fundriver
macht Rennlizenz
- Registriert
- 10 Juli 2005
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hi...
mal eine rechtliche Frage...vl auch für andere von Interesse...
Fall:
Habe eine Anzeige auf ebay Kleinanzeigen bzgl Surfmasten angeschrieben.
Zu verkaufen waren 2 gebrauchte Masten mit Verlängerungen. Nach mehrmaligen schriftlichen Austausch über ebay Kleinanzeigenportal bzgl Art, Zustand und Preis und Abholort habe ich dem Anbieter mitgeteilt, die Masten erwerben zu wollen und nach Rückkehr aus meinem 5 tägigen- Urlaub (den ich gleich nach Verhandlung antrat) diese asap abzuholen. Preis habe ich ohne Verhandeln akzeptiert. Verkäufer meinte dass es ok ist und ich mir auch Zeit lassen kann.
Während meines Urlaubs hat mich der Verkäufer nochmals angeschrieben und gebeten, Ihm zu 100% zu bestätigen, dass ich die Masten nehme....weil jemand anderer nun auch daran interessiert ist und auch unbedingt de Masten haben will und dazu auch noch die extra ausgescriebenen Segel und das Brett nimmt...ich habe sofort darauf zurückgeschrieben dass der Deal steht und ich wie schon zuvor schriftlich gesagt, die Masten definitiv nehme.
Am nächsten Morgen kam dann vom Verkäufer die Nachricht, dass man die Masten doch dem anderen Interessenten gegeben hätte da dieser sonst den Rest nicht gekauft hätte....und er mich um Verständnis bittet, trotz unserem abgemachte Deal. Als Wiedergutmachung hat er mir ein Essen angeboten falls ich mal in seine Ecke kommen sollte.
Tja..was nun? wären es "Peanuts" dann hätte ich es abgehakt, aber die Offerte war 140 euro für 2 gebrauchte arrows rdm Windsurfmasten mit 75% Carbonanteil und extrem leicht (unter 2 kg und selten zu bekommen..es waren die leichtesten bisher die jemals gebaut wurden) und dazu noch passende Mastverlängerungen...
wenn man das Material nun identsch in der Materialzusammensetzung gebraucht kaufen will muss man mindestens 400 bis 500 Euro gebraucht hinblättern...und man muss evtl Monate suchen!
gab es nun nach BGB einen gültigen Kaufvertrag? wie kann ich evtl einen Differenzbetrag einfordern? Habe dem Verkäufer nun mal gebeten mir doch in den nächsten 4 bis 5 wochen einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen ...denke aber das wird er nicht schaffen denn diese Masten gibt es selten und wenn dann kosten sie wesentlich mehr...und ob er es überhaupt macht bezweifle ich
Klagen? wenn ja wie?
Danke
mal eine rechtliche Frage...vl auch für andere von Interesse...
Fall:
Habe eine Anzeige auf ebay Kleinanzeigen bzgl Surfmasten angeschrieben.
Zu verkaufen waren 2 gebrauchte Masten mit Verlängerungen. Nach mehrmaligen schriftlichen Austausch über ebay Kleinanzeigenportal bzgl Art, Zustand und Preis und Abholort habe ich dem Anbieter mitgeteilt, die Masten erwerben zu wollen und nach Rückkehr aus meinem 5 tägigen- Urlaub (den ich gleich nach Verhandlung antrat) diese asap abzuholen. Preis habe ich ohne Verhandeln akzeptiert. Verkäufer meinte dass es ok ist und ich mir auch Zeit lassen kann.
Während meines Urlaubs hat mich der Verkäufer nochmals angeschrieben und gebeten, Ihm zu 100% zu bestätigen, dass ich die Masten nehme....weil jemand anderer nun auch daran interessiert ist und auch unbedingt de Masten haben will und dazu auch noch die extra ausgescriebenen Segel und das Brett nimmt...ich habe sofort darauf zurückgeschrieben dass der Deal steht und ich wie schon zuvor schriftlich gesagt, die Masten definitiv nehme.
Am nächsten Morgen kam dann vom Verkäufer die Nachricht, dass man die Masten doch dem anderen Interessenten gegeben hätte da dieser sonst den Rest nicht gekauft hätte....und er mich um Verständnis bittet, trotz unserem abgemachte Deal. Als Wiedergutmachung hat er mir ein Essen angeboten falls ich mal in seine Ecke kommen sollte.
Tja..was nun? wären es "Peanuts" dann hätte ich es abgehakt, aber die Offerte war 140 euro für 2 gebrauchte arrows rdm Windsurfmasten mit 75% Carbonanteil und extrem leicht (unter 2 kg und selten zu bekommen..es waren die leichtesten bisher die jemals gebaut wurden) und dazu noch passende Mastverlängerungen...
wenn man das Material nun identsch in der Materialzusammensetzung gebraucht kaufen will muss man mindestens 400 bis 500 Euro gebraucht hinblättern...und man muss evtl Monate suchen!
gab es nun nach BGB einen gültigen Kaufvertrag? wie kann ich evtl einen Differenzbetrag einfordern? Habe dem Verkäufer nun mal gebeten mir doch in den nächsten 4 bis 5 wochen einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen ...denke aber das wird er nicht schaffen denn diese Masten gibt es selten und wenn dann kosten sie wesentlich mehr...und ob er es überhaupt macht bezweifle ich
Klagen? wenn ja wie?
Danke

