Garantiefall vor einem Jahr - nun Forderung der beauftragten Werkstatt wegen Insolvenz

Jirozaemon

macht Rennlizenz
Registriert
19 April 2011
Ort
Berlin
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Liebe Mitforisten,

es ist mir bewusst, dass ich für qualifizierten rechtlichen Rat den Gang zum Anwalt antreten muss. Dennoch wäre ich für freundschaftliche Hinweise in folgender Angelegenheit dankbar:

- Ich habe im Januar 2012 ein Z4QP bei einem BMW-Vertragshändler gekauft, dabei war die übliche BMW-EuroPlus Garantie (RealGarant). Garantiegeber war dabei der Vertragshändler.
- Im August 2012 habe ich einen Garantiefall bei einem anderen BMW-Vertragshändler beheben lassen. Dieser hat die Freigabe des Garantiegebers erhalten und die Arbeiten erledigt. Ich habe danach nichts weiter in der Angelegenheit gehört, obwohl ich zwischenzeitlich diverse weitere Arbeiten beim hiesigen BMW-Händler habe durchführen lassen.
- Nun erhalte ich fast ein Jahr später eine Forderung der beauftragten BMW-Werkstatt: man habe die Zahlung des Garantiegebers nicht erhalten, dieser befinde sich seit Anfang August 2013 im Insolvenzverfahren. Man würde mich deshalb bis zum Ende des Monats um Ausgleich der Forderung bitten.

Hierzu folgende Gedanken meinerseits:

- Hinter der EuroPlus steht doch auch ein Versicherungsunternehmen, dass die weiteren Risiken der Garantievergabe abdeckt - kann dieses herangezogen werden?
- Ich habe zwar den Auftrag erteilt - allerdings unter der Maßgabe, dass die Arbeiten als Garantiefall ohne Kostenbelastung abgewickelt werden.
- Dementsprechend wurde von mir kein Auftrag erteilt, der die entstehenden Kosten spezifiziert. In diesem Sinne liegt keine Willenserklärung vor, in der ich mit der Übernahme der Kosten in Höhe von XXX€ einverstanden erkläre.

Wie seht Ihr die Angelegenheit? Ist jemandem von Euch schon einmal Derartiges widerfahren?

Dank & Gruß, Jiro
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich finanzielle Forderungen habe auf die gar nicht,auch nicht mit Antrag auf Ratenzahlung,reagiert wird setze ich spätestens nach drei Monaten das Mahnverfahren in Gang bis zum Gerichtsvollzieher. Ich kenne die rechtliche Situation leider nicht genau,bin mir aber sicher,dass die ausführende Werkstatt eine erhebliche Mitschuld wegen verzögerter Einleitung des Mahnverfahrens hat. Ansonsten hätte der Gerichtsvollzieher spätestens nach 6 Monaten das Geld oder einen Titel gehabt.
Üblicherweise auftretende Schwierigkeiten wie Schuldner verzogen/nicht angetroffen/etc... sollten hier ja keine Rolle spielen.
 
Wenn ich finanzielle Forderungen habe auf die gar nicht,auch nicht mit Antrag auf Ratenzahlung,reagiert wird setze ich spätestens nach drei Monaten das Mahnverfahren in Gang bis zum Gerichtsvollzieher. Ich kenne die rechtliche Situation leider nicht genau,bin mir aber sicher,dass die ausführende Werkstatt eine erhebliche Mitschuld wegen verzögerter Einleitung des Mahnverfahrens hat. Ansonsten hätte der Gerichtsvollzieher spätestens nach 6 Monaten das Geld oder einen Titel gehabt.
Üblicherweise auftretende Schwierigkeiten wie Schuldner verzogen/nicht angetroffen/etc... sollten hier ja keine Rolle spielen.

