HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

JenzzzZ

Fahrer
Registriert
15 Januar 2002
Hi Leute.
Ich bräuchte mal einen kurzen Rat von Jemanden der sich im Widerrufsrecht auskennt.
Vielen Dank schonmal und schöne Grüße aus dem Knüllwald

JenzzzZ
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Hallo,
wie wär es wenn Du uns schilderst um was es geht...es gibt bestimmt genügend firme Leute hier die Dir in dieser Sache vorab ebenfalls weiter helfen können :t:d
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Habe einen Kaufvertrag für eine Fertiggarage unterschrieben. Es stellte sich dann aber heraus, dass es keine Garage aus Beton sondern aus Stahl ist. Jetzt müssten wir eine Stützmauer hinter der Garage errichten, da die Garage etwas in einen Hang eingelassen wird. Aber wenn wir jetzt auch noch extra mauern müssten, können wir auch gleich die ganze Garage mauern. Jetzt geht es darum, ob ich von dem unterschriebenen Kaufvertrag durch den Widerruf zurücktreten kann (Vertag letzten Samstag unterschrieben und am letzten Freitag Widerrufen). Ich weiß, ich hätte den Vertrag besser lesen sollen, aber wie es halt so ist, war ich einfach zu blöd.

Gruß aus dem Knüllwald

JenzzzZ

PS: Könnte ich notfalls vielleicht aus dem Vertrag rauskommen, da das Grundstück worauf die Garage kommen sollte ja meiner Frau gehört, ich aber den Vertrag unterschrieben habe?
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Du kannst normalerweise vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn dem Garagenverkäufer noch kein Schaden entstanden ist, kommen auch keine Kosten auf Dich zu . Sollte der Verkaüfer extra etwas angefertigt haben, so musst Du in der Regel die Kosten dafür übernehmen. Da es aber keine Sonderanfertigung ist, sondern es sich wahrscheinlich um Gattungsware handelt wird da wohl nicht kommen. Den Verkäufer interessiert es nicht, ob das Grundstück Deiner Frau gehört oder Dir. Solche Dinge sind für Dritte nicht erkennbar und somit völlig egal.

Ich übernehme natürlich keine Haftung für die Angaben. Ich bin zwar nicht der Schlechteste im Vertragsrecht aber trotzdem kein Anwalt.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Hast Du den Vertrag bei Dir zu Hause geschlossen? War der Verkäufer auf Deinen Wunsch hin bei Dir oder ist er unangemeldet vorbeigekommen?
Hast Du die Garage über einen Finanzierungskauf zu einem höheren Preis als bei sofortiger Zahlung erworben?

Das wären für mich die Ansatzpunkte für die gesetzlichen Widerrufsrechte,
sofern in dem Vertrag kein gesondertes Widerrufsrecht aufgeführt ist...

Ansonsten wäre es halt noch möglich, dass Du Dich auf einen Irrtum Deinerseits berufst, welcher ja auch vorliegt - das hätte aber zur Folge,
dass Du dem Verkäufer etwaige bereits entstandene Kosten (für Planung etc.) ersetzen müsstest.

Soweit jetzt ersteinmal "unjuristisch" formuliert, ggf. leg' ich noch 'nen
Haufen §§ nach :d
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Eine Online-Beratung wirst Du hier wohl kaum erwarten können. Dafür lässt die Sachverhaltsschilderung auch zu viele Fragen offen. Gizm0 stellt ja schon einige.

Nur so viel: Deine Schilderung gibt bislang keine Anhaltspunkte für ein Widerrufsrecht. Aber es gibt vielleicht andere Möglichkeiten, aus dem Vertrag "rauszukommen". Ich denke da an die Anfechtung. Oder den Rücktritt, wenn die Beschaffenheit der Garage einen Mangel darstellt.

Das alles ist m.E. aber ein wenig zu komplex, um es hier ausführlich behandeln können. Es beginnt damit, dass Du schlecht den gesamten Vertrag einschließlich der AGB hier einstellen kannst.

