geblitzt mit einer Radarpistole!!!!

Th25j

macht Rennlizenz
Registriert
28 März 2004
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Hallo Zettifahrer,

eine Bekannter von mir wurde vor 3,5 Monaten mit einer Laserpistole geblitzt und er war 23km zu schnell ( erlaubt waren 70km).
Die Polizisten hatten ihn angehalten und wollte kassieren, da hat mein Bekannter nach der Eichung der Pistole gefragt. Selbstverständlich ist die Pistole geeicht, sagten die Polisisten und haben meinen Bekannten den Eichstempel auf der Pistole gezeigt, darauf hin sagte mein Bekannter: So ein Stempel sagt nichts aus, den kann sich ja jeder darauf machen und er wollte den Eichbericht für das Gerät sehen. Die Polizisten schauten sehr verdutzt, aber Sie konnten den Eichnachweis nicht vor Ort vorlegen, der Bericht sei auf dem Revier - vergessen.
Darauf hin hat mein Bekannter gesagt: Dann sie die Messung für Ihn nicht legal und er erkenne diese auch nicht an. Sie könnte Ihm den Bußgeldbescheid zuschicken und ist dann weitergefahren.
Natürlich war er immer freundlich zu den Polizisten.
Da das jetzt schon alles über 3 Monate her ist, ist die Sache für Ihn jetzt gelaufen, denn nach 3 Monaten ist die Angelegenheit verjährt.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht??



Gruß
Thorsten
 
Hmmmm mein letztes Knöllchen is schon ca. 14 Jahre her.
Hab immer SEEEEEEEHR viel Glück gehabt! :b ;-)


Jenzzz
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Z3planesmall2.jpg
 
Also, mein Wissen als Student (also ist Vorsicht geboten ;-) ):
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- (0,5 - 1,01 Promille) oder Drogendelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten (§ 31 II Nr. 4 OWiG iVm § 24 a IV StVG), Verkehrsstraftaten verjähren frühestens 3 Jahre nach der Tat (§ 78 StGB).

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325Ci 02/2003 Topasblau, Leder Grau

Die Straße brennt, es raucht - ein BMW ist aufgetaucht!

~ ~ ~ Andreas ~ ~ ~
 
Aber Vorsicht, das Ende der Verjährungsfrist bedeutet aber nicht, dass zu diesem Zeitpunkt spätestens ein Bußgeldbescheid vorliegen muss. Lediglich die Entscheidung muss gefallen sein. Also ruhig bis zu 14 Tagen draufgeben; machem im Zweifel die Richter auch :+

Gruß

tcb
 
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