Gutachter bei Vollkaskoschaden

Taxer1976

spritzig kölsch
Registriert
9 September 2003
Hallo zusammen,

das bei einem Schaden über einen gewissen Betrag (2000€?) ein Gutachter eingeschaltet werden muss ist mir klar. Aber ist es normal, das der Gutachten von der eigenen Versicherung kommt? Kann ich mir den nicht frei aussuchen? &:

Weiss das jemand?
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Darf ich den Gutachter oder die Reparaturwerkstatt frei wählen oder bestimmt die gegnerische Versicherung, wem ich mein Unfallfahrzeug vorstellen muss?
Der Geschädigte ist in der Wahl seines Gutachters, seiner Reparaturwerkstatt und seines Anwalts frei, er darf hier von der gegnerischen Versicherung nicht gebunden werden. Insbesondere im Bereich der Gutachter stellen die regulierenden Versicherungen gerne bereits im ersten Anschreiben einen eigenen Gutachter zur Verfügung. Diesen können sie wählen, müssen es aber nicht. Empfehlenswert ist es immer einen öffentlich bestellten und von der IHK vereidigten Gutachter zu wählen, der gerade auf seine Unparteilichkeit einen Eid ablegen musste. Leider wurden in der Vergangenheit allzu oft so genannte „Gefälligkeitsgutachten“ eingereicht, die dann durch die Hausgutachter der regulierenden Versicherung „zerpflückt“ wurden. Das ist dann auch für die weitere Schadensabwicklung eher hinderlich, weil dadurch ein massives Misstrauen entstehet, das erst einmal wieder ausgeräumt werden muss.

PS: Immer einen selbst auswählen, wenn du einen kennst, der einen kennt. Es gab mehrere Berichte (auch im TV), dass die Schäden durch den von der Verischerungen gestellten Gutachter "minimiert" wurden.
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Das ist normal, daß der Gutachter von der Versicherung
ausgewählt und beauftragt wird. Wurde beim mir nach
einem Hagelschaden am ersten Zetti auch so gemacht.
Ob das so gesetzlich hinterlegt ist, kann ich dir aber leider
nicht sagen. :)
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Darf ich den Gutachter oder die Reparaturwerkstatt frei wählen oder bestimmt die gegnerische Versicherung, wem ich mein Unfallfahrzeug vorstellen muss?
Der Geschädigte ist in der Wahl seines Gutachters, seiner Reparaturwerkstatt und seines Anwalts frei, er darf hier von der gegnerischen Versicherung nicht gebunden werden. Insbesondere im Bereich der Gutachter stellen die regulierenden Versicherungen gerne bereits im ersten Anschreiben einen eigenen Gutachter zur Verfügung. Diesen können sie wählen, müssen es aber nicht. Empfehlenswert ist es immer einen öffentlich bestellten und von der IHK vereidigten Gutachter zu wählen, der gerade auf seine Unparteilichkeit einen Eid ablegen musste. Leider wurden in der Vergangenheit allzu oft so genannte „Gefälligkeitsgutachten“ eingereicht, die dann durch die Hausgutachter der regulierenden Versicherung „zerpflückt“ wurden. Das ist dann auch für die weitere Schadensabwicklung eher hinderlich, weil dadurch ein massives Misstrauen entstehet, das erst einmal wieder ausgeräumt werden muss.

PS: Immer einen selbst auswählen, wenn du einen kennst, der einen kennt. Es gab mehrere Berichte (auch im TV), dass die Schäden durch den von der Verischerungen gestellten Gutachter "minimiert" wurden.

Auch beim Vollkaskoschaden? &:
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Bei mir konnte ich damals den Gutachter selber bestimmen und habe von diesem Recht auch gebrauch gemacht und nicht bereut :t

Edit: War bei mir ein unverschuldeter Unfall
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Grundsätzlich habe ich ja auch kein Problem damit, es ist halt nur ein etwas komisches einen Gutachter der Versicherung als "unabhängig" zu bezeichnen...

Hat die Vers. denn schon angeklingelt und gesagt dass der "unabhängige Herr X" kommt ?
Ansonsten stell dich einfach unwissend und teile mit, dass Du dir einen "aussuchst".
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Mein Fall:

An der Ampel knallt mir ein Corsa A in den Lupo drauf.

Habe einen eigenen Gutachter beauftragt, der stellte 800 Euro Schaden fest und das hab ich der gegnerischen Versicherung eingereicht. Ich wollte also so um die 1.100 Euro haben (300 Euro Gutachterkosten).
Die Versicherung meinte, dass sie mir nur 600 Euro geben werden und den Gutachter muss ich bei dieser geringen Schadenshöhe selber zahlen.

Also gab es ein Nachgutachten von demselben Gutachter, dieses Mal mit Fotos und demontierter Heckstoßstange - und oh huch, der Schaden stellt sich größer dar (klar, ich wollte ja den Gutachter bezahlt bekommen). Also der Schaden wurde auf 1.100 geschätzt und das Nachgutachten kostete nochmal 200 Euro mehr.

Nun wollte ich von der Versicherung 1.100 + 200 + 300 Euro haben.

Die gegnerische Versicherung fühlte sich nun vollends verarscht und schickte ihrerseits einen Gutachter rum.
Dieser jedoch bestätigte das Nachgutachten und somit durfte die Versicherung mir sämtliche Kosten zahlen, also meine Forderung erfüllen.

Einen Anwalt hatte ich nicht eingeschaltet, fand ich nicht notwendig.
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Ich würde das Gespräch suchen und freundlich drum bitten, einen unabhängigen Gutachter (Dekra o.Ä.) zu beauftragen. Wie die Rechtslage bei einem Vollkaskoschaden aussieht, weiß ich nämlich auch nicht genau.
Bei unverschuldeten Unfällen ist es klar.
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Haftpflicht-Schaden: Freie Wahl des Gutachters

Vollkasko/TK-Schaden: Versicherung kann Gutachter bestimmen, aber meistens wird auch z.B. DEKRA oder TÜV anerkannt. Vorher abfragen.
Die Vers.-Gutachter sehen aber oft den Schaden geringer als z.B DEKRA usw.
Hast dann immer die Möglichkeit eines Nachgutachtens falls Dir das erste der Vers. zu niedrig erscheint.
 
AW: Gutachter bei Vollkaskoschaden

Ich kann mich den beiden Vorrednern nur anschliessen.

Empfehlung: Egal bei welchem Versicherungsschaden: Zunächst mit dem zuständigen Schadensachbearbeiter des Versicherers (nicht unbedingt mit dem Vertreter) das weitere Vorgehen abstimmen. Damit geht man in den meisten Fällen Missverständnissen und Ärger aus dem Weg. Auch der Versicherer will sich nicht unbedingt mit dem Geschädigten streiten sondern den Schadenfall schnell vom Tisch haben. :M

Wenn der Versicherer dann auch noch TÜV oder Dekra akzeptiert, ist beiden Parteien letztendlich geholfen, da damit alle Interessen befriedigt werden.
 
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