Mein Rat: Ab zum Anwalt! Und das schnell! Wenn Du z.B. anfichtst, muss das unverzüglich geschehen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Eine Anfechtung könnte man nach laiengünstiger Auslegung bereits im
"Widerruf" sehen:

JenzzzZ schrieb:
Vertrag letzten Samstag unterschrieben und am letzten Freitag Widerrufen

Ansonsten gebe ich Wackeldackel Recht, hier wäre ein Anwalt u.U. sinnvoll - alternativ vielleicht auch ein Telefonat/Gespräch mit dem Verkäufer :t
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Eine Anfechtung könnte man nach laiengünstiger Auslegung bereits im
"Widerruf" sehen:



Ansonsten gebe ich Wackeldackel Recht, hier wäre ein Anwalt u.U. sinnvoll - alternativ vielleicht auch ein Telefonat/Gespräch mit dem Verkäufer :t

Schließe mich Gizmo an :t, würde mit dem Verkäufer mal reden/telefonieren und um Stonierung des Auftrages bitten, vielleicht hat er ja ein einsehen solange Ihm keine Kosten entstanden sind.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

würde evtl. auch erstmal beim verkäufer anfragen.

sollte er sich "querstellen", kann mich den vorrednern nur anschließen: mit anwaltlicher beratung biste auf der sicheren seite. dann wirds wohl auf eine sog. irrtumsanfechtung rauslaufen, die möglichst zeitnah erfolgen sollte.

mach dich net verrückt ;)
 
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Also ich stelle mal in den Raum, dass Du erst einmal noch keinen kostspieligen Anwalt zu rate ziehen musst oder solltest.
Betrachte erst einmal das berühmte Kleingedruckte... sprich deren AGBs. Nichts anderes würde auch der Anwalt machen müssen. Darüber hinaus unterliegen in der allgemeinen Geschäftswelt Verträge dem BGB.
Auch gehe ich auch einmal davon aus, dass Du Deinen Widerspruch bzw. Rücktritt (den eigentlich ist es ein Rücktritt vom Vertrag!) vom Vertrag detailliert begründet hast (und natürlich nur als Einschreiben mit Rückschein?). Damit hast Du erst einmal den wichtigsten Schritt genüge getan. Nun muss die Firma/Gesallschaft die den Auftrag erhalten hat, tätig werden. Sie kann jetzt nicht einfach so tun, als ob nichts vorgefallen ist. Wenn Du kein Einschreiben mit Rückschein gemacht hattest, stelle irgendwie sicher, dass sie Dir bestätigen, dass der Rücktritt denen auch wirklich vorliegt. Dann müssen sie nun ihren Standpunkt bzw. Ansprüche erläutern oder sie bestätigen die Nichtigkeit des Vertrages. Wie schon zuvor erwähnt, können z.B. ggf. Architektenkosten usw. wenn sie bereits etwas für Deinen Auftrag begonnen haben, von Dir Ausgleich fordern. Das ist meist auch explizit in den AGBs geregelt.
Es gibt allerdings auch Firmen (die im Baugewerbe), die ihre Verträge auch nach VOB gestalten. Dazu kann ich jetzt auch nichts sagen. Aber im privatrechtlichen Geschäftsbetrieb ist heute eigentlich das BGB häufig die Grundlage.

Ich verstehe die Panikmache von Einigen immer nicht, sofort zum Anwalt zu rennen. Die sind nämlich ebenso wenig Garant für Erfolge und den ersten Schritt im Vertragsrecht kann man alleine bewerkstelligen. Die Anwälte sind nämlich immer ganz schnell mit der Aussage, dass richten wir schon. Das gibt keine Probleme. Ich habe genügend Erfahrung mit diversen Fachanwälten. Das sind selbst Geschäftsleute und haben ebenso ihren Umsatz im Sinn.... und denken nicht unbedingt immer an das Wohl ihrer Klienten, wozu sie sich verpflichtet haben. Aber auch diese sind oft in.... wie sag ich es mal: Interessenkonflikt
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Also ich stelle mal in den Raum, dass Du erst einmal noch keinen kostspieligen Anwalt zu rate ziehen musst oder solltest.
Betrachte erst einmal das berühmte Kleingedruckte... sprich deren AGBs. Nichts anderes würde auch der Anwalt machen müssen. Darüber hinaus unterliegen in der allgemeinen Geschäftswelt Verträge dem BGB.
Auch gehe ich auch einmal davon aus, dass Du Deinen Widerspruch bzw. Rücktritt (den eigentlich ist es ein Rücktritt vom Vertrag!) vom Vertrag detailliert begründet hast (und natürlich nur als Einschreiben mit Rückschein?). Damit hast Du erst einmal den wichtigsten Schritt genüge getan. Nun muss die Firma/Gesallschaft die den Auftrag erhalten hat, tätig werden. Sie kann jetzt nicht einfach so tun, als ob nichts vorgefallen ist. Wenn Du kein Einschreiben mit Rückschein gemacht hattest, stelle irgendwie sicher, dass sie Dir bestätigen, dass der Rücktritt denen auch wirklich vorliegt. Dann müssen sie nun ihren Standpunkt bzw. Ansprüche erläutern oder sie bestätigen die Nichtigkeit des Vertrages. Wie schon zuvor erwähnt, können z.B. ggf. Architektenkosten usw. wenn sie bereits etwas für Deinen Auftrag begonnen haben, von Dir Ausgleich fordern. Das ist meist auch explizit in den AGBs geregelt.
Es gibt allerdings auch Firmen (die im Baugewerbe), die ihre Verträge auch nach VOB gestalten. Dazu kann ich jetzt auch nichts sagen. Aber im privatrechtlichen Geschäftsbetrieb ist heute eigentlich das BGB häufig die Grundlage.