Das ist wohl sehr wahrscheinlich - denn ansonsten hätte man mich ja schon vorher über entsprechende Schwierigkeiten (es bestanden diverse Kontakte, meine Autos werden seit sechs Jahren ausschließlich von diesem Händler gewartet) informiert. Nach fast einem Jahr mit dieser Nachricht aufzuwarten (per Einwurfeinschreiben) empfinde ich unanhängig von der rechtlichen Bewertung mehr als unredlich. Für mich bedeutet dies auf jeden Fall eine Störung des bisherigen Vertrauensverhältnisses.

In diesem Fall geht es um einen mittleren, dreistelligen Betrag. Man stelle sich aber vor, einem geht in der Gewährleistungszeit der Motor hoch, man lässt dies "im guten Glauben" beheben und ein Jahr später flattert einem ohne Vorwarnung eine Forderung von X-Tausend Euro ins Haus.

Danke Dir für diesen ersten Hinweis. Ich werde mich auf jeden Fall am Montag bei meinem Händler melden und um ein persönliches Gespräch bitten. Insgesamt eine weniger tolle Nachricht, die mir das Wochenende ein wenig verhagelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Jiro !
Ähnliche Erfahrungen hatte ich nicht.
Bin mir aber sicher-wie Du ja schon schreibst-daß eine anwaltliche Beratung/Vertretung für Dich wohl
unumgänglich ist!Ein Fach(!)Anwalt wird hoffentlich genau wissen,wie in diesem Fall am Besten zu agieren/reagieren ist,um
als Betroffener nicht auf die "Schnauze zu fallen"!
Grundsätzlich teile ich Deine Ansicht!
Viel Glück bei der Bereinigung dieser "blöden und nervigen Geschichte" !
Gruß G.
 
Hi Jiro !
Ähnliche Erfahrungen hatte ich nicht.
Bin mir aber sicher-wie Du ja schon schreibst-daß eine anwaltliche Beratung/Vertretung für Dich wohl
unumgänglich ist!Ein Fach(!)Anwalt wird hoffentlich genau wissen,wie in diesem Fall am Besten zu agieren/reagieren ist,um
als Betroffener nicht auf die "Schnauze zu fallen"!
Grundsätzlich teile ich Deine Ansicht!
Viel Glück bei der Bereinigung dieser "blöden und nervigen Geschichte" !
Gruß G.
 
Bitte langsam mit den jungen Pferden. Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Titel... was sollen solche Schlagworte bringen, wenn sie nichts mit dem Fall zu tun haben? Auch der Ruf nach dem Rechtsanwalt kommt sehr schnell.

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle offenen Forderungen geltend zu machen. Häufig führt das dazu, dass der Insolvenzverwalter alles infordert, was auch nur ansatzweise nach dem Hauch einer Forderung aussehen könnte.

Meiner Meinung nach liegst du hiermit völlig richtig:
...
- Dementsprechend wurde von mir kein Auftrag erteilt, der die entstehenden Kosten spezifiziert. In diesem Sinne liegt keine Willenserklärung vor, in der ich mit der Übernahme der Kosten in Höhe von XXX€ einverstanden erkläre. ...

Damit liegt es nahe, diesen Sachverhalt dem Insolvenzverwalter kurz und sachlich mitzuteilen. Sollte er danach wider Erwarten noch nicht verstanden haben, dass er, wenn überhaupt, die andere Werkstatt in Anspruch nehmen kann, und auf seiner Forderung beharren, kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Spatestens dann darf der Herr Insolvenzverwalter auch dessen Kosten übernehmen. :) :-)
 
Bitte langsam mit den jungen Pferden. Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Titel... was sollen solche Schlagworte bringen, wenn sie nichts mit dem Fall zu tun haben? Auch der Ruf nach dem Rechtsanwalt kommt sehr schnell.

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle offenen Forderungen geltend zu machen. Häufig führt das dazu, dass der Insolvenzverwalter alles infordert, was auch nur ansatzweise nach einer Förderung aussehen könnte.

