ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden?

fundriver

macht Rennlizenz
Registriert
10 Juli 2005
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hi...
mal eine rechtliche Frage...vl auch für andere von Interesse...
Fall:

Habe eine Anzeige auf ebay Kleinanzeigen bzgl Surfmasten angeschrieben.
Zu verkaufen waren 2 gebrauchte Masten mit Verlängerungen. Nach mehrmaligen schriftlichen Austausch über ebay Kleinanzeigenportal bzgl Art, Zustand und Preis und Abholort habe ich dem Anbieter mitgeteilt, die Masten erwerben zu wollen und nach Rückkehr aus meinem 5 tägigen- Urlaub (den ich gleich nach Verhandlung antrat) diese asap abzuholen. Preis habe ich ohne Verhandeln akzeptiert. Verkäufer meinte dass es ok ist und ich mir auch Zeit lassen kann.

Während meines Urlaubs hat mich der Verkäufer nochmals angeschrieben und gebeten, Ihm zu 100% zu bestätigen, dass ich die Masten nehme....weil jemand anderer nun auch daran interessiert ist und auch unbedingt de Masten haben will und dazu auch noch die extra ausgescriebenen Segel und das Brett nimmt...ich habe sofort darauf zurückgeschrieben dass der Deal steht und ich wie schon zuvor schriftlich gesagt, die Masten definitiv nehme.

Am nächsten Morgen kam dann vom Verkäufer die Nachricht, dass man die Masten doch dem anderen Interessenten gegeben hätte da dieser sonst den Rest nicht gekauft hätte....und er mich um Verständnis bittet, trotz unserem abgemachte Deal. Als Wiedergutmachung hat er mir ein Essen angeboten falls ich mal in seine Ecke kommen sollte.


Tja..was nun? wären es "Peanuts" dann hätte ich es abgehakt, aber die Offerte war 140 euro für 2 gebrauchte arrows rdm Windsurfmasten mit 75% Carbonanteil und extrem leicht (unter 2 kg und selten zu bekommen..es waren die leichtesten bisher die jemals gebaut wurden) und dazu noch passende Mastverlängerungen...

wenn man das Material nun identsch in der Materialzusammensetzung gebraucht kaufen will muss man mindestens 400 bis 500 Euro gebraucht hinblättern...und man muss evtl Monate suchen!

gab es nun nach BGB einen gültigen Kaufvertrag? wie kann ich evtl einen Differenzbetrag einfordern? Habe dem Verkäufer nun mal gebeten mir doch in den nächsten 4 bis 5 wochen einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen ...denke aber das wird er nicht schaffen denn diese Masten gibt es selten und wenn dann kosten sie wesentlich mehr...und ob er es überhaupt macht bezweifle ich

Klagen? wenn ja wie?

Danke
 
Du willst ernsthaft Deinen "entgangenen Gewinn" einklagen?

Respekt, coole Idee! :D

Das naechste Mal schickst Du einen Freund los, der Dir das Zeug abholt. Denn wenn der Deal derart gut war, dann musst Du Dich eben auch etwas lang machen damit dir kein anderer die Beute wegschnappt.
 
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mal in mich hinein horche, dann sagt mir eine Stimme, dass es mir ziemlich unwahrscheinlich erscheint, dass durch bloßen Nachrichtenaustausch zwischen einem privaten Verkäufer und einem privaten Interessenten auf einem Internetportal ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Aber warten wir mal ab, was die Experten hier dazu schreiben. Das würde mich auch interessieren.

Gruß
mabel
 
Ein Kaufvertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Sprich Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag muss auch nicht zwingend schriftlich erfolgen.
Eine blosse Erklärung die Ware zu nehmen ist wohl noch nicht als eindeutige Willenserklärungzu deuten. Es hätte schliesslich auch nochmals zu einer Preisverhandlung nach Besichtigung führen können.
Es sollte schon Kaufpreis und Datum der Übergabe fixiert sein dmit es eindeutig ist.
Es kommt somit auf den Schriftwechsel an und was da genau fixiert wurde, sollte der Kaufvertrag zustande gekommen sein hat der Käufer natürlich auch das Recht auf Schadenersatz.

