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Andreazzz
Guest
Mein Stiefsohn hat im Oktober 2008 einen gebrauchten BMW 316i Compact bei einem Mazda-Händler gekauft.
2 Tage nach dem Kauf brannte die Airbaglampe und nach einigem Ärger und viel mehr Rennereien wurde die Matte im Beifahrersitz gewechselt.
Jetzt hat er die Bremsscheiben und Beläge wechseln lassen, wobei festgestellt wurde, dass ein Bremskolben defekt ist und das Rad festgeht.
Bei einem Anruf wurde mein 21jähriger Sohn sehr schnippisch abgefertigt.
Ein neuerlicher Anruf meinerseits ergab, dass der Händler jegliche Garantie ablehnt, die beim Kauf großmäulig mehrfach versprochen wurde.
Man war aber auch nicht bereit, mir diese ablehnung schriftlich zu bestätigen.
Wir erhielten damals ein Garantieheft von irgendeiner Versicherung, in dem Reparaturen der Bremsen angeblich nicht unter die Garantie fallen.
Der Defekt sei beim Kauf nicht vorhanden gewesen und auch nicht im ersten halben Jahr aufgetreten, daher fühle man sich nicht verpflichtet,
hier irgendwelche Zusagen zu machen.
Selbst im Kaufvertrag ist die Rede von 1 Jahr Garantie.
Ich habe gestern bei der Kreishandwerkerschaft angerufen und erfahren, dass der Betrieb dort nicht Mitglied ist und sich somit nicht an eine Aussage der KFZ-Schiedsstelle halten braucht.
Den Gang zum Rechtsanwalt scheuen wir (noch) wegen ca. 200 Euro, aber ich bin dennoch sehr verärgert.
Meine Fragen:
Wie ist die generelle Rechtslage?
Aufgrund der mehrfach ablehnenden Haltung habe ich die Reparatur des Bremssattels in einer anderen Werkstatt in Auftrag gegeben.
Was sollen wir auch anders machen?
Können wir die Kosten ggf. dennoch beim Verkäufer geltend machen?
Wie würdet Ihr handeln?
Meine Partnerin und mein Stiefsohn möchten - wie immer - jedem Ärger aus dem Weg gehen und wieder einmal mehr "in den sauren Apfel beißen".
O-Ton: Ich will meine Ruhe und nicht unbedingt mein Recht!
Ich bin echt an Euren Meinungen interessiert.
Danke vorab!
Andreas
2 Tage nach dem Kauf brannte die Airbaglampe und nach einigem Ärger und viel mehr Rennereien wurde die Matte im Beifahrersitz gewechselt.
Jetzt hat er die Bremsscheiben und Beläge wechseln lassen, wobei festgestellt wurde, dass ein Bremskolben defekt ist und das Rad festgeht.
Bei einem Anruf wurde mein 21jähriger Sohn sehr schnippisch abgefertigt.
Ein neuerlicher Anruf meinerseits ergab, dass der Händler jegliche Garantie ablehnt, die beim Kauf großmäulig mehrfach versprochen wurde.
Man war aber auch nicht bereit, mir diese ablehnung schriftlich zu bestätigen.
Wir erhielten damals ein Garantieheft von irgendeiner Versicherung, in dem Reparaturen der Bremsen angeblich nicht unter die Garantie fallen.
Der Defekt sei beim Kauf nicht vorhanden gewesen und auch nicht im ersten halben Jahr aufgetreten, daher fühle man sich nicht verpflichtet,
hier irgendwelche Zusagen zu machen.
Selbst im Kaufvertrag ist die Rede von 1 Jahr Garantie.
Ich habe gestern bei der Kreishandwerkerschaft angerufen und erfahren, dass der Betrieb dort nicht Mitglied ist und sich somit nicht an eine Aussage der KFZ-Schiedsstelle halten braucht.
Den Gang zum Rechtsanwalt scheuen wir (noch) wegen ca. 200 Euro, aber ich bin dennoch sehr verärgert.
Meine Fragen:
Wie ist die generelle Rechtslage?
Aufgrund der mehrfach ablehnenden Haltung habe ich die Reparatur des Bremssattels in einer anderen Werkstatt in Auftrag gegeben.
Was sollen wir auch anders machen?
Können wir die Kosten ggf. dennoch beim Verkäufer geltend machen?
Wie würdet Ihr handeln?
Meine Partnerin und mein Stiefsohn möchten - wie immer - jedem Ärger aus dem Weg gehen und wieder einmal mehr "in den sauren Apfel beißen".
O-Ton: Ich will meine Ruhe und nicht unbedingt mein Recht!
Ich bin echt an Euren Meinungen interessiert.
Danke vorab!
Andreas