Garagentor zerdeppert. Versicherung zickt

suppamack

macht Rennlizenz
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19 Februar 2017
Ort
Solingen
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
2801420E-F985-4772-AAD6-A22D3D90B948.jpegIch weiß nicht, ob ich das hier schon gepostet habe. Wenn doch, entschuldigt bitte das Doppel 😉

Folgendes Problem: mein z4 steht mit Saisonkennzeichen in der Garage. Saison beginnt im März. Oder anders: sie beginnt normal im März.
Derzeit sehe ich schwarz. Denn vor 3 Wochen ist der Corsa der Nachbarin rückwärts ohne Handbremse ungebremst ins Garagentor gedonnert. = Totalschaden am Tor. Foto stelle ich gleich ein.

Ich bin Mieter der Wohnung bzw. der Garage.

Der z4 hat vermutlich nix abbekommen. Kann ich nicht so genau prüfen, weil das Tor nicht mehr auf geht und der z4 so nah dahinter steht, dass ich da nicht richtig schauen kann.

Ich hab jetzt die Versicherung des unfallverursachers kontaktiert. HUK-Coburg. (Nicht huk24). Die wollen weder für eine Garagentor-Öffnung zahlen noch für eine Ersatzgarage. Alternativ natürlich auch kein Nutzungsausfall.
Ich zahle ab 1.3. Versicherung und kfz steuer und kann das Auto nicht nutzen. Außerdem zahle ich für die Garage extra 25€ Miete.
Reparatur des Tores soll nicht vor Mai sein, wegen Lieferschwierigkeiten.

Ist das Versicherungsrechtlich ok?

Bin mega angepisst.
Die Versicherung schreibt, dass Vermögensschäden nicht abgedeckt seien.
 
Was eine 💩

Was sagt denn der Besitzer/Vermieter der Garage. Gibts keine Möglichkeit die zu öffnen, was ist wenn der Z doch was abbekommen hat? Abgesehen von den Kosten würd mich massiv nerven das Auto so lange da drin zu lassen. Das kann ja wohl kaum sein. Kann mir nicht vorstellen dass die HUK damit durch kommt.
 
Anhang anzeigen 533105Ich weiß nicht, ob ich das hier schon gepostet habe. Wenn doch, entschuldigt bitte das Doppel 😉

Folgendes Problem: mein z4 steht mit Saisonkennzeichen in der Garage. Saison beginnt im März. Oder anders: sie beginnt normal im März.
Derzeit sehe ich schwarz. Denn vor 3 Wochen ist der Corsa der Nachbarin rückwärts ohne Handbremse ungebremst ins Garagentor gedonnert. = Totalschaden am Tor. Foto stelle ich gleich ein.

Ich bin Mieter der Wohnung bzw. der Garage.

Der z4 hat vermutlich nix abbekommen. Kann ich nicht so genau prüfen, weil das Tor nicht mehr auf geht und der z4 so nah dahinter steht, dass ich da nicht richtig schauen kann.

Ich hab jetzt die Versicherung des unfallverursachers kontaktiert. HUK-Coburg. (Nicht huk24). Die wollen weder für eine Garagentor-Öffnung zahlen noch für eine Ersatzgarage. Alternativ natürlich auch kein Nutzungsausfall.
Ich zahle ab 1.3. Versicherung und kfz steuer und kann das Auto nicht nutzen. Außerdem zahle ich für die Garage extra 25€ Miete.
Reparatur des Tores soll nicht vor Mai sein, wegen Lieferschwierigkeiten.

Ist das Versicherungsrechtlich ok?

Bin mega angepisst.
Die Versicherung schreibt, dass Vermögensschäden nicht abgedeckt seien.


Unabhängig von der KFZ Versicherung der “Verursacherin”.
Die Dame wird doch sicher eine Privat Haftpflicht Versicherung haben.

Ab zum Rechtsanwalt!
 
Wäre ein Fall für die Verkehrsrechtschutz-VS. Da du aber hier nachfragst, gehe ich mal davon aus, dass du keine hast. Alternativ hat auch der ADAC Anwälte, die man bei so einem Thema mal anrufen könnte.
 
Anhang anzeigen 533105Ich weiß nicht, ob ich das hier schon gepostet habe. Wenn doch, entschuldigt bitte das Doppel 😉

Folgendes Problem: mein z4 steht mit Saisonkennzeichen in der Garage. Saison beginnt im März. Oder anders: sie beginnt normal im März.
Derzeit sehe ich schwarz. Denn vor 3 Wochen ist der Corsa der Nachbarin rückwärts ohne Handbremse ungebremst ins Garagentor gedonnert. = Totalschaden am Tor. Foto stelle ich gleich ein.

Ich bin Mieter der Wohnung bzw. der Garage.

