In eigener Anwohnerzohne wg. mobilen Halteverbotsschildern abgeschleppt worden

MichBeck

macht Rennlizenz
Registriert
3 Oktober 2010
Ort
Castrop-Rauxel
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

vielleicht habt ihr eine Einschätzung ob ich eine Chance habe, die Abschleppkosten wiederzubekommen.

Hab den Wagen nachts um 1 Uhr in die Straße bei mir gestellt, wo auch einige andere parkten. Morgens war er weg, die ganze Straße leer. Wegen eines Marathons (die Anwohner wurden darüber nicht informiert) wurden wohl kurzerhand zwei Tage vorher mobile "Absolutes Halteverbot"-Schilder aufgestellt, die ich nachts übersehen hatte (ich hatte einige Zeit nicht in der Straße geparkt, sonst wären die mir vielleicht schonmal vorher aufgefallen, die Schilder standen jedoch so, dass man sie nur aus Fahrtrichtung kommend sehen konnte, ich dachte immer die müssen parallel zur Fahrbahn stehen). Schätze mal, dass ich da aber kaum ne Chance habe, gegen anzugehen.

Was mich aber enorm ärgert ist, dass ich den Anwohnerparkausweis hinter der Scheibe liegen hatte. Der Wagen wurde um 3.55 morgens abgeschleppt.

Hätten die Ordnungshüter (Ordnungsamt) nicht zunächst den Halter ausfindig machen müssen, zumal ich sogar den Anwohnerparkausweis deutlich sichtbar liegen hatte? Ich hab grad 100 Meter weiter gepennt und war sowohl telefonisch als auch persönlich anzutreffen. Stattdessen räumen die kurzerhand einfach die ganze Straße ab und ich durfte meinen Wagen an dem Sonntag beim Abschlepper auslösen.
 
Ich denke du hast Pech gehabt und solltest in den sauren Apfel beißen.

Wenn dir das deine Ehre nicht erlaubt, dann geh zum Anwalt. Aber ohne eindeutige Rechtsgrundlage auf deiner Seite (Fotos, Beweise etc.) wird dir das wohl nicht viel bringen.
Sind das die 150€ (?) wirklich wert?
 
....(die Anwohner wurden darüber nicht informiert) wurden wohl kurzerhand zwei Tage vorher mobile "Absolutes Halteverbot"-Schilder aufgestellt....

also wenn zwei tage im vorfeld schon schilder dort standen, ist das doch information genug - oder erwartest du noch ne persönliche schriftliche einladung, vielleicht sogar noch das zur verfügung stellen eines ausweichparkplatzes mit shuttleservice?
 
Da gibt's eindeutig heftigere Varianten. In dem Video unten parkt jemand völlig legal und in seiner Abwesenheit wird eine Parkverbotszone eingerichtet und der Wagen sofort abgeschleppt. Die Halterin hatte Glück,dass gegenüber eine Überwachungskamera positioniert war.
 
Bitte genauer lesen anstatt Allgemeinplätze verteilen.

Das sind zwei Vorgänge!

1.) Parken im Halteverbot. Wie oben beschrieben mein Pech und wohl auch wenn zwar ärgerlich nicht zu beanstanden.

2.) Unverhältnismäßig abschleppen (in meinen Augen), obwohl Halter als Anwohnerparker registriert und Anwesend. HIER frage ich mich, ob das direkt Abschleppen nicht unverhältnismäßig war.

Die Videos sind dennoch lustig :D
 
2.) Unverhältnismäßig abschleppen (in meinen Augen), obwohl Halter als Anwohnerparker registriert und Anwesend. HIER frage ich mich, ob das direkt Abschleppen nicht unverhältnismäßig war.
Ich verstehe ja, dass das Abschleppen in Deinen Augen unverhältnismäßig erscheint.

Andererseits habe ich auch Verständnis für den Veranstalter, der zügig die Straßen für seine Veranstaltung frei haben möchte und nicht die Zeit sieht, die Leute nachts aus dem Bett zu klingeln um lieb zu fragen ob die mal umparken möchten. Immerhin "muss" er das nicht - und unter anderen Umständen würde er das wohl auch tun.

Aber nicht, wenn er da in der Nach 42 km Laufstrecke freizuräumen hat ...
 
