GEZ Gebühren

Samsoon

macht Rennlizenz
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29 Juli 2002
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BMW Z3 roadster 1,9i
Laut EU dürfen Einnahmen solcher Gelder nur für 2 Programme verwendet werden. Für ein TV und für ein Radio-Programm, um bei diesen u.a. eine neutrale Nachrichtenerstattung zu gewährleisten (steht irgendwo im EU...blablabla, hab ich im I-Net gelesen)

Die EU hat die GEZ gebeten, offen zu legen, wohin ihre Gelder gehen.. diese ist dem noch nicht nachgekommen...

egal, aufgrund des EU-Beschlusses zahle ich seit fast einem Jahr keine GEZ-Gebühren.... vor allem, für welches Programm... ich höre "fast" ausschließlich Privatsender und schaue NUR Privatsender....

und ich freue mich schon riesig darauf, wenn der Herr von der GEZ kommt, mir seinen Ausweis zeigt und sagt, er kommt von der und er Behörde.... fakt ist, das ist keine Behörde, dementsprechend ist er kein Beamter... usw usw

Ich wollte es einfach mal los werden...
 
AW: GEZ Gebühren

Samsoon schrieb:
egal, aufgrund des EU-Beschlusses zahle ich seit fast einem Jahr keine GEZ-Gebühren.... vor allem, für welches Programm... ich höre "fast" ausschließlich Privatsender und schaue NUR Privatsender....
Aaaargh, GEZ, mein Lieblingsthema. Ich verstehe immer noch nicht, wieso man für etwas zahlen muss, was man nicht in Anspruch nimmt.
Hast du GEZ abgemeldet oder zahlst du einfach nur nicht?
 
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Hmm,
ob Du damit durchkommst !?
Kenn jemanden, der auch 4 Jahre nicht gezahlt hat und musste dann die kompletten 4 Jahre nachbezahlen !!!!

Das Problem: die dürfen auch pfänden lassen !!

Selbst wenn man die Programme nicht in Anspruch nimmt, reicht die Tatsache ein TV oder Autoradio zu besitzen, um die Gebühren zu kassieren.

Aber das wird ja durch Punkt 3 vom Urteil (s.u.) widerlegt !

Auch das Radio auf der Arbeit muß angemeldet werden !

Ich find diese Willkür auch zum Ko... ! Zumal die auch ständig die Gebühren erhöhen.

Hiermal was interessantes zum Abschaffen der GEZ:

http://www.gez-abschaffen.de/


Gruß Thomas


Beweislast und Rundfunkgebührenrecht
Verwaltungsgericht Hamburg 8. Kammer Urteil vom 22. Juni 2004, Az: 8 K 2332/03
Im folgenden Urteil wurde darüber entschieden, wer zu beweisen hat, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht (also wer die Beweislast trägt). Das Ergebnis ist ganz klar: Die Rundfunkanstalt trägt die volle Beweislast!
Leitsatz des Urteils:

1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.

2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten,: in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet.

3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern .
 
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DrPepper schrieb:
Aaaargh, GEZ, mein Lieblingsthema. Ich verstehe immer noch nicht, wieso man für etwas zahlen muss, was man nicht in Anspruch nimmt.
Hast du GEZ abgemeldet oder zahlst du einfach nur nicht?

nicht nur, dass man es nicht in anspruch nimmt. man hat es ja niemals bestellt!
 
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little-venus schrieb:
nicht nur, dass man es nicht in anspruch nimmt. man hat es ja niemals bestellt!
Genau, dass kommt auch noch hinzu. Es wäre ein leichtes, die GEZ durch PayTV-Decoder zu ersetzen, aber neiiiiin..... :g
 
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DrPepper schrieb:
Aaaargh, GEZ, mein Lieblingsthema. Ich verstehe immer noch nicht, wieso man für etwas zahlen muss, was man nicht in Anspruch nimmt.
Hast du GEZ abgemeldet oder zahlst du einfach nur nicht?

durch Umzug einfach nicht weiter gezahlt.. nach nem 3/4 Jahr kam jetzt "endlich" eine Zahlungserinnerung.....
ich werde mich bis zur Klärung der durch die EU festgestellten "Mängel" auch weiterhin weigern...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/57036

hier steht etwas dazu... und das wichtigste ist der "Grundversorgungsauftrag", denn nur dafür darf das Geld ausschließlich verwendet werden.... das stand aber noch auf einer anderen Seite genauer beschrieben

o-Ton "Zwar stelle man das Recht der Mitgliedstaaten nicht in Frage, öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren, doch müssten Quersubventionen für Tätigkeiten vermieden werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen"
 
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Da isses wieder. Mein Lieblingsreizthema :g

Zu diesem Thema verweise ich immer wieder gerne auf folgende Seite: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/

Ich bin aktuell auch wieder (wie immer um den August rum) in der "Briefchenphase". Nummer zwei müßte eigendlich so in zwei Wochen eintrudeln. Mal sehen wie lange es diesmal dauert, bis der GEZ-Drücker auftaucht.

Diese Gebühr und deren Erhebung ist absolut lächerlich. Wenn eine Gebühr für ÖR, dann nicht je Gerät, sondern je Haushalt bzw. Erstwohnsitz. Die Höhe und die Verwendung der Gebühr hat NIX mit dem zu tun, wofür sie vor einer kleinen Ewigkeit gedacht war. Ich bin absolut dafür, eine KLEINE Gebühr je Haushalt für eine GRUNDVERSORGUNG an Radio/TV zu erheben. Aber ich sehe nicht ein irgendwelche Musikantenstadl, "Wetten dass" Shows, dämliche Daily Soaps, Doppelberichterstattungen (hier war der Papstbesuch ja mal wieder ganz weit vorne ARD+ZDF+WDR+BR+Phoenix+... alle gleichzeitig) und was weiß ich zu finanzieren. Von dem Aparat bzw. der Geldverbrennungsmaschine die da dran hängt mal ganz zu schweigen. Grundversorgung ja, alles andere ist Pay-TV, Punkt! Es ist ja nicht so, dass ich für etwas was ich haben möchte nicht zahlen würde. Premiere z.B. ich möchte gerne Fußball gucken, also aboniere ich halt Fußball bzw. Sport und zahle dann auch gerne dafür. Ich möchte keinen Heimatkanal, also aboniere ich halt keinen. Und so weiter... Könnte mich da Stunden drüber auslassen :g
 
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Hier noch ein netter Brief:


Bild-03.JPG
 
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Meine Schwester ist Studentin in Köln... normalerweise Zahlen ja Studenten keine GEZ...
Aber weil meine Schwester neben dem Studium nicht arbeiten geht liegt sie aufm Papier UNTER dem Satz der Befreiung! Sie muss also zahlen... Das ist doch total hirnrissig oder???
 
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Meenzer Bub schrieb:
Hier noch ein netter Brief:

Mit diesem Briefchen ist allerdings nicht zu spaßen glaub ich. Es hat auch schon Fälle gegeben, da wurden Leute einfach von ihrem GEZ-Schergen zwangsangemeldet. Mit entsprechender Reaktion an die Rundfunkanstalt wurde das aber wieder rückgängig gemacht. Wende dich am besten mal an das Forum, welches ich weiter oben verlinkt habe.
 
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