Zur Frage Zeitaufwand...wenn Ihr alle Dokumente erst an der Grenze machst dann vl 1,5 bis 2,5 Stunden..wenn Ihr vorab eine Grenzspeditionsagentur alles sendet und instruiert gehts wesentlich schneller...(so habs ich gemacht..der Verkäufer hat die Rechnung, Kopie Fahrzeugausweis und Vollmacht zur Erstellung der EUR.1 an die Agentur vorab gesendet)...die Agentur hat dann als ich mit dem Wagen kam, alle Dokumente elektronisch an den Zoll weitergeleitet (Ausfuhrerklärung und EUR.1)...da war ich 15 Minuten bei der Agentur (200 CHF bezahlt) und 20 Minuten bei den dt Zöllnern wegen MWST Abgabe und Zollsatzbefreiung (EUR.1)...am meisten hat es gedauert bis Sie das Bargeld gezählt hatten..3 mal...zum CH Zoll musste ich nicht mehr da die Ausfuhr schon elektronisch von der Agentur angemeldet wurde....
1. Grenze bitte beachte die Öffnungszeiten des Zolls....Sonntags definitiv geschlossen ...
2. Das Fahrzeug muss bei den CH Zöllnern ausgeführt werden. (Ausfuhrerklärung).der Verkäufer oder du oder eine dort ansässige Grenzspedition macht die Ausfuhrdokumente....Dokumente gibts beim CH Zoll auf deren Internetseite ..
3. Auch wenn dann du im Heimatzollbüro die Verzollung machst...dennoch musss an der DE /CH Grenze das Fahrzeug eingeführt werden beim dt Zoll.wenn du da vor Ort nicht zahlst braucht man ein Transitdokument was auch an der Grenze ausgestellt wird..dann kannst du bei deinem Heimatzollamt zahlen..empfehle ich aber nicht da die evtl eine Sicherheitsleistung wollen...
einfach den Wagen von der CH zu dir fahren geht nicht..so kannst du den Wagen nie zulassen...(du wirst keinen Verzollungsnachweis (dieses Dokument und den CH Schein (ist ein grauses Dokument) brauchst du unbedingt) bekommen wenn keine Ausfuhr gemacht wurde an der Grenze
also sucht euch eine Verzollungsagentur an der Grenze (da gibts viele) und lasst euch dort die Dokumente machen ..mit den Dokumenten dann an der Grenze zu den Zöllnern und gut ist (Bargeld zu den 10% und 19% nicht vergessen...die nehmen zwar Karte aber bei mir war es nur bis max 2000 € was man mit Karte bezahlen konnte..hatte vorher dort an der Grenze angerufen)
die Zollagentur braucht die Originalrechnung , CH Fahrzeugschein für die Daten und wenn es ohne Zollsatz gehen soll eine EUR.1 welche vom Verkäufer bemächtigt werden muss (und dazu ein COC vorliegen sollte) wenn nicht dann halt die 10% (die du eh schon gedanklich gerechnet hast)
eine Rechnung über den Kaufpreis ist auch notwendig...der Betrag auf der Rechnung wird im Zweifelsfall von den Zöllnern geprüft..also hier nicht schummeln...
Kennzeichen ....wie gesagt ich hatte ein CH Überführungskennzeichen mir bei dem Kantonstrasenamt geholt...ich denke die braucht Ihr auch...denn wenn er in der CH das Fahrzeug abmelden will brauchen die ja den CH Fahrzeugausweis dazu ..und du brauchst diesen dann später zum anmelden...oder er kann ihn dir ja nach der Abmeldung zuschicken dann erspart ihr die Überführungsschilder....wenn Ihr mit seiner Zulassung das Fahrzeug überführt
und wie gesagt das Thema TÜV und Datenblatt nicht vergessen ..sonst auch keine Zulassung...
der kann man selbst die Ausfuhr anmelden...
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/hom...-wasserfahrzeuge/ausfuhr-aus-der-schweiz.html