Ich würde es lassen.
 
Ich glaube auch dass es auf den Emailverkehr ankommt, so pauschal kommt da kein Vertrag zustande.

Ich würde das Essen nehmen :D
 
Also aus rein rechtlicher Sicht, kommt ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande - in vielen Fällen ja bereits durch "konkludentes Handeln", wie es so schön heißt.
Aus meiner Einschätzung heraus, stellt eine Anzeige bei eBay Kleinanzeigen noch kein Kaufangebot dar, sondern vielmehr eine Bitte an den Interessenten, ein Vertragsangebot zu machen. Das hast du in diesem Fall getan und dieses wurde vom Verkäufer akzeptiert.

...habe ich dem Anbieter mitgeteilt, die Masten erwerben zu wollen und nach Rückkehr aus meinem 5 tägigen- Urlaub (den ich gleich nach Verhandlung antrat) diese asap abzuholen.
(Kaufvertragsangebot deinerseits) Preis habe ich ohne Verhandeln akzeptiert. Verkäufer meinte dass es ok ist und ich mir auch Zeit lassen kann (Annahme des Angebots durch den Verkäufer).

Ich bin kein Jurist, bilde mir aber ein, ein ganz gutes Verständnis für solche Fälle zu haben, da ich beruflich häufig mit diversen Arten von Verträgen befasst bin.
Letztendlich ist man aber vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand, die Frage, ob man sich das antun möchte...
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würd ich bei denen mal eine Kostenübernahme anfragen, schadet sicher nicht.

Die Voraussetzungen für einen geschlossenen Vertrag dürften jedenfalls erfüllt sein, da für einen Kaufvertrag keine Schriftformerfordernis vorliegt, daher stellt sich eigentlich auch die Frage nicht, ob eBay Kleinazeigen, bzw. Mails entsprechende Schriftform wahren.
Bin mal gespannt, was der Rest hier meint :)
 
Es sollte schon Kaufpreis und Datum der Übergabe fixiert sein dmit es eindeutig ist.

Er schreibt ja, er habe den angebotenen Preis aus der Anzeige akzeptiert. Damit ist das Kriterium aus meiner Sicht klar erfüllt, vorausgesetzt er hat das in der Mail klar so formuliert. Der Übergabetermin ist aus meiner Sicht kein ausschlaggebendes Kriterium für einen Kaufvertrag, ich weiß bei 70 % der online abgeschlossenen Verträge auch nicht, wann die Ware versendet wird oder bei mir ankommt.

Der Verkäufer hat sich ja sogar nochmals rückversichert. Die feine englische Art ist das irgendwie auf jeden Fall nicht, auch wenn man sicherlich nachvollziehen kann, dass es verlockend war alle Artikel auf einen Schlag loszuwerden.
 
Hallo

Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Kunde sogar die Ware anzahlte,(Ware war erst im Zulauf) aber der Verkäufer später die angezahlte Ware an einen weiteren Interessenten verkaufte.

Er war machtlos weil ein schriftlicher Nachweis fehlte. Es wurde nur eine Quittung über den Betrag ausgestellt, aber keine Artikel angegeben. Er bekam zwar seine Anzahlung zurück, aber der Ärger blieb
 
Er schreibt ja, er habe den angebotenen Preis aus der Anzeige akzeptiert. Damit ist das Kriterium aus meiner Sicht klar erfüllt, vorausgesetzt er hat das in der Mail klar so formuliert. Der Übergabetermin ist aus meiner Sicht kein ausschlaggebendes Kriterium für einen Kaufvertrag, ich weiß bei 70 % der online abgeschlossenen Verträge auch nicht, wann die Ware versendet wird oder bei mir ankommt.