Meiner Meinung nach liegst du hiermit völlig richtig:


Damit liegt es nahe, diesen Sachverhalt dem Insolvenzverwalter kurz und sachlich mitzuteilen. Sollte er danach wider Erwarten noch nicht verstanden haben, dass er, wenn überhaupt, die andere Werkstatt in Anspruch nehmen kann, und auf seiner Forderung beharren, kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Spatestens dann darf der Herr Insolvenzverwalter auch dessen Kosten übernehmen. :) :-)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann möchte ja seine Werkstatt, das Geld von der insolventen Werkstatt, aber da ja Insolvent, kommen Sie nun zu Ihm...
Mehr kann ich leider nicht beitragen :)
 
Bitte langsam mit den jungen Pferden. Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Titel... was sollen solche Schlagworte bringen, wenn sie nichts mit dem Fall zu tun haben? Auch der Ruf nach dem Rechtsanwalt kommt sehr schnell.

Damit liegt es nahe, diesen Sachverhalt dem Insolvenzverwalter kurz und sachlich mitzuteilen. Sollte er danach wider Erwarten noch nicht verstanden haben, dass er, wenn überhaupt, die andere Werkstatt in Anspruch nehmen kann, und auf seiner Forderung beharren, kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Spatestens dann darf der Herr Insolvenzverwalter auch dessen Kosten übernehmen. :) :-)

Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt: der ausführende BMW-Vertragshändler hat von dem nun insolventen BMW-Vertragshändler die Erstattung der Kosten für den Garantiefall verlangt (damals war von den Zahlungsschwierigkeiten natürlich noch nichts bekannt). Dieser hatte nach den Maßgaben der EuroPLUS die Freigabe erteilt und eine Kostenübernahme zugesagt. Nachdem der ausführende Händler nun über die Einleitung des Insolvenzverfahrens informiert wurde macht er seine Forderung nicht mehr gegenüber dem nun insolventen Händler sondern mir gegenüber geltend. Hierrüber ist ein Zeitraum von fast einem Jahr vergangen - ich habe über die Schwierigkeiten keinerlei Informationen erhalten sondern wurde unmittelbar mit der Forderung konfrontiert.

Ich frage mich halt, wo hier die Versicherung bleibt, die ja für den Garantiefall abgeschlossen wurde.
 
Ach ja, korrektes Lesen kann bisweilen hilfreich sein. :X

Es bleibt grundsätzlich dabei, dass deine Einschätzung meiner Meinung nach zutreffend ist. Denn nach deinem Sachverhalt hast du einen kostenpflichtigen Auftrag nicht erteilt.

Nun kommt es allerdings doch genauer darauf an, was du damals genau beauftragt bzw. unterzeichnet hast. Wurde auf dem Auftrag die Kostenübernahme durch die andere Werkstatt vermerkt? Falls nicht, spräche die Dokumentenlage eine eher unschöne Sprache, weshalb ich in diesem Fall den Ruf nach einer konkreten anwaltlichen Unterstützung nicht ganz verkehrt fände.

Das Gespräch am Montag ist sicherlich ein erster guter Schritt. Ich würde da selbstbewusst bei deiner Einschätzung bleiben.
 
Um was für eine Summe geht das? MfG lukas

Mittlerer bis oberer dreistelliger Betrag. Ist aber nicht der Punkt: nach der Freigabe der Reparatur im Gewährleistungs / Garantieverfahren muss ich mich auch darauf verlassen können, dass ich die Kosten nicht zu tragen habe. Es könnten ja bei einem kapitalen Motorschaden auch 15K € sein.
 
Ach ja, korrektes Lesen kann bisweilen hilfreich sein. :X

Es bleibt grundsätzlich dabei, dass deine Einschätzung meiner Meinung nach zutreffend ist. Denn nach deinem Sachverhalt hast du einen kostenpflichtigen Auftrag nicht erteilt.

