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Mit abe dann keine EintragungRadbolzen brauchst du längere. TÜV eintragung bei spurplatten meiner meinung nach immer pflicht
Hallo Peppo,Radbolzen brauchst du längere. TÜV eintragung bei spurplatten meiner meinung nach immer pflicht
.... in dem Gutachten steht .... Gutachten zur Erstellung einer ABE. Dann benötige ich wohl keine Eintragung ... oder?Mit abe dann keine Eintragung
.... aha, ok und vielen Dank für die Info!Eine freigängigkeit muss immer überprüft werden. Deshalb ab zum TÜV
Eine Abnahmefreiheit in einer ABE bezieht sich immer nur auf die Spurplatte selbst, aber nie auf die Spurweite oder Tiefe des Fahrzeugs. Es muss dann zwar nicht die Spurplatte eingetragen werden, aber die durch die Platte veränderte Fahrzeugspur mit >1% ist abnahme- und eintragungspflichtig.Mit abe dann keine Eintragung
Eine Abnahmefreiheit in einer ABE bezieht sich immer nur auf die Spurplatte selbst, aber nie auf die Spurweite oder Tiefe des Fahrzeugs. Es muss dann zwar nicht die Spurplatte eingetragen werden, aber die durch die Platte veränderte Fahrzeugspur mit >1% ist abnahme- und eintragungspflichtig.
jetzt ist es richtig...
und peppoHallo Andifossi,
vielen Dank, jetzt ist endgültig Licht ins Dunkel gekommen. Ist echt genial, wie schnell man hier seine Informationen bekommt!! Musste jetzt mal gesagt (geschrieben) werden!! WEITER SO!!!
Bei Serienbereifung und Serienzustand und vorliegendem Gutachten der Platten ca 40,- mit Teiferlegung und anderen Rad Reifen Kombi außerhalb der Serienfertigung sind das dann bis zu 120,- (pro Eintragung ca 40,- jeweils kann man so grob über den Daumen sagen)... was löhnt man da so? Habe noch nie eine Eintragung machen lassen![]()
..... SORRY, für BEPPO gilt das natürlich auch. Wollte es eigentlich nicht personenbezogen rüberbringen, sonder allgemein für dieses Forum!!und peppo![]()
Jetzt bin ich voll im Bilde!! VIELEN DANK NOCHMALS AN ALLE BETEILIGTEN!!Bei Serienbereifung und Serienzustand und vorliegendem Gutachten der Platten ca 40,- mit Teiferlegung und anderen Rad Reifen Kombi außerhalb der Serienfertigung sind das dann bis zu 120,- (pro Eintragung ca 40,- jeweils kann man so grob über den Daumen sagen)
Weil er dir nicht deutlich genug danke gesagt hat :)beleidigt wegen was? hab ich was nicht mitbekommen?
.... genau deshalb!!Weil er dir nicht deutlich genug danke gesagt hat :)
Eine Abnahmefreiheit in einer ABE bezieht sich immer nur auf die Spurplatte selbst, aber nie auf die Spurweite oder Tiefe des Fahrzeugs. Es muss dann zwar nicht die Spurplatte eingetragen werden, aber die durch die Platte veränderte Fahrzeugspur mit >1% ist abnahme- und eintragungspflichtig.
jetzt ist es richtig...
Also nochmal:Gibts dafür neu Rechtssichere Inetseite zum Ausdrucken mit § etc. pipapo usw?
Ist interessant wenn man z.B. nur 10er Platten verbaut, dann ist man rechnerisch, je nach Fahrzeug ja unterhalb der Eintragungsgrenze.
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Das muss ich mal in der anderen Abteilung erfragen... kommt :-)Gibts dafür neu Rechtssichere Inetseite zum Ausdrucken mit § etc. pipapo usw?
Ist interessant wenn man z.B. nur 10er Platten verbaut, dann ist man rechnerisch, je nach Fahrzeug ja unterhalb der Eintragungsgrenze.
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