Der Verkäufer hat sich ja sogar nochmals rückversichert. Die feine englische Art ist das irgendwie auf jeden Fall nicht, auch wenn man sicherlich nachvollziehen kann, dass es verlockend war alle Artikel auf einen Schlag loszuwerden.

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
 
Appokalyps hat es gut dargestellt, es kommt auf die Reaktion des Verkäufers an, Deine Aussagen als Angebot waren ja eindeutig. Wenn der Verkäufer auf Deine klare Ansage ok schrieb, und Du dies vor den abweichenden Aussagen erhalten hast, habt ihr einen Kaufvertrag. Ohne Rechtsschutzversicherung solltest Du den Verkäufer erst zur Zahlung des Schadensersatzes mit Fristsetzung auffordern, bevor Du zum Anwalt gehst, damit Du spaeter auch die Anwaltskosten vom Verkäufer verlangen kannst, wenn der Anwalt das erste Schreiben mit Forderung macht, bleibst Du auf den Kosten höchstwahrscheinlich sitzen.
 
Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn beide Parteien dem Vertrag zustimmen.

Hier hat (erstmal) nur der Kaeufer dem Vertrag zugestimmt.

Der Verkaeufer hingegen hat lediglich ein "ok" gegeben, jedoch im Urlaub noch mehrmals nachgefragt ob das Kaufinteresse weiterhin besteht.

... es ist absolut legal und im Zuge einer Verhandlung mehrere Interessenten zu fragen ob sie an dem Kauf interessiert sind.

Fuer wen sich der Verkaeufer am Ende entscheidet und diesem eine Zusage gibt, ist ihm selber ueberlassen.

Das beste Angebot bekommt nunmal den Zuschlag - hier eben der zusaetzliche Kauf der anderen Sachen und die schnellere Abwicklung.

Pech gehabt.

... was den Verkaeufer dennoch in Not bringen kann ist das zugesagte Essen als Wiedergutmachung ... damit sagt er ja schon, dass er eine Entscheidung getroffen hatte und diese nochmal aenderte um einem anderen Interessenten den Zuschlag zu geben.

Von daher: Klag mal ein, dass Du die Ware zum gleichen Preis bekommst, der Ausgang wuerde mich auch interessieren.
Bevor Du Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmst, pruefe bitte ob die Dich beim naechsten Fall nicht rausschmeissen wuerden.
 
"Sicher Handeln
eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt. Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt.

eBay Kleinanzeigen bietet selbst kein Käuferschutzprogramm oder Treuhandservice an. Zahlen Sie niemals per Western Union, PaySafe, MoneyGram oder Bargeld im Briefumschlag."
 
Ich würde auch, wie schon bemerkt, das Essen nehmen und ansonsten drüber lachen.

Übrigens habe ich bei eBay, nicht Kleinanzeigen, schon sehr gute Erfahrung bei einem Problemfall gemacht.
 
Tja, wenn es wirklich ein so tolles und seltenes Schnäppchen war, dann hätte man mal eine Anzahlung machen sollen. Hinterher ist man immer schlauer.
 
Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn beide Parteien dem Vertrag zustimmen.

Hier hat (erstmal) nur der Kaeufer dem Vertrag zugestimmt.

Der Verkaeufer hingegen hat lediglich ein "ok" gegeben, jedoch im Urlaub noch mehrmals nachgefragt ob das Kaufinteresse weiterhin besteht.

... es ist absolut legal und im Zuge einer Verhandlung mehrere Interessenten zu fragen ob sie an dem Kauf interessiert sind.

Fuer wen sich der Verkaeufer am Ende entscheidet und diesem eine Zusage gibt, ist ihm selber ueberlassen.

Das beste Angebot bekommt nunmal den Zuschlag - hier eben der zusaetzliche Kauf der anderen Sachen und die schnellere Abwicklung.

Pech gehabt.

... was den Verkaeufer dennoch in Not bringen kann ist das zugesagte Essen als Wiedergutmachung ... damit sagt er ja schon, dass er eine Entscheidung getroffen hatte und diese nochmal aenderte um einem anderen Interessenten den Zuschlag zu geben.