Der z4 hat vermutlich nix abbekommen. Kann ich nicht so genau prüfen, weil das Tor nicht mehr auf geht und der z4 so nah dahinter steht, dass ich da nicht richtig schauen kann.

Ich hab jetzt die Versicherung des unfallverursachers kontaktiert. HUK-Coburg. (Nicht huk24). Die wollen weder für eine Garagentor-Öffnung zahlen noch für eine Ersatzgarage. Alternativ natürlich auch kein Nutzungsausfall.
Ich zahle ab 1.3. Versicherung und kfz steuer und kann das Auto nicht nutzen. Außerdem zahle ich für die Garage extra 25€ Miete.
Reparatur des Tores soll nicht vor Mai sein, wegen Lieferschwierigkeiten.

Ist das Versicherungsrechtlich ok?

Bin mega angepisst.
Die Versicherung schreibt, dass Vermögensschäden nicht abgedeckt seien.
Hast Du denn schon mal versucht, die Segmente mit einer Brechsstange wieder in die Führung zu hebeln? Ich denke, dann wird die Funktion auch wieder gewährleistet sein.
Wenn das ganze Tor ausgetauscht wird, kann man da ja eh nichts mehr kaputt machen.
 
...die Segmente mit einer Brechsstange ...
Als "nur" Mieter auch nicht unbedingt die erste Wahl ohne Einverständnis des Eigentümers, eines Gutachterbesuches und der evtl. noch nicht identifizierten, gegnerischen Versicherung. 8-)

Der Schaden liegt im Übrigen beim Eigentümer der Garage.
Der Mieter hat hingegen mögliche Ansprüche gegen den Vermieter: erst mal evtl. Nutzungsausfall, später nach Öffnung ggf. auch einen Vermögensschaden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du denn schon mal versucht, die Segmente mit einer Brechsstange wieder in die Führung zu hebeln? Ich denke, dann wird die Funktion auch wieder gewährleistet sein.
Wenn das ganze Tor ausgetauscht wird, kann man da ja eh nichts mehr kaputt machen.
Ja, oder anbohren und mit einem Haken rausziehen?
 
Als "nur" Mieter auch nicht unbedingt die erste Wahl ohne Einverständnis des Eigentümers, eines Gutachterbesuches und der evtl. noch nicht identifizierten, gegnerischen Versicherung. 8-)
Ja, eine Abstimmung mit dem Vermieter ist sicherlich sinnvoll. Aber was soll er dagegen haben? Das Tor ist eh hin und ein neues Tor bestellt.
Wenn der Vorfall schon 3 Wochen her ist, kann man von ausgehen, dass entweder der Gutachter schon da war, oder nicht benötigt wird. Aber hier im Zweifelsfall auch mit dem Vermieter sprechen.
 
Zumal es sich um eine DOPPEL-Garage handelt (die hätte ich auch gern :inlove:). Aber vielleicht noch eine Einschätzung zur Sache: ist es nicht überhaupt Sache des Vermieters, sich zu kümmern, denn er ist ja Eigentümer der beschädigten Sache und somit Geschädigter. Und du könntest Mietminderung beantragen, weil die gemietete Sache nicht nutzbar ist (bei 25 €/Monat natürlich pillepalle).
 
Ja, oder anbohren und mit einem Haken rausziehen?

Ne, ich denke, das wird nicht funktionieren. Die Schiene ist aus Blech. Durch den Unfall sind die Rollen aus der Schiene gedrückt worden. Hierbei haben sich die Schienen zwar sicherlich auch kaltverformt (ausgeweitet), aber nicht so weit, als dass man die Rollenführung einfach so wieder rein ziehen könnte. Beim zurückziehen werden die Rollen von außen auf die Führung stoßen. Und man wird nicht so viel Kraft aufwänden können, wie es nötig wäre. Und selbst wenn.., man würde die Führung dann in die andere Richtung kaltverformen, sodass die Rollen nicht mehr darin laufen würden.

Die Rollen wird man schon mit Kraft überzeugen müssen, wieder in die ausgeweitete Führung rein kommen zu wollen. Und das von oben nach unten.
Eventuell muss man erst die Führung noch weiter aufbiegen, um es der Rolle leichter zu machen.
 
So ein Mist. Hier mal meine Meinung dazu.

Erstmal hast du einen Mietvertrag mit dem Besitzer der Garage. Lt. Mietvertrag hat der Vermieter den Mietgegenstand in der vereinbarten Sache zu halten. Du musst die vereinbarte Miete entrichten. Hier ist die Leistung des Vermieter nun gestört. Leider kann er den Mietgegenstand erst im Mai wieder herrichten, so wie es der Mietvertrag vorsieht. Du hast bis dato also Anrecht auf Mietkürzung. Vorsicht aber. Der Mietvertrag ist aber auch teilweise erfüllt, dein Auto steht ja im trockenen. Die Mietkosten können meiner Meinung nach also nicht in Gänze runtergefahren werden. Das Ganze würde ich auch immer in Absprache mit dem Vermieter lösen. Du willst ja sicherlich noch ein paar Jahre mit deinem KFZ da parken.