Ich verstehe die Panikmache von Einigen immer nicht, sofort zum Anwalt zu rennen. Die sind nämlich ebenso wenig Garant für Erfolge und den ersten Schritt im Vertragsrecht kann man alleine bewerkstelligen. Die Anwälte sind nämlich immer ganz schnell mit der Aussage, dass richten wir schon. Das gibt keine Probleme. Ich habe genügend Erfahrung mit diversen Fachanwälten. Das sind selbst Geschäftsleute und haben ebenso ihren Umsatz im Sinn.... und denken nicht unbedingt immer an das Wohl ihrer Klienten, wozu sie sich verpflichtet haben. Aber auch diese sind oft in.... wie sag ich es mal: Interessenkonflikt
 
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Apropos Anfechtung.

Ich glaube eine Anfechtung ist im juristischen Sinne nur möglich, wenn eine Täuschung oder arglistige Täuschung des Verkäufers zu Grunde gelegen hat. Dieser Beweis dürfte kaum möglich sein.

Das weiß ich deshalb genau, weil wir in der Versicherung kaum solche Ansatzpunkte für eine Täuschung bzw. arglistige Täuschung nachweisen können. Also nutzen wir dann andere Möglichkeiten.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

...
Ich verstehe die Panikmache von Einigen immer nicht, sofort zum Anwalt zu rennen.
...

:g

Man muss bei vielen Dingen nicht immer gleich zum Anwalt rennen, keine Frage. Aber solange Menschen wie beispielsweise Du oder "dezento" öffentlich Beiträge posten, die so unglaublich falsch (!) sind, dass einem die Haare zu Berge stehen, und damit - sei es auch gut gemeint gewesen - den Ratsuchenden konsequent dazu verleiten, das Falsche zu tun, kann man in der Tat, wie "Wackeldackel" es ganz richtig getan hat, nur dringend raten, Jemanden zu konsultieren, der nicht nur guten Willen, sondern auch den erforderlichen Sachverstand besitzt. :s

Nichts für ungut, aber Beiträge wie Eure beiden richten weitaus mehr Schaden an als dass sie eine Hilfe sind.

Viele Grüße
Jan
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

...
Das weiß ich deshalb genau, weil wir in der Versicherung kaum solche Ansatzpunkte für eine Täuschung bzw. arglistige Täuschung nachweisen können. Also nutzen wir dann andere Möglichkeiten.

Insbesondere angesichts Deiner dreisten Verunglimpfung eines ganzen Berufsstandes ist das ein überaus aussagekräftiger Beitrag, herzlichen Dank. :M

Viele Grüße
Jan
 
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Rufe den Verkäufer einfach an und frage nach dem " Eingang deines Schreibens / Wiederrufes / Rücktritts vom Vertrag ".
Berspreche mit ihm, wie ihr beide zufriedenstellend aus diesem Vertrag kommt und sage ihm auch, das es dir leid tut, aber es wäre deinerseits eine überstürzte Bestellung gewesen, ohne Folgearbeiten berücksichtigt zu haben.
Gehe es freundlich an, den der Verkäufer hat dich ja nicht arglistig getäuscht oder zur Bestellung gezwungen.
Evtl. kommst du dann so aus dem Vertrag.
Wie schon bemerkt, würde ich auch nicht gleich zum Rechtsanwalt laufen, da sonst auf einen Schlag die Fronten verhärtet sind.
Mein persönlicher Rat
Nehme telefonisch oder persönlichen Kontakt mit dem Verkäufer auf und berede es ruhig mit ihm.
Wenn er noch nichts in die Wege geleitet hat, keine Kosten hatte, wird er den Vertrag stornieren.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Ich verstehe die Panikmache von Einigen immer nicht, sofort zum Anwalt zu rennen. Die sind nämlich ebenso wenig Garant für Erfolge und den ersten Schritt im Vertragsrecht kann man alleine bewerkstelligen.

