Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

Demon

Fahrer
Registriert
21 Juni 2007
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35is
Hallo,

ich habe von meinem :) einen Brief gekriegt, dass die Firma, über die ich meine Gebrauchtwagengarantie hatte, insolvent gegangen ist. Die Laufzeit würde nur noch 3 Monate gehen, von daher nicht so schlimm.
Leider ist mein :) gerade dabei, wegen einer "klebrigen Lenkung" einen Kulanzanztrag zu stellen. Arbeitslohn wir da ja, soweit ich weiss nicht übernommen, also könnte da die Garantie zum Einsatz kommen.
Und gerade wenn der Kulanzantrag abgelehnt wird, bräuchte ich die ja... :-(
Mein :) hat mir ein neues Angebot für eine neue Garantie gemacht. Preis wäre für meinen 2.2i 320€/Jahr. Anbieter ist "Real Garant".

Ich höre hier immer was von Euro Plus. Was ist das genau? Hat jemand mit dem o.g. Anbieter Erfahrung? Oder sollte man lieber was anderes nehmen?
Ist es üblich, dass die übernommenen Kosten abhängig von der Kilometerleistung sind? Mit 50TKM wäre ich allerdings zur zeit noch bei 100% und würde das wahrscheinlich auch bis ca 3/4 der Laufzeit bleiben (dann >60TKM => 90%)

Was soll ich tun? :)

Gruß,
Thorsten
 
AW: Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

euro plus ist die garantie von bmw...

Nicht ganz korrekt: der Garantie-Anbieter ist ebenfalls die "Real Garant" - BMW arbeitet halt mit diesem Unternehmen eng zusammen, daher wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine "BMW-Garantie"...

Die "Meneks AG" bietet ebenfalls eine "Euro Plus"-Garantie an, allerdings mit minimalen Unterschieden...


Und was die Insolvenz angeht: wenn du einen Gebrauchtwagen beim :) kaufst, hast du sowieso mind. 1 Jahr Gewährleistung (u. U. sogar 2, wenn der Händler die Dauer nicht im Vertrag auf 1 Jahr reduziert!). Die zusätzliche "Garantie" kauft der Händler auch nur zu, damit er im Schadenfall nicht alleine auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn nun sein "Garantie-Partner" pleite geht, hat er halt "Pech"... Für die Gewährleistung muss er trotzdem gerade stehen - allerdings hast du in diesem Fall wohl die Beweispflicht (dass also der Mangel schon bei Auslieferung bestand).
 
AW: Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

Vergiss Real Garant !

Hatte das zweifelhafte "Vergnügen", mich mit den Sportsfreunden bei einem Garantieschaden an meinen damaligen Z3 auseinanderzusetzen.

Massig "Kleingedrucktes". Natürlich so angelegt, dass die Versicherung nicht in Leistung gehen muss. Auch nicht anteilig. Keine Ahnung was der Laden überhaupt übernimmt.

Hätte ich damals keine Kulanzleistung von BMW erhalten, hätte ich die Kosten an der Backe gehabt.

Besser hingegen, Euro Plus von BMW !

Grüße !
 
AW: Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

Nicht ganz korrekt: der Garantie-Anbieter ist ebenfalls die "Real Garant" - BMW arbeitet halt mit diesem Unternehmen eng zusammen, daher wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine "BMW-Garantie"...

Die "Meneks AG" bietet ebenfalls eine "Euro Plus"-Garantie an, allerdings mit minimalen Unterschieden...


Und was die Insolvenz angeht: wenn du einen Gebrauchtwagen beim :) kaufst, hast du sowieso mind. 1 Jahr Gewährleistung (u. U. sogar 2, wenn der Händler die Dauer nicht im Vertrag auf 1 Jahr reduziert!). Die zusätzliche "Garantie" kauft der Händler auch nur zu, damit er im Schadenfall nicht alleine auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn nun sein "Garantie-Partner" pleite geht, hat er halt "Pech"... Für die Gewährleistung muss er trotzdem gerade stehen - allerdings hast du in diesem Fall wohl die Beweispflicht (dass also der Mangel schon bei Auslieferung bestand).

Wenn dem so ist, werden Garantieschäden aber mit unterschiedlichen Versicherungsbedingungen behandelt.

Könnte aber schlüssig sein, der ganze "Versicherungsbrei" hängt ja irgendwie mit jedem zusammen.
 