Jetzt zu dir und dem Verursacher. Haftpflicht ist Pflicht und reguliert die Schäden gegenüber einem Dritten. Nicht nur die Reparatur deines eventuell beschädigten KFZ, sondern auch die Schadenersatzansprüche die dir entstanden sind, weil du das KFZ nicht nutzen kannst.

Ich würde alles Fotodokumentieren und kommentieren, dann die Kosten aufstellen, sowohl evtl. KFZ, als Auch der ausgefallenen Nutzung von bis Zeitpunkt anteilig.

Von dem Garagentor würde ich die Finger lassen.
 
Was eine 💩

Was sagt denn der Besitzer/Vermieter der Garage. Gibts keine Möglichkeit die zu öffnen, was ist wenn der Z doch was abbekommen hat? Abgesehen von den Kosten würd mich massiv nerven das Auto so lange da drin zu lassen. Das kann ja wohl kaum sein. Kann mir nicht vorstellen dass die HUK damit durch kommt.
Na das Tor wird repariert. Damit ist er zufrieden.
Um das Tor zu öffnen müssen 3 Mann anrücken.
 
Hast Du denn schon mal versucht, die Segmente mit einer Brechsstange wieder in die Führung zu hebeln? Ich denke, dann wird die Funktion auch wieder gewährleistet sein.
Wenn das ganze Tor ausgetauscht wird, kann man da ja eh nichts mehr kaputt machen.
Dafür braucht man halt 3 Personen. Die Segmente sind innen gebrochen. Das ist sehr bescheiden.
 
Wäre ein Fall für die Verkehrsrechtschutz-VS. Da du aber hier nachfragst, gehe ich mal davon aus, dass du keine hast. Alternativ hat auch der ADAC Anwälte, die man bei so einem Thema mal anrufen könnte.
Doch. Verkehrsrechtschutz hab ich. Auf diese Idee bin ich noch nicht gekommen.

Ebensowenig wie zur Idee, dass es ggf die private HV des Verursachers treffen könnte.
 
Zumal es sich um eine DOPPEL-Garage handelt (die hätte ich auch gern :inlove:). Aber vielleicht noch eine Einschätzung zur Sache: ist es nicht überhaupt Sache des Vermieters, sich zu kümmern, denn er ist ja Eigentümer der beschädigten Sache und somit Geschädigter. Und du könntest Mietminderung beantragen, weil die gemietete Sache nicht nutzbar ist (bei 25 €/Monat natürlich pillepalle).
Also die Garage ist ja nutzbar. Da steht das Auto sicher und trocken drin.
Wenn irgend möglich, will ich den Vermieter da raus halten.
Ich denke mal, ich gehe auf die Suche, welche Versicherung haftet. Kfz hv? Private hv? Hausrat?
 
Für den Preis würde ich glatt zwei nehmen (oder drei - ich brauch ja irgendwann noch Platz für den Zetti von @Burns) :D.

//Madcon
Na eigentlich zahlt der Mieter über uns nix für die Garage. Die ist einfach so „mit dabei“. Nur als wir eingezogen sind, hab ich den Vermieter bewegt, dieses coole Tor einzubauen. Das ist also Max 2 Jahre alt.
Vorher war da eine Holztür aus den 1970‘ern, die sich nicht mehr bewegen ließ und die Garage stand einfach 100%offen.
 
Na eigentlich zahlt der Mieter über uns nix für die Garage. Die ist einfach so „mit dabei“. Nur als wir eingezogen sind, hab ich den Vermieter bewegt, dieses coole Tor einzubauen. Das ist also Max 2 Jahre alt.
Vorher war da eine Holztür aus den 1970‘ern, die sich nicht mehr bewegen ließ und die Garage stand einfach 100%offen.
Trotzdem kann man von dem gezahlten Preis hier in der Stuttgarter Gegend nur träumen ... Ich denke bei @RobbiZ4 in Mingen sieht es auch nicht wesentlich besser aus.

//Madcon
 
Bzgl. Tor öffnen: Evt. mit Ankleben einer "Grundplatte, darauf ne Öse befestigt und herausziehen - so wie bei teilweise bei Spotrepair (Hagelschaden) gearbeitet werden muß. Oder dann die nächste Eskalationsstufe: Loch/Löcher in das Segement bohren und dann rausziehen.

Viel Erfolg zeitnahe Regelung der Angelegenheit!
 
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