Ich verstehe ja, dass das Abschleppen in Deinen Augen unverhältnismäßig erscheint.

Andererseits habe ich auch Verständnis für den Veranstalter, der zügig die Straßen für seine Veranstaltung frei haben möchte und nicht die Zeit sieht, die Leute nachts aus dem Bett zu klingeln um lieb zu fragen ob die mal umparken möchten. Immerhin "muss" er das nicht - und unter anderen Umständen würde er das wohl auch tun.

Das Abschleppen dürfte durch die Polizei veranlasst worden sein - und die ist von Amts wegen verpflichtet, sich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu halten. Ob das hier der Fall war wird wohl nur der Gang vor ein Verwaltungsgericht zeigen. Und der geht wahrscheinlich aus wie das Hornberger Schießen.
 
Auf jedenfall prüfen lassen! Normalerweise muss so bei so einer Aktion 7 tage vorher bescheid gegeben werden, allein schon fals sich jemand zu dieser zeit im Urlaub befindet. Wenn nicht bescheid gegeben wurde würde ich mich mit den anderen zusammensetzen und juristischen Beistand aufsuchen.
 
Naja wollen die wegen sowas die halbe Stadt abschleppen? Immerhin parken die Autos in der Straße nicht beengend, da die Straße durch Einbauten und Kreuzungsverängung sowieso in der Breite limitiert ist. Durch die Autos wurde zumindest kein Läufer behindert. Zuschauer oder Aktionen, Stände etc. waren dort auch keine. Einfach ne leere Straße mit nen par Läufern :j

Vielleicht wollten die als "Service" nur mein Auto schützen...höhö. Albern.
 
Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, kann mir aber eher nicht vorstellen, dass das Abschleppen in solchen Fällen beanstandbar ist. Der Straßenrand ist kein Dauerparkplatz, womit die Ankündigung eines zeitweiligen Parkverbots mit einem Vorlauf von 2 Tagen in Ordnung sein dürfte.

Das dürfte aber leicht herauszufinden sein, sicherlich wurde das schon des Öfteren gerichtlich entschieden. :) :-)
 
Mobile und zeitlich begrenzte Halteverbote müssen mind. 3 Tage (oder waren es 2 ?) vorher aufgestellt werden, damit sich Anwohner darauf einstellen können. Es bedarf dazu keinerlei schriftlicher Ankündigung. Ist ja durch das Ergänzungsschild "vom..... bis......" gegeben.

Genau aus solchen Gründen müssen abwesende Anwohner, z.B. wegen Urlaub, selbst sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge nicht in eine solche mögliche "Falle" kommen!

So sehen die unumstößlichen Fakten aus. Daher hast Du Pech und musst mit den Abschleppkosten leben. Hinsichtlich der Kosten: die dürfen nur "angemessen" sein. Gibt nämlich einige Städte bzw. beauftragte Unternehmen, die Unangemessene berechnen.
 
Man darf dabei nicht außer Acht lassen, dass zwar die Beamten Dienst nach Vorschrift versahen, aber der eigentliche Profiteur des Ganzen, nicht der Läufer oder Zuschauer sein dürfte, sondern das Abschleppunternehmen (Nachtzuschlag?), was SEHR WOHL eine ganze Stadt abschleppen würde, sobald die gesetzlichen Grundlagen dazu vorliegen.

Selbst im eigenen Sinne des Abschleppers wäre da die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gewahrt geblieben, dich anzurufen (mit polizeilicher Ermittlung Deiner Nummer 8 Minuten schätze ich), Abschleppen mit Hin- und Rück und Formalia locker 40 Minuten. Aber es hätte für das Telefongespräch eben KEIN Geld gegeben- im Gegenteil.
 
Ich denke, dass es eher fernliegend ist, die Angestellten der Stadt zu verdächtigen, mit dem Abschleppunternehmen in der von dir angedeuteten Weise zusammenzuwirken. Die Stadt profitiert von den bekannten "Knöllchen", nicht aber von dem Abschleppen selbst.

Letztlich ist die Situation doch eine Einfache: Eine Straße - oder sogar mehrere - muss schnellstmöglich freigeräumt werden. Das ist einfach keine Zeit für eine individuelle Ansprache der Falschparker.
 
Ich habe doch gar keinen Zusammenarbeit der Stadtangestellten und des Abschleppunternehmens unterstellt?!
 
