HU steht an - Frage zur Eintragung

daniel2002

macht Rennlizenz
Registriert
28 Mai 2006
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Moin moin,

nächsten Monat muss mein Schätzchen zur HU. Ich hab meinen (Standard-)Eisenmann ESD vom TÜV abnehmen lassen, aber noch nicht in die Papiere eingetragen. Ich fahre halt das Gutachten samt einem Wisch vom Gutachter durch die Gegend.

Die Aussage vom Meister war dazu: "Bei nächster Gelegenheit eintragen lassen". Aber wie viele Gelegenheiten hat man schon, zur Zulassungsstelle zu fahren, wenn man nicht grad das Fahrzeug wechselt?

Habe keine Lust, mich übernächste Woche von nem schlecht gelaunten TÜVler wegschicken zu lassen. Akzeptiert der TÜV das so oder MUSS ich zur Zulassungsstelle?

Danke und Gruß
Daniel
 
AW: HU steht an - Frage zur Eintragung

Ich denke das sollte kein Problem sein.;)
 
AW: HU steht an - Frage zur Eintragung

Glaube auch das dies kein Problem ist.

Nur Mut ;) :t
 
AW: HU steht an - Frage zur Eintragung

Moin,
sollte eigentlich in der ABE vom Eisenmann stehen, ob eine Eintragung im Kfz-Schein zwingend erforderlich ist oder ob es reicht, den TÜV-Abnahmewisch mit allen anderen Zettelchen im Handschuhfach herumzufahren. Sollte im letzteren Fall passen (ist ja meist so irgendwo am Anfang der ABE erwähnt). Ansonsten fahre doch vorsichtshalber gleich am Monatsanfang zum TÜV, dann hast Du noch genug Zeit...
 
AW: HU steht an - Frage zur Eintragung

Habe ehrlich gesagt noch nie etwas in die Papiere eintragen lassen sondern immer nur die Abnahmebescheinigungen im Handschuhfach. Bisher hat es niemanden gestört. Sehe auch keinen Sinn darin alles möglichst unverständlich in den Schein zu quetschen. Die beim Straßenverkehrsamt tippen ja auch nur das ab was im Gutachten steht. Ist ja keine zusätzliche Legalisierung.
 
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Ich denke auch, dass es keine Probleme gibt. Ich bin auch ewig nur mit den Unterlagen vom Hersteller und dem Prüfbericht vom Gutachter umhergefahren. Da gabs keine Probleme. Aber die Vermutung liegt nahe: denn meist steht ja bei den Unterlagen und in der Prüfbescheinigung, dass die Änderung auch in den Papieren, bzw. im Schein eingetragen werden muss. Jedoch hatte ich mal die Aussage bekommen, dass eine Prüfbescheinung vom Gutachter nicht erlsicht und dmenach auch nach 3,4,5 Jahren noch zur Eintragung in die Papiere eingereicht werden kann.

Hauptsache ist eben, dass Du alle Scheine und Gutachten beim TÜV dabei hast.

maximalen Erfolg...
 
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