AW: Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

Sich die Vertragsbedingungen erklären zu lassen, sollte selbstverständlich sein, bevor man einen Vertrag unterschreibt... Dazu gehört auch, sich erklären zu lassen, ob es sich um eine "Voll"garantie handelt oder lediglich um eine "Baugruppen"garantie - denn die unterscheiden sich nicht nur im Preis. Dass Garantie-Versicherer sich gerne mal um die Leistung drücken wollen, erleben wir leider auch nicht allzu selten...da macht aber auch die "Euro Plus" (also Real Garant) keine Ausnahme...
 
AW: Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

Sich die Vertragsbedingungen erklären zu lassen, sollte selbstverständlich sein, bevor man einen Vertrag unterschreibt... Dazu gehört auch, sich erklären zu lassen, ob es sich um eine "Voll"garantie handelt oder lediglich um eine "Baugruppen"garantie - denn die unterscheiden sich nicht nur im Preis. Dass Garantie-Versicherer sich gerne mal um die Leistung drücken wollen, erleben wir leider auch nicht allzu selten...da macht aber auch die "Euro Plus" (also Real Garant) keine Ausnahme...


Selbstredend !

Damals war ich ja auch noch "grün" hinter den Öhrchen.;)

Grüße !
 
AW: Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

..


Und was die Insolvenz angeht: wenn du einen Gebrauchtwagen beim :) kaufst, hast du sowieso mind. 1 Jahr Gewährleistung (u. U. sogar 2, wenn der Händler die Dauer nicht im Vertrag auf 1 Jahr reduziert!). Die zusätzliche "Garantie" kauft der Händler auch nur zu, damit er im Schadenfall nicht alleine auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn nun sein "Garantie-Partner" pleite geht, hat er halt "Pech"... Für die Gewährleistung muss er trotzdem gerade stehen - allerdings hast du in diesem Fall wohl die Beweispflicht (dass also der Mangel schon bei Auslieferung bestand).

perfekt beantwortet :t
 
AW: Garantieanbieter insolvent, neue Garantie

perfekt beantwortet :t


Hi Leute,
sorry, dass ich den alten Thread noch einmal zum Leben erwecke.

Aber ein wenig "Aufklärung" ist wohl nötig:

Finde nicht, dass das perfekt beantwortet war.
Hier mal ein paar Fakten zur Gewährleistung, welche niemals mit einer Garantie gleichgestellt werden sollte.

1. Jeder "normale" gewerbliche Verkäufer verkürzt die Gewährleistung auf 12 Monate.

2. Liegt es in der Pflicht des Käufers einen Sachmangel festzustellen.

3. Erst dann gilt die Beweislastumkehr (§ 476) -> 4.

4. Dies bedeutet, dass der Verkäufer innerhalb von 6 Monate beweisen muss, dass der Mangel / das Problem nicht bei Übergabe vorhanden war. (In Spezialfällen "Im Ansatz vorhanden war")

(Aus Käufersicht: Ab 6 Monaten nach Übergabe zu beweisen, dass ein "wichtiger" Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, ist quasi unmöglich, da das Fahrzeug ein halbes Jahr genutzt wurde.)

5. Ein Gebrauchtwagengutachten lässt ein(en) Autohaus/Händler ganz gut beweisen, dass dies und das bei/kurz vor Übergabe in Ordnung war.

6. Im Falle eines Mangels, muss der Käufer als erstes dem Händler/Autohaus mindestens zweimalige Nachbesserung gewähren.

7. Sollte es sich tatsächlich um einen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung handeln (§434), darf der Händler den Mangel mit Gebrauchtteilen beheben. Stichwort: Zu erwartende Beschaffenheit.

8. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens, muss der Käufer mit Verschleißerscheinungen und Laufleistungsabhängigen Mängeln rechnen.


Außer für Punkt 1 und 5 gibt es Urteile. (Auch im Netz zu finden)


Nicht, dass die Rechtschutzversicherung mal nicht zahlen sollte.
Das kann dann teuer werden.

Also lieber nicht auf "Halbwahrheiten" und Pauschalaussagen verlassen.

"Der RA wird oft sagen: Klar, da können wir was machen." :w

Also haltet immer die Augen offen nach ordentlich gewarteten Autos.

:t


Grüße
 
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