Import aus der Schweiz

FrankWS

macht Rennlizenz
Registriert
4 September 2018
Ort
kiebingen
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Hallo,

aus aktuellem Anlass eine Frage in die Runde.
Wenn ich einen gebrauchten Z4 aus der Schweiz importieren will, wie läuft das ab?

Die Situation wäre, das der Verkäufer mir das Auto vors Haus in Deutschland stellen würde,
mit seinen Schweizer Kennzeichen.
Diese kann er ja dann mitnehmen, oder?
Kaufvertrag und Papiere hab ich.
Und dann?

Also wär nur der Papierkram?
Tüv-Vorführung vor Anmeldung?

Das ich Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer 29% zahlen muss, ist klar nur wie, zum Zollamt in meinem Landkreis?

Vielen Dank im voraus
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi ich habe gerade vor wenigen Wochen einen Porsche aus der CH geholt...

hier alle Infos...von Abholung/Überführung bis TÜV und Zulassung

https://www.pff.de/porsche/index.php?thread/2787384-ch-import-nach-de-so-gehts-alles-ganz-easy/


wenn du Hilfe brauchst..gerne PN

wenn er dir den Wagen bringt...dann ist die Frage Überführungskennzeichen aus der CH oder het er noch seine Originalen Kennzeichen? oder hat er eines von einer Werkstätte (die haben oft Wechselkennzeichen)

du brauchst auf alle Fälle zur Zulassung den CH-Fahrzeugschein (wäre bei CH Überführungskennzeichen oder CH Werkstattkennzeichen kein Problem)..Frag mal deine Zulassungsstelle an ob du auch das CH Fahrzeug hier abmelden kannst? dann kann auch der CH Fahrzeugschein bei dir bleiben wenn er keine Überführungskennzeichen sondern die Kennzeichen seiner Zulassung. dran hat. Wichtig ist dass du den CH Schein in der Hand hast bei der Zulassung in DE.

Du brauchst vom TÜV ein Vollgutachten..kostet 60.--€ /geht aber nur wenn das Fahrzeug eine e-Typnummer hat...findest du auf dem Typenschild meistens..ansonsten brauchst du das CoC von BMW (kostet extra wenn nicht dabei)

Steuer: MWST ist fällig..kannst du bei deinem Zollamt anmelden wenn er das Fahrzeug dir bring ..aber er muss in der CH /DE Grenze die Ausfuhr anmelden . Das Zollamt gibt dir dann nach Bezahlen die Verzollungsbescheinigung..die brauchst du zum Zulassen.

Den Zolltarif 10%...da der E85 nicht in DE sondern USA hergestellt wurde greift das CH/DE Präferenzabkommen leider nicht..da werden wie du schon schreibst..auch die 10% Importzoll fällig...wenn es ein E89 ist dann brauchst du EUR.1 Erklärung vom Verkäufer um die 10% zu sparen...aber für die EUR.1 muss vom Hersteller ein Ursprungsnachweis vorliegen (Porsche gibt die für neue Fahrzeuge nicht mehr raus und für CH Fahrzeuge nur noch wenn die Fahrzeuge ehemals offiziell über die Porsche AG in die CH eingeführt wurden.....so weit ich weiss gibt BMW diesen Nachweis auch nicht mehr raus)

am besten ist es eine Zollagentur an der grenze zu nehmen..die machen für euch die Dokumente..kostet ca 150-250 € je nach Aufwand.

Viel Glück!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn das Auto in Deutschland vor der Tür steht?

Hast Du dir überhaupt mal die ausführlichen Informationen die dir die beiden Vorposter zur Verfügung gestellt haben durchgelesen?

Mach das doch erstmal und wenn dann noch Fragen offen sind dann melde dich. Man gewinnt den Eindruck dass Du Dir alles vorkauen lassen möchtest ;)
 
Hast Du dir überhaupt mal die ausführlichen Informationen die dir die beiden Vorposter zur Verfügung gestellt haben durchgelesen?

Mach das doch erstmal und wenn dann noch Fragen offen sind dann melde dich. Man gewinnt den Eindruck dass Du Dir alles vorkauen lassen möchtest ;)
Hallo,
schau mal auf die Zeit wann der Beitrag gepostet wurde :) :-)
 
Wenn der Verkäufer an der Grenze die Ausfuhr anmelden muss, was ist da zu tun?
Bei den Schweizern ? Was für ein Dokument, Zeitaufwand?

