Gewährleistung ausgeschlossen?

Baffi

Fahrer
Registriert
28 Oktober 2009
Hallo ZZZZ Freunde,
da mein Wägelchen in der Waschanlage undicht ist (Wassereintritt am Dach u. li. Spiegel), sprach ich meinen Autoverkäufer auf das Problem an.
Seine Aussage ist: Einstellarbeiten und beschädigte Dichtungen seien in der Gebrauchtwagengarantie nicht enthalten, daraufhin meinte ich, dass es ja noch die Gewährleistung gebe, über die der Mangel bzw. die Mängel abgedeckt wären, darauf meinte er, mit der Gebrauchtwagengarantie (Euro+) wäre die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ich müsse für die Einstellarbeiten bzw. Überprüfung der Dichtungen an meinem Wägelchen selbst bezahlen.
Hat mein Autoverkäufer recht, dass eine Gebrauchtwagengarantie die gesetzliche Gewährleistung ausschließt? à Stimmt das???????????
Mein Wägelchen wurde im Nov. 2009 bei einem BMW Händler mit einer EURO+ Garantie erworben.
Was meint ihr, wie soll ich mich verhalte, die Einstellarbeiten bzw. Austausch der Dichtungen selbst bezahlen?
Besten Dank für eure Tipps
LG
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Hi,

Also es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleitung. Die läuft 2 Jahre ab Zulassungsdatum.
Dann gibt es die Gebrauchtwagengarantie, nennt sich bei BMW für junge Gebrauchte EUROPLUS und gilt für ein Jahr ab Kaufdatum.

Wenn Du ein gebrauchtes Fahrzeug kaufst, was jünger als 2 Jahre ist, so läuft erst mal die gesetzliche Neuwagengewährleistung aus und dann folgt im Anschluß die Gebrauchtwagengarantie.
Die Gerauchtwagengarantie kann also die gesetzliche Gewährleistung niemals ausschließen.

Also kannst Du Dir Deine Frage selbst beantworten, da wir ja nicht wisen, wann Dein Fahrzeug erstmals zugelassen wurde. ;)

Auch die zweite Frage kannst Du Dir mit einem Blick in die EuroPlus-Garantiebedingungen selbst beantworten. ;) Die wurden Dir ja bei Übergabe des Fahrzeuges ausgehändigt.

Unabhängig davon würde ich Deinen Verkäufer mal fragen, wie er zu einem kundenorientierten Auftreten steht und was er von einer Kulanzregelung hält. Also ich würde mich nicht so einfach abwimmeln lassen, noch dazu wo Du den Wagen erst vor knapp 4 Monaten dort gekauft hast.

Gruß Norbert
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Ich bin der Meinung, dass Dein Händler versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Dein Händler hat im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dafür zu sorgen, dass der Wagen dicht ist. Innerhalb der ersten 6 Monate, musst du auch nicht beweisen, dass der
Fehler schon beim Kauf vorhanden war.

Also sage Deinem Händler, dass er bitte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Deinen Wagen in Ordung bringen soll. Ansonsten schriftlich an die Geschäftsleistung mit Fristsetzung
bis wann Sie Dir mitzuteilen haben, wann die kostenlose Instandsetzung erfolgt.
 
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Hmm, also mit einer Rechtsberatung befinden wir uns hier auf recht dünnem Eis ... schau mal bitte hier:

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Nun entscheide Dich ob Du sleber die Kraft und den Mut hast Deinem Händler gegenüber glaubhaft zu versichern, dass im Rahmen seiner gesetzlichen Sachmängelhaftung die Dichtigkeit des Autos hergestellt werden muss.

Schwierig wird's nur, wenn er Argumente bringt, denen zufolge die Undichtigkeit erst nach dem Kauf entstanden ist.

Aus drei Möglichkeiten ...

1) Selber Händler zu "motivieren"
2) Anwalt "motivieren" lassen
3) selber zahlen / selber machen

... sehe ich "1)" nicht unbedingt als Option, denn da könntest Du Dir Möglichkeiten durch Unachtsamkeit verbauen.

Was würde ich denn machen? ... ich würde Temperatureinflüsse ausschließen. Bei Kälte verhalten sich rahmenlose Fensterscheiben an Dachdichtungen anders als bei Wärme. Danach würde ich schauen wie dramatisch der Wassereintritt ist.
Dann würde ich selber die Ursache versuchen zu finden. Und im Anschluss würde ich abwägen was alles dabei kaputt gehen kann.
Denn Einstellarbeiten am Dach und Scheiben würde ich selber nicht aus der Hand geben, wer sich damit nicht auskennt dreht an allen möglichen Schruaben und am Ende geht's dann doch nicht. Das ist vielleicht dicht, aber macht unendlich viel Windgeräusche.

Und Einstellarbeiten bei den aktuellen Temperaturen würde ich auch vermeiden.
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Ich habe auch das Problem mit der Undichtigkeit und zur Zeit befindet sich dieses in der Klärung (Dichtungen wurden getauscht und jetzt ist eine Naht am Verdeck das Problem). Ich gehe davon aus das die Kosten entweder von BWM, EuroPlus oder dem Händler übernommen werden. So wie es aussieht werde ich ein neues Verdeck bekommen.

