Hilfe bei der Abrechnung von Betonelementen

Bummler

Wer braucht schon Lack
Registriert
25 Dezember 2007
Ort
Schlumpfhausen
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

mir ist klar dass dieses Thema nur sehr bedingt mit dem Z4 zu tun hat (immerhin geht es um dessen Garage) aber nach Stunden im Netz auf Grund der Aussage eines Sachverständigen bin ich immer noch nicht schlauer. Vielleicht gibt es hier einen Experten der mehr dazu sagen kann.

Situation: Erstellt wurde ein EG aus Beton-Fertigteilen (wurden ausgegossen). Die Außenseite war um Deckenstärke höher gefertigt um keine Deckenumrandung schalen zu müssen. Bei der Abrechnung wurde nun folgendes berechnet:

- Außenlänge aller Wände (als die Ecken doppelt)
- Außenhöhe der Wände voll (also die Schnittmenge mit der Decke doppelt)
- Die aufgelegte Decke in vollem Maß (dadurch doppelte Berechnung der Schnittmenge mit den Wänden)

Ist das korrekt? Ist es üblich dass man diese Flächen doppelt zahlt?

Wandstärke: 24-30cm
Deckenstärke: 25 cm

Vielen Dank
Sven
 
Hallo,

ich antworte einfach mal ungefragt, da ich sicher kein "Experte" in dem Bereich bin (wobei, wenn ich manche "Experten" so höre, bin ich wohl Experte für vieles :D)

Ich hätte mit dieser Berechnung auch meine Probleme, auch wenns wahrscheinlich "nur" um eine geringe dreistellige Summe geht. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Berechnung falsch ist.

Meine Herangehensweise wäre:
1. Vertrag, Lieferscheine und AGB penibel checken
2. Internet nach ähnlichen Fällen durchforsten (wie ja schon geschehen)
3. Den Rechnungssteller direkt auf die Unklarheit ansprechen und um Erklärung bitten
4. Weitere Schritte in Abhängigkeit vom Ausgang von 3.

Grüße,
Pascal
 
Hallo Pascal,

leider sind wir seid Jahren über diesen Status hinaus. Da jetzt mal wieder ein Gutachten ankam wollte ich von einem Experten wissen wie hier korrekt abgerechnet wird.

Gruß
Sven
 
Moin Sven,

frag doch mal bei der Innung nach. Sollte Hoch-/Tiefbau sein. Da sollte es Menschen geben, die Dir helfen können.
Kennst Du aus Deinem Bekanntenkreis einen Polier, Schachtmeister? Die sollten auch wissen, wie sowas Aufgemessen werden darf.

Gruß Michael
 
Die VOB gilt aber nur, wenn sie auch im Vertrag explizit vereinbart war.
Ich denke mal die Abrechnung ist korrekt, da sonst Eckabstellungen, bzw Deckenabstellungen geschalt und dann natürlich abgerechnet werden müssten, das ist quasi mit der "Doppelberechnung" abgegolten.
 
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Anwendung der VOB vereinbart wurde.

Falls sie gilt, vermute ich, dass die Berechnung zwar für den Kunden ärgerlich, aber korrekt ist.
Ich weiß es nicht genau für Deinen Fall, aber bei mir war es vor vielen Jahren das Dach. Für das Liefern und Montieren der Dachziegel wurde das gesamte Dach mit seiner Bruttofläche berechnet. Dann kamen noch Zuschläge für den Ortgang (das ist die letzte Reihe am Giebel). Die wurde noch extra berechnet, nicht per Quadratmeter, sondern pro lfd. Meter. Wenn ich das umgerechnet habe auf die Fläche, dann hat der Ortgang mehr als das Dreifache der Hauptfläche gekostet. Und das Tollste: Laut VOB (Teil C, wenn ich mich richtig erinnere) ist das korrekt. Also: Erst prüfen, aber dann wahrscheinlich Zähne zusammenbeißen und durch!
 
Dann kamen noch Zuschläge für den Ortgang (das ist die letzte Reihe am Giebel). Die wurde noch extra berechnet, nicht per Quadratmeter, sondern pro lfd. Meter. Wenn ich das umgerechnet habe auf die Fläche, dann hat der Ortgang mehr als das Dreifache der Hauptfläche gekostet.


...die Ortgangsteine kosten ja auch mehr als das dreifache der normalen Dachziegel (je nach Hersteller und Ausführung)...
Auch wenn es ärgerlich und schwer nachzuvollziehen ist kann ich mir schon vorstellen, dass solch eine Rechnung vor Gericht Bestand hat.
 
Ich schaue morgen früh im Büro mal nach. Falls die VOB vereinbart war, kann ich in den Abrechnungserläuterungen "VOB im Bild" die Lösung nachsehen.
Aus dem Bauch heraus würde ich aber schon einmal sagen dass überlappende Ecken der Wände nicht doppelt vergütet werden dürfen.;) :) :-)

Hier mal ein Muster wie das ganze aufgebaut ist: klick mich

Unbenannt.JPG
 
Also, laut VOB im Bild ist es eindeutig.

DIN 18331 in VOB/C:

Das ganze nennt sich im Fachjargon Durchdringungen, Einbindungen:

"Bei Wänden wir nur eine Wand durchgerechnet, bei ungleicher Dicke die dickere."

"In Decken einbindende Wände werden von Oberseite Rohdecke bis Unterseite Rohdecke gerechnet."

- Außenlänge aller Wände (also die Ecken doppelt)
- Außenhöhe der Wände voll (also die Schnittmenge mit der Decke doppelt)
- Die aufgelegte Decke in vollem Maß (dadurch doppelte Berechnung der Schnittmenge mit den Wänden)
Alles was du hier aufzählst wird VOB widrig doppelt berechnet.

Gruß Gerd
 
Also, laut VOB im Bild ist es eindeutig.

DIN 18331 in VOB/C:

Das ganze nennt sich im Fachjargon Durchdringungen, Einbindungen:

"Bei Wänden wir nur eine Wand durchgerechnet, bei ungleicher Dicke die dickere."

"In Decken einbindende Wände werden von Oberseite Rohdecke bis Unterseite Rohdecke gerechnet."


Alles was du hier aufzählst wird VOB widrig doppelt berechnet.

Gruß Gerd

Vielen Dank für Deine Mühe, hat mir sehr geholfen.

Gruß
Sven
 
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