Jirozaemon
macht Rennlizenz
Liebe Mitforisten,
es ist mir bewusst, dass ich für qualifizierten rechtlichen Rat den Gang zum Anwalt antreten muss. Dennoch wäre ich für freundschaftliche Hinweise in folgender Angelegenheit dankbar:
- Ich habe im Januar 2012 ein Z4QP bei einem BMW-Vertragshändler gekauft, dabei war die übliche BMW-EuroPlus Garantie (RealGarant). Garantiegeber war dabei der Vertragshändler.
- Im August 2012 habe ich einen Garantiefall bei einem anderen BMW-Vertragshändler beheben lassen. Dieser hat die Freigabe des Garantiegebers erhalten und die Arbeiten erledigt. Ich habe danach nichts weiter in der Angelegenheit gehört, obwohl ich zwischenzeitlich diverse weitere Arbeiten beim hiesigen BMW-Händler habe durchführen lassen.
- Nun erhalte ich fast ein Jahr später eine Forderung der beauftragten BMW-Werkstatt: man habe die Zahlung des Garantiegebers nicht erhalten, dieser befinde sich seit Anfang August 2013 im Insolvenzverfahren. Man würde mich deshalb bis zum Ende des Monats um Ausgleich der Forderung bitten.
Hierzu folgende Gedanken meinerseits:
- Hinter der EuroPlus steht doch auch ein Versicherungsunternehmen, dass die weiteren Risiken der Garantievergabe abdeckt - kann dieses herangezogen werden?
- Ich habe zwar den Auftrag erteilt - allerdings unter der Maßgabe, dass die Arbeiten als Garantiefall ohne Kostenbelastung abgewickelt werden.
- Dementsprechend wurde von mir kein Auftrag erteilt, der die entstehenden Kosten spezifiziert. In diesem Sinne liegt keine Willenserklärung vor, in der ich mit der Übernahme der Kosten in Höhe von XXX€ einverstanden erkläre.
Wie seht Ihr die Angelegenheit? Ist jemandem von Euch schon einmal Derartiges widerfahren?
Dank & Gruß, Jiro
es ist mir bewusst, dass ich für qualifizierten rechtlichen Rat den Gang zum Anwalt antreten muss. Dennoch wäre ich für freundschaftliche Hinweise in folgender Angelegenheit dankbar:
- Ich habe im Januar 2012 ein Z4QP bei einem BMW-Vertragshändler gekauft, dabei war die übliche BMW-EuroPlus Garantie (RealGarant). Garantiegeber war dabei der Vertragshändler.
- Im August 2012 habe ich einen Garantiefall bei einem anderen BMW-Vertragshändler beheben lassen. Dieser hat die Freigabe des Garantiegebers erhalten und die Arbeiten erledigt. Ich habe danach nichts weiter in der Angelegenheit gehört, obwohl ich zwischenzeitlich diverse weitere Arbeiten beim hiesigen BMW-Händler habe durchführen lassen.
- Nun erhalte ich fast ein Jahr später eine Forderung der beauftragten BMW-Werkstatt: man habe die Zahlung des Garantiegebers nicht erhalten, dieser befinde sich seit Anfang August 2013 im Insolvenzverfahren. Man würde mich deshalb bis zum Ende des Monats um Ausgleich der Forderung bitten.
Hierzu folgende Gedanken meinerseits:
- Hinter der EuroPlus steht doch auch ein Versicherungsunternehmen, dass die weiteren Risiken der Garantievergabe abdeckt - kann dieses herangezogen werden?
- Ich habe zwar den Auftrag erteilt - allerdings unter der Maßgabe, dass die Arbeiten als Garantiefall ohne Kostenbelastung abgewickelt werden.
- Dementsprechend wurde von mir kein Auftrag erteilt, der die entstehenden Kosten spezifiziert. In diesem Sinne liegt keine Willenserklärung vor, in der ich mit der Übernahme der Kosten in Höhe von XXX€ einverstanden erkläre.
Wie seht Ihr die Angelegenheit? Ist jemandem von Euch schon einmal Derartiges widerfahren?
Dank & Gruß, Jiro
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