Von daher: Klag mal ein, dass Du die Ware zum gleichen Preis bekommst, der Ausgang wuerde mich auch interessieren.
Bevor Du Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmst, pruefe bitte ob die Dich beim naechsten Fall nicht rausschmeissen wuerden.

Hi Frank

1. Keine Rechtschutz vorhanden....da ich noch nie geklagt habe
2. bin auch nicht klagefreudig...vermeide eher Streit
3.mir geht es eher ums Prinzip....wenn man was zusagt dann hält man es..ich habe ja auch zu 100% schriftlich den Kauf bestätigt und hätte es abgeholt ..selbst wenn das nicht wie erwartet gewesen wäre..Zusage ist Zusage...wenn ich mir nicht sicher bin dann garantiere ich auch nicht die Abnahme,,,,ich hab mal einSegel auch so über ebay kleinanzeigen gekauft..als ich es abholte hatte es wesentlich mehr Dellen und Knicke als in der Anzeige stand )da stand dellen und knickfrei) , und war auch wesentlich stärker gebraucht...hab nicht nachverhandelt ...habe es bezahlt und mitgenommen...da ich ja den Kauf zugesagt habe (sonst hätte ich einen Vorbehalt mir einräumen müssen was ich nicht gemacht habe)
4. Der Verkäufer hat mir auch zu 100% schriftlich den Verkauf bestätigt in dem er mir die Abholadresse genannt hat, den Preis gegenbestätigt hat und mir zugestanden hat es in den nächsten 3 Wochen abzuholen ...Zitate des verkäufers ..."bestätige den preis vion xxx....du kannst in xx abholen...und in 3 wochen ist auch ok...ich hebe es solange für dich auf..."
5.finde es einfach "Frustig"...und würde gerne hier mal einen Denkzettel verteilen....ok man kann auch für 200 €/Nase essen gehen...
 
Tun wir doch mal so, als wäre das ein Auto gewesen bei Mobile.de und nicht ein Artikel bei eBay Kleinanzeigen.

Wenn ihr dort euer Auto anpreist und einer sagt, er nimmt es auf jeeeeeden Fall, euch aber bittet, zu warten, bis er irgendwann mal Zeit hat, aber dann plötzlich einer mit Geldscheinen um die Ecke kommt und ihr die Karre vorher verkauft bekommt, verlasst ihr euch auf die Zusage des Anderen???

Der Durchschnittsdeutsche wird das nicht tun. Und das Auto verhökern. Am Ende steht er nämlich blöd da, wenn der Käufer abspringt! Stell dir das mal aus Käufersicht vor. Du sagst ja und ne Woche später überlegst du es dir anders, weil du meinetwegen das gleiche Auto in billiger oder besser oder was weiß ich gefunden hast und dann kommt der Verkäufer und verlangt, dass du ihn trotzdem kaufst.

Wir sind hier nicht bei BMW Niedelassung, selbst da ist das Auto erst rechtsverbindlich gekauft, wenn Du was unterschrieben hast. Da kannst du dem Verkäufer zehn Mal sagen, Du kaufst es auf jeden Fall. Wenn Du am Ende plötzlich nicht mehr auftauchst, hat der Verkäufer Pech.

Ich finde es auf jeden Fall lächerlich. Wer zuerst kommt, malt zuerst und wer die Leute auf sich warten lässt, hat halt am Ende Pech, ganz einfach!!

Mal abgesehen davon musst Du erstmal beweisen, dass die Person hinter dem Account auch wirklich derjenige ist. Hake es ab und sei beim nächsten Mal schlauer und schneller und bestraf nicht andere dafür, dass du zu langsam bist!!!

Sowas hab ich echt noch nie gehört....
 