Viele Grüße
Frank
 
Zur Frage Zeitaufwand...wenn Ihr alle Dokumente erst an der Grenze machst dann vl 1,5 bis 2,5 Stunden..wenn Ihr vorab eine Grenzspeditionsagentur alles sendet und instruiert gehts wesentlich schneller...(so habs ich gemacht..der Verkäufer hat die Rechnung, Kopie Fahrzeugausweis und Vollmacht zur Erstellung der EUR.1 an die Agentur vorab gesendet)...die Agentur hat dann als ich mit dem Wagen kam, alle Dokumente elektronisch an den Zoll weitergeleitet (Ausfuhrerklärung und EUR.1)...da war ich 15 Minuten bei der Agentur (200 CHF bezahlt) und 20 Minuten bei den dt Zöllnern wegen MWST Abgabe und Zollsatzbefreiung (EUR.1)...am meisten hat es gedauert bis Sie das Bargeld gezählt hatten..3 mal...zum CH Zoll musste ich nicht mehr da die Ausfuhr schon elektronisch von der Agentur angemeldet wurde....

1. Grenze bitte beachte die Öffnungszeiten des Zolls....Sonntags definitiv geschlossen ...

2. Das Fahrzeug muss bei den CH Zöllnern ausgeführt werden. (Ausfuhrerklärung).der Verkäufer oder du oder eine dort ansässige Grenzspedition macht die Ausfuhrdokumente....Dokumente gibts beim CH Zoll auf deren Internetseite ..

3. Auch wenn dann du im Heimatzollbüro die Verzollung machst...dennoch musss an der DE /CH Grenze das Fahrzeug eingeführt werden beim dt Zoll.wenn du da vor Ort nicht zahlst braucht man ein Transitdokument was auch an der Grenze ausgestellt wird..dann kannst du bei deinem Heimatzollamt zahlen..empfehle ich aber nicht da die evtl eine Sicherheitsleistung wollen...

einfach den Wagen von der CH zu dir fahren geht nicht..so kannst du den Wagen nie zulassen...(du wirst keinen Verzollungsnachweis (dieses Dokument und den CH Schein (ist ein grauses Dokument) brauchst du unbedingt) bekommen wenn keine Ausfuhr gemacht wurde an der Grenze

also sucht euch eine Verzollungsagentur an der Grenze (da gibts viele) und lasst euch dort die Dokumente machen ..mit den Dokumenten dann an der Grenze zu den Zöllnern und gut ist (Bargeld zu den 10% und 19% nicht vergessen...die nehmen zwar Karte aber bei mir war es nur bis max 2000 € was man mit Karte bezahlen konnte..hatte vorher dort an der Grenze angerufen)

die Zollagentur braucht die Originalrechnung , CH Fahrzeugschein für die Daten und wenn es ohne Zollsatz gehen soll eine EUR.1 welche vom Verkäufer bemächtigt werden muss (und dazu ein COC vorliegen sollte) wenn nicht dann halt die 10% (die du eh schon gedanklich gerechnet hast)

eine Rechnung über den Kaufpreis ist auch notwendig...der Betrag auf der Rechnung wird im Zweifelsfall von den Zöllnern geprüft..also hier nicht schummeln...

Kennzeichen ....wie gesagt ich hatte ein CH Überführungskennzeichen mir bei dem Kantonstrasenamt geholt...ich denke die braucht Ihr auch...denn wenn er in der CH das Fahrzeug abmelden will brauchen die ja den CH Fahrzeugausweis dazu ..und du brauchst diesen dann später zum anmelden...oder er kann ihn dir ja nach der Abmeldung zuschicken dann erspart ihr die Überführungsschilder....wenn Ihr mit seiner Zulassung das Fahrzeug überführt

und wie gesagt das Thema TÜV und Datenblatt nicht vergessen ..sonst auch keine Zulassung...

der kann man selbst die Ausfuhr anmelden...
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/hom...-wasserfahrzeuge/ausfuhr-aus-der-schweiz.html
 
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