verwandte in Italien die schon vor Wochen angekündigt haben das sie das Auto abholen wollen. Bis heute ist allerdings nichts passiert.
 
hm das sieht ja schlecht für mich aus. Wie gesagt die Vormieterin war verstorben. Diese hat wohl Verwandte in Italien die schon vor Wochen angekündigt haben das sie das Auto abholen wollen. Bis heute ist allerdings nichts passiert.

Das muss die Vermieterin klären - erst wenn das formelle O.K. kommt, kannst Du die geräumte Garage nutzen.
Ich würde da definitv gar nichts machen (außer den Druck über die Vermieterin aufzubauen). Die muss das klären und ggf. im Auftrag der Hinterbliebenen das Fahrzeug entfernen lassen.

Du hast eine leere Garage gemietet und sonst nichts. Alles weitere ist Sache/Aufgabe der Vermieterin (was ja auch in deren Eigeneinteresse sein dürfte).

Du musst das mal von der anderen Seite aus betrachten: Du bist der Vormieter und irgendwie im Clinch mit dem Vermieter (die Geschichte vom Vermieter mit dem verstorbenen Vormieter muss ja nicht stimmen). Dann kommt da plötzlich ein neuer Mieter und veranlasst die Räumung der Garage. Selbst wenn da kein Schaden passiert, würdest Du dann sicherlich "im Dreieck" ob der Zwangsräumung springen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Garage räumen kann meines Erachtens nur deine Vermieterin.
Wenn du die Mietsache, hier die Garage, DAUERHAFT nicht nutzen kannst, was hier so lange vorliegt, bis das Fahrzeug des Vormieters entfernt worden ist, dann kannst du den Mietzins um 100% mindern.
Ich gehe davon aus, dass es eine Einzelgarage ist.
:t
Dass die Minderung hier nicht vorrangig das Ziel ist dürfte klar sein.
Aber mit einer ggf. notwendigen Räumung wirst du dich in Geduld üben müssen..... das kann nur die Vermieterin regeln.
Alternativ vom Mietvertrag zurücktreten und eine andere Garage suchen. :(

Hoffe die Erben kümmern sich zeitnah darum....:t
 
Die Räumung in jedem Fall der Vermieterin überlassen, begib dich dort nicht ins Risiko. Du hast keinerlei Anspruch gegen die Vormieterin, sondern ausschließlich gegen deinen Vermieter.
Ich würde dir empfehlen, die Miete nicht anteilig, sondern natürlich zu 100 % zu mindern, da du die Garage nicht nutzen kannst. Kümmere dich für den Übergang um eine andere Garage, wenn diese teurer sein sollte, kannst du versuchen Schadenersatz geltend zu machen (gegen deinen Vermieter), da er dir die vertraglich zugesicherte Nutzung der Garage nicht ermöglicht.

Aber wie gesagt, Finger weg von der Garage, da handelst du dir nur Ärger ein!
 
Alles klar, danke Leute

Ja es handelt sich um einen alten MINI :D den hätte tatsächlich gerne :D Der sah gut gepflegt aus und hatte TÜV bis ende des Jahres.
 
Es war noch der Ur Mini in weiß. Glaube 1200 oder 1300 stand auf dem Heckdeckel.
 
Alles klar, danke Leute

Ja es handelt sich um einen alten MINI :D den hätte tatsächlich gerne :D Der sah gut gepflegt aus und hatte TÜV bis ende des Jahres.

Dann lass Dir die Telefonnummer der Erben geben und kauf denen den Wagen ab wenn der Kurs stimmt. Das kann man denen sicher schmackhaft machen und die
haben ein Problem weniger und Du dann ein neues, 2.Garage suchen :D
 
Ja hatte den Wagen auch mehr für meine Mutter gedacht :D. Aber mal abwarten was sich morgen ergibt.
 
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