Nun kommt es allerdings doch genauer darauf an, was du damals genau beauftragt bzw. unterzeichnet hast. Wurde auf dem Auftrag die Kostenübernahme durch die andere Werkstatt vermerkt? Falls nicht, spräche die Dokumentenlage eine eher unschöne Sprache, weshalb ich in diesem Fall den Ruf nach einer konkreten anwaltlichen Unterstützung nicht ganz verkehrt fände.

Das Gespräch am Montag ist sicherlich ein erster guter Schritt. Ich würde da selbstbewusst bei deiner Einschätzung bleiben.

Danke Dir! Ich habe meinen Händler jetzt um ein persönliches Gespräch gebeten. Wenn das nichts bringt müsste ja ohnehin der Händler auf Erfüllung klagen - in diesem Fall würde ich vorher eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
 
Punkt ist, der Auftrag wurde als Garantiefall aufgenommen!
Also hat die Werkstaat bestätigt das dieser Schaden von der Versicherung übernommen wird!(sonst hätten die gleich die Rechnung an dich geschrieben)
Jetzt hat die Werkstatt das Geld nicht erhalten also wenden die sich als erstes an dich da bei dir ja was zu holen wäre, bei deiner Versicherung nichts mehr bzw. Nur ein minimaler Teil!
Mein Tipp nichts zahlen, Anwalt einschalten!
Die ganze Sache wird eh Jahre dauern!
Das Insolvenz verfahren dauert schon a zeitl!
Aber ich hoffe das du da fein rauskommst!
MfG Lukas

P.s. Die Summe spielt da eine große Rolle, den wegen 100€ würden die da nicht lang rumtun und denke du auch nicht!
 
Punkt ist, der Auftrag wurde als Garantiefall aufgenommen!
Also hat die Werkstaat bestätigt das dieser Schaden von der Versicherung übernommen wird!(sonst hätten die gleich die Rechnung an dich geschrieben)
Jetzt hat die Werkstatt das Geld nicht erhalten also wenden die sich als erstes an dich da bei dir ja was zu holen wäre, bei deiner Versicherung nichts mehr bzw. Nur ein minimaler Teil!
Mein Tipp nichts zahlen, Anwalt einschalten!
Die ganze Sache wird eh Jahre dauern!
Das Insolvenz verfahren dauert schon a zeitl!
Aber ich hoffe das du da fein rauskommst!
MfG Lukas

P.s. Die Summe spielt da eine große Rolle, den wegen 100€ würden die da nicht lang rumtun und denke du auch nicht!

Die erste Frage ist, ob überhaupt ein Reparaturauftrag erteilt wurde. Das müsste erstmal bewiesen werden - nach meiner Erinnerung habe ich keinen entsprechenden Auftrag unterschrieben.
Was mich eben wundert ist die Tatsache, dass die Garantieversicherung, die den Schaden ja letztlich reguliert offenbar nicht kontaktiert wurde. Wir reden hier immerhin von den ganz offiziellen "BMW-Premium" Produkten und von BMW-Vertragshändlern und nicht von einer Hinterhofklitsche. Das ist schon irgendwie armselig - schließlich zahlt man für diese vermeintliche Sicherheit einen nicht unerheblichen Mehrpreis.
 
Punkt ist, der Auftrag wurde als Garantiefall aufgenommen!
Also hat die Werkstaat bestätigt das dieser Schaden von der Versicherung !

Hier werden immer viele Begriffe durcheinander geworfen. Es ist ein Versicherungsfall, kein Garantiefall. Ich würde erstmal klären, ob die Versicherung gezählt und an wen ? In erster Line ist es ein Reparaturauftrag. Falls an Händler A und Händler A hat dann Händler B nicht bezahlt. Dann wird es schwierig, weil Händler B ja wohl insolvent ist. Dein Händler B hat nun wohl Händler A beauftragt, und nicht bezahlt. Ich denke du bist trotzdem raus, weil du nicht Händler A beauftragt hast.
 
