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macht Rennlizenz
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- 4 Oktober 2004
http://www.bz-berlin.de/aktuell/news/060817/verbot.html
Um 0.00 Uhr trat das dümmste Gesetz in Kraft, das die Koalition erlassen hat. BZ zeigt Fotos des Irrsinns
Ab HEUTE verboten!
Von F. Weckbach-Mara
Verboten!: Playboy auf dem Schreibtisch
Foto: Karen Massine
Es wird ernst für Boxenluder Katie Price & Co. An unserem Arbeitsplatz dürfen ihre Fotos nicht mehr hängen, nicht einmal an der verschlossenen Schrankwand, und der "Playboy" auf dem Schreibtisch ist gleich ganz verboten.
Verboten!: Fragen über die private Perspektive
Foto: Karen Massine
Schadenersatz oder Schmerzensgeld drohen
Selbst Zeitungsseiten mit einem hübschen Pin-up-Girl dürfen am Arbeitsplatz nicht mehr offen herumliegen, denn es könnte sich jemand sexuell belästigt fühlen - und auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld klagen. Das sind nach einer Rechtsanalyse des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes, welches der Bundespräsident am Montag unterschrieben hat, heute im Bundesgesetzblatt steht und damit gilt. Die Betriebe müssen es sogar unter dem neuen Titel "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" aushängen.

Das ist außerdem verboten:
DIHK-Rechtsexpertin Hildegard Reppelmund zur B.Z.: "Vorsicht beim Berühren von Kolleginnen und Kollegen: Der normale Händedruck geht noch in Ordnung, aber übertrieben langer Händedruck und zusätzliche Berührung mit anderer Hand am Oberarm gilt schon als kritisch."
Selbst viele gewohnte Stellenanzeigen wie "Chefsekretärin, Servierdame oder Berufskraftfahrer gesucht" gelten ab sofort als "geschlechtsspezifische Diskriminierung".
Geldgeschenke zu runden Geburtstagen ab 50 sind unzulässig wegen der "Anknüpfung an das Alter".
Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes ist nur noch erlaubt, wenn er für Mutter und Vater gilt.
Freie Tage zur Hochzeit sind nur noch zulässig, wenn sie gleichermaßen "für Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft" von Schwulen und Lesben gelten.
Betriebsrat kann ohne Zustimmung klagen
Bei größeren Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft sogar ohne Zustimmung des Betroffenen gegen den Arbeitgeber klagen.
Wenn Indizien beweisen, dass eine Benachteiligung zu vermuten ist, kehrt sich die Beweislast um: "Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass die unterschiedliche Behandlung erlaubt war."
Natürlich wird jetzt auch eine neue Antidiskriminierungsstelle beim Familienministerium (also neue Behörde) geschaffen, die regelmäßige Berichte an den Bundestag schreiben muss. Zur Begründung des neuen Gleichbehandlungs-Gesetzes erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): "Der Staat kann Toleranz im Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt wird."
Verboten!: Unwillkürliche Berührung, um der Kollegin etwas zu zeigen
Foto: Karen Massine
Um 0.00 Uhr trat das dümmste Gesetz in Kraft, das die Koalition erlassen hat. BZ zeigt Fotos des Irrsinns
Ab HEUTE verboten!
Von F. Weckbach-Mara
Verboten!: Playboy auf dem SchreibtischFoto: Karen Massine
Es wird ernst für Boxenluder Katie Price & Co. An unserem Arbeitsplatz dürfen ihre Fotos nicht mehr hängen, nicht einmal an der verschlossenen Schrankwand, und der "Playboy" auf dem Schreibtisch ist gleich ganz verboten.
Verboten!: Fragen über die private PerspektiveFoto: Karen Massine
Schadenersatz oder Schmerzensgeld drohen
Selbst Zeitungsseiten mit einem hübschen Pin-up-Girl dürfen am Arbeitsplatz nicht mehr offen herumliegen, denn es könnte sich jemand sexuell belästigt fühlen - und auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld klagen. Das sind nach einer Rechtsanalyse des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes, welches der Bundespräsident am Montag unterschrieben hat, heute im Bundesgesetzblatt steht und damit gilt. Die Betriebe müssen es sogar unter dem neuen Titel "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" aushängen.

Das ist außerdem verboten:
Betriebsrat kann ohne Zustimmung klagen
Natürlich wird jetzt auch eine neue Antidiskriminierungsstelle beim Familienministerium (also neue Behörde) geschaffen, die regelmäßige Berichte an den Bundestag schreiben muss. Zur Begründung des neuen Gleichbehandlungs-Gesetzes erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): "Der Staat kann Toleranz im Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt wird."
Verboten!: Unwillkürliche Berührung, um der Kollegin etwas zu zeigenFoto: Karen Massine


Mittags sabbernd in der Kantine sitzend, vor mir macht ne Geile Sau mit ihren Mini gerade ihre Beine breit, und ich darf nicht mehr sabbern b: , da ist doch kagge...

.... blödes Spiel, aber ich hab ja mein
neben mir liegen und was die anderen können kann sie noch besser 