Richtig. Der Anwalt ist kein Garant für einen Erfolg. Kann er auch gar nicht sein.

Er kann aber um so eher einen Erfolg herbeiführen, je früher er mit der Angelegenheit befasst ist. Hier mag schon der Vertragsschluss ein Fehler gewesen sein. Die Lage wird aber nicht besser, wenn nun weitere Fehler begangen werden.

Irgendwann ist es niemandem - auch keinem Anwalt oder Richter mehr - möglich, die Angelegenheit zu retten. :g Es heißt zwar, Juristen seien zu allem fähig, aber auch die haben ihre Grenzen. %:

So wenig ein Anwalt ein Garant für einen Erfolg sein kann, so wenig sinnvoll ist es aber auch, ihm vollständig aus dem Weg zu gehen. Im vorliegenden Fall glaube ich einen ausreichenden - und dringenden - Beratungsbedarf zu erkennen. :B Nicht ganz grundlos ruft hier jemand um Hilfe.

Apropos Versicherung: Schön wäre es, wenn eine Rechtsschutzversicherung einem Fall wie dem vorliegenden nicht gleich mit der Begründung die Deckung versagt, es handele sich um den Neubau eines Gebäudes. :X Nur so am Rande ...
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Insbesondere angesichts Deiner dreisten Verunglimpfung eines ganzen Berufsstandes ist das ein überaus aussagekräftiger Beitrag, herzlichen Dank. :M

Viele Grüße
Jan

Wenn Du so punktuell zitierst... dann bitte zukünftig den Zusammenhang lassen. Die Aussage trifft sehr wohl auf Anfechtung zu... und zu keinem anderen "Rechtsverstoß". Findest Du das etwa jetzt auch nicht richtig? Dann nur zu... ich lerne gerne hinzu und werde unsere Rechtsexperten in unserem Unternehmen gern Dich weiterempfehlen! Und ich wäre Dir dankbar, wenn Du dass jetzt in diesem Fall auch einmal als richtig bezeichnen könntest... und nicht immer nur... "ihr habt keine Ahnung" oder so sinngemäß. Du brichst Dir keine Zacken aus der Krone, wenn Du auch einmal einem "Laien" recht geben kannst ;)
 
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Insbesondere angesichts Deiner dreisten Verunglimpfung eines ganzen Berufsstandes ist das ein überaus aussagekräftiger Beitrag, herzlichen Dank. :M

Viele Grüße
Jan

Oh Entschuldigung, wenn Du Dich auf den Schlips getreten fühlst. Ich muss aber auch damit seit Jahrzehnten leben, wenn ich irgendwo ausversehen durchblicken lasse, dass ich bei einer Versicherung arbeite, dann werde ICH als jede Versicherungsgesellschaft angesehen... und werde genauso der Verunglimpfung eines ganzen "Berufsstandes" ausgesetzt... ganz besonders wenn ich dann auch noch sage, ich war mal einige Jahre im Außendienst :s

Ich habe jedoch meine eigenen persönlichen Erfahrungen mit Fachanwälten gemacht... und einige haben mich richtig Geld gekostet. In einigen Fällen hätte das dann auch ein Nicht-Fachanwalt so hinbekommen! Ich erspare es mir nun die diversen unterschiedlichen gut abgewickelten, aber auch ebenso viel hundsmiserablen abgewickelten Rechtsfälle hier detalliert zu erläutern sowie zu schildern.

Ergo:
In allen Geschäftszweigen dieser Welt gibt es Fähige und "Blindgänger". Ich behaupte jedoch ganz frech und selbstsicher... die Zahl der "Blindgänger" wird mehr werden.

Edit:
Hinsichtlich Verunglimpfung eines ganzen Berufstandes. Das Ansehen von Anwälten ist extrem deutlich höher als das eines Versicherungsvertreters oder gar Versicherung.

Edit2:
Wenn Du denn Anwalt bist, dann oute Dich auch als solcher und hilf ihm dann auch Bitte.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Wie es im vorliegenden Fall aussieht, kann ich nicht genau sagen - dazu müsste man die AGB des Vertragspartners kennen...

Im Automobilsektor hast du nur dann die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn gleichzeitig ein Finanzierungs- /Leasingvertrag abgeschlossen wird und das Zustandekommen desselben dann auch Bestandteil / Voraussetzung des eigentlichen Kaufvertrags ist... Dann bleiben 2 Wochen, um sich die Sache ggf. nochmal zu "überlegen"...
 
