Geblitzt in den Niederlanden - 9 km/h zu schnell

Toni_D

Fahrer
Registriert
1 Mai 2007
Ort
Velbert
Wagen
anderer Wagen
Hallo Freunde,

mich hats bei unseren Nachbarn erwischt - mit 9 km/h zu viel auf der Uhr. (100 erlaubt, 109 gefahren :X) Die wollen dafür doch tatsächlich 80 € haben :j:j

Meine Frage daher: Können die mich dafür in Deutschland belangen?Meine mal irgendwann gelesen zu haben das die Bußgelder seit 2007 auch in Deutschland vollstreckbar sind.

Es ist zwar meine Schuld aber ich finde 80 € dann doch schon eine Unverschämtheit b:
 
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Vollstreckbar hin oder her, wenn du nochmal nach Holland möchtest solltest du in jedem Fall zahlen.
Jeder weiss dass die Oranje es vond en Lebendigen nehmen =)
 
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Wenn ich nochmal zu denen Fahre, dann mit nem anderen Auto :b
 
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Was holste dein Zeuch da auch immer :d
 
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Wenn Du bei Wiedereinreise nicht gezahlt hast und die Ihr schlaues "Kundensystem" befragen kannst Du a) sofort zahlen (und zwar ne Menge) oder b) sie nehmen Dich direkt mit.
Und red Dich nicht damit raus, dass Du nicht gefahren bist, dort drüben gilt Halterhaftung.
 
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Wenn de nich ständig nach Holland fährst, dann hefte es ab und tue nichts. Hatte ich in Belgien schon mal, da haben Sie mir sogar einen schönen Brief auf deutsch geschrieben. Hab ich ignoriert, kam nie wieder was und das Kennzeichen hab ich inzwischen auch nicht mehr.
 
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Wurde in Holland mal mit 5 Km/h zuviel beblitzt. Musste 25€ zahlen! Ist scho witzig ;)
 
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WHatte ich in Belgien schon mal, da haben Sie mir sogar einen schönen Brief auf deutsch geschrieben. Hab ich ignoriert, kam nie wieder was und das Kennzeichen hab ich inzwischen auch nicht mehr.
Nach belgische Recht gilt die Halterhaftung :-D

Bei ausländischen Verkehrsteilnehmer (ohne Wohnsitz in Belgien) sieht das Gesetz vor, dass für jede Übertretung eine Art Verwarnungsgeld erhoben wird, das an Ort und Stelle fällig wird. Wird das Verwarnungsgeld gezahlt, ist die Sache beendet und spätere Einwendungen ausgeschlossen. Nur die Staatsanwaltschaft kann dann noch die Sache durch Mitteilung an den Betroffenen innerhalb eines Monats ab Zahlung weiter verfolgen, was aber nicht die Regel ist.

Sollte der Betroffenen mit der sofortigen Erledigung der Angelegenheit nicht einverstanden sein, wird die Sache zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Der Verkehrssünder hat als Sicherheit eine Kaution in Höhe des für die vorgeworfene Tat vorgesehenen Verwarnungsgeldes zuzüglich Verfahrenskosten zu hinterlegen.

Wird die Kaution nicht bezahlt, kann das Fahrzeug sichergestellt werden. Der Betroffenen muss innerhalb von 96 Stunden die Kaution nebst weiterer Verfahrenskosten leisten, um zu vermeiden, dass sein Fahrzeug beschlagnahmt wird. Kommt es in der Folge zu einer Verurteilung und bezahlt der Verurteilte seine Geldstrafe nicht, kann sein beschlagnahmtes Fahrzeug versteigert werden.

Zur Vermeidung von Nachteilen durch Fahrzeugsicherstellung oder Kautionszahlung stimmen die meisten Betroffenen jedoch wohl oder übel der sofortige Erledigung durch Zahlung des Verwarnungsgeldes vor Ort zu.

Verjährung:
Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt bei Geschwindigkeits- und Parkverstößen ein Jahr, gerechnet ab Tattag.
Bei einem Verkehrsverstoß in Verbindung mit einer Körperverletzung bzw. bei Verkehrsstraftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt beträgt die Verjährungsfrist indes drei Jahre.

Die verhängte Strafe kann bei einfachen Verstößen ein Jahr lang und bei schweren Verstößen fünf Jahre lang vollstreckt werden, wobei die Vollstreckungsverjährungsfrist ab Rechtskraft der Entscheidung, bei letztinstanzlichem Urteil ab deren Verkündung beginnt.
 
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Und für Toni =( Bei einem Verstoß im Ausland wird das Bußgeld in der Regel gleich vor Ort verlangt. Wird der Verkehrssünder nicht bereits im Ausland entsprechend verwarnt, so kann der Verstoß teilweise auch noch in Deutschland weiter verfolgt werden. Durch ein Abkommen zwischen den Justizministern der EU-Länder können künftig Geldbußen ab einer Höhe von 70.-- Euro in allen EU-Staaten vollstreckt werden. http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/europa/bussgelder-eu.html
 
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Und für Toni =( Bei einem Verstoß im Ausland wird das Bußgeld in der Regel gleich vor Ort verlangt. Wird der Verkehrssünder nicht bereits im Ausland entsprechend verwarnt, so kann der Verstoß teilweise auch noch in Deutschland weiter verfolgt werden. Durch ein Abkommen zwischen den Justizministern der EU-Länder können künftig Geldbußen ab einer Höhe von 70.-- Euro in allen EU-Staaten vollstreckt werden.
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/europa/bussgelder-eu.html


Was jetzt "teilweise" und "künftig" ibedeuten soll st jedoch irgendwie unklar :b:t
 
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Und bei 80 EUR werden auch noch ein paar Gebühren dabei sein... ;-)
 
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Was machst Du auch für Sachen! :d:d

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(Wenns langweilig wird, gleich zu 7:15 vorspulen)
 
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