Die erste Frage ist, ob überhaupt ein kostenpflichtiger Reparaturauftrag erteilt wurde. Das müsste erstmal bewiesen werden - nach meiner Erinnerung habe ich keinen entsprechenden Auftrag unterschrieben.
Was mich eben wundert ist die Tatsache, dass die Garantieversicherung, die den Schaden ja letztlich reguliert offenbar nicht kontaktiert wurde. Wir reden hier immerhin von den ganz offiziellen "BMW-Premium" Produkten und von BMW-Vertragshändlern und nicht von einer Hinterhofklitsche.
Das ist schon irgendwie armseelig - schließlich zahl man für diese vermeintliche Sicherheit einen nicht unerheblichen Mehrpreis.
Also ich kenne das nur das die sich mit der Versicherung zusammen schließen, den Sachverhalt klären und dann wird entschieden: Versicherungsfall oder nicht!
Bei dir hat die Werkstaat geschlafen und sich gedacht, das Geld holen wir uns früher oder später( von der Versicherung) jetzt ist die Versicherung insolvent also gib's nichts mehr zu holen!
Außer bei dir!
Aber da du keinen Auftrag unterschrieben hast, sieht es eher für dich positiv aus! Und die möchten sich mit dir zusammensetzten, um den Vergleich zu machen z.b. 50:50
Würde ich aber nicht machen!

Den da sind sie sehr langsam wenn die was von der Versicherung Kriegen!
Bei einem Schadensfall von mir ( ich keine Schuld gehabt) haben die erst nach 8 Monaten das Geld angefordert und ich ha auf mein Schadensaufstellung 9 Monate warten müssen!
Entweder unorganisiert oder eine Strategie um die Statistik zu manipulieren!
MfG lukas
 
Hier werden immer viele Begriffe durcheinander geworfen. Es ist ein Versicherungsfall, kein Garantiefall. Ich würde erstmal klären, ob die Versicherung gezählt und an wen ? In erster Line ist es ein Reparaturauftrag. Falls an Händler A und Händler A hat dann Händler B nicht bezahlt. Dann wird es schwierig, weil Händler B ja wohl insolvent ist. Dein Händler B hat nun wohl Händler A beauftragt, und nicht bezahlt. Ich denke du bist trotzdem raus, weil du nicht Händler A beauftragt hast.
Das meinte ich, aber etwas undeutlich!
Die haben mit der Forderung gewartet und jetzt bekommen die nichts mehr also versuchen die es bei dir!
MfG
 
Also ich kenne das nur das die sich mit der Versicherung zusammen schließen, den Sachverhalt klären und dann wird entschieden: Versicherungsfall oder nicht!
Bei dir hat die Werkstaat geschlafen und sich gedacht, das Geld holen wir uns früher oder später( von der Versicherung) jetzt ist die Versicherung insolvent also gib's nichts mehr zu holen!
Außer bei dir!
Aber da du keinen Auftrag unterschrieben hast, sieht es eher für dich positiv aus! Und die möchten sich mit dir zusammensetzten, um den Vergleich zu machen z.b. 50:50
Würde ich aber nicht machen!

Den da sind sie sehr langsam wenn die was von der Versicherung Kriegen!
Bei einem Schadensfall von mir ( ich keine Schuld gehabt) haben die erst nach 8 Monaten das Geld angefordert und ich ha auf mein Schadensaufstellung 9 Monate warten müssen!
Entweder unorganisiert oder eine Strategie um die Statistik zu manipulieren!
MfG lukas

Nicht die Versicherung ist insolvent, sondern der BMW-Händler, der seine Gewährleistungspflicht über die Versicherung rückabsichert. Die Forderung des ausführenden Händlers A wurde vom Händler B (trägt die Gewährleistungspflicht) nicht ausgeglichen. B ist insolvent, A wendet sich jetzt an mich. Über Zahlungen der Versicherung herrscht momentan Unklarheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann versuchen die noch mitzunehmen was noch " offen" ist!
Denn die müssen auch paar Gläubiger "beglücken" mit paar euros!