Nachdem hier zwischenzeitlich so ziemlich jede Auffassung vertreten wurde, kann man es ruhig kurz machen: ;)

Soweit sich beide Seiten auf die wesentlichen Parameter des Kaufgeschäfts geeinigt hatten, wonach es aussieht, wird der Kaufvertrag mit großer Wahrscheinlichkeit wirksam zustande gekommen sein. Gleichwohl ist der aus der Nichterfüllung des Vertrags etwaig resultierende Schaden, nämlich die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung, mit wenigen hundert Euro derart gering, dass eine gerichtliche Geltendmachung kaum sinnig sein dürfte.

Damit bleibt der Versuch einer gütlichen Einigung. Vielleicht lässt der säumige Verkäufer ja in der Tat ein sehr großzügiges Essen springen. Das mag für dich unbefriedigend sein, aber es erspart dir weiteres Ärgern und würde zudem einen gewissen Großmut bezeugen, was ja vielleicht auch wiederum befriedigend sein kann. ;)
 
ich hab mal einSegel auch so über ebay kleinanzeigen gekauft..als ich es abholte hatte es wesentlich mehr Dellen und Knicke als in der Anzeige stand )da stand dellen und knickfrei) , und war auch wesentlich stärker gebraucht...hab nicht nachverhandelt ...habe es bezahlt und mitgenommen...da ich ja den Kauf zugesagt habe (sonst hätte ich einen Vorbehalt mir einräumen müssen was ich nicht gemacht habe)

Ist so auch nicht ganz richtig... In dem Fall hat ja der Verkäufer falsche Angaben gemacht und schuldet dir entsprechend auch einen Artikel der der Artikelbeschreibung entspricht. Oben bereits zitiert: § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Da könntest du auf jeden Fall vom vorab bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten.

Wir sind hier nicht bei BMW Niedelassung, selbst da ist das Auto erst rechtsverbindlich gekauft, wenn Du was unterschrieben hast. Da kannst du dem Verkäufer zehn Mal sagen, Du kaufst es auf jeden Fall. Wenn Du am Ende plötzlich nicht mehr auftauchst, hat der Verkäufer Pech.

Damit hast du Recht, aber aus einem anderen Grund: Für einen Kaufvertrag ist wie bereits erwähnt ein Angebot und dessen Annahme erforderlich. BMW macht das Angebot in Form eines schriftlichen Kaufvertrages, dieses nimmst du mit deiner Unterschrift an. Vorher mündlich anzunehmen indem du versicherst das Auto zu kaufen geht nicht, da dir gar kein Angebot zum Abschluss des Vertrags vorliegt.
 
...


Tja..was nun? wären es "Peanuts" dann hätte ich es abgehakt, aber die Offerte war 140 euro für 2 gebrauchte arrows rdm Windsurfmasten mit 75% Carbonanteil und extrem leicht (unter 2 kg und selten zu bekommen..es waren die leichtesten bisher die jemals gebaut wurden) und dazu noch passende Mastverlängerungen...

wenn man das Material nun identsch in der Materialzusammensetzung gebraucht kaufen will muss man mindestens 400 bis 500 Euro gebraucht hinblättern...und man muss evtl Monate suchen!

gab es nun nach BGB einen gültigen Kaufvertrag? wie kann ich evtl einen Differenzbetrag einfordern? Habe dem Verkäufer nun mal gebeten mir doch in den nächsten 4 bis 5 wochen einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen ...denke aber das wird er nicht schaffen denn diese Masten gibt es selten und wenn dann kosten sie wesentlich mehr...und ob er es überhaupt macht bezweifle ich

Klagen? wenn ja wie?

Danke
So weit ich weiß, gibt es die Firma Arrows schon seit mindestens 10 Jahren nicht mehr. Außerdem war die Firma qualititativ nichts besonderes - billiger Standard würde ich mal sagen. Kann natürlich sein, daß Du noch so ein uralt-Segel von Arrows hast und deswegen so einen uralt-Mast kaufen willst. Ich kann Dir nur den Hinweis geben, daß Du froh sein kannst, diesen Schrott nicht gekauft zu haben. Geh in Surfshop und kauf Dir was gutes. Neilpryde, North etc, aber nicht diesen Müll.
 
Zurück
Oben Unten