ZettFan
macht Rennlizenz
- Registriert
- 18 Juli 2014
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive28i
Auch wenn es ggf. nicht mehr aktuell ist, damit es nicht etwa Missverständnisse gibt:
Auch beim Privatkauf schuldet der Verkäufer die gesetzliche Mängelhaftung ("Gewährleistung"), falls sie nicht im Kaufvertrag ausdrücklich und wirksam ausgeschlossen wird.
Hatte vor jahren beim privatkauf eines mb einen schaden ihv 6000€ (nach abzug der kulanz usw 2k)
Du meinst ich hätte den verkäufer auf gesetzlichem wege irgendwie dafür haften lassen können?