Aufjedenfall scheint es komplizierter zu sein!
Nicht zahlen( auch kein Vergleich) und Anwalt holen!
Vielleicht haben die auch den Antrag versäumt rechtzeitig zu stellen!
Mfg
 
Ich hoffe ein persönliches Gespräch zum Anfang der Woche bringt etwas Licht ins Dunkel - insbesondere zu möglichen Erstattungen der Versicherung und zur Auftragskonstellation. Insgesamt ist es natürlich wenig erfreulich, dass die Sache erst nach einem Jahr an mich herangetragen wird - das macht die Nachweisführung / Erinnerung an Abläufe ja nicht unbedingt leichter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe ein persönliches Gespräch zum Anfang der Woche bringt etwas Licht ins Dunkel - insbesondere zu möglichen Erstattungen der Versicherung und zur Auftragskonstellation. Insgesamt ist es natürlich wenig erfreulich, dass die Sache erst nach einem Jahr an mich herangetragen wird - das macht die Nachweisführung / Erinnerung an Abläufe ja nicht unbedingt leichter.
Oder sie haben die Zahlung der Garantie eingesteckt und nicht weitergegeben! Ich denke das die schon länger wüsten das es den schlecht geht!
Aber sag Bescheid was war! Mfg
 
Oder sie haben die Zahlung der Garantie eingesteckt und nicht weitergegeben! Ich denke das die schon länger wüsten das es den schlecht geht!
Aber sag Bescheid was war! Mfg

Ja, mache ich gerne. Wäre ja für alle relevant, wenn das Garantiesystem von BMW ohne schuldhaftes Verhalten des Kunden versagen sollte.
 
Eine Frage,bist du in einer Rechtschutzversicherung?
Wenn nicht überleg dir die Sache mit dem Anwalt genau,gut möglich,dass dieser dein Recht durchsetzt,du im Anschluss aber finanziell trotzdem schlechter dastehst.
Daher mein Tip,die ausführende Werkstatt auf ihr Fehlverhalten hinweisen(zu späte und inkonsequente Eintreibung der Forderung)und weiterhin darstellen welch "guter Kunde" du bist(alle Rechnungen mitnehmen und vorher Gesamtsumme errechnen)und klarmachen,dass eine gerichtlich durchgesetzte Forderung gegen dich zum automatischen Abbruch der Geschäftsbeziehung führen wird. Sollte man dir einen Vergleich im niedrigen dreistelligen Bereich anbieten so würde ich diesen annehmen. Das Limit solltest du dir vorher selber setzen.
Viel Glück
 
Eine Frage,bist du in einer Rechtschutzversicherung?
Wenn nicht überleg dir die Sache mit dem Anwalt genau,gut möglich,dass dieser dein Recht durchsetzt,du im Anschluss aber finanziell trotzdem schlechter dastehst.
Daher mein Tip,die ausführende Werkstatt auf ihr Fehlverhalten hinweisen(zu späte und inkonsequente Eintreibung der Forderung)und weiterhin darstellen welch "guter Kunde" du bist(alle Rechnungen mitnehmen und vorher Gesamtsumme errechnen)und klarmachen,dass eine gerichtlich durchgesetzte Forderung gegen dich zum automatischen Abbruch der Geschäftsbeziehung führen wird. Sollte man dir einen Vergleich im niedrigen dreistelligen Bereich anbieten so würde ich diesen annehmen. Das Limit solltest du dir vorher selber setzen.
Viel Glück

So in etwa stelle ich mir das vor - es ist immer besser, einen Kompromiss zu finden. Eine Verkehrsrechtsschutz ist vorhanden - von daher kann ich der Sache gelassen entgegen sehen. Insgesamt würde ich eine juristische Durchsetzung einer solchen Forderung aber als eklatante Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kunde und Händler ansehen.
 
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