BMW Z4 e85 H&R Spurverbreiterung mit ABE VA:30mm / HA:40mm

florianP

Testfahrer
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15 Mai 2015
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Hallo zusammen,

verkaufe meine H&R Spurplatten VA:30mm / HA:40mm mit ABE.

H&R Spurverbreiterung mit ABE VA: DR 30 mm/HA: DR 40 mm - 1205725 für BMW

http://www.autoteilemann.de/hr-spurverbreiterung-mit-abe-va-dr-30-mmha-dr-40-mm-1205725.html

Paket beeinhaltet:
  • Spurplatten VA und HA (Silber)
  • Jeweils passende Schrauben
  • Diebstahlsicherung

Preis: 145,00€ inkl Versand innerhalb Deutschland oder Abholung in 74321


Teile sind absolut Neuwertig. Waren für ca. 200 km Testweise verbaut.
 
Neupreis wäre meiner Info nach ca. 160€...
Er möchte, wie oben angegeben, 145€...
 
Jedem seine eigene Preisgestaltung...aber der billigste Anbieter kommt mit 151,xy inkl Versand daher.
 
Sehe ich das richtig, dass sie mit originalen Felgen/Reifen eintragungsfrei sind?
 
ABE ist gültig mit Original Fahrwerk und Original Felgen/Reifen Kombi
 
In der Größe muss aber auf jeden Fall gebördelt werden und das Fahrzeug beim TÜV vorgefahren werden und man bekommt dann eine Bestätigung, kostet um die 50 €
 
Bist du dir da sicher?
Bin der Meinung, dass bei mir in der ABE steht, dass die 8 bzw. 8.5 x 18 er gebördelt oder anders abgedeckt werden müssen
 
Bist du dir da sicher?
Bin der Meinung, dass bei mir in der ABE steht, dass die 8 bzw. 8.5 x 18 er gebördelt oder anders abgedeckt werden müssen

Da muß nix gebördelt werden :x3: , hatte an meinem 20mm pro Rad rundrum mit Eibach Federn , paßt !!!
In der Kombi 30/40 brauchst nicht zum TÜV , also rundrum sorglos !
P3310031.JPG
 
Was sagt der TÜV, wenn es zwar passt aber ja im Gutachten steht, dass gebördelt werden MUSS?
 
Dass es auch ohne Bördeln klappen sollte, davon gehe ich aus, aber laut ABE muss man zum TÜV und die Kotflügel bzw. die Stoßstange muss hinten gebördelt werden und Lauffläche der Reifen zusätzlich abgedeckt werden.
So steht es in der ABE und anders solltest du (zumindest bei den meisten TÜV-Prüfern) keine Bestätigung bekommen.
Hier sind die Auszüge aus der ABE:
ABE 20mm.jpg ABE1 20mm.jpg ABE2 20mm.jpg
 
Solange die Freigängigkeit sichergestellt ist muss nichts gebördelt werde.

Bei mir hat alles gepasst. M-Fahrwerk und M135 Felgen
 
A1a) und die anderen Auflagen müssen aber dennoch erfüllt werden, sonst segnet das der TÜV nicht ab
 
Dass es auch ohne Bördeln klappen sollte, davon gehe ich aus, aber laut ABE muss man zum TÜV und die Kotflügel bzw. die Stoßstange muss hinten gebördelt werden und Lauffläche der Reifen zusätzlich abgedeckt werden.
So steht es in der ABE und anders solltest du (zumindest bei den meisten TÜV-Prüfern) keine Bestätigung bekommen.
Hier sind die Auszüge aus der ABE:
Anhang anzeigen 231539 Anhang anzeigen 231540 Anhang anzeigen 231541

Hallo
Bin mir jetzt nicht ganz sicher aber das ist doch nur ein Gutachten und keine ABE oder!

Gutachten muss man immer beim TÜV vorführen, doch wäre es ABE dann einfach mit Serien -Zetti ohne Probleme zu fahren.

Leider kein besseres Bild aber ich habe so eine ABE zu meinem H&R Spurplatten

Anhang anzeigen 231544
 
Hallo
Bin mir jetzt nicht ganz sicher aber das ist doch nur ein Gutachten und keine ABE oder!

Gutachten muss man immer beim TÜV vorführen, doch wäre es ABE dann einfach mit Serien -Zetti ohne Probleme zu fahren.

Leider kein besseres Bild aber ich habe so eine ABE zu meinem H&R Spurplatten

Anhang anzeigen 231544

:t:t:t

ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis
 
Gutachten muss man immer zum TÜV, mit der ABE nicht immer.
Sowohl deins als auch meine Bilder sind jeweils die ABE und wenn da in den Auflagen etwas steht von Bördeln, Laufflächenabdeckung und Vorstellung beim TÜV, so muss das gemacht werden, sonst erlischt ebenso die Betriebserlaubnis, wie wenn du Teile ohne Gutachten oder ABE verbaust.
kannst ja mal bei dir in der ABE schauen, was da für Auflagen an der HA für die Serien 8,5x18 und 255er Reifen drin stehen
 
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