BMW Z4 e85 HR Spurverbreiterung 30mm je Achse

XRobsX

Dahoam is dahoam
Registriert
23 September 2008
Ort
Schwindegg
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,
wie im Titel angegeben verkaufe ich 30mm Spurverbreiterungen. Also 2X15mm.
Incl. Gutachten ohne Schrauben.
Zustand: Gebraucht mit kleinen Schrammen.

FP 20 Euro + Versand = 25,90 Euro.

BilderDSC_0147.JPG DSC_0147.JPG DSC_0148.JPG
 
Hallo, ich wäre an den Scheiben interessiert!

Habe die 104er Kreuzspeichenfelgen für meine Winterreifen. Da brauche ich keine Eintragung beim TÜV ... oder? Habe ein TÜV-Gutachten (122KA0009-22) vorliegen!

Kannst Du mir sagen, wie sich das Fahrverhalten mit den Platten bzgl. Spurrillen verändert? Eher positiv oder eher negativ? Benötigt man da längere Radbolzen?
 
Radbolzen brauchst du längere. TÜV eintragung bei spurplatten meiner meinung nach immer pflicht
 
Radbolzen brauchst du längere. TÜV eintragung bei spurplatten meiner meinung nach immer pflicht
Hallo Peppo,
danke für Deine Antwort!
Ich dachte, dass man bei original BMW-Felgen (Kreuzspeiche 104) keine Eintragung braucht, da das von mir genannte Gutachten ausreichend ist?? Liege ich da falsch :thumbsdown::thumbsdown:
 
Eine freigängigkeit muss immer überprüft werden. Deshalb ab zum TÜV
 
Is aber im normalfall nicht das große problem so ne eintragung
 
Mit abe dann keine Eintragung
Eine Abnahmefreiheit in einer ABE bezieht sich immer nur auf die Spurplatte selbst, aber nie auf die Spurweite oder Tiefe des Fahrzeugs. Es muss dann zwar nicht die Spurplatte eingetragen werden, aber die durch die Platte veränderte Fahrzeugspur mit >1% ist abnahme- und eintragungspflichtig.

jetzt ist es richtig...
 
Eine Abnahmefreiheit in einer ABE bezieht sich immer nur auf die Spurplatte selbst, aber nie auf die Spurweite oder Tiefe des Fahrzeugs. Es muss dann zwar nicht die Spurplatte eingetragen werden, aber die durch die Platte veränderte Fahrzeugspur mit >1% ist abnahme- und eintragungspflichtig.

jetzt ist es richtig...

Hallo Andifossi,
vielen Dank, jetzt ist endgültig Licht ins Dunkel gekommen :thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup:. Ist echt genial, wie schnell man hier seine Informationen bekommt!! Musste jetzt mal gesagt (geschrieben) werden!! WEITER SO!!!
 
... was löhnt man da so? Habe noch nie eine Eintragung machen lassen :whistle:
Bei Serienbereifung und Serienzustand und vorliegendem Gutachten der Platten ca 40,- mit Teiferlegung und anderen Rad Reifen Kombi außerhalb der Serienfertigung sind das dann bis zu 120,- (pro Eintragung ca 40,- jeweils kann man so grob über den Daumen sagen)
 
Bei Serienbereifung und Serienzustand und vorliegendem Gutachten der Platten ca 40,- mit Teiferlegung und anderen Rad Reifen Kombi außerhalb der Serienfertigung sind das dann bis zu 120,- (pro Eintragung ca 40,- jeweils kann man so grob über den Daumen sagen)
Jetzt bin ich voll im Bilde!! VIELEN DANK NOCHMALS AN ALLE BETEILIGTEN!! :) :-):sneaky::) :-):thumbsup:
 
beleidigt wegen was? hab ich was nicht mitbekommen?
 
Eine Abnahmefreiheit in einer ABE bezieht sich immer nur auf die Spurplatte selbst, aber nie auf die Spurweite oder Tiefe des Fahrzeugs. Es muss dann zwar nicht die Spurplatte eingetragen werden, aber die durch die Platte veränderte Fahrzeugspur mit >1% ist abnahme- und eintragungspflichtig.

jetzt ist es richtig...

Gibts dafür neu Rechtssichere Inetseite zum Ausdrucken mit § etc. pipapo usw?
Ist interessant wenn man z.B. nur 10er Platten verbaut, dann ist man rechnerisch, je nach Fahrzeug ja unterhalb der Eintragungsgrenze.


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Gibts dafür neu Rechtssichere Inetseite zum Ausdrucken mit § etc. pipapo usw?
Ist interessant wenn man z.B. nur 10er Platten verbaut, dann ist man rechnerisch, je nach Fahrzeug ja unterhalb der Eintragungsgrenze.


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Also nochmal:
--1) Es gibt Spurplatten mit ABE für ein ganz genau bestimmtes KFZ mit ganz genau bestimmter Rad Reifenkombi / Fahrwerk und dann gilt folgendes:

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, wenn:
Die Spurverbreiterung bereits vom TÜV geprüft und mit einer ABE versehen ist UND
Gilt nur unter den genannten Vorraussetzungen der ABE, dass bedeutet, sollten jedoch andere als im Gutachten aufgeführte Rad-/Reifenkombinationen gefahren werden oder das Fahrzeug mit einer Tieferlegung ausgestattet werden (o.Ä), so erlischt die ABE und eine Vorführung beim freundlichen TÜV-Prüfer ist notwendig und vorgeschrieben.

--2) Es gibt auch Spurplatten mit einer allgemeinen ABE (dann redet man quasi von einem Teilegutachten), diese bezieht sich dann, wie bereits schon erwähnt, auf die Platte selber. Diese kann zum Bsp bei VW Skoda oder aber auch Seat montiert werden und das befreit vor einer Einzellabnahme und Gutachten für das Bauteil, aber eingetragen werden müssen sie dennoch.

Die unter 1) genannten sind zwar teurer in der Anschaffung, aber das rechnet sich, weil die Eintragung in die Papiere wegfällt. hier muss lediglich die ABE mitgeführt werden.
 
Gibts dafür neu Rechtssichere Inetseite zum Ausdrucken mit § etc. pipapo usw?
Ist interessant wenn man z.B. nur 10er Platten verbaut, dann ist man rechnerisch, je nach Fahrzeug ja unterhalb der Eintragungsgrenze.


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Das muss ich mal in der anderen Abteilung erfragen... kommt :-)
Aber irgendwas habe ich da im Kopf und hat auch was mit ET der Felge zu tun, wenn die Spurweite sich dadurch ändert...
 
Kurzes Update mit Preisinfo:
TÜV und Au
Federn/Fahrwerk
Spurplatten
Vermessung
Alles zusammen gerade erledigt und 224,- Euro da gelassen (keine BMW Niederlassung)
Spurplatten hatten Abe, mussten aber jetzt eingetragen werden, da die Federn / Fahrwerk geändert wurde.
Achsvermessung nach Wechsel Querlenker / Lager vorn und hinten nötig.
 
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