Dann habe ich deinen Hinweis auf das wirtschaftlich nicht einträgliche Telefonat wohl falsch verstanden. :) :-)
 
Ok, dann versuche ich es verständlicher zu machen:
Ich stelle mir die Szene so vor: Abschleppunternehmen rückt an, und muss eine Reihe von Autos weg räumen. Bei manchen Autos, wie dem des Threaderstellers liegt es im wahrsten Sinne des Wortes nahe, dass dieser nebenan wohnt.
Jetzt KÖNNTE eine verständiger Polizist und ein nicht-nach-Stück abgerechneter Lohn-Abschlepper eine Güterabwägung vornehmen:
1. Ist dem Angerufenen seine Nachtruhe wichtiger oder 250 € gesparte Euro und viele gesparte Wege?
2. Ist die Straße vielleicht sogar SCHNELLER frei geräumt, wenn alle eben noch Schlafenden in Jogginganzügen einen LM Start hinlegen?
3. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit nachts ein Freizeichen zu erhalten und die ermittelte Person tatsächlich zu erreichen?

--> weniger Arbeit und Ärger für alle Beteiligten
 
Nein, eben nicht. Der Abschlepper ist beauftragt und hat diesen Auftrag auszuführen. Die Polizeibeamten - bzw. im Regelfall: die zuständigen Personen der Ordnungsbehörde - haben zum einen nicht die Zeit, sich jedem Auto individuell zu widmen, zum anderen kann man nicht in der Nacht einfach bei Privathaushalten anrufen.
 
Wie es sich in meinem ereignislosen Leben so trug, bin ich auch zu meinem Auto (auf Krücken) als es schon am Kran hing- sofortiger Abbruch.
Kostet zwar auch Geld, aber wesentlich weniger. Was ich damit sagen will: Ein Auftrag ist nicht in seinem Ablauf unaufhaltsam.

Ich kann mir vorstellen, dass die Polizei nicht in jeder Nacht dringender woanders gebraucht wird.
 
Ich habe nur versucht, dir zu erläutern, wie es nun einmal abläuft, und warum das so ist. ;)
 
Dann habe ich deinen Hinweis auf das wirtschaftlich nicht einträgliche Telefonat wohl falsch verstanden. :) :-)

Ich habe es auch so verstanden!
Da haben wir sicher vorschnell geurteilt!? ;)

Und was hat der Abschleppunternehmer jetzt verbrochen, außer, dass er mit legalen Mitteln Geld verdienen will, bzw. was wird ihm konkret vorgeworfen? Ein gesetzwidriges Verhalten vermag ich nicht zu erkennen und auch ich würde mit Sicherheit nachts keinen Leuten hinterher telefonieren!
 
Wenn man als verkehrsjuristischer Laie mal zu diesem Thema googelt, kommt man auf zwei relevante Punkte. So ein temporäres Haltverbot muss drei bis vier Tage (je nach Gericht) vor Inkrafttreten durch Aufstellen der entsprechenden Schilder angekündigt werden. Eine besondere Information an Anwohner, Handelsreisende und notorische Falschparker durch Email, oder eingeschriebenen Brief gibt es nicht. Mit der Ankündigung durch Beschilderung sind die schon abgestellten Fahrzeuge zu dokumentieren, da es bei der weiteren Behandlung einen Unterschied macht, ob jemand "nur" seine Sorgfaltspflicht zur regelmäßigen Kontrolle verletzt hat, oder sich einfach über das bereits angekündigte Haltverbot hinweggesetzt hat.
Wer jetzt, wie im geschilderten Fall, das Auto trotz der aufgestellten Schilder abstellt, muss eben mit der Konsequenz leben. Ob Absicht oder Nachlässigkeit muss dann nicht geprüft werden. Ganz persönlich halte ich es auch für überzogen zu verlangen, dass die Behörde erst eine Halterermittlung durchführt und versucht, des nachts jemanden zum Umparken zu bewegen. Wenn das Auto nicht schon vor Aufstellen der Schilder dort abgestellt wurde, dürfte man sich auch kaum auf die Drei-Tages-Frist berufen können. Seltsamerweise ist der Bürger immer nur dann mündig, wenn es um die Durchsetzung eigener Interessen geht und tut im anderen Fall gerne ahnungslos.
 
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