Da ich im Vertrag stehe habe "Verdeck schlägt auf", kann mich der Händler mit der Aussage am Verdeck war vorher nichts, nicht abspeisen.

Ich drücke Dir die Daumen!
 
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Hi,

es ist doch noch garnicht raus, ob sich sein Wagen überhaupt noch in der "gesetzlichen Gewährleistungsfrist" befindet.

Lassen wir Baffi doch erst mal dazu Stellung beziehen, bovor man ihm zu restriktien Maßnahmen rät. ;)

Gruß Norbert
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Zuerst mal tausend Dank für die raschen Antworten.
Das Fahrzeug ist BJ. 2004 mit ca. 60000km.
LG.
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

es ist doch noch garnicht raus, ob sich sein Wagen überhaupt noch in der "gesetzlichen Gewährleistungsfrist" befindet.

Doch, doch ... er hat den Wagen 11/2009 gekauft und die Sachmängelhaftung ohne Beweislastumkehr (heißt das so?) läuft bis 04/2010 ... bei allen Mängeln, die in dieser Zeit auftreten geht der gesetzgeber davon aus, dass sie im Zweifelsfall auch bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren.
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Hi,

ist schon klar.

Slater hat aber gleich die gesetzliche Gewährleistung ins Gefecht gezogen und das war voreilig, wie sich ja jetzt herausgestellt hat. ;)
Denn die gestzliche Gewährleistung, so die Terminologie, gilt eben nur 24 Monate ab Neuzulassen.

Die EuroPlus ist ein Garantieversprechen des Händlers und hat nichts mit einer Gewährleistung zu tun.

Garantie und Gewährleistung sind zwei "verschieden Schuhe".

Zitat aus Wikipedia:
Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung

Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Zitat Ende.

Gruß Norbert
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Hi,

Slater hat aber gleich die gesetzliche Gewährleistung ins Gefecht gezogen und das war voreilig, wie sich ja jetzt herausgestellt hat. ;)
Denn die gestzliche Gewährleistung, so die Terminologie, gilt eben nur 24 Monate ab Neuzulassen.

Gruß Norbert

Die gesetzliche Gewährleistung gilt doch auch für den gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufer der an einen Privatkäufer verkauft. Dabei spielt es
doch keine Rolle ob der Wagen aus 2004 ist.
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Die gesetzliche Gewährleistung gilt doch auch für den gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufer der an einen Privatkäufer verkauft. Dabei spielt es
doch keine Rolle ob der Wagen aus 2004 ist.

Hi,

OK. Dann haben wir irgendwie aneinander vorbeigeredet. ;)

Gruß Norbert
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Der Händler muss auf jeden Fall dafür haften! Lies Dir das mal durch!
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsgüterkauf

Desweiteren ist eine Gebrauchtwagenversicherung (hier Europlus) nicht als Ersatz für eine Gewährleistung vom Händler zu sehen, sondern lediglich als finanzielle Absicherung des Händlers gegenüber möglichen Schäden!!
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Der Händler muss auf jeden Fall dafür haften!

Hi,

passt schon - nichts anderes wollte ich behaupten, sondern nur den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie herausstellen, da dies immer wieder im alltäglichen Sprachgebrauch gerne verwechselt wird.

Hab mich weiter oben vielleicht etwas "unglücklich" ausgedrückt. ;)

Gruß Norbert
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Bitte unterstelle dem Händler aber keine böse Absicht. Je nach dem, mit wem du gesprochen hast, hat derjenige vielleicht einfach keine Ahnung und hätte den zuständigen Mitarbeiter einfach fragen sollen. Ich gehe einfach davon aus, dass er es nicht besser wusste. Gerade im Bereich Garantie/Gewährleistung kennen sich viele nicht aus und wissen nur was vom hören-sagen.

Superossi hat vollkommen recht. Die Frage ist aber, was du davon hast, wenn dein Z4 bei kaltem Wetter dicht ist und du bei 20 Grad ein pfeifendes Fenster hast. Ich würde mich mit der Werkstatt versuchen zu einigen und das schriftlich festhalten. Einfach das Problem bei höhreren Temparaturen beobachten. wenn es dann wieder auftritt, soll es reguliert werden.
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Je nach dem, mit wem du gesprochen hast, hat derjenige vielleicht einfach keine Ahnung und hätte den zuständigen Mitarbeiter einfach fragen sollen. Ich gehe einfach davon aus, dass er es nicht besser wusste. Gerade im Bereich Garantie/Gewährleistung kennen sich viele nicht aus und wissen nur was vom hören-sagen.

Na komm,

das kann vielleicht für die Privatperson gelten, aber nicht für einen Mitarbeiter in einem Autohaus. Und er hat ja mit einem Verkäufer gesprochen, nicht mit einem Mechatroniker-Azubi. Der Verkäufer sollte sich in dem Bereich schon auskennen.
 