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Wenn Du denn Anwalt bist, dann oute Dich auch als solcher und hilf ihm dann auch Bitte.

Ich glaube eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen. Auch die Anwälte, die hier im Forum vertreten sind werden sicher nur Tipps geben, die offiziell eben den Charakter eines Tipps haben und nicht mehr.

Ich will jetzt unsere Juristen hier nicht in Schutz nehmen, aber ohne sie kommt man (leider) nicht aus. Zu undurchsichtig ist der Juristenwust.
Ich habe mich in meiner Sparte auch auf "Recht" zertifizieren lassen, aber trotzdem würde ich mir nicht anmaßen wollen einen allgemeinen Rechtsrat geben zu können. Auch wenn der Laie das Gesetz lesen kann, sind es halt zu viele Punkte (besonders hinsichtlich Fristen, etc.) die nur Juristen bewerten können.

PS:
Nix für ungut, aber es läuft mir immer wieder ein Schauer über den Rücken, wenn ich sehe wie Leute Verträge schließen, ohne den Inhalt zu kennen. Und das wir umso schlimmer, je teurer etwas wird.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Ich glaube eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen. Auch die Anwälte, die hier im Forum vertreten sind werden sicher nur Tipps geben, die offiziell eben den Charakter eines Tipps haben und nicht mehr.

Ich will jetzt unsere Juristen hier nicht in Schutz nehmen, aber ohne sie kommt man (leider) nicht aus. Zu undurchsichtig ist der Juristenwust.
Ich habe mich in meiner Sparte auch auf "Recht" zertifizieren lassen, aber trotzdem würde ich mir nicht anmaßen wollen einen allgemeinen Rechtsrat geben zu können. Auch wenn der Laie das Gesetz lesen kann, sind es halt zu viele Punkte (besonders hinsichtlich Fristen, etc.) die nur Juristen bewerten können.

Danke für Dein Eingeständnis, dass auch Du "begrenztes" Wissen hast. Davor ziehe ich jetzt den Hut vor Dir.
Dann verstehe ich aber Dein Niedermachen meiner Person und insbesondere meiner Aussagen nicht fein und fair. Auch finde ich es sehr irritierend, dass Du in Deinem Post es doch etwas anders durchklingen lassen kannst.

Meine Aussage hinsichtlich Anfechtung von Verträgen ist nämlich korrekt.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Niedermachen möchte ich dich nicht. In keinem Fall. Ich kenn dich ja nicht (und gegen Versicherer hab ich auch nix;-)
Sollte dies so angeklungen sein, so entschuldige.

Was sollte durchklingen, dass es dich irritiert??

Edit:
Wegen "anmaßen wollen...."??
Das bezieht sich auf einen Rechtsrat geben. Ich sehe das Forum aber nur als Tippgeber.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

PS:
Nix für ungut, aber es läuft mir immer wieder ein Schauer über den Rücken, wenn ich sehe wie Leute Verträge schließen, ohne den Inhalt zu kennen. Und das wir umso schlimmer, je teurer etwas wird.

Tja, das steht auf einem anderen Blatt und werde Dir darin vollumfänglich recht geben.

Jeder Richter wird auch Einem dem Satz um die "Ohren knallen": "Sie sind über 18 Jahre - also volljährig - und sind somit in der Lage die Konsequenzen ihrer Unterschrift abschätzen können. Dummheit oder blindes Vertrauen schützt vor Schaden oder Strafe nicht!"
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Niedermachen möchte ich dich nicht. In keinem Fall. Ich kenn dich ja nicht (und gegen Versicherer hab ich auch nix;-)
Sollte dies so angeklungen sein, so entschuldige.

Was sollte durchklingen, dass es dich irritiert??

Danke für Deine Entschuldigung.

Irritation hinsichtlich Deines "möglichen" Wissens.
 
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Das ist es und daher sag ich nix konkretes zu. Ich hab zu oft Lehrgeld bezahlt, dass ich einen Tipp gegeben habe und die meine "Freunde" (meistens aus dem Bekanntenkreis, nicht Foren) nicht daran gehalten haben. Und als es dann entsprechend schief gegangen war, wurde ich angefeindet, weil ich nicht eindringlich genug darauf verwiesen hab.

Somit mache ist diese Dinge nur noch auf "beruflicher" Basis.

Daher sehe ich es immer so, zunächst zum RA und eine Einschätzung einholen. Kostet nicht die Welt, aber bringt schon mal Sicherheit....
 
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