Interessant wg. Kulanz

pestl

macht Rennlizenz
Registriert
6 Oktober 2003
Hi,
ich hab ja an BMW geschrieben wg. Handschuhfachgriff ( ich weis, Peanuts ).

Ich hab heute Antwort erhalten ( sehr prompt, relativ inhaltsleer, aber
wirklich auf mein Schreiben eingegangen -> LOB) , dabei ist für mich eine
interessante Info abgefallen ( neben dem Handschuhfachgriff ...).

Die BMW Niederlassungen können, lt. diesem Schreiben, eigenmächtig
über Kulanzbegehren entscheiden.

D.h. wenn euch eine Niederlassung ( nicht Händler !) sagt, "BMW genehmigt
das nicht" oder "BMW hat das abgelehnt" (wie bei mir) dann ist das
schlicht und ergreifend GELOGEN !

Grüße
Franz
 
AW: Interessant wg. Kulanz

pestl schrieb:
Hi,
ich hab ja an BMW geschrieben wg. Handschuhfachgriff ( ich weis, Peanuts ).

Ich hab heute Antwort erhalten ( sehr prompt, relativ inhaltsleer, aber
wirklich auf mein Schreiben eingegangen -> LOB) , dabei ist für mich eine
interessante Info abgefallen ( neben dem Handschuhfachgriff ...).

Die BMW Niederlassungen können, lt. diesem Schreiben, eigenmächtig
über Kulanzbegehren entscheiden.

D.h. wenn euch eine Niederlassung ( nicht Händler !) sagt, "BMW genehmigt
das nicht" oder "BMW hat das abgelehnt" (wie bei mir) dann ist das
schlicht und ergreifend GELOGEN !

Grüße
Franz


Das stimmt Franz!! Es liegt daran, das bei Reklamationen
ebend nicht BMW dein Ansprechpartner ist, sondern der Händler.
Die Hänlder müssen sich dann anschliessend mit BMW
auseinander setzen.
Wie in deinem Fall verhalten sie die Händler oft, weil bei
Reklamationen BMW zwar von 66% bis 100% das Material
übernimmt, aber selten oder nie die Arbeitskosten. Deswegen
versuchen die Händler oft (LEIDER) davon loszukommen!
 
AW: Interessant wg. Kulanz

Bedeutet das, dass es gar keine Kulanzanträge der Händler in Richtung BMW gibt, weil sie es eh eigenmächtig entscheiden?

Gruß,
Pitzilla
 
AW: Interessant wg. Kulanz

Pitzilla schrieb:
Bedeutet das, dass es gar keine Kulanzanträge der Händler in Richtung BMW gibt, weil sie es eh eigenmächtig entscheiden?

Gruß,
Pitzilla

wie oben geschrieben, muss man zwischen Autohäusern ("Händlern") und BMW Niederlassungen (das ist die BMW AG "itself") unterscheiden.

Die NLs können AFAIK bis zu einem gewissen Regulierungsrahmen selbst entscheiden; in Problem-/Zweifelsfällen brauchen sie gem. Kompetenzregelungen die Freigabe der zuständigen Fachabteilung in MUC.

Grüßle
Chris
 
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