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"Sollte"

Die kochen aber auch nur mit Wasser und wenns bisher jeder geglaubt hat und der Rest über die Euro+ geregelt wurde?
 
AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

In meiner Niederlassung vertreten Mitarbeiter am Service Tresen auch die Ansicht, daß es Gewährleistung nur auf Neuwagen gäbe.

Als ich auf die Gewährleistung verwiesen habe, hat der Herr mal kurz aufgelacht und mich aufgeklärt, daß es für Gebrauchtwagen bei BMW nur eine Garantie gäbe.

Vielleicht hängt das ja damit zusammen, daß BMW keine Neuwagengarantie gibt. :wm

Die Garantie ist übrigens nicht dafür da, daß der Verkäufer nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Das ist auch ein weit verbreiteter Irrtum. Die Garantie springt erst dann ein, wenn die Gewährleistung nicht greift. Z.B. wenn das Teil eben nicht schon beim Verkauf kaputt war, sondern wenn der Schaden erst auftritt, wenn das Fahrzeug verkauft ist.
Gab's auch in der Autobild einen schönen Artikel dazu, daß die Händler immer mehr den Kunden dazu drängen die Garantie in Anspruch zu nehmen, wenn es eigentlich ein Gewährleistungsfall ist.
Dazu gehört auch den defekten Regenssensor über die Teilkasko abzuwickeln.
Ist für den Kunden halt nicht so toll, wenn er eine Selbstbeteiligung hat (die es nicht nur bei Teilkasko sondern auch bei Garantieversicherungen gibt) oder die Garantie aus eigener Tasche bezahlt hat (z.B. anstatt eines weiteren Preisnachlasses).
 
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Nur so als kleine Vorwarnung. Die sogenannten "Einstellarbeiten" können von einer Stunde bis vollen Arbeitstag dauern... kommt eben darauf an, was und wie abgestellt werden muss. Nun kann sich jeder selbst ausrechnen, wie "teuer" die Angelegenheit werden kann.
 
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Habe ich schonmal zu einem anderen Thema geschrieben:

Entscheidend ist die Gewährleistung gegenüber dem Händler innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum/Lieferdatum. In diesen Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Er muss dir beweisen, dass ein/der Schaden, am Tag der Übergabe nicht vorhanden war. Im Regelfall ist dies für den Händler jedoch nicht möglich. Nach diesen 6 Monaten ist es umgekehrt. Da müsstest Du dem Händler beweisen, dass der Schaden am Tag der Übergabe bereits vorhanden war. Solltest Du dich innerhalb der ersten sechs Monate befinden, poche auf Deine Gewährleistungsansprüche. Solltest Du auch beim Händler schriftlich fixieren. Damit ist der Mangel angezeigt und die Beweislastumkehr für den angezeigten Schaden ist somit nach 6 Monaten nichtig, d.h. der Händler muss nach wie vor die Beweisführung antreten. Da Händler nie gerne etwas aus der eigenen Tasche zahlen möchten, reicht letztlich die Androhung einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Die Händler geben dann meist klein bei, da zu dem Schaden noch Deine Anwaltskosten hinzukommen würden, welche sie letztlich auch tragen müssten. Falls Du dabei Unterstützung benötigst oder noch Fragen hast, schick einfach mal eine PN mit Deiner Nr. und wir tauschen uns telefonisch mal aus.
 
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AW: Gewährleistung ausgeschlossen?

Ich habe genau das gleiche Problem mit dem Wassereintritt (links, heute morgen waren die Schalter an der linken Seite Nass, der Fusssboden sowie der Fahrersitz). Der Händler hat mir seitens BMW 80% des Materials (bei einem neuen Verdeck) zugesagt. Morgen habe ich einen Termin beim Sattler der sich die Sache anschaut (Einstellungen bzw. Prüfung der Naht).

Da ich beim Kauf im Kaufvertrag ein Problem mit dem Dach vermerkt habe (Dach schlägt auf) der Wagen Europlus hat, gehe ich davon aus, das ich keine Kosten haben werde.

Mich würde einmal interessieren gibt es mehrere Fahrzeuge mit dem Problem (alle FL)?
 
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Es gibt wohl bei jeder Autoserie mit Stoffdach mal Probleme. Ich habe zum Glück bisher keine gehabt.

Allerdings könnte sich das jetzt ändern. Als ich heute auf Dach öffnen gedrück hatte, passierte erst nichts. Dann habe ich nachgeholfen und beim zweiten Anlauf gings. Keine Ahnung was da im Argen liegt. Werde das Problem beobachten.
 
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@ Anthony

Eventuell säuft gerade Deine Verdeck-Hydraulikpumpe ab.

Wenn der Abfluss verstopft ist, steht diese im Wasser und fängt an zu "gammeln".

Bei mir wurde das auf Kulanz geregelt.

Allerdings muss dafür das Verdeck ausgebaut werden - das würde ich nur in einer Werkstatt beheben lassen, die sich mit Verdeckeinstellungen auskennt.
Sonst hast Du eventuell starke Windgeräusche oder Undichtigkeiten.

Grüße

YD
 
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