thomas
Fahrer
- Registriert
- 15 Januar 2002
- Ort
- Saar/Mosel
Hallo zusammen,
blöde frage. Ich bin derzeit an einem Gewindefahrwerk interessiert.
Da lese ich im Teilegutachten folgendes:
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
1. Die unter II. aufgeführte Umrüstung ist in Verbindung mit den nachfolgend aufgeführten
Rad-/Reifenkombinationen zulässig:
Auflagen / Hinweise
- serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen der jeweiligen
Fahrzeugausführung IV.1. 1 - 4
- weitere Rad-/Reifenkombinationen bis zu folgender Größe:
- v: 225/40 R 18 auf Rad 8 x 18 ET +32 IV.1. 1 - 4
h: 255/35 R 18 auf Rad 8,5 x 18 ET +35 IV.1. 1 - 4
ahja..... ich hab folgende Kombi:
VA 8,5 x 19" ET50, HA 9,5 x 19" ET50
VA 225/35 ZR19, HA 255/30 ZR19
äähhh....und nü? heist das ich kann ein gewindefahrwerk mit so einer kombi getrost vergessen?
danke für eure tipps bevor ich mir sowas zulege.....
blöde frage. Ich bin derzeit an einem Gewindefahrwerk interessiert.
Da lese ich im Teilegutachten folgendes:
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
1. Die unter II. aufgeführte Umrüstung ist in Verbindung mit den nachfolgend aufgeführten
Rad-/Reifenkombinationen zulässig:
Auflagen / Hinweise
- serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen der jeweiligen
Fahrzeugausführung IV.1. 1 - 4
- weitere Rad-/Reifenkombinationen bis zu folgender Größe:
- v: 225/40 R 18 auf Rad 8 x 18 ET +32 IV.1. 1 - 4
h: 255/35 R 18 auf Rad 8,5 x 18 ET +35 IV.1. 1 - 4
ahja..... ich hab folgende Kombi:
VA 8,5 x 19" ET50, HA 9,5 x 19" ET50
VA 225/35 ZR19, HA 255/30 ZR19
äähhh....und nü? heist das ich kann ein gewindefahrwerk mit so einer kombi getrost vergessen?
danke für eure tipps bevor ich mir sowas zulege.....