gsbertl
Testfahrer
Hallo Leute,
wie ich schon unter dem Beitrag "zugeschlagen" geschrieben habe, dürfte ich diesmal wirklich in den "Dreck gegriffen haben"
Habe mir vor ca. 4 Wochen in Bayern, genau in Waldkirchen beim BMW Vertragshändler "Kornexl und Lenz" einen 2Jahre alten Z4 2,2 gekauft.
Das Auto hatte 28tsd.km. am Tacho, war durchschnittlich gepflegt und überdurchschnittlich ausgestattet Es wurde mir der km-Stand und unfallfrei schriftlich garantiert. Was mir beim Kauf schon aufgefallen ist waren die verrosteten Bremsscheiben. Als ich den Händler darauf ansprach meinte er nach 100km wären die Bremsscheiben alle wieder blank.
Nun nach 800km war keine Besserung in Sicht , die Bremsscheiben sind nach wie vor verrostet und haben Riefen.
Was noch dazu gekommen ist und mir erst jetzt aufgefallen ist, als ich bei """" in die Kurve fuhr und mir trotz DSC bei mäßiger Geschwindigkeit der Wagen in der Kurve hinten ausgebrochen ist, sind die Reifen.
Als ich mir die Reifen genauer ansah, glaubte ich meinen Augen nicht zu trauen. Die Reifen hatten die 3stellige DOT Kennz. 059. Das heißt die Reifen wurden in der 9.Woche 1999 produziert. Also hat mir der Händler ein 2Jahre altes Auto mit 7 1/2Jahre alte Reifen verkauft. Darauf angesprochen meinte der Händler nur, die gesetzlichen Kriterien von 4mm Mindestprofiltiefe hätte er erfüllt. Er meinte er könne nicht verantwortlich gemacht werden für das was der Vorbesitzer montiert hat.
Daß ein Reifen mit 7 1/2 Jahren ausgehärtet (knochenhart) ist und bei Nässe keinerlei Grip mehr hat, da kann mann von ausgehen.
Bei mir ist nun genau das eingetreten was ich mir bei einem Privatkauf ersparen wollte. Ich ging zum vertrauensvoll zum BMW Vertragshändler, war bereit ca.2tsd. EURO mehr auf den Tisch zu legen um mich mit solchen Dingen nicht herumschlagen zu müssen. Nun habe ich ein Auto mit verosteten Bremsscheiben und 7 1/2 Jahre alte Reifen. Ist das Gesetzeslage in D wirklich so, das ein Händler ein 2Jahre altes Fahrzeug bei dem Reifen mit Notlaufeigenschaften vorgeschrieben sind, mit 7 1/2 Jahren alten Reifen (ohne Notlaufeigenschaften) verkaufen kann ohne dafür verantwortlich zu sein.
Anbei 2 Fotos von den Reifen und Bremsscheiben.
Gruß, Norbert


wie ich schon unter dem Beitrag "zugeschlagen" geschrieben habe, dürfte ich diesmal wirklich in den "Dreck gegriffen haben"
Habe mir vor ca. 4 Wochen in Bayern, genau in Waldkirchen beim BMW Vertragshändler "Kornexl und Lenz" einen 2Jahre alten Z4 2,2 gekauft.
Das Auto hatte 28tsd.km. am Tacho, war durchschnittlich gepflegt und überdurchschnittlich ausgestattet Es wurde mir der km-Stand und unfallfrei schriftlich garantiert. Was mir beim Kauf schon aufgefallen ist waren die verrosteten Bremsscheiben. Als ich den Händler darauf ansprach meinte er nach 100km wären die Bremsscheiben alle wieder blank.
Nun nach 800km war keine Besserung in Sicht , die Bremsscheiben sind nach wie vor verrostet und haben Riefen.
Was noch dazu gekommen ist und mir erst jetzt aufgefallen ist, als ich bei """" in die Kurve fuhr und mir trotz DSC bei mäßiger Geschwindigkeit der Wagen in der Kurve hinten ausgebrochen ist, sind die Reifen.
Als ich mir die Reifen genauer ansah, glaubte ich meinen Augen nicht zu trauen. Die Reifen hatten die 3stellige DOT Kennz. 059. Das heißt die Reifen wurden in der 9.Woche 1999 produziert. Also hat mir der Händler ein 2Jahre altes Auto mit 7 1/2Jahre alte Reifen verkauft. Darauf angesprochen meinte der Händler nur, die gesetzlichen Kriterien von 4mm Mindestprofiltiefe hätte er erfüllt. Er meinte er könne nicht verantwortlich gemacht werden für das was der Vorbesitzer montiert hat.
Daß ein Reifen mit 7 1/2 Jahren ausgehärtet (knochenhart) ist und bei Nässe keinerlei Grip mehr hat, da kann mann von ausgehen.
Bei mir ist nun genau das eingetreten was ich mir bei einem Privatkauf ersparen wollte. Ich ging zum vertrauensvoll zum BMW Vertragshändler, war bereit ca.2tsd. EURO mehr auf den Tisch zu legen um mich mit solchen Dingen nicht herumschlagen zu müssen. Nun habe ich ein Auto mit verosteten Bremsscheiben und 7 1/2 Jahre alte Reifen. Ist das Gesetzeslage in D wirklich so, das ein Händler ein 2Jahre altes Fahrzeug bei dem Reifen mit Notlaufeigenschaften vorgeschrieben sind, mit 7 1/2 Jahren alten Reifen (ohne Notlaufeigenschaften) verkaufen kann ohne dafür verantwortlich zu sein.
Anbei 2 Fotos von den Reifen und Bremsscheiben.
Gruß, Norbert

